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Scheidungsunterhalt

Scheidungsunterhalt
Bild: Daria Filiminova - Fotolia.com

Nach langer Ehe kann eine Frau unbefristet Unterhalt vom Ex-Mann bekommen, so ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH).

Viele Männer werden ihren geschiedenen Frauen trotz des neuen Scheidungsrechtes bis an ihr Lebensende Unterhalt zahlen müssen. Darauf weist ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) hin. Es geht um geschiedene Hausfrauen, die jahrzehntelang in einer traditionellen Ehe, in der der Mann allein für das Haushaltseinkommen zuständig war, lebten. Sie müssen nun nicht mehr befürchten, nach einer Trennung sehr viel weniger Geld zur Verfügung zu haben.

Der Fall: Eine heute 58jährige Frau war 23 Jahre lang mit ihrem Mann verheiratet. Nach der Hochzeit war sie nur stundenweise erwerbstätig, war für das gemeinsame Kind zuständig und führte den Haushalt. Vor sieben Jahren trennte sich das Paar. Sie arbeitet heute ganztags, verdient netto aber weniger als ein Drittel des Einkommens ihres Ex-Mannes.

Nach dem 2008 verabschiedeten neuen Scheidungsrecht sollen Geschiedene möglichst bald wieder in den Beruf einsteigen. Das gilt für den betreuenden Elternteil, wenn die Kinder über drei Jahre alt sind.

Viele geschiedene Frauen haben aber selbst nur geringe Rentenansprüche erworben. Spätestens bei Ende der Berufstätigkeit würden sie zum Sozialfall. Der BGH urteilte nun, dass der Unterhalt nach der Scheidung nicht begrenzt werden kann, wenn ein Ehepartner jahrzehntelang Kinder erzog und den Haushalt führte. Vorige Instanzen hätten die nacheheliche Solidarität nicht genug berücksichtigt.

Ralf Ruhl

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Das Urteil

Az: XII ZR 202/08
http://lexetius.com/2010,3933


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