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Gemeinsames Sorgerecht

Gemeinsames Sorgerecht - Gleichberechtigte Väter
Bild: Thomas Wagner - Fotolia.com

Wer will, dass sich Väter gleich stark und gleichberechtigt um ihre Kinder kümmern, darf sie beim Sorgerecht nicht ausgrenzen. Das sagt eine Studie im Auftrag des Bundesjustizministeriums.
446 Seiten stark ist er, der vorgezogene Endbericht des Deutschen Jugendinstituts (dji) zum gemeinsamen Sorgerecht unverheirateter Eltern. Dazu wurden Experten befragt und vor allem die Betroffenen, die Eltern.

Wer sich kümmert, soll Rechte haben



Aus deren Sicht ist das Sorgerecht sehr eng verknüpft mit der Alltagssorge, dem alltäglichen sich Kümmern um das Kind. Die Gründung der Familie ist hier ein wesentlicher Faktor, ebenso die Bindung an den Partner oder die Partnerin. Die Möglichkeiten, Familie zu gestalten, sind dabei nahezu unbegrenzt und nicht an die Ehe oder das Zusammenwohnen gebunden. Leben die Eltern mit dem Kind zusammen, wollen sie meist die anfallenden Aufgaben gleich auf beide Partner verteilen – was allerdings nicht immer gelingt. Somit gehen sie normalerweise von einer gemeinsamen Verantwortung für das Kind aus.

Die Rechtsprechung hingegen orientiert sich am juristischen Begriff des Kindeswohls. Der unterscheidet sich deutlich vom alltäglichen Sich-Kümmern um Windeln und Wollmützen. Hier dreht es sich vor allem um Entscheidungsbefugnisse für spezifische Belange, wie den Besuch der Schule oder die religiöse Erziehung.

Trennung und Kindeswohl



Nur bei Eltern, die sich in den ersten Lebensjahren des Kindes getrennt haben, finden sich Hinweise, dass die gemeinsame elterliche Sorge nicht immer dem Kindeswohl dient. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn Bedürfnisse des Kindes von einem Elternteil dauerhaft ignoriert werden und eine kontinuierliche Übernahme von Verantwortung nicht erkennbar ist. Allerdings, so der Bericht, verschärft eine Debatte um das Sorgerecht diese Tendenzen. Außerdem kann die alleinige elterliche Sorge dazu genutzt werden, Macht auszuüben.

Grundsätzlich legt der Bericht nahe, dass wer mehr Partnerschaft im Alltag, mehr Übernahme von Verantwortung für das Kind von beiden Partnern will, Väter beim Sorgerecht nicht ausgrenzen darf.

Ralf Ruhl

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Bericht des Bundesjustizministeriums

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