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Künstliche Befruchtung

Künstliche Befruchtung: Wer übernimmt die Kosten?



Seit der Gesundheitsreform 2004 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nur noch die Hälfte der Kosten für eine künstliche Befruchtung. Außerdem wurde die Zahl der möglichen Versuche von vier auf drei reduziert. Die Krankenkassen bezahlen auch nur dann noch, folgende Bedingungen erfüllt werden:
  • herkömmliche Behandlungsmaßnahmen, wie alleinige hormonelle Stimulation oder Fertilisationsoperationen sind ohne Erfolg geblieben.
  • Es besteht eine hinreichende Aussicht, dass durch künstliche Befruchtung eine Schwangerschaft herbeigeführt werden kann.
  • Personen, die die Kostenübernahme in Anspruch nehmen möchten, müssen in einer Ehe zusammenleben.
  • Es dürfen nur ausschließlich Eizellen der Ehefrau verwendet werden.
  • Die Versicherten müssen das 25. Lebensjahr vollendet haben.
  • Frauen dürfen nicht älter als 40, sowie Männer nicht älter aus 50 Jahre sein.
Eine künstliche Befruchtung ist nicht „billig". Der Eigenanteil beträgt pro Versuch zwischen 1500 - 2500 €, je nachdem, wo die künstliche Befruchtung vorgenommen wird. Als mögliche Einrichtungen stehen Kliniken mit Reproduktionszentren oder private Kinderwunsch-Kliniken zur Wahl.

Private Krankenkassen leisten bei einer künstlichen Befruchtung 100% der Kosten. Wie viel Versuche und welche Leistungen dies einschließt, ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich und muss daher für den konkreten Fall erfragt werden.
Teil 1

Ursachen ungewollter Kinderlosigkeit

Teil 2

Insemination

Teil 3

In-Vitro-Fertilisation

Teil 4

GIFT-Methode und Mikroinjektion

Teil 5

Rechtliche Fragen

Teil 6

Wer trägt die Kosten? - Fazit

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