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Elterngeld für Väter und Elternzeit |
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 Bild: fotolia - Svetlana Larina
Das Elterngeld für Väter, die Elternzeit mit den speziell für Väter reservierten Monaten ist das Aushängeschild der derzeitigen Familienpolitik. Zwei Drittel des Einkommens und zwei Papamonate – das klingt zunächst auch sehr gut. Doch die Fallstricke liegen, wie überall, im Detail. Wer das Elterngeld für Väter in maximaler Höhe beziehen will, sollte sich vor der Antragstellung informieren. Das kann helfen, böse Überraschungen zu vermeiden. |
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Wer Elterngeld für Väter beziehen möchte, muss in Elternzeit gehen. So sieht es das Bundeselterngeldgesetz (BEEG) vor. Anspruchsberechtigt sind alle Eltern, egal ob sie erwerbstätig sind oder nicht, also auch Auszubildende, Studierende, Erwerbslose und Ausländer aus EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz, sofern sie in Deutschland einen Arbeitsplatz haben.
Grundsätzlich gilt für das Elterngeld für Väter:- Die Elternzeit muss sieben Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber angemeldet werden.
- Die beiden Partnermonate müssen sieben Wochen vor Beginn angemeldet werden.
- Wer erwerbstätig ist kann frei entscheiden, wer von beiden Eltern in Elternzeit geht. Sie können auch gleichzeitig Elternzeit in Anspruch nehmen (z.B. die Partnermonate).
- Sie können in der Elternzeit bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten.
- Das Elterngeld ersetzt 67% des nach der Geburt wegfallenden monatlichen Erwerbseinkommens, maximal werden 1800 Euro ausbezahlt.
- Anspruchsberechtigt ist, wer die Kinder nach der Geburt selbst betreut, nicht mehr als 30 Stunden erwerbstätig ist, mit den Kindern in einem Haushalt lebt und einen Wohnsitz in Deutschland hat.
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Elternzeit für Väter: Daten und Fakten
Seit 2007 gibt es Elterngeld für Väter, gekoppelt an die Elternzeit. Das Neue daran: Das Elterngeld wird als Lohnersatzleistung gewährt. Vorher war es eine Sozialleistung, bei der vor allem Mitnahmeeffekte zu beobachten waren. Erst 1979 wurde in der BRD das Mutterschaftsurlaubsgesetz eingeführt, um erwerbstätige Frauen über die Mutterschutzfrist hinaus freizustellen. 1986 ersetzte das Bundeserziehungsgeldgesetz diese Regelung. 10 Monate lang konnten nun Mutter oder Vater beim Säugling bleiben. Diese Frist wurde stufenweise erhöht und betrug ab 1992 36 Monate. Diesen Erziehungsurlaub nahmen nur 1,5% der Männer in Anspruch. Das wurde oft als Beleg für deren Desinteresse an der Familie gewertet.
Übrigens gab es auch in der DDR Elterngeld. Seit 1986 vom ersten Kind an. Auch Väter konnten Elterngeld und das „Babyjahr“ in Anspruch nehmen. Das Geld wurde als Lohnersatz direkt vom Betrieb überwiesen. Mit viel geringerem bürokratrischen Aufwand als heute. Zusätzlich gab es günstige „Ehekredite“, die „abgekindert“ werden konnten.
In der BRD wurde von der sozialdemokratischen Familienministerin Renate Schmidt 2000 eine Budgetregelung eingeführt. Nun konnte man bis zu zwei Jahre lang Erziehungsgeld bekommen. Nahm man nur ein Jahr in Anspruch, gab es den erhöhten Satz von 450 Euro. Und schon stieg die Zahl der Väter, die diese Regelung in Anspruch nahmen, auf 5%. 250% mehr Väter in der Familie innerhalb eines Jahres! Dennoch wurde immer wieder auf die minimale Zahl der Männer am Wickeltisch hingewiesen. 2007 wurde erstmals das Elterngeld als Lohnersatzleistung eingeführt. Keine zwei Jahre dauerte es, da lag die Zahl der Väter, die Elterngeld in Anspruch nahmen, bei fast 20%! Und wieder hören wir: Es sind viel zu wenig. Und sie nehmen auch nur zwei Monate und die am liebsten im Sommer.
Große regionale Unterschiede
Solch pauschale Diffamierungen gehen an der Wirklichkeit vorbei. Allerdings wird die Elternzeit von Vätern regional sehr unterschiedlich in Anspruch genommen: In Berlin und in Bayern nehmen etwa 20% der Väter Elternzeit, im Saarland sind es nur 7%. Während in Bayern 74% sich nur zwei Monate gönnen, nehmen sich in Bremen 8% ein ganzes Jahr Babypause!
Deutlich wird: Männer fühlen sich immer noch stark für den Erhalt der Familie zuständig. Trotz aller berufstätigen Frauen hat sich an diesem Bild grundsätzlich nichts geändert. Ist durch Ersatz- oder Transferleistungen die finanzielle Grundlage der Familie gesichert, verzichten Väter gern für eine gewisse Zeit auf die Arbeit und widmen sich dem Baby und der Partnerin. Das Elterngeld für Väter ist da ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Ralf Ruhl |
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tobmanj, münchen:
02.02.2012 16:17
Partnermonate = Elternzeit??
Hallo zusammen, habe nach der Geburt unserer Tochter im Sommer einen der beiden Partnermonate genommen. Den 2. nehme ich dann (hoffentlich) im nächsten Sommer.
Nachdem sich die Vorzeichen jetzt geändert haben und meine Frau gerne nach einem Jahr wieder in die Arbeit gehen würde, wir unsere Tochter aber voraussichtlich erst im Aoril 2013 in einer Krippe unterbringen, würde ich jetzt gerne ein halbes Jahr 'Elternzeit' beantragen...!?
Klappt das? Oder habe ich das versäumt, indem mein ursprünglicher Antrag auschließlich auf die Partnermonate lautete...???
Jana aus Mühlhausen:
18.01.2012 11:55
Hallo, mein Mann nimmt ebenfalls zwei Monate Elternzeit und zwar den 4. LM und den 10. LM. Hat er trotzdem für das gesamte Jahr 2012 Urlaubsanspruch oder wird der Anspruch jeweils um diese zwei Monate gekürzt? Wenn ja, wie errechnet sich dann der Anspruch, da die Lebensmonate jeweils vom 04. eines Monats bis zum 3. des nächsten Monats gerechnet werden. Vielen Dank. Jana
Ellen, Zwickau:
06.01.2012 08:10
Muss ein Kindesvater unbedingt zwei Monate Elternzeit nehmen, um Elterngeld beziehen zu müssen. Hier geht
es um einen Vater, der den 1. Lebensmonat seiner Tochter gleichzeitig mit Elternzeit nehmen möchte, aber die Elterngeldstelle besteht auf zwei Monate Elternzeit, um Elterngeld zu zahlen.
rico berlin:
02.01.2012 13:17
gibt es denn diese 10 tage vaterschaftsurlaub????
rico berlin:
02.01.2012 13:15
Kurzer Vaterschaftsurlaub
Arbeitnehmer haben zur Geburt ihres Kindes Anrecht auf eine zehntägige Arbeitsunterbrechung, die innerhalb von vier Monaten nach der Entbindung in Anspruch genommen werden muss. Einen Teil des Lohnausfalls zahlt der Arbeitgeber, der Rest ist zu Lasten der Krankenkasse.
Entschädigung
Zeitraum
gezahlt durch
Betrag
die drei ersten Tage Arbeitgeber vollständiger Lohn
die sieben folgenden Tage Krankenkasse 82% des monatlichen Bruttolohns mit Höchstgrenze
Thomas, Köln:
21.12.2011 10:04
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Väter-Elternzeit.
Und zwar: Wir bekommen im April 2012 unser Kind.
Meine Frau möchte 24 Monate zu Hause bleiben, d.h. sie splittet das Elterngeld auf. Ist es richtig das diese 24 Monate erst nach den 8 Wochen nach der Geburt, also dem Mutterschutz, beginnen ? Demnach im Juni 2012? Bekommt sie im Mutterschutz volles Gehalt?
Ich würde gerne direkt nach der Geburt einen Monat Elternzeit machen (d.h. 65 % v. Nettogehalt). Den zweiten muss ich wohl machen, oder kann ich auch nur einen machen ? Wenn ich den zweiten machen muss, bis wann muss ich den genommen haben, gibt es da irgendwelche zeitlichen Vorgaben ?
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
Klaus, Köln:
18.12.2011 15:29
Hallo,
ich möchte 2 nicht-zusammenhängende Monate im ersten Lebensjahr (Elterngeld) nehmen, habe ich damit schon den gesetzlichen auf 2 Zeiträume ausgereizt? Ich möchte nämlich noch die Betreuungsoption mit meiner Frau für später offenhalten, d.h. ggf. noch Teilzeit-Elternzeit nehmen. Mein Vorgesetzter ist dazu im Moment bereit, da er die 2 getrennten Monate auch besser findet, aber der VG kann sich ja ändern. Wie formuliert man den Antrag, um sich die Option für später offen zu halten und geht das überhaupt? Danke für Auskunft und Erfahrungen
Gordon, Hamburg:
19.11.2011 19:18
in unehelichen Partnerschaften ist die Zustimmung der Mutter notwendig. Das birgt großes Streitpotential wenn die Mutter dann arbeiten gehen muss und den Versorger machen muss und es dann auch noch weniger Geld in der Haushaltskasse gibt. Spreche aus Erfahrung. Meine Partnerin hat die Unterschrift verweigert. Wollte 6 Monate Elternzeit.
Marco Lewii Bottrop:
28.10.2011 11:35
ich überlege auch mit Elternzeit Problem ist:
a) weniger Geld was ein paar Hundert Euro ausmacht für beide elternteil da beide gleichzeitig die Zeit nimmt
b) dass man 2 Monate nehmen muss und nicht z.B nur eine was für den Arbeitgeber mehr entgegenkommt
c) wahrscheinlich stress und schlechte Stimmung Elternzeit durch zu bekommen
thomas, dresden:
18.10.2011 15:57
Ich möchte gerne mal wissen, ob man als Vater seine Väterzeit ( 2 Monate) zusammenhängend nehmen muss ( januar + februar) oder ob man sie auch splitten kann( Januar + Mai) zum Beispiel. KAnn mir da jemand helfen???
Christoph, Wedel:
17.10.2011 20:01
Meine Frau ist bereits in Elternzeit, insgesamt 12 Monate. Ich würde gerne einen Tag in der Woche (z.B. Montag) für die Elternzeit nutzen. Also die restlichen vier müsste ich Arbeiten. Wie verteilt sich denn dann die Elternzeit? Verteile ich dann die Tage der zwei Monate auf das Jahr oder ist das so nicht vorgesehen?
Dirk Ludwigsfelde:
27.08.2011 20:01
kann mir jemand sagen ob ich nach meinen 2 monaten elternzeit die wohnmeldung wieder abgeben muß? oder kann ich einfach die unterschrift zur ummeldung verweigern sodas es weiterhin bei mir gemeldet bleibt?
danke
Frank, Ludwigsfelde:
25.07.2011 22:17
Als werdender Vater suche ich nach Informationen zum Thema Elternzeit und allem drum rum. Sicher gibt es welche, aber diese werfen meist mehr Fragen auf, als sie beantworten. Gibt es ein Sammelsorium an detailierten Informationen zum Thema, ohne von A nach B über C und D gehen zu müssen? Es scheint, als sei es nicht unbedingt gewollt, dass zuviel taugliche Infos an die Oberfläche gelangen...
steffi, Karbow:
10.06.2011 09:56
Hallo zusammen, ich bekomme ein Kind im August und wollte 9Monate zu Hause bleiben und mein Partner die letzten drei Monate. Meine Frage ist nun, ob das auch so geht. Oder darf der Vater nur zwei Monate. Lg Steffi
Kristina, Regensburg:
12.05.2011 10:39
Hallo! Ich nehme seit Januar meine Eltenzeit in Anspruch für 1 Jahr.
Vor kurzem sprach ich und mein Mann ob es im Nach-hinein auch noch zu beantragen ginge das Er die 2 Partnermonate noch nehmen würde?
Ginge das allgemein und müssten die anschließend meiner zeit genommen o. können die mit mit noch genommen werden.
hannes,münchen:
17.03.2011 08:19
Servus,
muss Ich als Vater 2 Monate Vaterschaftsurlaub nehemen,
oder kann Ich auch nur 4 Wochen nehmen?
MfG Hannes
drescher:
06.03.2011 12:08
meien schwager ist fast 1 jahr arbeitlos und will dann bald in elternzeit gehen,damit seine frau die lehre fertig machen kann.bekommt er dann noch geld und wie viel ca. danke für eure hilfe.lg drescher
Agnes, Berlin:
28.02.2011 12:39
Hallo zusammen,
mein Mann und ich wollen uns gern die Elternzeit teilen. Dazu kommt, dass er Selbstständig ist. Ich selber bin im öffenltichen Dienst angestellt und will ab September wieder arbeiten, um meinen Abschluss zu machen.
Wie ist das dann mit der Beantragung von Elterngeld und Elternzeit bei Selbststänidigen? Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Lg agnes
Stephanie, Berlin:
17.02.2011 05:48
@Benny:
Du kannst schon 24 Monate Elternzeitnehmen. Beachte jedoch, dass ihr nur für 14 Monate Geld bekommt. Also deine Frau wahrscheinlich 12 Monate, du dann zwei Monate. Wie ihr es aufteilt ist jedoch eure Entscheidung. Mann kann sich auch das halbe Geld auf die Doppelte Zeit auszahlen lassen.
VG,
St
Benny, Krefeld:
04.02.2011 18:34
Hallo zusammen, ist es möglich das nach dem mein Frau die ersten 12 Monate Elternzeit in Anspruch genommen hat, ich anschliessend 24 Vatermonate mache?
Danke und Gruß Benny
Björn Voß, Lübeck:
03.02.2011 11:50
Bin Vater von einer süßen Tochter.
Mache zur zeit 12 Monate Elternzeit.
Wir bekommen auch 67% vom Amt, aber aufgepasst.
Es ist eine große Mogelpackung und hat viele versteckte Fallen.
1. Die 67% werden vom Grundlohn gerechnet.
2. Ich arbeite auf 400 Euro in meiner Firma im Labor.
bekomme aber alles angerechnet.
3. Das Amt hatte mir vor Antritt gesagt, das nur 2/3 angerechnet wird.
bianca,witten:
30.01.2011 18:53
Hallo,wir bekommen am 25.3.11 unser erstes Baby.ich bleibe 12 Monate zu Haus,von 1lebensmonat bis zu 12 Lebensmonat.Mein Partner kann nur den Juli und August nehmen,Bekommen wir trotzdem beide zu der Zeit die 65% Elterngeld?
René, Frankfurt:
20.01.2011 09:09
hallo,
ich bin Vater einer 8 Monate jungen Tochter. Ich würde gerne 2 Monate in Anspruch nehmen als Vater habe jedoch noch keinen Antrag gestellt bei meinem Arbeitgeber. Ist das jetzt zu spät oder kann ich den Antrag trotzdem noch stellen? Vielen Dank im voraus für die Hilfe!
sneck :
05.01.2011 23:40
hallo zusammen,
Ich bin vater seit 8 monaten. Ich wohne mit der mutter meines kindes zusammen nicht zusammen. Sie hat schon 12 monate elternzeit in anspruch genommen. Es bleiben noch 2, die ich nehmen will. Ich bin noch student und habe teilzeitarbeit. Wie wird das geregelt? Danke im vorraus !!!!
kader, hh:
16.12.2010 22:16
moin, gibt es eigentlich ein formular, das man beim arbeitgeber unterschreiben lässt, oder selbst ausfüllt? wenn ja, wo?
danke im vorraus
Alfred, Weiden:
02.11.2010 21:24
Hallo, Ich werde im Jahr 2011 Vater. Ich bin auch am überlegen ob ich den Vaterschutz in Anspruch nehme. Wie wird das Gehalt berechnet wenn ich über Provision bezahlt werde. Ich habe eine Mindestabsicherung wenn ich mit dem Provisions-Umsatz unter dem Mindestgehalt falle.
:
01.08.2010 17:40
"Das Elterngeld für Väter, die Elternzeit mit den speziell für Väter reservierten Monaten ist das Aushängeschild der derzeitigen Familienpolitik."
Welche Monate sind speziell für die Väter reserviert?
Wenn auch der andere Partner (Vater oder Mutter) Elternzeit nehmen, erhalten sie zwei Monate mehr, das bezieht sich nicht ausschließlich auf die Väter.
Romy,Dresden:
20.05.2010 12:12
Wenn man nicht mit dem Kindsvater zusammenlebt hat dieser dann trotzdem Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld?
Tarik Oberursel:
27.04.2010 16:07
An alle frisch gebackenen Väter oder die es noch werden,
unsere Tochter wurde am 8.10.09 geboren, da ich in einer grossen Bäckerei als Konditor beschäftigt bin, beantragte ich nicht nach Geburtsdatum unserer tochter sondern nach Belangen des Betriebes meine Elternzeit
vom o1.o1.10.bis zum 28.02.10 so nach ewigen hin und her ist der Bescheid nun durch und vom 08.01.10 bis 08.03.10 und da haben Sie mir noch die 8 Tage im März gekürzt da ich ja teilzeit beschäftigt wäre oh Beamte dieser Behörden und eure Bürokratie, mir fehlen nun ca. 250€ ha findet mal nen Anwalt der sich da rein kniet schick das zu WISO. Also gebt fein acht der Geburtstag eures Kindes ist entscheident nicht wies passt...........
Liebe Grüsse
P.S: Aber es war eine geile Zeit immer wieder.
Sebastian , Berlin:
11.04.2010 13:54
Hallo,
ist es auch möglich als Mann (Vater) 2 Partner-Monate dann 6 Monate normal Arbeiten und dann noch mal 6 Monate Elternzeit nehmen während die Mutter dann wieder voll arbeiten geht...
Gruß Sebastian
Stephan lörrach:
09.04.2010 09:04
Kann ich auch ur ein Monat Vaterzeit nehmen oder muß ich 2 Monate nehmen?
Lt. der sachbearbeiterin muß ich 2 Monate nehmen ist das rechtens.
Gruß stephan
Ulrich, Frankfurt:
07.04.2010 09:28
Hallo,
wenn ich als Vater Anfang September für 12 Monate in Elternzeit gehen möchte, sollte ich laut diesem Portal 7 Wochen vorher meinen Arbeitgeber informieren.
Kann ich den Antrag auf Elterngeld vorher beantragen und wird der AG hierüber informiert ?
Grüße, Ulrich
Orhan, Neuss:
23.03.2010 14:11
Hallo,
ich möchte gerne insgesamt 2 Monaten Elternzeit gleichzeitig mit meiner Frau nehmen. Ich wundere mich als ob ich diese zwei Monaten verteilen kann. Zum Beispiel, kann ich die Elternzeit in siebten und dreizehnten Lebensmonat von unser Baby verteilen? Soll ich die Verteilung mit meinem Arbeitsgeber bestimmen?
Grüße, Orhan
Stefan Mönchengladbach:
18.03.2010 10:40
Hallo,
Ich arbeite in der Niederlande. Habe ich trotzdem Anspruch auf Elterngeld. Meine Frau hat die Deutsche Staatsangehörigkeit und arbeitet auch in der Niederlande.
Gruß
Stefan
Viktor, Vlotho:
15.03.2010 21:53
Hallo,
Meine Frau hat bis dezember 2009 Elterngeld bezogen, seitdem Arbeitet sie auch wieder! Ich bin seit november arbeitslos, bin aber mit dem kleinen beschäftigt, sprich eigentlich kann ich momentan gar nicht arbeiten gehen! Der Kleine ist erst 1 Jahr und 3monate, noch zu früh für fremd Betreung!
Habe ich anspruch auf Väterzeit? wenn ja, wie lange und wieviel Geld würde ich bekommen?
Kerstin,Niederrhein:
15.03.2010 12:43
Nein,Oliver, der Arbeitgeber zahlt nichts dazu. Du bekommst die 67% bzw 1800 Euro maximal im Monat
Stefan, Lübeck:
13.03.2010 12:15
hallo,
bekomme ich auch Vätermonate, wenn man getrennt lebt, aber bei der Erziehung hilft?
Konnte nirgends etwas darüber finden.
Gruß
Stefan
Oliver, Osnabrück:
12.03.2010 15:28
Hallo,
Juli und August sind meine beiden Vätermonate. Lt. der verschiedensten Artikel bekomme ich in dieser Zeit also 67% ausgezahlt. Zahlt die restlichen 33% mein Arbeitgeber oder habe ich in dieser Zeit dann effektiv nur zweidrittel meines Gehaltes zur Verfügung???
Leider habe ich dazu bisher keinerlei Infos gefunden.
Kerstin,Niederrhein:
08.03.2010 11:46
Ich habe auch mal eine Frage zu den Papamonaten. Bei uns ist es so, dass ich 12 Monate abGeburt nehme und mein Mann möchte parallel seine 2 Monate nehmen,und zwar in Monat 1 und voraussichtlich Monat 6 nach der Geburt. Ist das ohne weiteres möglich,die 2Monate so aufzuteilen. Dass man mindestens 2 in Anspruch nehmen muss, ist mir bekannt,nicht jedoch ob man diese zeitlich auch splitten kann!
Sascha, Darmstadt:
02.03.2010 20:44
Ich werde die Monate 13 und 14 (Partnermonate) nehmen. Da sich mein Gehalt in den letzten 12 Monaten deutlich erhöht hat, wüßte ich gerne, ob auch bei den Monaten 13 und 14 die 12 Monate vor der Geburt für die Höhe des Elterngeldes maßgebend sind (man soll ja 67% des entgangenen Entgelts bekommen, dies wäre bei den 12 Monaten vor der Geburt aber dann nicht der Fall).
Vorab bereits vielen Dank!
Jan Berlin:
26.02.2010 14:21
Kann den der Arbeitgeber Elterzeit über 2 Monate verweigern?
lg Jan
Michael, Berlin:
25.02.2010 16:39
Hallo! Wertvolle Infos hier. Meine Frage: Wegen des Geburtsdatums beginnt meine Elternzeit am 10. März. Ich nehme immer montags und dienstags frei. Der 10. ist ein MIttwoch. Dann muss ich in der Woche wohl noch normal arbeiten, oder?
Danke und Gruß, Michael
Nora, Rostock:
24.02.2010 16:16
Hallo.
Ich habe von Freunden gehört, das wenn beide Partner gleichzeitig in Elternzeit gehen, das Elterngeld von einem Partner durch zwei geteilt und auf beide aufgeteilt wird. Stimmt das? Konnte diese Information leider nicht aus Ihren Artikeln heraus lesen. Wie sich die 67% zusammensetzen habe ich schon in Ihren Artikeln gefunden, hat mir sehr weiter geholfen. Die Frage ist nun, ob jeder von uns beiden in den in den beiden gemeinsamen "Elternzeitmonaten" seine 67% bekommt oder die 67% von einem durch zwei geteilt wird?!
Gruß
Ralf Ruhl, väterzeit-redaktion:
18.02.2010 10:18
Liebe Nora,
Sie können die Zeit so aufteilen, wie Sie es vorgeschlagen haben. Einer der beiden Partner muss mindestens 2 Monate nehmen, nur dann kommen die insgesamt 14 Monate (Elternzeit+Mutterschutz) zusammen. Zur Errechnung des Elterngeldes steht einiges in unseren Artikeln, die 67% sind höchstwahrscheinlich nicht das, was Sie sich darunter vorstellen, sondern eine Spezialrechnung der Behörde.
Nora, Rostock:
15.02.2010 13:00
Hallo,
ich möchte gern mit meinem Mann gemeinsam in den ersten drei Monaten Elternzeit nehmen. Bekommen wir dann beide jeweils 67% von unserem Netto Verdienst für die Zeit?
Kann man auch die Zeit so aufteilen das ich 3 Monate nehme und mein Mann 11Monate?
Gruß
Claudia, Köln:
06.02.2010 16:12
Ich habe noch ein Jahr bewilligte Elternzeit. Können wir auch zum jetzigen Zeitpunkt noch tauschen, sprich, daß mein Mann in Elternzeit geht und ich wieder voll arbeite?
Luis, Köln:
02.02.2010 15:26
Hallo,
meine Frau und ich, wir möchten beide Elternzeit nehmen und dem Arbeitgeber bald mitteilen. Da wir nur den Geburtstermin wissen und nicht, ob das Kind dann auch an dem Tag geboren wird, ist nun die Frage, wie man das formuliert. Können Sie mir da bitte helfen?
Ralf Ruhl, väterzeit-redaktion:
01.02.2010 15:25
Sie können während der Elternzeit bis zu 30 Wochenstunden arbeiten. Wie das verteilt ist, müssen Sie mit Ihrem Arbeitgeber absprechen.
Feegers, Köln:
01.02.2010 14:40
Hallo, gibt es ein Modell, dass ich einen Monat auf eine größere Zeit aufsplitte und so dann einen Tag je Woche frei habe?
Ralf Ruhl, Redaktion Väterzeit:
27.01.2010 11:23
Lieber Jens,
nach § 1 (3) geht das, wenn Sie das Ziel der "Annahme des Kindes" verfolgen oder das Kind der Lebenspartnerin in Ihren Haushalt aufgenommen haben. Sie müssen also mit dem Kind im gleichen Haushalt leben. Leibliche Vaterschaft ist kein Ausschlusskriterium.
Gruß
Ralf Ruhl
Ralf Ruhl, Redaktion Väterzeit:
27.01.2010 11:16
Hallo Zumberi,
Mutterschutz und Elternzeit sind zusammengenommen ein Jahr. Das wird leider immer wieder nicht ganz korrekt in der Presse wiedergegeben. In dieser Zeit kann der Vater auch gleichzeitig mit Ihnen seine Papamonate nehmen.
Gruß
Ralf Ruhl
Jens, Remshalden:
26.01.2010 17:05
Hallo,
kann ich Elternzeit für mich beantragen wenn ich nicht der leibliche und nicht der rechtliche Vater des Kindes meiner Lebensgefährtin bin, sondern sozusagen der "moralische" bzw. soziale Vater da das Kind seit seiner Geburt in unserem gemeinsamen Haushalt aufwächst und von mir mit betreut und erzogen wird?
Viele Grüße Jens
Zumberi, Bremen:
22.01.2010 10:35
Hallo,
ich habe gehört, das ich Elternzeit in Anspruch nehmen kann (für ein Jahr) obwohl meine Frau Selbsständig ist? Wie sicher ist das und steht mir Elterngeld eigentlich noch zu? Wir sind Verheiratet und haben zwei andere Kinder, das ist das dritte Kind. Mit Freundlichen Grüßen Zumberi
Andrea, Heiligenhaus:
20.01.2010 14:48
Hallo!
Ich habe gehört, das die Mutter 8 Wochen nach der Geburt ja in Mutterschutz ist und somit ja Mutterschaftsgeld bezieht. Kann der Vater zum gleichen Zeitpunkt Elternzeit und Elterngeld beantragen? So das mir dann noch 12 Monate Elterngeld zustehen? Oder sind es dann nur noch 10 Monate? LG Andrea
Anne, München:
19.01.2010 11:56
Hallo,
mein Mann möchte ab Geburt Elternzeit nehmen. Wir wissen, dass wir 7 Wochen vorher schriftlich beim AG diese Zeit anmelden müssen. Da wir nur den Geburtstermin wissen und nicht, ob das Kind dann auch an dem Tag geboren wird, ist nun die Frage, wie man das formuliert. Können Sie mir da bitte helfen?
Vielen Dank!
Ralf Ruhl, Redaktion Väterzeit:
13.01.2010 13:00
Lieber Thomas Braun.rechtliche Auskünfte dürfen wir nicht geben und Ihr Fall scheint recht speziell. Grundsätzlich ist eine Teilung der Elternzeit, wie von Ihnen erwünscht, möglich. Außerdem können Sie beschäftigen, wen Sie wollen, das hat mit der Elternzeit eigentlich nichts zu tun. Da geht es ja schließlich um die eigene Betreuung des Kindes. Wegen der rechtlichen und finanziellen Seite suchen Sie bitte eine Beratungsstelle auf. Rechtsauskünfte dürfen wir nicht geben und was Rechnungen angeht sollte jeder Einzelfall genau angeschaut werden. Allerdings klagen Freiberufler immer wieder über nicht leicht nachzuvollziehende Bescheide.
Ralf Ruhl, Redaktion Väterzeit:
13.01.2010 12:55
Die Elternzeit hat grundsätzlich mit dem Krippenplatz nix zu tun, nur mit der Reduzierung der eigenen Erwerbstätigkeit.
Tobias, München:
13.01.2010 12:20
Ich möchte Elternzeit nehmen. Wir haben jedoch -entgegen aller Erwartungen- schon einen Krippenplatz bekommen. Es ist nicht möglich den Krippeneintritt zu verschieben, da er sonst weitervergeben wird. Kann ich Elternzeit nehmen, obwohl das Kind bereits in einer Krippe betreut wird?
Thomas Braun, Nördlingen:
11.01.2010 09:20
Nachdem ich seit 2 Monaten versuche Auskünfte über die Zentrale Bayern, Familie und Soziales zu bekomnmen, darf ich mich an Sie wenden:
Ich bin selbständig, freiberuflich, mein 2. Sohn ist am 20.08.2009 geboren und ich würde gerne
- 2 x 30 Tage in Elternzeit gehen (Mitte Mai bis Mitte Juni& Anfang bis Ende August).
- darf ich in dieser Zeit etwas verdienen, bzw. einen Vertreter beschäftigen?
- Werden Abschlagszahlungen auf die 1800,-€ angerechnet?
- Wenn Rechnungen beglichen werden, wird dieses Geld abgezogen?
Wenn Sie mir hier Auskunft geben könnten, wäre mir sehr geholfen. Vielen Dank
Thomas Braun
Ralf Ruhl, Redaktion Väterzeit:
07.01.2010 12:49
Das steht genau unter ihrer Frage in meiner letzten Antwort.
Erk, Hamburg:
04.01.2010 10:39
Kann ich als Mann eigentlich auch Elternzeit nehmen, wenn meine Frau nicht berufstätig ist. Und wenn ja: wie lange?
Ralf Ruhl, väterzeit-redaktion:
03.01.2010 12:46
Insgesamt kann man bis zu 3 Jahren Elternzeit nehmen, hat einen Rechtsanspruch bis zum 3. Geburtstag des Kindes. Sie können die Elternzeit nach Absprache (schriftlich!) mit Ihrem Arbeitgeber auch unterbrechen und bis zum 8. Geburtstag des Kindes irgendwann den Rest nehmen. Geld gibt es aber nur für 12 Monate (bzw. 14, wenn der Partner auch mindestens 2 Monate nimmt).
Jacqueline, Erfurt:
11.12.2009 11:32
Hallo,
ich hätte nochmal eine Frage:
Kann ich auch Elternzeit von 1,5 Jahren nehmen anstatt 14 Monate? Und diese ebenfalls mit meinem Mann teilen?
Nele P.:
10.12.2009 21:50
Mein Mann hatte bereits gemeinsam mit mir 2 Monate Elternzeit genommen. Bei dem Antrag für seinen Arbeitgeber, hat er nur diese 2 Monate beantragt und keine weiteren Angaben gemacht. Jetzt möchte ich wieder arbeiten und mein Mann nochmals Elternzeit nehmen. Hat er einen Anspruch darauf, wenn er bei seinem ersten Antrag keinen Hinweis darauf gegeben hat?
Lia Mittelstädt, St. Augustin:
04.12.2009 13:12
Hallo! Ich hab die gleiche Frage wie Kathrin aus Essen.
Ralf Ruhl, vaeter-zeit-redaktion:
01.12.2009 08:14
Lieber Lars, lieber Christoph,
laut Gesetz spricht nichts dagegen, bereits vom ersten Tag nach der Geburt des Kindes an Elternzeit zu nehmen.
Ralf Ruhl, vaeter-zeit-redaktion:
01.12.2009 08:13
Liebe Jacqueline, selbstverständlich könnt ihr jeder 7 Monate nacheinander nehmen. Bitte die Fristen der Mitteilung an den Arbeitgeber einhalten!
Christoph, Schwandorf:
26.11.2009 20:54
Ich hätte die gleiche Frage wie Lars aus Döverden.......
Lars, Dörverden:
26.11.2009 16:27
Kann ich als Vater schon in den ersten beiden Monaten, in denen meine Frau noch im Mutterschutz ist,Elternzeit nehmen?
Kathrin, Essen:
20.11.2009 13:43
Hallo!
Mein Mann möchte während er in Teilzeit zur Meisterschule geht Elternzeit nehmen. Ist das überhaupt möglich? Und hat er trotz Elterngeld Anspruch auf Bafög?
Grüße
Jacqueline, Erfurt:
16.11.2009 09:07
Mein Mann und ich möchten uns die Elternzeit teilen(er bleibt sieben Monate zu Hause und ich 7 Monate).Ist das möglich???
Chris, Bremen:
13.11.2009 15:44
Ich will 8 monate Vaterzeit nehmen. Habe ich dann noch Urlaubsanspruch? Wenn ja, wieviel Urlaub steht mir zu
Julia, Essen:
03.11.2009 10:13
Mein Freund zahlt Unterhalt kann er trotzdem Elternzeit beantragen wenn er jetzt wieder Vater wird?
Ralf Ruhl, väterzeit-redaktion:
16.09.2009 10:44
Das sagt das Gesetz:
1) Anspruch auf Elterngeld hat, wer
1.
einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,
2.
mit seinem Kind in einem Haushalt lebt,
3.
dieses Kind selbst betreut und erzieht und
4.
keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.
Heike , Döbern :
10.09.2009 15:47
Wenn die Ehefrau als Hausfrau zu Hause ist, kann der Mann dann Elternzeit beantragen?
Karsten Knigge, väterzeit-Redaktion:
25.08.2009 16:22
Hi, Chris,
Du kannst in der Elternzeit bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten. Wenn Du nichts verdienst, ist das sowieso kein Problem.
Chris, AB:
25.08.2009 13:47
Wie sieht es denn aus wenn man Kostenfrei bei den Eltern wärend der Elterngeldzeit mal einspringt und Aushilft weil die nen Termin haben ?
Kann man da Ärger bekommen ?
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