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Sorgerecht: Verfassungsgericht urteilt für unverheiratete Väter - Neuregelung lässt auf sich warten

Sorgerecht: Verfassungsgericht urteilt für unverheiratete Väter
Bild: fotolia - jaren wicklund

Das Bundesverfassungsgericht hat unverheiratete Väter mit seinem Urteil im August 2010 im Ringen ums Sorgerecht gestärkt. Die Richter legten fest, dass ab sofort im Streitfall ein Gericht entscheiden muss, ob ein vom Vater beantragtes alleiniges oder teilweises Sorgerecht im Interesse des Kindes sei. Das Recht unverheirateter Mütter, mit einfachem Veto das Sorgerecht des Vaters zu verhindern, ist Vergangenheit. Die eigentlich schon für Herbst 2010 angekündigte Neuregelung steht bis heute aus.
In Deutschland kommt jedes dritte Kind unehelich zur Welt, in Ostdeutschland sind es fast 60%. 219.000 Kinder waren das 2008. Doch wenn die Eltern keine Sorgerechtsvereinbarung getroffen haben, bekommt die Mutter automatisch das Sorgerecht. Und konnte bisher mit einem einfachen "Nein" verhindern, dass es zwischen Mutter und Vater geteilt wird, wie bei geschiedenen Paaren üblich. Diese Praxis widerspricht dem Grundgesetz, urteilte nun das Verfassungsgericht.

Neuregelung für Herbst 2010 angekündigt

Statt der bisherigen Regelung ordneten die Richter an, dass auf Antrag des ledigen Vaters ein Familiengericht das Sorgerecht teilen oder ganz auf den Vater übertragen könne. Dabei stehe das Wohl des Kindes im Vordergrund. Elternverbände und der "Väteraufbruch" befürchten eine Prozessflut. Die Grünen forderten eine schnelle gesetzliche Neuregelung.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) begrüßte in einer ersten Reaktion die Entscheidung zum Sorgerecht für Väter und kündigte an, die Rechte lediger Väter mit einer Gesetzesänderung grundsätzlich verbessern zu wollen.

Bereits Juli 2010 war bekannt geworden, dass an einer Neuregelung gearbeitet werde. Mehrere Medien berichteten, ein Gesetzentwurf, der ledigen Vätern grundsätzlich das Sorgerecht einräume, solle im Herbst 2010 auf den parlamentarischen Weg gebracht werden. Familienpolitische Sprecher der Koalitionsparteien haben jedoch noch recht unterschiedliche Vorstellungen zur geplanten Neuordnung. So kritisierte die CSU-Familienexpertin Dorothee Bär, die Rechtssprechung höhle die Institution Ehe immer mehr aus.

Interessant ist für betroffene Väter im Moment, ob das geplante Gesetz eine Bestimmung für sog. "Altfälle" (d.h. für ledige Väter, deren Kinder vor Inkrafttreten der Neuregelung geboren wurden) enthält. Damit könnte eine drohende Prozessflut vermieden werden. Hierzu ist bisher aus Fachkreisen nur bekannt, dass es eine solche Regelung geben soll. Wie sie aussehen wird, ist dagegen offen. Ledige Väter müssen also entscheiden, ob sie bereits jetzt eine gerichtliche Klärung herbeiführen (die ersten Anträge werden natürlich auch als erstes bearbeitet) oder ob zunächst abgewartet wird, welche Altfallregelung in Kraft tritt.

Der neue Gesetzentwurf lässt auf sich warten

Eine neue gesetzliche Regelung für das Sorgerecht lässt weiter auf sich warten. Der aktuelle Gesetzentwurf des Justitzministerium ist ein Kompromis der Koalitionsparteien. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Sorgerecht für Kinder unverheirateter Eltern auch in Zukunft automatisch an die Mutter fällt. Beantragt der leibliche Vater das Sorgerecht, so ist eine Frist von acht Wochen vorgesehen, innerhalb welcher die Mutter Einspruch erheben darf.

Äußert die Mutter Bedenken, so hat der Vater die Möglichkeit seinen Anspruch auf das Sorgerecht vor einem Familiengericht geltend zu machen.

Wann das neue Gesetz beraten oder gar rechtskräftig wird, ist unklar. Die Pressestelle des Justitzministeriums erteilt darüber auf Nachfrage im April 2011 keine Auskünfte. Auch auf der 82. Justizministerkonferenz der Länder im Mai 2011 in Halle konnte keine inhaltliche Einigung erzielt werden. Das Kindeswohl solle "im Zentrum der gesetzlichen Neuregelung stehen", heißt es vage im entsprechenden Beschluss. Die Länderminister bitten nun die Bundesministerin, einen Vorschlag zu erarbeiten.

Der konkrete Fall

Im konkreten Fall war der unverheiratete Vater eines 1998 geborenen Sohnes bis vor das oberste deutsche Gericht gezogen, weil ihm das Sorgerecht nicht zugestanden wurde. Zunächst hatte ein Familiengericht seinen entsprechenden Antrag abgelehnt, weil die Mutter ihre Zustimmung verweigerte. Auch eine Beschwerde des Vaters beim Oberlandesgericht gegen das Urteil blieb erfolglos.

Das Bundesverfassungsgericht stellte in seinem Urteil fest, der Automatismus, mit dem das Sorgerecht bei unverheirateten Eltern immer zunächst auf die Mutter übertragen werde, sei nicht verfassungsgemäß. Es greife unverhältnismäßig in das Elternrecht des Vaters ein, wenn er generell von der Sorgetragung für sein Kind ausgeschlossen sei, sobald die Mutter des Kindes ihre Zustimmung verweigere. Dem Vater müsse die Möglichkeit eingeräumt werden, die Übertragung gerichtlich überprüfen zu lassen. Dabei stehe das Wohl des Kindes im Mittelpunkt.

Der beanstandete BGB-Paragraf

Die beanstandete Regelung stammt aus dem BGB, Paragraf 1626a. Sie war erst 1998 eingeführt worden. Dort heißt es:

"(1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu, wenn sie 1. erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollten, oder 2. einander heiraten. (2) Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge."

Das Urteil stellt auch für die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Kurskorrektur dar. Im Jahr 2003 hatten die Karlsruher Richter in einem ähnlich gelagerten Fall noch die verfassungskonformität der BGB-Regelung bescheinigt. In ihrer Begründung erläuterten die Richter nun, dass nur knapp die Hälfte der Eltern die Möglichkeit eines gemeinsamen Sorgerechts nutze. Das läge daran, dass viele Mütter ihre Zustimmung zum Teilen des Sorgerechts verweigerten. Nach einer 2006 bei den Jugendämtern durchgeführten Befragung hätten 80% der Mütter als Grund gegen ein geteiltes Sorgerecht angegeben, sie wollten lieber "allein entscheiden" oder "nichts mehr mit dem Vater zu tun haben". Der Gesetzgeber habe dies bei der Formulierung des BGB-Paragrafen nicht so vorausgesehen.

Schon im Dezember 2009 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gerügt, das deutsche Sorgerecht diskriminiere Väter und verstoße damit gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.

Karsten Knigge, August 2010
Letzte Aktualisierung: Mai 2011
  • Am besten schon vor der Geburt

So beantragen ledige Eltern das gemeinsame Sorgerecht.

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Kommentare von Lesern:

 
Hamburg:
23.01.2012 16:01
És gibt sicherlich Väter, die sich gern um ihre Kinder kümmern und das ohne Hintergedanken. Leider ist diese Sorte Vater nur in verschindend geringer Menge vorhanden. Also ich kenne keinen. Erst hat seine Anwältin für das Umgangsrecht gekämpft (alle 14 Tage für 4 Stunden) und als er merkte, dass ich in einer neuen Beziehung bin, hatte er keine Zeit mehr für unsere Tochter. Jetzt sehen die beiden sich nur noch 1 mal im Monat für 4 Stunden. Außerdem zahlt er den Unterhalt nur wenn er will. Das JA ist eingeschaltet, trotzdem zahlt er nur noch € 35,-- und hat bereits fast € 4.000,-- Unterhalt nachzuzahlen. Ansonsten hat er auch kein Interesse an unserer Tochter. Warum sollten wir solchen "Vätern" noch mehr Rechte einräumen, wenn sie ihren Pflichten nicht nachkommen? Ich denke man sollte Väter in 2 Gruppen einteilen: 1. Echte Väter, die sich um ihre Kinder bemühen und denen Pflichten wichtig sind und damit auch Rechte in Anspruch nehmen dürften. 2. Die Anderen!
Es ist wirklich erstaunlich wie viele Foren und Blogs es gibt, in denen Väter Rat suchen, um möglichst wenig Unterhalt zahlen zu müssen. Oder Rat suchen, wie sie ihrer Ex das Leben schwer machen können. Aber selten gibt es konkrete Hinweise, was Frauen machen können, um für ihr Kind Recht zu bekommen. Das kotzt mich alles dermaßen an.
  unmöglicher Beitrag? Bitte melden!
Papa Peter, Ochsenbrügge:
23.01.2012 08:55
Man sollte immer beide Seiten betrachten. Ich selbst habe meinen Kleinen 4 Jahre fast allein aufgezogen, trotzden versucht die KiMu permanent Umgänge zu boykottieren und Umgangsrecht und Sorgerecht zu verhindern.Wenn KiMus beratungsresitent sind, sollte man schnellstens versuchen eine höhere Instanz zuerreichen, damit man nicht jahrelang auf Amtsgerichtsebene stecken bleibt.Wenn Frauen ein Kind als absoluten Besitz betrachten,haben sie sich als Mütter disqualifiziert.Leider schreitet der Gesetzgeber nicht ein, somit hat auch das Jugendamt keine Handhabe.In meinem Fall wird bereits jetzt mein Sohn instrumentalisiert und die KiMu denkt sich immer neue Gründe aus, um den Umgang zu boykottieren. Auch stiftet sie Dritte zu Straftaten an. Das soll dem Kindeswohl dienen ? Sollte man bei der Kindererziehung mit Tradition begründen, dann kann ich nur sagen, Frau raus aus der Wirtschaft und zurück an den Herd. (etwas überspitzt)
Stade :
16.01.2012 12:13
Hallo alle ich bin Phil
Ich bin auch Vater und Kämpfe 2j um unser tochter ich habe alles versucht aber ich bekomme sie noch nich einmal zu gesicht immer ist was krank oder Termine auch mit ein besuch recht habe ich es nicht geschafft immer hat sie was ich kann euch Vätern allen sagen wen die mütter was erfinden ist es schwer sein Kind zu bekommen die Jugendämter oder Gerichte sagen immer zum Wohle des kindes handeln das habe ich gemacht aber mein tochter nicht bekommen ich bin ein guter Vater und möchte alles zum Wohle des Kindes aber unser Kind bekommt nicht den Papa ist das zum Wohle des Kindes ?????????
--also Papas eins kan ich euch allen sagen ich komme aus der DDR geht auf die Straße um kämpft um euer recht wen alle Papas auf die Straße gehn Dan kannnnnnnnn auch diese Mauer fallen wir haben damals GERUFFEN Die MAUERER MUSS WEG Wir sind ein Volk ( Ich Sage das Gesetz muss weg (wir sind eine Familie )auch wen man nicht zusammen lebt kinder haben das recht auf Papa &mamma
:-:-:
13.01.2012 14:44
Oh ja Väter aufgepasst!
Ihr wollte immer alles haben, Sex, geld, geile Frauen, fette Karren.
Kommt nach 9 Monaten ein Kind zur Welt das von eurer Frau kommt ist alles schön und gut wenn Frau alles alleine macht! Flasche geben, Windeln wechsel, Baden und das spazieren gehen! Es kommt zur Trennung und auf einmal wollte ihr der perfekter vater sein um bei eurer neuen Freundin zu beweisen wie toll ihr doch seit! Aber die Frau die ihr einst mal gliebt habt und das Kind mit ihr zusammen bekommen habt wird stehen gelassen! Sorry diese entscheidung ist ne Richtig die Kinder gehören zu den Müttern ihr könnt sie besuchen und Heim bringen aber Kinder von der Mutter trennen ist unter aller SAU!!!!!!
homer l., Hannover:
03.01.2012 23:49
Eine unverschämtheit eig. . Der Vater sollte genau solche rechte wie die mutter haben..zmd. das kind 1mal in der woche zusehen. Es sei den drogen, gewalt usw. , da eben nicht..Das deutsche gesetzbuch allg. ist vieles schwachsinn, unfair usw...vieles darin gehörte mal umgeschrieben !!
Michael K. , Hamburg:
28.12.2011 18:32
Der beigefügte Presseartikel belegt auch den jüngsten Fall von Sorgerechtsverweigerung für ledige Väter der den gängigen, grenzenlosen Amtsmissbrauch zu Lasten der Menschenrechte darlegt.

Dieser Fall zeigt auf,
- wie wahrnehmungsbehinderte OLG-Richter offene Erpressung des Vaters als erzieherische Maßnahme versuchen einzusetzen.
- Wie dilettantische Amtsrichter, die gerne zu Lasten des Kindesvaters ihre prozessuale Fürsorgepflicht verletzen und offen mit Kindesmutterverteidigern kollaborieren, die auch im Verfahren vor Straftaten gegen den Kindesvaters nicht zurückschrecken und sich nebenbei mehr als Psychologen denn als Juristen profilieren möchten, um dem Kindesvater sein Recht auf gemeinsame Sorge um sein Kind zu verweigern.
- Wie Anwälte der Kindesmutter vor Gericht vollendete Straftaten, wie z.B. von der Anwaltskammer gerügtem und mit Vertretungsverbot belegten Parteiverrat zu Lasten des Kindesvaters begehen.
- Wie auf dem Land OLG-Richter, Amtsrichter, Jugendamt und Kindesmuttervertreter zu Lasten des Kindesvaters klüngeln.
- Wie die zuständige Jugendamtsmitarbeiterin Vorgesetzte und Richter nachweislich zu Gunsten der Kindesmutter belügt.
- Wie vom OLG eine, als einzige vom Väternotruf abgelehnte, parteiische Verfahrenspflegerin ohne jegliche familienrechtliche Qualifikation, zu Lasten des Kindesvaters eingesetzt wird.
- Wie durch selbstherrliche Richter jedes Recht gebeugt wird, die sachlichen und rechtlichen Vorträge des Kindesvaters unberücksichtigt bleiben, nur um den Rechtszustand vor dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 03.12.2009 beizubehalten und die Weisung des Bundesverfassungsgerichtes v. 21.07.2010 nicht befolgen zu müssen indem z.B. erbetene Gutachten in Kenntnis einer gegenteiligen Empfehlung verweigert werden.
Unter dem nachfolgenden Link lesen sie den Presseartikel,
http://de.nachrichten.yahoo.com/sorgerecht-keine-besserung-f%C3%BCr-ledige-v%C3%A4ter-sicht-000000707.html
dobrowolski neustadt/harz:
05.12.2011 20:07
wie sieht es den aus wen die mutter eines 8 jährigen mädchen ein neuen freund hat der zu dem kind überhaupt nicht gut ist die mutter schlägt und das kind sich nur wünscht zu den grosseltern im harz zu bei dem es auch 5 jahren ihres jungen leben zu 80% verbracht hat und jetz wegen dieser sorgerecht sache gezwungenermahssen bei ihrer mutter ist ich rufe sie zweimal in der woche an ( sie ist so angeschlagen das sie im bett macht) ihr vater ist alcooliker
:
26.11.2011 11:43
Was ich eigentlich fragen wollte: darf ein Vater, der zwar die Vaterschaft anerkennt und trotzdem das gemeinsame Sorgerecht nicht hat, ins Ausland mit dem Kind reisen? Darf er das prinzipiell nicht, oder nur mit schriftlicher Zustimmung der Mutter? Oder darf er voll und ganz?
Würde mich sehr interessieren. Danke für eventuelle Antworten.
:
26.11.2011 11:33
Prinzipiell habe ich nichts dagegen, das Sorgerecht zu teilen. Das mache ich mit meinem Ex-Mann. Aber des Vater meines zweitens Kindes ist nicht mit mir verheiratet, wir wohnen nicht zusammen und wir sind auch nicht mehr zusammen, weil er damals das Kind nicht wollte. Er hat trotzdem die Vatersachaft anerkannt und hat von mir das uneingeschränktes Umgangsrecht mit seinem Sohn, ich habe mich da NIE quergestellt oder ihm verboten sein Kind zu sehen.
Sollte er aber das Thema geteiltes Sorgerecht ansprechen, werde ich auch wohl nein sagen müssen; nicht aus den Gründen, die ich hier lese ("Die Mutter will lieber alles allein entscheiden oder nichts mit dem Vater zu tun haben"), Blödsinn! Nein. In meinem Fall ist es so, dass der Vater Alkoholiker ist und, wie ich's in den letzten Wochen festgestellt habe, ein bisschen Psychopath: er hasst alles, was nicht seinen Vorstellungen entspricht. Er ist nachtragend, intolerant, hasst die Juden und Homos, hält sich an so gut wie keine Regeln, will sich nicht hier integrieren (wir kommen beide aus 2 versch. Ländern, aber ich habe wenigstens Deutsch gelernt und er kann SEHR selten einen Satz ohne Fehler sagen!!!!), er erwartet unheimlich viel von mir und ist nicht einmal bereit die Finger vom Alkohol wegzulassen, wenigstens für sein Kind.
Also, soll mir doch jemand sagen, dass er ein gutes Vorbild für sein Kind wäre!
Früher hatte ich zwar schon gemerkt, dass er ein bisschen kompliziert ist, aber ich fand ihn nicht so schlimm wie in den letzten Wochen. Das Hauptthema unserer Streiten ist immer sein Alkohol-Problem. Und er beteuert, er hätte Angst, dass ich das gegen ihn z. B. beim Jugenamt verwende um ihn den Umgang zu seinem Sohn zu verbieten. Aber wenn er doch ach so große Angst hat, warum versucht er denn nicht aufzuhören? Er versucht es nicht einmal!!!! Also sorry, in so einem Umfeld will ich nicht, dass mein Kind aufwächst!
Sollte er tatsächlich das gem. Sorgerecht beantragen, müsste ich das doch wohl gegen ihn "anwenden
48599 Gronau:
22.11.2011 19:51
der jugendamt will nicht das ich mein tochter von 7 sehe.
ist schon 7 jahre in ein pflegefam. ich brauch nicht sagen wie JA drauf ist. was kann ich machen
ah:
21.11.2011 22:15
meine frau hat mich ausgenutzt u geheiratet damit sie von marokko nach deutschland kommt ,mein kinder weg genomen was soll tun
dadi:
21.11.2011 22:08
männer haben nix ,
B-Elanna landkreis osnabrück:
17.11.2011 10:12
ich finde es echt mist das die Väter die sich gerne um ihre kinder kümmern wollen ,nicht dürfen da die mutter nein sagt,das muss echt schnell geendert werden,den auch Väter gehen kaputt wenn sie die kleine nicht sehen dürfen,ich bin auch geschieden aber nur mein Ex will die kids nicht sehen wo der sie jeder zeit sehen dürfte
Samira,Berlin:
15.11.2011 10:45
Ich war mit dem kindsvater zusammen er war liebes voll und nett aber seit der schwangerschaft ist er immer mehr macht girich geworden!und jetzt das kind ist auf die welt da macht er stress Es ist meine tochter meine ehre er ist Libanesse,ich habe ihn niergentwo eingetragen nicht bei standesamt nur mich.doch er macht stress ich möcht mit ihn aber nichts zutun haben ich hatte erfahren das er früher in seine beziehung verheiratet war und da eine tochter hatte,und das kind enführt hat nach Libanon!!!ich hab angst das er mein kind auch so macht ich habe schon die Polizei ein geschaltet aber habe sehr angst um mich und meine tochter das Jugentamt sagt nur er hat das recht seite tochter zu sehen und wenn eine betreute dabei ist abe ich will garnichts von ihn und er soll meine 4.wochen altes kind nichts zutun haben er betroht mich bis heute das er sein anwalt ein schalten will und zum jugentamt geht er meinte"Du wirst sehen,am ende stehst du heulend in der ecke und hast niemand mehr"...ich habe angst sehr bitte wenn ihr mir helfen könnt oder mehr ahnung habt in der richtung den bitte hilft mir,seine brüder sind auch sehr schlimm die sind zu alles fehisch
Trudi, Köln:
09.11.2011 13:15
Vielleicht liest das hier keiner gerne: Es gibt auch ledige Väter, die ihre Kinder instrumentalisieren. Sechs Jahre lang hat er seinen Sohn nicht sehen wollen, obwohl ich darum gebeten habe. Bislang hat er keinen Euro Unterhalt bezahlt. Dannt flatterte mir ohne jegliche Ankündigung eine Umgangsklage ins Haus. Offizielle Begründung: Ich würde den verbieten.Jugendamt und Gericht sahen das Gott sei Dank anders. Eigentlicher Beweggrund: Nach 14 Jahren Studium (immer noch nicht fertig) wollte die Ausländerbehörde den Vater ausweisen. Wie praktisch zu entdecken, dass man ja noch ein Kind als Bleibegrund hat. Aber: Das Kind in den Ferien nehmen? Kann ich nicht, muss arbeiten!" Ausgefallene Wochenenden nachholen? "Will ich nicht!" Das reguläre Besuchswochenende fällt auf Silvester? "Da kann ich nicht". Für das Kind zahlen? "Geht nicht, kein Geld". Im kommenden Jahr habe ich einen beruflichen Ortswechsel ins Ausland. Grund für Aufenthaltserlaubnis (Kind) ade. Wie schön ist doch dann die Möglichkeit, auf gemeinsames Sorgerecht zu klagen, um in Deutschland bleiben zu können. Im praktischen Alltag eine Katastrophe. Gut fürs Kind? Glaube ich kaum.
lenny,münchen:
02.11.2011 14:16
gemeinsames sorgerecht wurde vom amtsgericht abgelehnt,daß olg tat dies ebenso-nach aktenlage.die mutter vertraute mir den gemeinsamen sohn allerdings 10 jahre nahezu jedes wochenende an,daß war praktisch für sie,nach antrag auf gemeinsames sorgerecht entfremdet sie ihn mir systematisch,jetzt hat sie ihn soweit -12 jahre alt- ,daß er sich überlegt,ob er überhaupt noch zum papa will... innerhalb eines jahres hat sie ihn dermaßen instrumentalisiert,daß die beziehung zum vater jetzt als gestört zu betrachten ist.es wird hier ein späterer therapiekandidat kreiert und ich muß machtlos zuschauen- trotz anwalt...
Louis XVI, Berlin:
09.10.2011 15:54
# klara velbert:07.10.2011 11:00
Zuerst einmal müssen Sie nicht nur Deutsch lernen, sondern auch, dass ein Kind ein Mensch ist und kein der Mutter gehörender Sklave. Wenn Sie schon mit einem fremden Mann ein Kind zeugen, dann kann er wohl gar nicht so fremd sein, immerhin macht man so etwas noch nicht zwischen 2 U-Bahn Haltestellen. Der Mann ist dem Kind nicht mehr fremd als Sie, liebe Frau, er ist nämlich der Vater.
Bezüglich Abtreibung möchte ich Sie darauf hinweißen, dass die Entscheidung zur Abtreibung eines Kindes von der Frau kommt und nicht etwa vom zukünftigen Vater.
Wenn ich Ihre Argumentation sehe, bin ich mehr denn je davon überzeugt, das es einige Mütter gibt, denen man das Sorgerecht, zum Wohle des Kindes, sofort entziehen sollte.
klara velbert:
07.10.2011 11:00
ch finde das ,wen das Gesetz durchgreift ,wir Frauen dan diskrimminiert sind in dem dan die Menschenrechte bei uns verletzt werden .wir Frauen haben gründe warum wir alleinstehenden Vätern nich das Sorgerecht geben , da ist als beispiel der one night stand o eine sex affäre wo man mit dem man nie eine Bezihung geführt hatte ja sogar den mann eigendlich gar nich kennt ,entsteht aus so etwas ein Kind, heisst das also ,das in zukunft ,auch dieser fremde mann hergehen kann ohne zustimmung der mutter das sorgerecht beantragen kann und übers kind so mitentscheiden kann obwohl er vorher vielleicht noch die abtreibung wollte ,das heisst also das wir Frauen in Zukunft auch fremden Männern unsere kinder anvertrauen müssen obwohl wir nicht mal dem mann bzw. dem erzeuger vertauen es diend nicht dem wohlergehen des Kindes es entwürdigt u diskrimminiert uns allein lebenden frauen ,haleluja wen das Gesetz durch kommt es wird mord u totschlag geben vor den Gerichten
:
30.09.2011 13:05
Mit der Teilung des Sorgerechts wird nur ein juristisches Recht wirksam. Die wirkliche Sorge um Kinder steht leider gerde dabei meistens nicht mehr im Zentrum. Es geht um Macht und Kontrolle.
Männern, die sich oft seit der Geburt ihres Kindes nicht gekümmert, haben, fällt seit der neuen Rechtssprechung ein, dass sie noch eine Rechnung begleichen müssen. Leider geht diese Form des Narzismuses auf Kosten der Kinder, die meistens den sogenannten Vater nicht wollen und über Jugendamt und ähnliche Einrichtungen dazu gezwungen werden.
Von Menschenwürde und -recht der Kinder kann dabei nicht mehr die Rede sein.
Michaela, Sindelfingen:
28.09.2011 09:41
Michael: Kompliment, Richtig so :-)
Ich habe eine 10jährige Tochter mit alleinigem Sorgerecht und lebe seit 7Jahren in einen neuen Beziehung,glücklich.Meine Tochter und mein Freund haben ein tolles Verhältnis und kümmert sich wo er nur kann. Vater und Tochter lieben sich auch, was ich immer unterstütze,sie können sich jederzeit sehen,was er dann in Anspruch nimmt,wenn es ihm passt.Teilweise sehen sie sich 10-12 Wochen nicht,da er entweder wieder mal eine neue Arbeit hat oder irgendwo schwarz arbeitet,oder Prüfungen fürs Studium absolvieren muss,all das geht dann vor,wass meine Tochter sehr enttäuscht.Er zahlt keinen Unterhalt,seine Meinung ist, das kann ja mein Freund machen,auch sonst beteiligt er sich nicht an Zuwendungen,zum Bsp.Schulsachen,Vereine,Schullandheim oder sonstiges, das ist ihm alles egal.Er meint wenn er seine Tochter liebt muss das reichen.Zudem ist er trockener Alkoholiker(sagt er gerade)war in Behandlung wegen manisch depressiven Verstimmungen und musste deshalb Tabletten nehmen, was mir auch zum Nachdenken gibt.Mein Ex hat einen Sohn aus vorheriger Beziehung,er ist fast 16 und das Verhältnis ist nicht gut,da er das gleiche Spielchen abgezogen hat so wie er es jetzt tut.Trotzdem habe ich meine Tochter bestärkt, damit sie und ihr Vater eine gute Bindung haben, leider enttäuscht er sie aber immer wieder.Jetzt wo das neue Sorgerecht für Väter vereinfacht wurde(was ich im allgemeinen gut finde)pocht er darauf,er nimmt sich alle Rechte aber die Pflichten sind ihm egal.Jetzt will er sich überall einmischen, das heißt es wird Streit geben, dann auch in meiner Beziehung und ich denke,dass das meiner Tochter nicht gut tun wird.Warum kann es nicht so bleiben wie es ist, denn bisher hat alles wunderbar gepasst.Wenn ein Vater seinen Pflichten auch nachkommt und nicht nur seine Rechte in Anspruch und wenn die Kommunikation auch zwischen Vater und Mutter einigermaßen passt(was bei uns nicht der Fall ist)dann bin ich dafür,aber so ist das doch nicht fair.Dank
Michael, Düsseldorf:
26.09.2011 18:29
Habe vor drei Monaten das gemeinsame Sorgerecht als lediger, getrennt lebender Vater beim AG beantragt. Zeitgleich auch die Minestumgangsregelung ( alle 14 Tage von Fr 17.00 Uhr bis So 17.00 Uhr, sowie die Hälfte aller Schulferien), das ich bis jetzt zugesprochen bekommen habe. Vorangegangen war, dass das AG einen Verfahrensbeistand,einenb sog. "Anwalt der Kinder", bestellt hat, der dann die Kinder, beide Eltern separat, die Klassenlehrerin bzw. die Kindergartendirektion etc, gehört hat, und dabei im meinem Sinne eine positive Empfehlung an das Gericht richtete. Er wusste allerdings, dass meine parallele Klage auf das gemeinsame Sorgerecht eingereicht war und äusserte schon bei seinen damaligen "Ermittlungen", dass er im weiterem Umfang als bisher agrieren würde. Nach dem Urteil zum Umgangsrecht vom 27.06.11 waren die Kinder dann alle 14 Tage für 48h bei mir und wir verbrachten auch die zweite Hälfte deren Sommerferien gemeinsam im Urlaub, der ihnen sehr, sehr gefallen hat. Die Jungs sind übrigens 5 und 9 J alt. Sie haben beide auch eine hochemotionale Bindung zu mir, trotz oftmaliger Emtfremdungsversuchen der Mutter. Leider war es mir in den vergangenen Jahren nach der Trennung von der Mutter versagt z.B. bei der Schule mitzureden, heisst: sie hat der Schulleitung untersagt mit mir über alle Schulangelegenheiten zu reden. Jedes mein Herantreten an die Schule und Kindergarten wurde mit androhendem Hausverbot abgelehnt. Nun zu meiner Frage an Euch: Was konkret ermittelt der gerichtlich bestellte Verfsahrensbeistand bei der Klage auf gemeinsames Sorgerecht mehr, als im Falle der Klage auf Umgang? Zweite Frage: Diesmal hat sich auch das Jugendamt eingeschlatet und bittet in drei Tagen beide Eltern zu einem gemeinsamen Gespräch ( das die Mutter höchstwahrscheinlich zur herbeiführung eines Eklats nutzen werden wird, in der Hoffnung das JA zu überzeugen, dass das gemeinsame Sorgerecht nicht "konform zum Kindeswohl" ausgeübt werden kann). Bitte nennt mir den Untersch
Ich NRW:
21.09.2011 11:06
Ich verstehe beide Seiten. Ich bin Mutter, lebe mit dem Vater zusammen und wir sind nicht verheiratet. Ich kann Väter verstehen, die sich sorgen und freue mich dann für sie. Aber es ist nun meisstens so, das Väter erst beginnen sich sorgen zu machen wenn es längst zu spät ist. Und deshalb, sollten Anträge (auf beiden Seiten) immer Einzellfallentscheidungen sein. Wenn der Vater 6 Jahre lang alles die Mutter machen lässt, entscheiden lässt etc, dann braucht er später auch nicht ankommen. Mann möchte halbes Sorgerecht haben? Dann soll er dieses auchtragen! Wieviele sind den bereit ihr Kind 2 Wochen im Monat zu betreuen? Mit allen Pflichten! Da geht es dann bei den meisten in die Ausredenrunde...
R.K.:
20.09.2011 16:32
Nur eine kleine Anmerkung, was die Sprache angeht. Es geht hier keiner Weise um „feministische Mütter“. Der Feminismus ist eine im 19. Jahrhundert entstandene Bewegung für die Rechte der Frauen, welche sehr positive soziale Ergebnisse erzielt hat.
Was asoziale Mütter / Jugendamtssch… produzieren ist SEXISMUS, also simpler geschlechtsbezogener Chauvinismus (also genau das, wogegen unter anderem der Feminismus kämpft). Enttarnt doch die, die solchen Schaden anrichten als das, was sie wirklich sind! Nur so kann es jeder sehen. Sexisten stehen auf einer Ebene mit Nationalisten, Rassisten, etc.
Jana M-V:
14.09.2011 15:39
Hallo!
ich kenne leider beide Seiten. Mein Sohn hätte gerne was von seinem Vater (nicht nur den Unterhalt) und dieser hat von Anfang an die Möglichkeit seinen Sohn zu sehen wann immer wer möchte und nutzt es nicht. Traurig! leider gibt es auch solche Väter.
Die andere Seite ist, dass mein jetztiger Mann auch ums Sorgerecht kämpfen muss und leider die Mitarbeiterin vom Jugendamt sehr blind und blauäugig ist. Sie steht immer auf Seiten der Mutter, obwohl sie dem Kind nicht wirklich gut tut. Es wird nur gelogen und eine Regelmäßigkeit zum Kind ist nur gegeben, wenns der Mutter passt. Aber wir kämpfen weiter und hoffen, dass auch der Vater mal Rechte bekommt, nícht nur Pflichten. Denn wenn er nicht zahlt, dann wird er gleich ermahnt. Warum dürfen Mütter so gemein sein. Sicher kommt es immer auf die Situation an, aber wenn sich die Eltern trennen, weil sie keine Zukunft mehr sehen, sollten nicht die Kinder unter dieser Trennung leiden. Aber leider ist es oft anders. Schade! ich sage auch immer, kämpfen kann nicht schaden, wenn man sein Kind liebt.
Gerd, Bernau b. Berlin:
13.09.2011 02:00
Hallo Leidensgefährten, vor 4 Jahren wurde mein geliebter Sohn in einer Lebensgemeinschaft geboren. Er war das absolute Wunschkind. Vorher brachte ich meine LG mit leichtem Druck dazu, eine Ausbildung zu machen und abzuschließen.
Nach einer Krebs OP stand mein Leben auf Messer´s Schneide und meine LG suchte sich Hilfe bei "Sprungbrett e.V."(einer vom Jugendamt geförderten Familienhilfe) Ich bekam noch Chemotherapie, In dieser Zeit versuchte dieser Familienhilfeverein unser bis dahin harmonisches Familienleben auf den Kopf zu stellen nach staatlichen Vorstellungen. Mein gesundes Kind wurde für krank befunden und von einem Arzt zum Anderen geschickt. Meine Wohnung sollte "keimfrei" gemacht werden. Ich verfüge über genügend Lebenserfahrung, also legte ich mich mit dieser unqualifizierten Fremdeinmischungsmaschinerie an, was zur Folge hatte, daß sie einen Keil in meine Partnerschaft trieben. Gegen Ende meiner Chemotherapie informierte mich dieser Verein,telefonisch, daß sich meine Partnerin von mir getrennt hätte und der Junge bei ihr blieb. Soviel zum Thema "Familienhilfe".Unter allen möglichen Vorwänden versucht meine EX jetzt mir das gemeinsame Sorgerecht streitig zu machen und mich gegen meinen Jungen auszuspielen. Ich bin mir sicher, die Fäden zieht dabei dieser Sprungbrett e.V. Ich habe mich vom Krebs erholt und mein Sohn kommt in ein Alter, da er seinen leiblichen Vater mehr denn je benötigt.
Ich möchte alle Väter ermuntern, am Ball zu bleiben, denn ich bin selbst ein Scheidungskind und über den Verlust meines Vaters nie hinweggekommen...
Marcel, Berlin:
07.09.2011 06:52
einen schönenguten morgen..bin gerade in der zwickmühle...meine ex kommt zur zeit nicht mehr mit ihrem leben klar..streß auf arbeit,,schulden,,unsere tochter macht mit ihr was sie will ( 8 Jahre ),familienprobleme...aus diesem grund hat meine ex mit gebeten das meine tochter bis auf unbestimmte zeit bei mir leben soll..habe damit überhaupt kein problem...bekomme jetzt aber erst die ganze problematik mit was schon eine ganze weile falsch laufen muß..meine tochter hat schul schwierigkeiten...konzentrations schwächen...laut ihrer mutter muß sie nur alle 3 wochen ihr sportzeug mit bringen zum waschen...die hygienischen zustände zu hause sind nicht die besten..ein hund der ins kinderzimmer scheißt..usw..

würde meine tochter gerne bei mir behalten...zwischen ihr und meiner freundin klappt auch auch alles wunderbar...kennen sich ja jetzt schon 4 jahre...

die ganzen probleme die meine tochter hat sind allein auf die mutter zurück zuführen,weil selbst die einfachsten sachen wie seine eigende wäsche in den korb packen klappt zu hause nicht...bei uns klappe das alles ohne probleme..klar manchmal ist sie etwas zickig..aber wir erwachsenen haben ja auch mal einen schlechten tag...

die fragen die mich aber belasten sind:

-Ich habe KEIN sorgerecht
- Möchte die mutter aber auch nicht beim Amt anscheißen
-kann man sich auch hilfe suchen ohne das es zum streit kommt??
Thomas, Hamburg:
26.08.2011 13:48
Hallo Leute,

ist ja mal schön Väter zu lesen, die das gleiche durchmachen. Meine Ex abgehauen, kam nach 7 Monaten wieder, "entführt" ihn, meldet ihn um und hat dann das alleinige Sorgerecht beantragt, weil sie glaubt wieder Mutter spielen zu müssen. Gericht findet das alles ok und stimmt einer 14 Tageregelung zu bis zur Hauptverhandlung.
Mach das mal als Mann. Jedes Gericht würde dir den Vogel zeigen. Aber wie Heiner schon sagt: Weiter kämpfen... dass man seinem Kind in die Augen sehen kann.
Heiner Hannover:
26.08.2011 13:20
Hallo Chris,

kann Deine Wut verstehen. Stehe auch im Krieg mit meiner Ex. Kindesentfühungen, Beleidigungen, Morddrohungen, Umgangsverweigerungen usw. Das volle Programm. Und von den feministischen Abteilungen kommen dann nur so Vorwürfe das man nicht binungstolerant genug ist wenn man das Fehlverhalten der Mutter kritisiert und im übrigen wird vom Vater gerne mal einfach nur der Zahlmeister abverlangt.

Auch wenn mir ein starker Gegenwind weht, habe ich mich entschlossen diesen "Kampf" auf mich zu nehmen.

Ich tue dies weil irgendwann ist mein Junge alt genug und selbst wenn ich es nicht schaffen sollte das "ethische Recht der Mutter" aus den Köpfen der Gerichte rauszubekommen, so kann ich jedoch meinem Sohn ein Leben lang in die Augen sehen, wenn er mich fragt ob ich alles getan habe was ich hätte tun können um für ihn dazusein.

Würde ich jetzt aufgeben, was wäre ich dann ein Vater? Kein Vater auf den man stolz sein könnte denke ich mir.

Diese Einstellung und das ich stets das Kindeswohl vor Augen habe, gibt mir die Kraft das ganze durchzustehen.


Wünsche Dir Viel Kraft und Geduld. Und lass Dich von den Mädels vom Jugendamt nicht provozieren mit solchen Äusserungen, damit wollen die Dich aus der Fassung bringen um dann hinterher sagen zu können "der ist völlig durchgedreht, also der sollte besser keinen Kontakt zu den Kindern bekommen"

Chris Münster:
26.08.2011 12:18
Meine Frau hat unsere kinder ständig geschlagen, und versucht sich und das Mädchen umzubringen. Trotzdem bekam sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder, obwohl zwei Gutachter anderer Meinung waren. Aber die Richterin hörte lieber auf die Schla... vom Jugendamt.
Mittlerweile ist sie mit den Kindern nach Süddeutschland gezogen, ohne mir die neueAnschrift mitzuteilen. Als ich auf dem Jugendamt um Hilfe nachsuchte, meinte die Sachbearbeiterin (diesmal eine andere), daß ich die Frau doch endlich in Ruhe lassen solle, und ob ich überhaupt regelmäßig den Unterhalt zahlen würde.

Mittlerweile bin ich soweit, daß ich bereit bin ins Ausland zu gehen. Als Ingenieur verdiene ich dort sogar mehr als hier.
Denn solange ich als Vater hier nur Dreck bin, und selbst die dümmsten Mütter aus ideologischen Gründen moralisch und finanziell über den Väter stehen sollen, hilft es nur, wenn mann seine Koffer packt, oder sich freiwillig den inkompetenten feministischen Sadisten unterwirft
Neuleib, Mayk / Mainz:
04.08.2011 08:20
Das die Frauen in unserem Lande im Hinblick auf das Sorge-und Umgangsrecht am längeren Hebel sitzen, dürfte wohl inzwischen dem letzen noch so Uninteressierten Menschen klar sein...

"In unserem Rechtsstaat kann es Menschen, weit überwiegend Vätern, widerfahren, dass gegen ihren Willen und ohne ihnen anzurechnendes schuldhaftes Verhalten ihre Ehen geschieden, ihnen ihre Kinder entzogen, der Umgang mit diesen ausgeschlossen, der Vorwurf, ihre Kinder sexuell missbraucht zu haben erhoben und durch Gerichtsentscheid bestätigt und sie zudem durch Unterhaltszahlungen auf den Mindestselbstbehalt herabgesetzt werden. Die Dimension solchen staatlich verordneten Leides erreicht tragisches Ausmaß und sollte seinen Platz auf der Bühne, nicht in unserer Rechtswirklichkeit haben."

Zitat von Richter am OLG Harald Schütz, Bamberg, in einem Vortrag am 10.Mai 1997 auf dem 49. Deutschen Anwaltstag, Anwaltsblatt (AnwBl) 8+9/97, Seite 466-468, 1997
Afrodite,Euskirchen:
31.07.2011 11:52
Mein Bruder ist betroffen ! Er hat zwei uneheliche Kinder von fast 3 und 4Jahren jung.Beide Kinder sind überwiegend von Geburt an von meine Mutter sprich Oma der Kinder liebevoll gepflegt und versorgt worden.Die Kinder lieben seinen Vater überalles sozusagen die Bindung zum Vater ist intesiver als bei der leiblichen Mutter.Die Bindung zu Oma ist extrem stark.Sie ist die Ersatz-Mutter für die Kinder,nicht nur Oma.Die Kinder wollen für immer bei ihrem Vater und bei Oma verbleiben.Die leibliche Mutter hat das alleinige Sorgerecht und verweigert den Umgang mit allen Familienangehörigen obwohl die Kinder eine Herzliche Bindung zu allen haben.Hinzukommt,das die leibliche Mutter psychische Probleme seit ihrer Kindheit hat und oft Krank ist mit depressionen und neigt dazu sich selbst zu verletzen.Konsumiert Drogen und Alkohol.Verkehrt mit kriminellen Umgang.In der Vergangenheit ihre Kinder oft vernachlässigt hat.Aktuell gibt sie sich Mühe weil das Jugendamt eingeschaltet ist.Fakt ist,das sie ihre Kinder Gewalt zugefügt hat und seelisch und psychisch misshandelt hat.Leider reichen unsere Beweise nicht aus.Wie kann sich ein Vater währen mit so einem Gesetz ? Nur weil eine Frau von Natur aus ein Kind Gebärt,heißt es noch lange nicht,das sie das Recht hat ihr Kind als Eigentum zu behandeln.Die Interessen der Kinder müssenvertreten werden und nicht die der Erwchsenen ! Es wird Zeit,das endlich ein Gesetz in Kraft treten muss für Großeltern die ihre Enkeln nicht verlieren wollen.In Frankreich gilt das Gesetz,das Großeltern in schwierigen Fällen wie bei uns der Fall ist,das Sorgerecht beantragen dürfen.Wenn ein Kind den Wunsch hat bei einem Familienangehörigen für immer zu verbleiben und sich dort Wohler fühlt als bei seine leibliche Mutter,warum darf in so einem Fall ein Familienmitglied kein Sorgerecht beantragen dürfen ? Die Politiker lassen sich viel zu viel Zeit bis ein Gesetz in Kraft getreten ist.Es muss endlich ein Ende haben mit diese feministische Einstellung ! Arme K.
claus ,MV:
26.07.2011 08:47
also ich kann das ganze jetzt nur aus meiner sicht beantworten......
also letzten endes muss das jeder für sich klären aber auch er ist der vater der kleinen und denkst du er möchte nur schlechtes für euer kind..dann stellt sich die frage nicht mit dem sorgerecht.
auf der anderen seite hast du vielleicht mein beitrag gelesen und ich hab kein recht für meine tochter da zu sein wann ich es gern möchte mir wird gesagt wann ich sie mir holen darf und das ist immer dann wenn die mutter was besseres vorhat und die kleine ihr dan im weg ist...es ist für mich sehr schwer damit umzugehen da mir meine tochter sehr am herzen liegt und ich mit der hälfte des sorgerechtes wenigstens mitbestimmung für das leben meiner kleinen hätte und ihre mutter nie wieder eine entscheidung für ihr leben (meiner Tochter) allein fällen kann und die gesichtspunkt nicht auf dem wohl des kindes sind sonder auf ihr eigenes...
es gibt sicher keine musterlösung für so etwas aber nicht alle männer sind schweine und ich behaupt auch das 90% aller väter bereit sind ihr letzes hemd zum wohl ihres kindes zu geben.....
Unverheiratet, Schwanger, 4.Monat:
20.07.2011 11:05
Hallo Väter und Mütter,
ich bin im 4. Monat schwanger und mache mir auch Gedanken wie mein Freund und ich das Sorgerechtsthema angehen sollten. Er besteht auf das gemeinsame Sorgerecht, schließlich muss er ja auch Unterhalt bezahlen! Ich kann ihn verstehen, aber da wir nicht zusammen wohnen und er auch nicht mit mir zusammeziehen möchte werde ich versuchen mein alleiniges Sorgerecht zu behalten!
Der Grund ist ganz einfach. Ich liebe meinen Freund und kann mir auch eine gemeinsame Zukunft vorstellen.ABER 18.Jahre sind eine sehr lange Zeit...ohne seine Zustimmung dürften mein Kind und ich nichtmal umziehen! Ich finde es unfair wenn der Vater das Leben der Mutter so bestimmten kann.
Natürlich wünsche ich mir, dass sich mein Freund kümmert und das Kind und mich besuchen kommt.
Aber ihm die gleichen Rechte an die Hand zu geben finde ich falsch! Immmerhin bin ich diejenige die IMMER da sein muss und sich ums Kind sorgt, daher sollten auch die Mütter allein über bestimmte Dinge bestimmen können.
Wenn der Vater nur aller 14Tage mal da ist und jede Kleinigkeit mit ihm abgesprochen werden muss, geschieht das wohl kaum zum Wohl des Kindes.
claus ,MV:
15.07.2011 20:46
meine freundin hat sich von mir getrennt und wir haben eine gemeinsame tochter(19Monate) welche mir alles auf dieser welt bedeutet.
nach dem meine ex wieder arbeiten gegangen ist habe ich meine arbeitszeiten so einrichten können das ich mich darum gekümmert habe die kleine zur tagesmutter zu bringen und abzuholen mich dann um sie zu kümmern bis sie ins bett musste um meiner freundin den rücken frei zu halten mit ihrer arbeit.
nun hat sie sich getrennt weil sie ein problem damit hat das unsere Tochter sehr Papa fixiert ist und war und sie deshalb eifersüchtig auf mich war.Vorwürfe wie z.B. ich würde nichts mehr mit ihr allein machen und immer nur das kind sehen durfte ich mir anhören.
mein problem ist das sie das alleinige Sorgerecht hat und nun versucht mir die kleine aus meinem leben zu nehmen.Ich kann sie nicht mehr täglich sehen und darf mir jedesmal anhören ich solle mir mein Besuchsrecht einklagen.
es tut verdammt weh und ich weiß nicht wie ich damit umgehen soll.
auf meine bitte mir die hälfte vom Sorgerecht zu geben wurde ich nur ausgelacht und eine aussage wie kannst ja versuch es einzuklagen war ihre antwort.
hat jemand einen Rat für mich was ich tun kann, denn vor Gericht geht es meiner Meinung nur auf Kosten des Kindes und das ist nicht mein Ziel.
ich vermiss meine Tochter sehr und hoffe das ihr mir helfen könnt.

danke
Andy unehelicher Vater von 4 jährigen Cedric:
14.07.2011 18:57
Also ich kann nur sagen, das sich nichts geändert hat. Ich habe es am eigenen Leib erfahren. Die Fam-Gerichte/ Jugendamt und Verfarensbeistand haben immer noch das gleiche verharrende Verhalten wie vor dem Urteil. Absprachen stehen selbstverständlich an der Tagesordnung. In meinen Fall lehnen sie die gemeinsame Sorge ab, da keine tragfähige Beziehung zwischen den Eltern besteht. Eine Frechheit- so wird das Urteil umgangen. Sebstverständlich besteht nie eine tragfähige Beziehung, andernfalls hätten die Mutter ja zugesagt und nicht die gemeinsame Sorge blockiert. Nicht nur das das Sorgerecht so beschnitten wird, so muss man dadurch immer weiter um sein Umgangsrecht kämpfen. Das wird selbstverständlich ebenfalls auf jedlicher Art versucht zu blockieren und wenn kein Sorgerecht dann halt auch keine rechte am Kind!!- Sorry das Recht auf Unterhalt besitzt jeder Vater selbstverständlich weiter-:) Das Geld wird ja auch gerne genommen!! Ich fahre für meinen Umgang fast 3000km pro Monat um mein Kind zu sehen. NRW-Saarland-NRW-Saarland-NRW und das jede zweite Woche!! Aber wenn man sich um sein Kind kümmern möchte, dann wird man noch bestraft!! Das ist alles zumutbar und die "liebe" Mama kann machen was sie will.Sie versucht alles zu blockieren und damit wird ihr Verhalten noch "belohnt"- Sorry aber wir leben in eine Bananenrepublik, es ist garnicht gewünscht etwas zu ändern- Familiengerichte bringen doch viel Geld ein- Da freut sich der Anwalt/Verfahrensbeistand/Gutachter und der Staat selbstverständlich auch- die Kinder bleiben jedoch auf der Strecke. Sorry BRD -so nicht!!!
Mutter von 3 Kinder aus mecklenburg vorpommern:
11.07.2011 18:47
Hallo Ihr Mütter in Deutschland! Was Hr.Bernd Hennef geschrieben hat ist ist nicht zutreffend .Was voher passiert ist ist egal.Ich und mein Kind wurden Von den Erzeuger angegriffen und wollte uns umbringen und weil er es nicht geschafft hat wollte er sich selbst umbringen und weil er mich nicht erpressen konnte durch storking hab ich trotz aller Vorfälle keine Rechte als Mutter.das Familiengericht und Jugendamt sind auf seine Seite.Ich habe Angst das er mein Kind was antut,er hat noch nicht mal Respekt vor mir.So eine tat kann man nicht vergessen und deswegwn sage ich zu diesen Thema :Sorgerecht in solche Situation bei der Mutter und die gawalttätigen Väter in Behandlung.Ich komme mir Verarscht vor bei Gericht und Jugendamt.Wenn da das Kindeswohl an erster Stelle steht sind die Leute da fehl am Platz so wie bei mir.Also Herr Hennef es ist nicht egal was vorher passiert ist!!! Man sollte immer auf den Fall schauen bevor man was sagt.
Eine sehr besorgte Oma aus Schleswigholstein:
26.06.2011 16:11
Der Erzeuger meines Enkelkindes ist Gewalttätig und nicht berechenbar,er hat das Umgangsrecht vom Gericht zugesprochen bekommen was schon schlimm genug für das Kind ist.Er hat das Jugendamt und die Mitarbeiter des Familienbüros bei den mit meiner Tochter gemeinsam geführten Gesprächen bedroht.Diese Mitarbeiter machten sich immer große Sorgen ob meine Tochter nach diesen Gesprächen heil nach Hause gekommen ist und riefen immer an.Meine Tochter war knapp 3 Monate mit diesem Mann zusammen.Als sich rausstellte das sie schwanger ist wollte er sie zwingen in Holland abzutreiben (sie war in der 17 Woche).Meine Tochter hat das Kind bekommen.Als das Kind 1 Jahr alt war viel genau diesem Erzeuger ein das er meine Tochter zurück haben will und seit dem zerrt er sie immer wieder vor Gericht.Er darf laut Gericht das Kind jedes erste und dritte Wochenende sehen ohne Übernachtung da hält sich meine Tochter auch dran.Es fällt ihr sehr schwer denn das Kind möchte nicht zu dem Erzeuger,es sagt wenn es in die Schule kommt ist es groß und darf dann nein sagen. Der Erzeuger hat das Kind geschlagen ,es hatte Nasenbluten und war sehr verstört,das wurde zur Anzeige gebracht. Er übt sehr viel Druck auf diesen Kleinen Menschen aus und das Jugendamt darf keine Partei ergreifen nicht mal die des Kindes (Aussage des Jugendamtes in einem kleinen Ort in Schleswigholstein )..Und jetzt klagt er wieder,er klagt das Sorgerecht ein....seine Aussage ich nehme dir das Kind weg dann mußt du zurück kommen.Wer hat da ein Interesse an so einer Regelung die jetzt vom Gesetz wegen an gestrebt wird.Zum Wohle des Kindes......wie denn ,wenn nicht mal das Jugendamt Stellung beziehen will !!!!!!!!!
Bernd Hennef:
03.06.2011 18:42
Hallo zusammen,ich denke und bin der meinung das es um das Kind gehen soll und um nichts anderes ,egal was mal war . Mann sollte das sorgerecht beide Elternteile zusprechen den sie haben es ja auch beide Gezeugt,und Kinder freuen sich wenn sie beide haben.Leider muß ich auch sagen das nicht viel dafür getan wirt ( traurig ) wir Väter können nur Hoffen für die Kinder .
larsmars erz:
26.05.2011 18:49
hallo, es ist eine schande vom ach so gerechten rechtsstaat,wenn väter für ihr kind kämpfen müssen wenn die ex fremdgeht,beide teile zeugten das kind,gut sie hatte den schmerz,beide ziehen es groß,sind dafür da,warum muß der mann dann zahlen?darf nix über die zukunft mit entscheiden?wird nur verarscht und belogen??männer sind die dummen zahlmeister für die schlauen geldgeilen frauen,die kinder werden nur als druckmittel für pünktliche zahlungen genommen,leider.
Melanie Essen:
16.05.2011 20:06
Kreidekreis, Cochem:
wieder ein schöner Beitrag sie sagt es selbt "nicht der nabel er zeit zu sein" vielleicht mal selber damit anfangen :)
Patrick Bochum:
16.05.2011 20:00
NICHT AUFGEBEN fehlte noch !!!!!
Patrick Bochum:
16.05.2011 19:59
Hallo zusammen,
wenn ich hier so einige beiträge lese wird mir schlecht sorry, wie z.b. Sandra aus muenchen. wenn ich so einen blödsinn lese.......
ich bin seit 2002 mit meinem sohn allein "als Vater" ich finde schon das Väter die gleichn rechte haben wie mütter denn sie haben ja auch die selben pflichten... zum thema kindern ist es unangenehm oder gar peinlich am we beim anderen zu sein kann ich das überhaupt nicht bestätigen weder bei mir noch bei anderen kann ich dieses feststellen. die kinder freuen sich den anderen elternteil zu sehen und mit diesem zeit zu verbringen. denn er vater gehört auch zur familie so wie die mutter. ich glaube das grösste problem ist, das die meisten sich nicht verstehen und es dann zu streitigkeiten kommt "meist wegen neuem partner der nicht passt" ich kann nur von mir reden, mein sohn hat sehr guten kontakt mit der mutter und nebenbei haben wir auch sehr guten kontakt zu den beiden kinder der mutter "also halbgeschwister meines sohnes" das nennt man Familie und nur so geht es den kindern richtig gut und können sich zuammen mit beiden elternteilen entwickeln. ich finde es sehr gut das Väter mehr möglichkeiten bekommen und ich kann nur hoffen das es noch viel mehr wird. Ich bin mir sicher das es in den nächsten jahren immer mehr Väter geben wird die sich "allein" um ihre kinder kümmern. das ist auch gut so,denn mütter sind auch nicht immer die beste wahl. Also an alle Väter
Das Omen:
14.05.2011 13:21
Wenn ich solche Kommentare von gewissen Kreidekreisen lese, wundert es mich nicht das Einigungen Aussergerichtlich definitiv nicht möglich sind!

Im Großteil aller Sorgerechts/bzw. Besuchsrechts - Streitigkeiten wird das vermeintlich starke Geschlecht dermaßen "VERARSCHT".

In den meisten Fällen werden die gemeinsamen Kinder von der KM als Druckmittel benutzt um dem ungeliebten Ex nur eins auszuwischen. Da sieht man dann das wahre Gesicht.
Für mich absolut unverständlich und einfach nur unterste Schublade. Jeder Vater hat Rechte und Pflichten was den eigenen Nachwuchs angeht.
Frau sollte sich Erwachsen verhalten, und sämtliche Rachegelüste hinten anstellen, WENN ES UM DAS WOHL DES/DER EIGENEN KINDES/KINDER GEHT !!!
Sep Meißen:
05.05.2011 10:14
Ich bin dafür,das bei dem Gesetz "Sorgerecht" entlich Nägel mit Köpfen gemacht werden soll. Ich bin auch davon betroffen und mir werden immer wieder Knüppel in die Beine geworfen.Meine Ex-Freundin nutzt ihr alleiniges Sorgerecht voll aus. Ich möchte nicht in die einzelnen Deteys gehen.
bahlk neetze:
26.04.2011 03:35
mein sohn ist 18 monate alt die mutter verweigert mir ddas besucherrecht so lange das gericht nich entschieden
haben Das ist aber nicht zum wohl des kindes.die
behörden arbeiten auch langsam
Kreidekreis, Cochem:
18.04.2011 13:50
Und wie der Titel schon verrät. Es muss sich um Typen handeln, die jede menge Zeit haben - Väterzeit eben. Während die Mütter unterwegs sind, den Unterhalt für die vernachlässigte Brut ranzuschaffen, wird hier dümmlich rum lamentiert - mir kommen die Tränen.
Heult doch, aber lasst Euch dabei nicht von Euren Gören erwischen, die könnten noch denken Ihr seiet Opfer!
Kreidekreis, Cochem:
18.04.2011 13:38
Druck = Gegendruck!
Bei einer Streiterei müssen die Kinder völlig herausgehalten werden. Was macht das für einen Sinn, wenn zwei Menschen, die sich mit Hass begegnen, sich um ein oder mehrere Kinder zanken.
Zunächst sei es wichtiger mit sich und dem Partner ins Reine zu kommen.
Dass viele Männer dazu nicht in der Lage sind sondern als STRAFE das Umgangs- und Sorgerecht einfordern, zeigen eindeutig die Kommentare hier. Deshalb freut es mich sehr, dass es dazu noch keine Entscheidung gegeben hat.
Väter müssen lernen, Geduld zu haben, den Müttern Zeit zu geben und das sie nicht der Nabel der Welt sind.
Heinz aus Ffm:
14.04.2011 00:19
Deutschland unternimm was für Väter !!
Mir wurde 3 Monate nach der Geburt meiner Tochter Das Herz rausgerissen ! Meine Ex gestand mir das sie einen neuen hat und verließ die gemeinsame Wohnung mit unserer Tochter . Ich habe die Vaterschaft anerkannt und zahle auch den Unterhalt meiner Tochter . Das gemeinsame Sorgerecht habe ich nicht . Als ich dem Jugendamt Beweise vorgelegt habe das meine EX Drogen konsomiert und das ihr Neuer Macker sie 2 mal verprügelt hat ( Gott sei Dank hat er meine Tochter nicht geschlagen sonst sehse ich net Daheim ) hat mir das Jugendamt nur gesagt solange es der Kleinen gut geht also sie keine Gesundheitliche Schäden hat interesierre es das Amt nicht! Meine Ex hat die Anzeige gegen den Strolch zurückgezogen und lebt immernoch mit ihm zusammen das finde ich auch in Ordnung nur das er mit meiner Tochter zusammen lebt regt mich auf !!!
Ich kann auch verstehen wenn Väter ihr Recht selbst in die Hand nehmen , weil viel hat man eh net zuverlieren man wird ausgepresst wie eine Zitrone und das Kind lernt man eh nicht richtig kennen da man mehr ein Bekannter ist als ein Vater . Ich hatte nur einen Wunsch ein halb so guter Vater zu werden wie es mein Vater zu mir war aber dieser Traum wird leider nie war werden. Jetzt versuche ich für meine Tochter nur ein Freund zu sein weil die richtige Vaterrolle in ihrem Leben kann ich vergessen da ich nicht immer da sein kann wenn sie mich braucht :-(
Carsten aus Berlin:
25.03.2011 19:14
Hallo ihr da draussen!
Mir wurde von meiner Partnerin am 18.3.2011, mit ihrem Auszug aus der gemeinsamen Wohnung, die Tochter genommen.Am 24.3. bekam ich Post vom AG Eberswalde das ich zu einer Anhörung erscheinen muß, zur Übertragung des ABR. Ich befürchte das ist der Auftakt zu einem weiteren Sorgerechtsstreit in dessen Verlauf sie versuchen wird mir dieses zu nehmen. hat da jemand Erfahrung????
@ Sandra aus München!!!:
18.03.2011 18:03
@ Sandra!

Dein Beitrag finde ich ummöglich!

Du schreibst "Für das Kind ist zweifelslos eine Familie das Schönste."

Das stimmt natürlich, aber eine Mutter sollte NICHT allein darüber entscheiden, was richtig und falsch ist!!!

Leider gibt es zu viele Frauen, die so denken wie du und einfach nur Rache an ihrem Ex ausüben wollen.

Schade!!!! Eine Gesetzesänderung sollte die Väterrolle stärken, denn zu oft wird diese durch die Kindesmutter verwehrt!
Markus Kunze Töging:
17.03.2011 18:33
http://www.openpetition.de/petition/zeichnen/gemeinsames-sorgerecht-unverheirateter-eltern

Vielleicht hilft diese Petition, die neue Gesetzesregelung schneller auf den Weg zu bringen.
Macht mit
Sandra,muenchen:
15.03.2011 22:50
Hallo zusammen.

das gemeinsame Sorgerecht ändert nichts am Umgang.
Der Streit über diese Thema ist sinnlos.
Für das Kind ist zweifelslos eine Familie das Schönste.
In einer Familie kann sich das Kind frei entfalten.
Die Kinder sind leidtragende, denn durch die Umgangsregelung z.B. alle zwei Wochende bei Vater
hindert es das Kind am Ort wo es lebt, ganz normal am
Tag "vor die Türe" zu gehen und mit den Freunden zu spielen, oder erreichbar für die Freunde zu sein. Den Kindern ist es auch oft peinlich zu sagen, das nächste Wochenende bin ich nicht zuhause . Es wäre schön wenn die Väter keinen Druck ausüben würden - dem Kinde zu liebe. Eine Mutter macht Tag ein Tag aus doch nichts für Ihr Vergnügen, sondern kümmert sich darum dass das Kind soziale Kontakt aufbauen kann. Das ist nicht so einfach wie mann als Erwachsener denkt. Die Erwachsenen sollen sich mal vorstellen wie das ist, wenn man alle zwei Wochen den Koffer packen muss. Meiner Meinung nach macht das gemeinsame Sorgerecht nur Sinn für getrennte Paare, die sich auch nachher noch gut verstehen. Die Fälle gibt es. Ich denke auch oft an jenen Satz. "Wenn die Mutter aus einer Familie stirbt so fällt auch die Familie auseinander" Das bestätigen viele. Nicht der Vater oder die Geschwister sorgen sich für den Zusammenhalt. Ich denke das ist typische Muttersache.
Und ich bin überzeugt, wenn die Väter sagen würden, "wenn Du mich brauchst -Du weißt ich bin für euch da" ist viel hilfreicher. Ich finde es dumm nach Gerechtigkeit zu fragen, das betrifft doch die Eltern und nicht die Kinder. Solange sich Eltern darüber streiten, wird es den Kindern schaden. Auf Druck kommt natürlich Gegendruck.
Martin, stuttgart:
14.03.2011 22:34
Hallo zusammen,
uns Vätern wird das Leben zur Hölle gemacht von Gesetzgebern und Müttern die ja mächtig sind.uns wird die Freude,Liebe und die Kraft weggenommen und ausgesaugt bis wir keine gefühle mehr zeigen können durch das tolle abhärten,das ist ein skandal in deutschland was ich sehr bemitleide für die anderen Väter die jahrelang drunter leiden und krank gemacht wurden.die Mütter wissen das auch ganz gut das sie in deutschlan so gestärkt und in schutz genommen werden.ich will einfach nur GERECHTIGKEIT: danke für alle
M aus Berlin:
14.03.2011 08:39
ich bin Vater von Zwillingen (19 Monate alt) und habe beim Amtsgericht Stralsund das gemeinsame Sorgerecht beantragt. Dies wurde von der Richterin mit der Begründung, das die Mutter sich verweigert abgelehnt.

Reicht also zur effektiven Verwehrung des väterlichen Elternrechts aus, dass sich die Mutter der Kooperation willkürlich verweigert? Damit hätten sämtliche Mütter in vergleichbaren Fällen ein schneidiges Schwert zur faktischen Aufrechterhaltung der vom BVerfG für verfassungswidrig erklärten Gesetzeslage.

Ich finde das dieses Urteil erheblichen Diskussionsbedarf hat.


Ebenso fahre ich 600km jedes Wochenende um meine Kinder für 2 Stunden zu sehen, mehr lässt die Mutter nicht zu, weil die Kinder dann angeblich Überfordert sind.

Das Jugendamt hat mir hier auch mehr Zeit zugesprochen , was die Mutter ablehnt.

Das Amtsgericht Stralsund hat es in 2 Monaten noch icht geschafft hier ein Urteil zu fällen - ich bin gespannt.
R aus Dessau:
01.03.2011 16:16
Meiner meinung nach haben väter kaum rechte mann ist nach der trennung als vater machtlos mein kind ist 6 monate alt...haben beide das gemeinsame sorgerecht ich werde behandelt wie ein stück scheiße(entschuldigung wegen meiner ausdrucksweise) vom jugendamt und meiner expartnerin...bekomme nicht zu erfahren wo mein kind lebt wie es lebt...bekomme von der mutter keinerlei infos wie es meinem kind geht garnichts in meinen augen will sie den kontakt zwischen mir und meinem kidn unterbinden ich habe keine rechte vll auf dem papaier aber bekomme kein recht bitte glaubt mir ich liebe mein kind abgöttisch vermisse mein engel so und sehe sie kaum hab sie erst einmal gesehen nach über vier monaten trennung...jetzt sollte ich sie morgen zum zweiten mal sehen und angeblich ist mein kind krank sagte die mutter meines kindes dem jugendamt....was mich heute früh anrufte und auf dem anrufbeantworter gesprochen hatte...ich bekomme keine nachricht was mein kidn aht garnichts und das alles wo ich das sorgerecht mit habe...bitte sagt nicht ein vater hat viele recht :`-((ich habe kein einziges nur pflichten bin am ende
J aus dortmund:
17.02.2011 20:47
Meine Tochter ist nun 2 Monate alt. Entstandenist sie in einer kurzzeitigen affäre. den vater kenne ich somit kaum. er wollte die kleine nicht und tauchte ab,in dem moment, als er von meiner schwangerschaft erfuhr. vor drei wochen kam er vorbeiund sah die kleiner erstmals. jetzt will er gemeinsames sorgerecht!!!! Ist dies auch in diesem fall (Vater mir sogut wie fremd) einfach somöglich für ihn?
R aus OSL:
15.02.2011 06:07
Hallo a aus Singen,
ich kenne da eine Mutter die nur keine Lust mehr auf den Vater hat und denkt as Kind ist ihr Eigentum. Ich zahle schön fleißig, dass die Mutter es sich leisten kann verkürzt abeiten zu können so mein Kind was lieber bei mir leben will am besten nicht mehr sehen. Das alleinige Sorgerecht hat die Mutter nur noch weil sie nicht heiraten wollte. Die Gerichte hier sind noch aus der Steinzeit. Wenn sich der Vater Deines Kindes sich so nicht um das Kind sorgt wird er es auch nicht wenn er das Sorgerecht hat. Mit Deiner Meinung schadest Du nur denen wo es anders ist und meist sind die Mütter die Ursache.
A aus SIngen :
10.02.2011 21:43
also ich finde es absolut nicht gut dass väter mehr rechte bekommen denn wenn sie sich von alleine nicht um IHR kind kümmern dann bringen die ganzen Gesetzt auch nichts mein ex wollte mich im 7ten monat zur abtreibung zwingen hat mich mit schulden sitzen lassen und nie um seine tochter gekümmert ich bin am anfang auf ihn zu gegangen weil ich nciht wollte dass eine tochter mir inregndwann vorwürfe machen kann dass ich ihr den vater verwehrt habe und nie hat er das mind ernst genommen dann kamen auf einmal briefe vom anwakt wegen dem umgangsrecht dieses hat er nie eingehalten vielleicht ein zwei mal dann kam was dazwischen und immer eine andere ausrede aber hauptsache sein ding über den anwalt durch gesetzt dann als er das nicht eingehalten hat lies er monate nichts von sich hören u dann kamen briefe vom jugendamt die mir die schuld an allem gegeben haben sie haben nur ihm geglaubt und ich war die böse auch da hat er die abmachungen nicht eingehalten und wieder war ich die böse weil ich ihn nicht angerufen habe und gefragt habe warum er das alle snicht eingehalten hat ob er probleme hätte usw nun habe ich nach 13 monaten einfach so eine sms bekommen er hat in 5 tagen einen termin beim anwalt u möchte das gemeinsame sorgerecht also so ein müll wenn die gesetzte nun entscheiden dass er es bekommt denn ein vater macht das sorgerecht noch lange nicht u zum wohle des kindes ist es auf keinen fall von dem her halte ich nichts von dem das väter mehr rechte bekommen sollen mal sehen welcher ärger nun auf mich zukommt denn nun ist die kleine aus dem gröbsten draussen und jetzt kommt man auf die idee obwohl er selber familie hat sich u die kleine zu kümmern wenn es überhaupt kümmern ist naja bezweifle es denn er will sich mit mir absolut nciht absprechen und er nennt es mir fügen also am besten ist die gesetzte sollten je nach fall entscheiden und nicht ach ja väter brauchen auch rechte alle bekommen das gemeinsame sorgerecht damit die beamten keine papierflut zu berabeiten ha
Christian Bonn:
07.02.2011 19:09
Hallo,
Habe eine grosse frage, nilich was soll ich machen, ich und meine ex frau haben eine 5 jahrige tochter, nach der trenung ist sie mit dem kind ausgezogen in gleiche dorf und ich konntejederzeit meine kleine tochter sehen, aber nach einen jahr meine ex frau wollte umziehen, ok kein problem vielleich findet sie entlich ein job, stat in dem zeit wo kleine ab 8 bis 16 uhr in kiga ist am pc sitzen und spielllen, aber sie kat die wohnung geköndigt hat aber in dem zeit kein neues gefunden und erste woche warmeine tochter bei meine lebensgefahrte, dieferstehen sich sehr gut und meine tochter hat sich auch gefreut mit "der Tante" zu sein ( ich konnte mich nicht kömmern, wegen arbeit bin bis ende februar auf montage), jetzt ist sie wieder bei mutter die wohnt bei eine bekante bis sie wohnung findet.
mir gefahlt das alles nicht weiil wie kann man köndigen wohnung ohne zu wissen wo mann dan einziht, für meine tochter sind die ture bei mir immer offen, meine lebensgefahtre wurde sogar sie zu uns nehmen wie ich auch, aber FRAGE WIE STEHEN DIE SCHONSEN DAS ICH ALLEINSORGERECHT KRIGE????

es waren nimlich in dem vergangenem jahr noch paar vorfalle wie :
-meine ex hat mich mal so um 11 uhr am sammstag angerufen und sagt das die kleine nicht zuhause ist, und dann nach 2 std habben wir sie gefunden wie sie durch denn dorf laüft.
- dann jedes mallwenn ich sie abgeholt habe sie ist erkaltet und hat husten ,
- ihre kleidung wie auch sie ist schmutzig, wie die nase die ihr standig lauft und fingernageln,
- und was mich auch argert ist das sie nichts richtiges kocht sie hat zeit und dazu hat es gelernt.
- ach und jetzt in dem zeit wo sie keine wohnung hat meine tochter geht nicht in kiga und wie lange wird das noch dauern weis ich nicht.

MIR FAHLEN DIE HANDE
UND HABE KEINE AHNUNG WIE ICH ES AM BESTEN MACHE WEILL ICH WILL DAS BESTE FÜR MEINE TOCHTER !!!!!
Tami Oldenburg:
27.01.2011 23:14
Ich als Mutter kann nur schreiben, dass ich es grundsätzlich gut finde das Väter mehr Rechte haben. In unserem Fall, hat der Vater 12 Jahre kein wirkliches Interesse an seinem Sohn gezeigt. Vor einigen Monaten hat er einfach Umgangsrecht gerichtlich eingeklagt.Obwohl ihm nie verboten wurde seinen Sohn zu sehen.Entschieden wurde, dass er ihn in regelmäßigen Abständen über das We besuchen darf. Der Wunsch des Kleinen war es seinen Vater alleine zu sehen. Er kam mit seiner neuen Freundin.Zum nächsten Besuch ist er gar nicht erschienen und hat dem Kleinen nicht einmal abgesagt. Am Telefon macht er ihm ständig nur Angst, er würde ihn zu sich holen etc. Daraufhin hat der Kleine selbst entschieden Ihn gar nicht mehr zu treffen und jetzt soll er über das Gericht dazu gezwungen werde.Ganz ehrlich Rechte hin oder her...kümmert es vielleicht jemanden was ein Kind mit 12 Jahren möchte!Nein, wieder soll er vors Gericht gezerrt werden. Das ist doch alles andere als fair!!

Norbert Wilimczyk Bielefeld:
19.01.2011 08:44
Als die Mutter meiner Tochter im 4.Monat schwanger war trennte Sie Sich von mir. Ich kümmerte mich , wie es für einen verantwortungsbewußten Vater selbstverständlich , intensiv um Mutter während der Geburt und um Kind im Anscchluß. Bis zur Einschulung lebte meine Tochter zur Hälfte bei mir. Dann verliebte ich mich neu , eine sehr harmonische Beziehung , und damit war die Laune der Kindsmutter und damit der Umgang im Eimer. Ich sah meine Tochter dann 3 Monate am Stück garnicht , bis der Vorgenannte gerichtlich festgelegt wurde.
Leider sehr abgespeckt : jedes 2.Wochenende nach der Schule bis Montags vor der Schule , Oster-Weihnachtsferien sowie Ihr Geburtstag geschüttelt , Sommerferien fifty fifty.
Nun , da die Gesetzeslage eine Gleichberechtigung bzgl des Sorgerechts in Hoffnung stellt , welches mir die Kindsmutter verweigerte , habeich diesbezüglich gerichtlich Antrag auf das selbige gestellt und mich auf die Bekannten § berufen.
Bei der Verhandlung wurde ich aber dann sehr geschockt.
Dem Richter ging es überhaupt nicht um Gleichstellung beider Elternteile sondern nur um Verständigung von Mama und Papa.
Diese war nun aber , nachdem ich meine Ex über mein Vorhaben und eine eventuelle außergerichtlich Zustimmung zum gemeinsamen Sorgerecht informierte , unbegründet sauer auf mich , und provuzierte nur Unstimmigkeiten zwischen uns.
Somit hat sich im Grunde nichts geändert. Möchte die Mutter weiterhin den Vater von der Sorge ausschließen , einfach zu machen und kräftig provozieren.
In meinem Fall ist es sogar soweit gegangen das meine Ex einen riesigen Haufen von mich belastenden Unwahrheite per Vorausschrift dem Richter hat zukmmen lassen.Punkt für Punkt habe ich diese BEWEIßBAR wiederlegt. Scheint den Richter nicht zu interessieren.
Nun fühle ich mich richtig schlecht und noch stärker dikriminiert.
Ist schon komisch wie langsam sich manche Zeitgenossen von alten Gewohnheiten loslösen können und unter Gleichberechtigung nur das Wahlrecht der Frau verstehen.

lara, bremen:
14.01.2011 07:56
hier meldet sich mal eine Mutter, mein Ex will auch das gemeinsame Sorgerecht , aber ich bin dagegen und will euch mal erklären warum...
Mein Ex lebt in einer neuen Beziehung. Seine Freundin kann keine Kinder bekommen und hat sehr starke Angst, dass wir uns eines Tages wieder näher kommen könnten. Mein Ex steht total unter ihrer Kontrolle. Ich werde ständig von beiden nieder gemacht. Ich würde das Kind gegen die beiden aufhetzen. Ich würde alles auf dem Rücken des Kindes austragen usw. Die Wahrheit sieht anders aus. Er sieht das Kind alle 7-10 Wochen. Hat keine richtige Beziehung zu unserem Sohn. Er behandelt unser Kind nicht dem Alter entsprechend. Wenn er mit ihm nicht klar kommt, ist er wie ich.. oder er wurde von mir aufgehetzt oder ähnliches. Infos über die Schule oder ähnliches will er nicht haben oder nur in schriftlicher Form. Ich schreibe doch keine wöchtenlichen Berichte an ihn.... Mein Sohn will nicht mal an Weihnachten zu seinem Vater... Ich habe meinen Ex nie schlecht gemacht, ich habe ihn jedes mal vor unserem Sohn in Schutz genommen... teilweise meinen Sohn gezwungen ihn an Geburtstagen oder zum Vatertag anzurufen...Dann soll ich freiwillig das Sorgerecht teilen? Es ist nicht abzusehen, dass wir uns ansatzweise einigen können. Für meinem Sohn ist es leider so am besten. Ihr musst euch schon kümmern und mit den Müttern reden, anders kann es nicht funktionierten...
Oliver, Lehnin:
06.01.2011 12:46
Hallo, ich habe folgendes Problem: Meine Freundin ist von mir Schwanger und weiss momentan nicht, was sie für mich empfindet, nun steht das Thema Sorgerecht auf dem Plan. Nun hat Sie sich beraten lassen (ProFamilia etc.) und alle sagen Ihr, das das gemeinsame Sorgerecht nicht gut wäre. Ich hätte aber gern ein Recht auf mein Kind, sodaß ich Ihr mitgeteilt habe, das man nun auch sein Sorgerecht als Vater einklagen kann. Eigentlich möchte ich dies nicht, da es dann definitiv Streit geben wird und die Chance das Sie sich wieder für mich/uns entscheidet geringer wird. Nun meine eigentliche Frage: Kann ich das Sorgerecht auch zu einem späteren Zeitpunkt einklagen, sodaß ich Ihr sage ich stimme dem jetzt erstmal zu und behalte mir vor, es später einzuklagen ?? Bitte um Hilfe... Vielen Dank...
pierluigi-40 Oberstdorf:
05.01.2011 10:23
Hallo. ich habe mich von meine partnerin getrennt . Mir haben ein 4 jahre alten sohn , das er der name meine frau trägt und das mir auch nicht geheiratet haben mach ich mir sorgen . Sie ist einverstanden das wir die sorgerecht teilen . Ich möcht so schell wie moglich ein teil der sorgerecht haben , was soll ich machen????? DANKE PS: sorry wegen die rechtschreib fehler bin ausländer!!!!!!!!!!!!
Wolfgang Vetterolf, 84367 Tann:
04.01.2011 18:00
Hallo Leute!
Ich habe ebenfalls vor Gericht versucht, ein gemeinsames Sorgerecht zu bekommen, damit ich beim Kindergarten oder nun auch bald in der Schule über meinen/unseren Sohn Auskunft erhalten kann.
Die Richterin hat gleich wissen lassen, da wir als Eltern (6 Jahre getrennt) nicht mit einander kommunizieren können, das somit ein gemeinsames Sorgerecht nicht in Frage käme.
Also meine Ex ist nicht gesprächsbereit, lügt das sich die Balken biegen - wie soll ich damit kommunizieren können, wenn ich weiß, das sie sowieso nur ihren Vorteil sucht?
Da bekomme ich nie ein anteiliges Sorgerecht, meine Ex ist sowieso dagegen!
Mit solch einer richterlichen Scheißargumentation bekommen wir Männer nie ein gerechtes Sorgerecht!!!
WAS SOLL DAS??? WO IST DA DIE GERECHTIGKEIT?
Klar, wir haben ein Kind gezeugt, klar zahle ich seit anfang an Unterhalt, aber RECHTE habe ich KEINE?
Und mein Sohn soll weiterhin mich nur in 14 tätigen Rhytmus sehen dürfen?
Was haben wir für eine Politik in diesem Lande?
Dennoch werde ich weiterkämpfen!!!
Viele Grüße an Euch alle:
Wolfgang
pierluigi-40 Oberstdorf:
04.01.2011 12:51
hallo, ich mochte 50% der sorgerecht , was soll ich mache und was muss ich beachten???? Wer schon wenn mich einen ein tipp gibt . DANKE
Orti Altenmarkt:
18.11.2010 19:09
Hier mal ein anderer Fall, mein Ex hat sich das alleinige Sorgerecht ganz mies erschlichen wir waren nicht verheiratet und haben uns 1 jahr nach der geburt getrennt,dass kind hat noch 1 jahr bei mir gelebt hatte meinen geburtsnamen und ich das alleinige sorgerecht.Dann hat er sich das alleinige sorgerecht erschlichen ich habe ihn blind vertraut und mein kind verloren ich habe mein kind jetzt schon 14 jahre nicht mehr gesehen mein ex hat alles daran gesetzt mich aus dem leben meines kindes auszublenden mit erfolg.nun habe ich auch noch erfahren das er per gerichtsbeschluß eine namensänderung ohne mein wissen und ohne anhörung von mir durchgesetzt hat. alles nur um mich aus dem leben meines kindes auszublenden meine frage wie kann das in deutschland möglich sein
SLS:
12.11.2010 13:49
Richard
Ich kann dich sehr gut verstehen und finde es sehr traurig das die Mutter deines Sohnes sich so sperrt.
Ich kenne eure trennungsgeschichte nicht somit ist es natürlich nicht möglich den grung für ihr verhalten zu verstehen.
Ob ein gemeinsames Sorgerecht die sache grade biegt bezweiffel ich, ein versuch wäre es natürlich wert und ich denke deine chancen liegen gut es auch zu bekommen.
Du kannst auch dem Jugendamt eine Sorgerechtserklärung ab geben, deine Ex bekommt dann darüber bescheid und muss sich dazu äussern damit würde ich mal anfangen und dann weiter sehen.
Drücke Euch die daumen das das verhältniss zwichen euch besser wird.
Richard 31J, Dortmund:
12.11.2010 11:03
Hallo,
Ich sehe meinen Sohn (9 Jahre) regelmäßig jedes zweite Wochenende seitdem er drei ist. Seine Mutter und ich leben jetzt schon seit mehreren Jahren in festen Partnerschaften. Ich habe schon dreimal versucht mit Hilfe von Therapeuten Gespräche mit der Mutter meines Sohnes zu führen. Sie war krank, hatte keine Zeit und zuletzt, hat sie zwar gesagt sich bei mir zu melden, um ihre Entscheidung bezüglich von mir vorgeschlagener Termine zu äußern, hat es aber nie wieder erwähnt .Ich möchte gerne unsere problematische Vergangenheit mit ihr aufarbeiten (ich für mich habe das getan), um endlich eine Grundlage zur Verständigung über unseren gemeinsamen Sohn zu erhalten. Ich fühle mich von ihr respektlos behandelt und zwar ständig. Deshalb versuche ich mittlerweile gar nicht mehr mit ihr ohne einen Unparteiischen ins Gespräch zu kommen. Sie selbst sucht nie das Gespräch mit mir, ist immer kurz angebunden und abweisend.. Klar habe ich Anteil am Leben meines Sohnes, aber nur über ihn selbst. Mir fehlt der Kontakt zu dem anderen Erwachsenen. Die Beteiligung an Überlegungen zu Entscheidungen, die das Wohl unseres Sohnes betreffen. Der Austausch über seine soziale Entwicklung. Ich bin ratlos. In einem gemeinsamen Sorgerecht sehe ich die Chance, dass seine Mutter dann gezwungen wäre, sich mit mir über wichtige Entscheidungen zu unterhalten. Momentan nimmt sie meine Rolle als Kindesvater nicht ernst. Für sie bin nur der Spielkamerad ihres Sohnes und nicht der Vater der gerne Verantwortung für seine Sohn übernehmen möchte.
Ich würde mich sehr freuen, wenn vor allem die Frauen hier mal ihre Meinung zu meinem Beitrag abgeben könnten.
LIEBEVOLLER Vater,Stuttgart:
29.10.2010 20:02
Hallo zusammen,
uns Vätern wird das Leben zur Hölle gemacht von Gesetzgebern und Müttern die ja mächtig sind.uns wird die Freude,Liebe und die Kraft weggenommen und ausgesaugt bis wir keine gefühle mehr zeigen können durch das tolle abhärten,das ist ein skandal in deutschland was ich sehr bemitleide für die anderen Väter die jahrelang drunter leiden und krank gemacht wurden.die Mütter wissen das auch ganz gut das sie in deutschlan so gestärkt und in schutz genommen werden.ich will einfach nur GERECHTIGKEIT: danke für alle
SLS:
29.10.2010 06:21
Worum ging es beim letzten Gerichtstermin umgangstitel?
Warum hast du die Therapie ab gelehnt?
So wie du die probleme schilderst wäre das sehr vernümpftig gewesen!
Ich denke das ein gemeinsames Sorgerecht die Schulischen probleme auch nicht lösen wird;-)
Es gilt jetzt wenn dir wirrklich etwas daran liegt auf deine Ex zu zu gehen und ihr deine Hilfe an zu bieten!
Mach ihr blos keine vorwürfe sondern zeige verständniss und biete einfach deine Hilfe an ohne sie dumm hin zu stellen.
Ich rate dir Hilfe bei einer Beratungsstelle zb AWO (SPN) zu nehmen, mir hilft das sehr.
Wie ist die Verhandlung eigentlich gelaufen Dirk?
Dirk Schumacher Kerpen Buir:
27.10.2010 19:59
Beim letzten Gerichts Termin wurde angeraten eine Trennungs Therapie zu durchlaufen die ich abgelehnt habe. Das ist jetzt ca.zwei Jahre her. Meine Tochter wird jetzt bald aber schon neun daher denk ich war dieser Vorschlag komplett daneben. Dazu kommt das meine Ex mitlerweile Ihr drittes Kind vom dritten Freund erwartet. Ihr zweites Kind hat Sie von meinem Arbeitskollegen bekommen mit dem ich auch nach langem überlegen erstmals wieder gesprochen habe. Er sagt auch das Ihm immer wieder irgendwelche Sachen aufgetischt werden um seine Tochter vorzuenthalten. Mitlerweile hat er den Kontakt komplett abgebrochen weil er erstens nicht das Geld hat zu klagen bzw.Nervlich am Ende ist. Und genau das Problem will ich einfach vermeiden. Glaub mir das ich schon alles versucht habe um Frieden zu schließen aber es funktioniert einfach nicht. Ich bin seit zehn Jahren Hausmeister in einer Grundschule und wenn ich dort so schlimm oder unkooperativ wäre hätte ich diesen Job bestimmt nicht mehr. Es geht sich meinerseits auch eher um die normalen Sachen wie Schuliche Auskunft,Krankheitsbelange oder die generelle Entwicklung meiner Tochter. Nur wenn mir jemand sagt:Deine Tochter ist schlecht in der Schule und bleibt sitzen und ich frage :Warum? Als Antwort bekomme: Weil es so ist. Dann kann es meineserachtens nicht um das Wohl meiner Tochter gehen. Eher um mich aufzuregen oder?Ich weiß auch nicht ob es richtig ist was ich mache aber was soll ich denn noch Bitte alles machen um meine Tochter zu Fördern?
:
27.10.2010 16:33
Dirk
Natürlich ist ein gedeiliches mit einander grund voraussetzung für ein gemeinsames Sorgerecht!
Was ansonsten sollte der vorteill für deine Tochter sein, das ihr noch mehr streitet!!!
Ihr Sattelt das Pferd alle verkehrt rum auf, mir geht dieses unverständniss manchmal nicht in den Kopf! worum es eigentlich geht scheint der mehrzahl nicht im geringsten klar zu sein.
Es geht um das beste für die Kinder und nicht um das recht eines jeden Vaters, geh in Paar terapie und nicht vors Gericht!!
Ich habe solch eine verhandlung auch vor vier Wochen hinter mich gebracht, da mein Narzistischer Ex mal wieder nur Macht und Druck aus üben wollte.
Natürlich ohne vorwahrnung und ohne zuerstmal mit mir oder dem Jugendamt darüber zu reden, geschweige denn eine Sorgerechtserklärung ab zu geben.
Wir sind der art verstritten obwohl die trennung schon 1,5 Jahre her ist das es einfach verantwortungslos wäre das Kind durch ein gemeinsames Sorgerecht an die front zu stellen.
Und Dirk solche Familien sachen sind nie öffentlich und ich glaube kaum das es gut ankommt wenn da alle möglichen Leute auf laufen.
Mach dir lieber mal gedanken warum ein gemeinsames Sorgerecht für deine Tochter besser sei als das alleinige bei deiner Frau! das wird für euch morgen das hauptthema sein!?
Dirk Schumacher Kerpen Buir:
27.10.2010 14:22
Morgen hab ich eine Gerichtsverhandlung im Familiengericht Düren. Grund: Gemeinsames Sorgerecht für meine nichteheliche Tochter.Da ich angeblich nicht mit meiner Ex auf einer vernünftigen Basis reden kann habe ich dieses beantragt. Das Jugendamt setzt aber vorraus das ich zuerst ein gutes Verhältnis zu meiner Ex aufbauen soll. Nur was soll ich machen wenn Sie nicht will?
Seien wir doch mal Ehrlich: Welches Paar kann nach einer Trennung schon vernünftig miteinander um gehen?
Was für ein Quatsch.
Es wäre Klasse wenn dieser Fall mal über die Medien an die Öffentlichkeit gelangen könnte. Also an alle die darüber Berichten möchten. Ihr seid alle eingeladen Morgen ab 11Uhr im Familiengericht Düren.
SLS:
20.10.2010 21:11
Karl Heinz,
das gemeinsame Sorgerecht ändert in erster linie auch nichts daran, ausser ihr entscheidet euch für ein gemeinsames aufenthaltsbestimmungsrecht!
An deiner stelle würde ich zuerst einmal den umgang mit deiner Frau regeln, falls sie nicht darauf eingeht lasse dich beraten zb beim Jugendamt, Awo oder sonstigen Einrichtung die vermitteln!
Nehme dir hilfe von aussen und lasse dich beraten, ein rechtstreit könnte dir negativ als druck und macht durchsetzung zu lasten gehalten werden..
Man sollte versuchen sich so zu einigen!
Auch durch ein gemeinsames Sorgerecht wird dein problem das du beschreibst nicht gelöst sein!
Karl Heinz Köln:
20.10.2010 11:00
Die Entscheidung gemeinsames Sorgerecht Nichtehelicher halte ich für richtig.Z.Z. darf ich meine Tochter (8 Jahre)nur nach der Lust und Laune der Mutter sehen. Auch darf ich sie nicht zur mir nach Hause (Ferien) holen, sondern muss immer mit der Tochter in ein Hotel in der Nähe der Mutter ziehen. Da ich jedoch Frieden bewhren wiil, warte ich das neue Gesetz ab. Es ist manchmal schwer, dies meiner Tochter glaubwürdig zu erklären.
SLS:
17.10.2010 19:50
natürlich gibt es solche und solche Mütter oder Väter aber auf beiden seiten bitte!
Jede geschicht hat zwei seiten! aber letzten endes leiden immer die Kinder darunter.
Das ist in meinen Augen keine lösung, mit druck zu arbeiten und vors Gericht zu ziehen.
vieleicht sollte "Mann" sich mal gedanken über andere lösungswege überlegen.
Und zudem ist die wurzel des Problems doch immer woanders zu finden warum es nicht klappt oder warum man sich überhaupt streitet!
Ich sehe diese gesetzes änderung negativ für die Kinder natürlich nicht für die Väter aber um die soll es doch eigentlich gar nicht gehen!?
Vater, OWL:
16.10.2010 11:55
dieses Urteil dürften einige erwartet haben, deren Vaterrolle sich auch den Part des Erzeugers beschränken soll.
Gerade einige postpubertierende Mütter nutzen leider zu gern die Möglichkeit, den "Ex" über die Kinder, die in Liebe und gemeinsamen Wunsch entstanden sind, als Waffe gegen den nunmehr Gehassten einzusetzen.

Und die befürchtete Flutwelle an Klagen, die erwartet wird, zeugt doch nur davon, dass es Vätern eben nicht egal ist, wer ausser den Eltern auf die Kinder einwirken.

Das das natürlich zum Kindeswohl am Besten mit Mediation erfolgt, sollte sich allen aufrichtigen Eltern als Chance nutzen, mal ausnahmsweise auch über den eigenen Tellerrand zu schauen
eine selbst betroffene:
12.10.2010 18:14
so en käse ein vater hat ausser wenn eine gefärdung des Kindswohl vorliegt ein umgangsrecht was dem alter des Kindes angepasst sein sollte.
Notfalls einklagen als letzte möglichkeit aber bitte!
freundin eines betroffenen:
12.10.2010 14:51
Natürlich ändert das eine große menge.
Wenn der vater kein Sorgerecht hat,kann die mutter auch automatisch entscheiden,ob er sein kind zu sich holen darf oder überhaupt sehen darf.
Da liegt schon das problem. Und auch wenn mans am liebsten nicht glauben will, solche mütter, die sowas verbieten, gibts.
eine selbst betroffene:
08.10.2010 20:26
Was ihr alle vergisst das Sorgerecht hat nichts mit umgang zu tun!
Ihr sprecht vom aufenthaltsbestimmungsrecht!Das hat der jenige bei dem das Kind lebt.,
Ich denke das problem ist wenn ein Vater vor Gericht das gemeinsamme sorgercht einklagt ist streit vor programiert.
Letztlich leiden die Kinder darunter.
Viel ändern tut so ein sorgerecht doch für Väter auch nichts ausser die Schulwahl mit zu bestimmen und Operationen. ggf. wichtige entscheidungen die eine gesund denkende Mutter doch eh zum wohle des Kindes entscheidet.
Ich würde es eher begrüssen das alle Eltern die nur am zanken und ihre machtkämpfe ausleben, gezwungen werden in Paarterapie zu gehen...ich denke das würde den Kindern am meisten helfen.
Es ist doch meistens so entweder man kann sich weiterhin nach einer trennung gut verständigen, oder eines der Elternteile oder manchmal auch alle beide haben ein Psychisches problem und daraus entstehen die probleme zwichen den Eltern.
Die theorie einfach mal sorgerecht teillen und mal kucken ob es klappt wird auf dem rücken der Kinder aus getragen!
Saarland:
05.10.2010 18:36
puhhh geschafft, urteill wird erst in vier wochen verlesen, aber gedanken muss ich mir keine machen der richter hat die gefahr erkannt!
Mal vorerst ruhe....
Saarland:
27.09.2010 09:28
Mein Ex hat mich in und nach der Schwangerschaft betrogen und belogen, er hat mich Körperlich angegriffen, er ist krankhaft eifersüchtig, besitzergreifend, frauenfeindlich usw. In meinen augen narzistich veranlagt.
Er weigert sich Unterhalt zu zahlen, auch für seine Tochter die aus einer flüchtigen sexuellen bekanntschaft hervorgegangen war.
Er fährt zu allem trotz einen dicken VW Paeton!
Ist Arbeitslos gemeldet und weg nach Kölln gezogen.
Der Umgang den er gerichtlich erwirkt hat hält er mehr schlecht wie recht ein, immer wieder gibt es diskusionen, einmal habe ich mich gewagt mein Kind krank zu melden schon bekomme ich post von seinem Anwalt ich würde den umgang boykottieren.
Diese einigung wegen dem umgang ging daraus hervor das er ein schreiben ans Gericht schrieb in dem er mich und meinen neuen Lebespartner schlecht machte und den kontakt zwichen meinem neuen Partner und unserem Sohn verbieten lassen wollte!
Letztlich blieb die umgangsregelung übrig!
Natürlich war er gleich dabei als diese übergangsreglung fürs Sorgerecht raus kam, in einer Woche streiten wir uns jetzt darüber ob er das gemeinsame sorgerecht für unseren Sohn bekommt.
Ich bin auch der meinung das es bestimmt Väter gibt denen man guten gewissens das gemeiname sorgerecht für ein Kind geben kann, aber es wird mit sicherheit auch ein neuer zündstoff für diejenigen sein die einfach nur macht ausüben wollen...und die leidtragenden sind immer die Kinder!
Mein knapp 2,5 Jahre altes Kind muss sogar mit zu diesem termin, nicht nur das er dazu überhaupt gar nichts sagen kann weil er sprachlich noch nicht dazu in der lage ist, nein der termin ist auch noch um die mittagszeit wo unser Sohn normal schläft, ich finde das unmöglich.
Ach so er bekommt natürlich Rechtsbeistand da er ausser schulden nichts hat, und ich die arbeiten geht um unseren Sohn versorgen zu können muss Zahlen, Anwalt, gerichtskosten...schon die sache wegen dem Umgang hat ein tiefes loch in meine Kasse gerissen, das ist ihm egal!
Karin:
26.09.2010 14:55
Mein Ex macht keinen Urlaub mit seiner Tochter (4). Er fährt lieber allein. Das ist nicht anstrengend. Ich stehe zum Glück mit allen Entscheidungen allein da. Ich möchte ihn nicht ständig um Erlaubnis bitten. Er kann sich gar nicht in mein Kind heineinversetzen. Warum hat er nicht schon vorher ein Sorgerecht eingeklagt? Warum erst jetzt, wo sie schon 4 Jahre ist und ein für sich, tolles Gesetz verabschiedet wird. Ich verdiene meinen Lebensunterhalt selber. Ich werde nicht befragt, wie mein Selbstbehalt und der der Kinder liegt. Früher haben Väter eine Frau mit 10 Kindern versorgt. Heute wird über den Unterhalt eines Kindes gestritten. Damals war das Leben auch wesentlich schwerer. Wie bequem sind wir Menschen geworden? Warum gibt es überhaupt Gesetze, dass sich ein Vater um ein Kind kümmert? Das kann er doch auf jeden Fall von sich aus und ohne Stress. Warum heiraten Männer die Frauen nicht mehr? Sie sind Egoisten und wollen keinen Stress. Wir Frauen bekommen die Kinder, tragen unsere Kinder mit sehr intensivem Kontakt im Bauch und stillen sie.
Es gibt 10 % Männer, die ihr Sorgerecht verdient haben. Deswegen aber ein Gesetz? das bekommen die auch so, wenn sie gute Väter sind.
Ich kenne genug Frauen, die im Stich gelassen wurden. Ich möchte mich einfach um mein Kind kümmern und nicht noch von einer Gerichtsverhandlung in die andere schlittern. Wer bezahlt das?
anonym:
22.09.2010 12:36
Ich wünsche mir ein gesetz wo kINDER NICHT GEZWUNGEN WERDEN VOM Staat als kleinkind was sich nicht wehren kann in eine solche situation zu setzen ich wünsche mir mehr Gerechtigkeit für das KIND. Das sie in einem bestimmten Alter selbst entscheiden könn ob sie Kontakt wollen oder nicht. NEIN sie werden vorerst vom Staat Gequält. was nicht auf alle zutreffen muss. aber auf viele.
Anonym:
22.09.2010 12:27
Ich bin schon ein wenig geschockt. Ich gebe Recht auf die Tatsache das es väter gibt die es auch sein wollen für soetwas trifft das Gesetz zu. Doch es gibt Väter die einer Familie aus Hass schaden wollen, den es nicht ums Wohle des Kind geht sondern um ein Machtkapf gegen uns Frauen. Die ein fertig machen, doch das gesetz steht in diesem Fall hinter den Tätern nicht hinter dem Opfern. Mann sollte vielleicht ein Gesetz was gleichberechtig ist entwickeln und wo genau hingesehen wird wer wirklich ein Vater ist und nicht nach Gesetz Handeln den wie man heute sieht führ es immer wieder zu tötungsdelikten am eigenen Kind wo einfach nicht hingesehen wurde und wo eine Mutter ZUM WOHLE DES KINDES gekämpft hat vergebens......
Bianca:
18.09.2010 16:07
Hallo Rene ...
Ich glaube du hast mich Leider vollkommen falsch verstanden....
In deinem Fall kann ich dich verstehen und ich geb dir auch Recht.
Es kommt immer drauf an für welche Umstände das neue recht für Väter zählen soll....
Rene, Sömmerda/Thüringen:
18.09.2010 12:09
Nachtrag:

bei mir steht die Mutter dem Wohle des gemeinsamen Kindes negativ gegenüber, obwohl ich nur das beste für das Kind und meinen Pflichten dem Kind gegnüber wahrnehmen möchte und tue, ich bin die Hälfte meines gesamte Lebens im einen Heim gross geworden und weiss wie es ist meine Kindheit ohne beide Elternteile aufzuwachsen zu sein, wenn Mutter und Vater mal daran denken das es nicht um sie als einzelne geht sondern um ein Kind und nicht daran denken das es nicht miteinander geht, doch aber bitte an das Wohl fürs Kind denken sollten. ich habe im vernünfigen mit der Mutter wegen dem Sorgerecht gesprochen was sie dann nicht geteil hat. stelt sich doch die Frage,warum nicht? und ob sie daüber nachgedacht hat den Kindeswohle. sollte das Kind einen negativen Einfluss bekommen im weiteren leben heisst es doch die Eltern haben dieses verursacht und nicht der das alleinige Sorgerecht hat...mfg
Rene, Sömmerda/Thüringen:
17.09.2010 18:15
ich begrüsse das Urteil des Bundesgerichtshofes. Bianca dir geht es doch wirklich nicht um den Unterhalt wie du geschrieben hast, man sollte als Eltern das betrifft beide Teile, Sorge für das gemeinsame Kind tragen den für ein Kind ist es wichtig und notwendig das beide Mutter und Vater sich im vernünftigen zusammen setzen und gemeinsam entscheiden wenn es umbelage des gemeinsamen Kindes geht und nicht das die mutter dieses im Alleingang macht, stelle dir mal vor wie es ist wenn das Kind später zu seinen Vater möchte und du nachher aussen vorbleibst ich denke mal das du dieses auch nicht gut findest. Mein Kind müsste auch später alleine entscheiden wo es seinen weiteren Lebensabschnitt gestalten möchte, wie es bei mir der Fall seinen wird, denke mal nicht an dich sondern an das Kind ich bezahle den Unterhalt regelmässig, aber werde zum Beispiel wenn das Kind sich dann für mich entscheidet von ihr keines bekommen...mfg
:
10.09.2010 17:50
Ich weis nicht von wem das kommt, aber der oder diejenige treffen es sehr genau





Überall steht nur "mehr Rechte für Väter", "Mutter chancenlos", "Väter vor" usw.
Wo steht hier was über die Rechte der Mütter, die sich seit 10 Jahren mit dem Vater streiten. DIe um Unterhalt kämpfen mussten und darum, dass der Vater sich überhaupt kümmert. Der Vater, der volles Umgangsrecht hat, überall einbezogen wird und trotzdem nur Schwierigkeiten macht, wo man überhaupt nicht weiß warum. Dem es nicht um das Kindeswohl geht, sondern nur um seine Machtposition und um der Mutter zu schaden. Und das ist keine einseitige Meinung einer Mutter. Das sind Fakten und so geht es sicher vielen. Eine grundsätzliche Entscheidung bringt für den einen Glück und für viele andere aber viel Kummer und Schmerz und am meisten in dem Fall den Kindern.
Bianca:
10.09.2010 17:39
Also ich z.B. hab jetzt die Situation, das mein Exmann mir die Kinder nach seinem Wochenende nicht mehr nach Hause gebracht hat. Er meinte die Kinder würden sich nicht weiterentwickeln und ich käm meinen ärztlichen Pflichten nicht nach. Zum Glück, konnte ich mit Hilfe der Ärzte sowie Kindergarten belegen das dies nicht so ist. Doch ich warte noch immer auf meine Kinder denn der Richter muss jetzt entscheiden wo die Kinder (Zwillinge) hinkommen, bis der Sorgerechtsprozess vorbei ist.4 Jahrelang (Die beiden werden jetzt 6 ) hat er nichts gezahlt, jetzt hat er seit 3 Monaten eine Lohnpfändung und schon will er die Kinder... also Bitte!!! Ich finde dies sollte nicht noch BESTÄRKT werden. Doch ich hoffe auf die Gerechtigkeit...

















Anonym:
07.09.2010 09:25
Warum sollte das alleinige Sorgerecht für Väter gestärkt werden? Ich denke jetzt geht es doch darum, das gemeinsame Sorgerecht zu stärken. Gesellschaftliche Veränderungen voranzubringen: Teilzeitarbeit auch für Väter gesellschaftlich anerkannt zu gestalten, Kitas rund um die Uhr, dass auch Schichtdienstarbeitende die Kinderbetreuung in einem guten Doppelresidenzmodell teilen sollen.
Vor allen Dingen fälltm ir in der Debatte auf, dass es viel Kampfrhetorik gibt. Es heißt doch zum Kindeswohl gemeinsames Sorgerecht.
Wo ist das Kindewohl in vielen Kommentaren, die derzeit durch die Internetforen gehen zu finden.
Ich lese viel Hass von Männern auf Frauen, ich lese viel Angst von Frauen vor Männern. Was ist da los.
Das Gesetz scheint mir hier sehr weit von der gesellschaftlichen Realität entfernt zu sein.

Eltern sollten sich meiner Meinung nach gemeinsam für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf einsetzen. Gerade nicht zusammenlebende Familien erleben doch tagtäglich, was los ist. Keine Kinderbetreuung, keine Arbeit. So einfach ist das.
Männer sind doch die Macher in Industrie und Wirtschaft, warum ändern sie da nicht die Zustände?
Solange das so ist, wird sich nichts ändern. Außer das die Geburtenraten noch mehr zurückgehen. Frauen, die den Männern den Rücken freihalten, bleiben nämlich unversorgt, wenn was schief geht. Männer ächzen unter Unterhaltsleistungen für ihre Kinder. Allerdings hätten sie die so oder so, ob die Kinder nun bei ihnen hälftig leben oder eben nicht. Leben sie bei ihnen fallen Kosten für größere Wohnung bei gleichzeitigem Lohnausfall wegen Teilzeitarbeit an.
Es ist nicht einfach. Und Besonnenheit und Weisheit finde ich nirgends.
Sandra Nele Göttingen:
07.09.2010 09:20
Geht es hier um Macht oder darum, dass es den Kindern gut geht? Wenn die Eltern sich gut verstehen, braucht es kein gemeinsames Sorgerrecht, dann geht es nur um eine Machtposition auf dem Papier. Wenn sie sich nicht verstehen führt ein geteiltes Sorgerrecht zu Streit und Konfllikten unter denen das Kind leidet.
Diese neue Regelung ist in jeder Hinsicht unvorteilhaft. Sie führt zu Streit und Hader, der auf dem Rücken der Kinder ausgetragen wird. Gerechtigkeit muss menschlich bleiben!!!!!!! Sie darf keine theoretsichen, abgehobenen Formen annehemen, die nicht lebbar sind und mehr Leid und Angst als Zufriedenheit verursachen.
Diederich, Stefan Kalbe/Milde:
07.09.2010 07:51
das alleinige Sorgerecht für Väter sollte noch mehr gestärkt werden und kontrollen bei den Müttern geführt werden, wenn das Kind den Umgang bei der Mutter hat. Mehr Rechte für unverheiratete Väter mit Kind(ern)
:
04.09.2010 10:10
Hallo, an alle die hier bisher geschrieben haben.

Ich wünschte mir manchmal, in derartigen Fällen, könnten kleine Kinder auch mal IHRE Emotionen und Gedanken schriftlich in solch einem Forum festhalten.
In fast allen Kommentaren, die ich hier gelesen habe, denkt jeder Erwachsener nur an sich selbst!
Es geht hier nur noch um Macht über eine Person?!
Ausnutzen oder besser Benutzen der eigenen Kinder?!
Um den anderen Schmerz zu zufügen!?
Kinder sind wie hin und hergerissen, müssen den Affenzirkus ihrer Eltern ausbaden und weiterhin mitspielen. Erwachsene die auf solch unmenschliche Art "sorgen und erziehen" (?) sollten sich wahrlich in Grund und Boden schämen und ernsthaft mal darüber nachdenken, ob sie es überhaupt verdienen Kinder zu haben!!? Jedes Kind wird auch irgendwann einmal selbst erwachsen und dann sollte es selbst entscheiden dürfen, ob es den Kontakt zu einem Elternteil unterbricht oder nicht! Ich finde es einfach eine Sauerei, dass Eltern ihren (Ehe)- Twist auf den Rücken der Kinder austragen. Sollte man doch nicht vergessen, dass man den Expartner einst einmal verbunden war und ihn geliebt hat. So sind eure Kinder letztlich doch nur das Produkt einer solchen Liebe. So viele Eltern wünschen sich von Herzen eine Familie durch die Geburt eines Kindes perfekt zu machen und deren Bitten wird nicht erhört!
Ihr, die Ihr diese kleinen unschuldigen Wesen atmen hören, beschützen, streicheln, umsorgen und lieben dürft - solltet euch glücklich schätzen und verstehen das sie nicht euch gehören und nicht euer Eigentum sind! Ihr besitzt eure Kinder nicht! Sie gehören nur sich selbst. Und darum sollten wir endlich wieder lernen, mehr auf unsere kleinen Erdenbürger zu hören und unsere eigenen Bedürfnisse hinten anzustellen.
Also für alle (noch) uneinsichtigen Eltern, die das alleinige Sorgerecht haben: Hört endlich auf nur an euch zu denken! Und fangt endlich an, den Herzen eurer Kinder zu zuhören.
Trefft eure Entscheidungen mit dem Herzen- sie wird die rich
D. aus Plauen:
04.09.2010 09:44
Hallo, an alle die hier bisher geschrieben haben.

Ich wünschte mir manchmal, in derartigen Fällen, könnten kleine Kinder auch mal IHRE Emotionen und Gedanken schriftlich in solch einem Forum festhalten.
In fast allen Kommentaren, die ich hier gelesen habe, denkt jeder Erwachsener nur an sich selbst!
Es geht hier nur noch um Macht über eine Person?!
Ausnutzen oder besser Benutzen der eigenen Kinder?!
Um an seine
A.Z. Hamburg:
26.08.2010 17:29
Nachtrag!!!!!!

Ich habe dem Vater meines Sohnes nie Steine in den Weg gelegt,er konnt ihn abholen,wann er wollte.
Das er aber vor Monaten anfing,wegen seiner Schulden,die er gemacht hatte,mehr nebenbei zu arbeiten und unser Sohn seitdem nicht mehr regelmäßig abgeholt wird,sehe ich die Sache ein wenig anders.

Wenn er sich regelmäßig kümmern würde,wäre ich die Letzte die das Sorgerecht nicht teilen würde.
Aber für ein geteiltes Sorgerecht,gehört in meinen Augen etwas mehr dazu als einmal im Monat ein 24 std.oder 48 std.Gutelaunepapa zusein.
A.Z. Hamburg:
26.08.2010 17:24
Warum soll ein vater,der sich nicht wirklich regelmäßig ums Kind kümmert,der Schulden macht und um diese Schulden abzubauen,nebenbei mehr arbeitet und dadurch das Kind zu kurz kommt und nicht regelmäßig abgeholt werden kann, ein geteiltes Sorgerecht bekommen???

Ich stehe grundsätzlich dem Vater meines Sohnes nicht im Weg und wenn er sich an Besuchsregelungen halten würde,würde ich auch einem gemeinsamen Sorgerecht zustimmen.
Es gibt Väter die sich wirklich regelmäßig ums Kind kümmern,die auch weitere Wege dafür in Kauf nehmen, da finde ich es angebracht,dass das Sorgerecht,zu Recht, geteilt wird.
Aber in meinem Fall sehe ich das etwas anders!
Arno Ortenaukreis:
24.08.2010 05:43
Mein Sohn wird nun 3j.und da ich es abgelehnt habe die mutter zu heiraten wurde mir der umgang bis heute mit nachdruck verhindert.mehrere gerichtsbeschlüsse ignoriert,ja sogar eine verlogene gewaltschutzklage mit eidesstattlicher erklärung benutzt die zurück genommen werden mußte.Um den Umgang zu verhindern zog die Mutter 300km weg und macht auf Totalverweigerung.Ich bot ihr an freiwillig Mutterunterhalt von mehr als 1.200€ für eine vernünftige Umgangsregelung zu bez.Sie lehnte vor Gericht ab und sagte:sie lebe liebervon Hartz IV was sie auch tat.Da ich 3x im Monat 600km fuhr um wenigstens Kontakt zu halten wurde aufs Neue der Umgang auf Grund von Urlaub verhindert wobwi ich beweisen konnte das auch dies eine Lüge war.Seit Mai 10 wird phsychisch Druck auf mein Sohn gemacht das er sich vom Papa abwendet.Die Mutter hat hier und auch da wo sie nun wohnt jegliche Zusammenarbeit mit dem Jugendamt verweigert.Auch ein neuer Versuch über eine Familienberatung an ein Tisch zu kommen lehnt sie mit Nachdruck ab.Geburtstagsgeschenke für mein Sohn wurden postwendend zurück gesendet aber den Unterhalt für mein Sohn nimmt sie pünktlich jeden Monat.Leider wird die Mutter freiwillig nicht umdenken und mein Sohn weiter gegen mich benutzen. Eins verspreche ich: Der Kampf geht weiter........Gruß der Hoffnung
Viola Freiburg:
23.08.2010 20:19
Ich bin bis jetzt noch alleineerziehende mutter einer 16 Monaten alten Tochter.
Der Kindsvater hat schon mehrfach nach eines gemeinsamen sorgerecht gefragt,ich habe dies aber immer wieder verweigert.
Grund... unsere Tochter lebt bei mir und ich habe somit tag und nacht die ganze verantwortung zu tragen und nicht er.Selbst wenn er das gemeinsame sorgerecht jetzt schon hätte,würde er nur mitspracherecht haben aber die verantwortung läge trotzdem immer bei mir.
Unser fall denke ich ist etwas komplizierter.Der kindsvater hatte vor einigen jahren einen autounfall und ist seither zu 75% behindert (so aber recht normal) und somit haben die eltern des kindsvaters die Vormundschaft.
Das hiesse,wenn er (was er auch tut wie er gesagt hat) eine klage einreicht für ein gemeinsames sorgerecht dann kann er das ja nur über seine Eltern die ja die vormundschaft haben tun.Meine Frage jetzt ist,hat der Kindsvater damit die gleichen chancen auf Sieg wie ein Kindsvater der ich sage mal,ganz gesund ist oder ist er hiermit mit seiner behinderung und der vormundschaft eingeschränkt?

Hoffe mir kann jemand darauf eine antwort geben.

grüsse
AMOUNI BORNHEIM:
21.08.2010 22:50
Ich bedanke mich bei Gott und dem Bundesverfassungsgericht und bei allen Menschen die darum gekämpft haben das die Sache mit dem Sorgerecht
jetzt endlich neu geregelt wird.Und das ich meinen kleinen
Sohn bald endlich in die Arme schliessen kann! Denn ich möchte mich unbedingt um mein Kind kümmern. Doch bisher durfte ich das nicht.Ich werde um mein Kind kämpfen, damit ich mir später keine Vorwürfe machen muss das ich nicht alles mögliche versucht habe. Ich liebe dich mein Sohn, dein Daddy
Amouni Bornheim:
21.08.2010 22:28
Es gibt gute und schlechte Väter. Aber es gibt auch gute und schlechte Mütter.Und allen guten Vätern rate ich zu kämpfen. Man sollte nie die Hoffnung aufgeben! Denn ein Vater liebt seine Kinder genauso wie es eine Mutter auch tut.
Anna, Neuenkirchen:
21.08.2010 18:21
Ich stimme der Anja aus Karlsruhe vollkommen zu. In meinem Fall wurde letztes Jahr das Umgangsrecht gerichtlich geregelt. Und ich immer dafür, dass Kinder Ihre Väter sehen dürfen. Von mir aus kann der Vater sie jeden Tag abholen, wir wohnen 500m Luftlinie entfernt. Allerdings machte er es seit der Gerichtsverhandlung GANZE EINMAL. Er nimmt nur seine vorgeschriebenen Wochenenden wahr. Hinzu kommt negativer Einfluß seiner neuen Partnerin. Am 4 August berichteten die Medien über die neue Regelung. Raten Sie mal, was ich am 6 August im Briefkasten hatte? Es ist nur reine Schikane, da bei uns sonst alles geregelt ist.
Robert, Coesfeld:
18.08.2010 16:42
beziehung ein traum.
dann der wünsch nach einem kind.
schwangerschaft mit launen.
kind war da und sie ging fremd.
nun lebt sie mit ihm zusammen und sagt du darfst die kleine sehen aber nur in meiner wohnung.....hallo????
mit diesem gesetz hab ich hoffnung mehr daraus zu machen und den egotrip meiner ex eventuell zu unterbinden. mein vorteil dabei ist sie hat eine offizielle einweisung in die psychatrie wegen depressionen und geht nicht hin.
danke deutschland für die eine vernünftige entscheidung in diesem staat.
Baldur NRW:
18.08.2010 14:28
Interessanter Kommentar Maria,

für dich scheint es wohl andersherum völlig ok zu sein.
Ich bin aus meiner Heimat 150 km entfernt weggezogen um meinenKindern nah zu sein, weil meine Ex meinte sie braucht Luftveränderung.
Ich wär an diesem menschenverachtenden Gesetz fast verzweifelt aber jetzt hab ich wieder Hoffnung.
Das Gesetz hat vielen Frau eine Macht über die Männer gegeben die sie nicht "handeln" konnten.
Ich glaube sogar das eine Trennung sogar extrem Lohnenswert für viele Frauen war. Neuer Mann, alter zahlt, Kinder "gehören" ihr und ihren Frust läd sie beim alten Kerl ab.
Es lebe die deutsche Gerichtsbarkeit. Und da reden die noch von Gleichberechtigung. Früher wurden Frauen die Fremdgehen gesteinigt, heute mit Unterhalt belohnt. Schwächung der Ehe das ich nicht lache.
Das konnte ja auch nur von einer Frau kommen.
Gabor, Berlin:
17.08.2010 23:01
Immer wird das Augenmerk auf die Gleichberechtigung der Frau gelegt. Nun ging es mal andersherum und das Gott sei Dank ! Die Aufregung der Mütter ist hier unklar. Denn sollte der Vater wirklich ein Rabenvater sein,wird jedes Amt in Minuten für die Mutter entscheiden. Viel schlimmer jedoch wo Mütter die Kinder als Druckmittel einsetzen.Auch ich bin hiervon betroffen. Und liebe Mütter : --- Wenn traurige Kinderaugen nicht verstehen können warum sie nicht einfach mit Papa gehen können weil sie es grade wollen - dem Kind erzähle etwas von anderen bösen Vätern oder Müttern. Sie werden ihm egal sein. Denn es liebt seine Eltern wenn es von beiden geliebt wird. --- Vergesst genauso eure 14 Tage Regelungen. Dafür gibt es kein Gesetz, das ist nur eine Faustformel. Wenn möglich gebt dem Kind zu gleichen Teilen,was es zu gleichen Teilen braucht : Mutter und Vater.
AMOUNI MEIN SOHN ICH DARF IHN NICHT SEHEN BORNHEIM:
17.08.2010 07:12
Mein sohn,mein sonnenschen
Du bist der einzige mensch dem ich vertraue, deinen worten der liebe glaube,daraus,Mut schöpfe und mein Leben neu aufbaue,denn es gibt für mich nichts wichtigeres auf der WELT,unsere besodere liebe und zuneigung kann man nicht aufwiegen mit Geld, du bist das einzige was mir wichtig ist und was für mich zählt, werde niemals zulassen das jemand dieses band in frage stellt wir halten immer zusammen,egal was kommen mag,wir beide zusammen sind einfach STARK SO STARKdas wir über alle probleme stehen,gemeinsam HAND IN HAND DIESEN WEG DAS SCHICKSALS GEHEN!
Bist nund bleibst du trozdem für mich EIN ENGELLLLLLL
EGAL WAS IST UND KOMMEN WIRD DEIN DADDY ICH HAB DICH LIEB MEIN SOHNNNNNNNNNNN
Amouni Bornheim:
17.08.2010 02:08
Bin ich froh das es endlich so ein Urteil gibDas hat jetzt GOTT SEI DANK. Danke! Bald kann ich meinen kleinen Schatz nach lange zeit in den Armen halten....ich hab dich lieb Dein Daddy
Norman, Meerane:
16.08.2010 17:48
Bin ich froh das es endlich so ein Urteil gibt. Ich habe auch noch immer um mein Umgangsrecht zu kämpfen weil mir dies grundlos verweigert wird (es liegt natürlich an meinen "Aggressionen" die es gar nicht gibt). Das hat jetzt GOTT SEI DANK ein Gericht erkannt!!! Danke! Bald kann ich meinen kleinen Schatz nach 2!!!!! Jahren in den Armen halten....
Magnus, Köln:
16.08.2010 09:08
Es überrascht nicht, dass die wenigsten Frauen das Urteil begrüßen. Müssen sie doch einen (ungerechten und ungerechtfertigten) Vorteil aufgeben: Unterhalt einnehmen und Macht über Kind und Vater ausüben. Entschuldigung, wenn das verbittert klingt, aber mir wird seid Jahren mit der lapidaren Begründung "Was willst Du denn damit?" das Sorgerecht verweigert. Ich habe selbst während meines Studiums den vollen Unterhalt nach DT aufgebracht und eine übergroße Wohnung gemietet, damit mein Sohn ein eigenes Zimmer hat, wenn er zu Besuch kommt. "Selbst schuld" mag mancher denken ... und Recht haben. Aber ich liebe meinen Sohn und sehe keinen Grund, auf das Sorgerecht zu verzichten, schließlich SORGE ich mich um ihn und für ihn. Ich freue mich über das Urteil und wünsche allen Vätern von Herzen viel Glück dabei, Ihr Recht endlich einzufordern.
:
16.08.2010 08:39
Überall steht nur "mehr Rechte für Väter", "Mutter chancenlos", "Väter vor" usw.
Wo steht hier was über die Rechte der Mütter, die sich seit 10 Jahren mit dem Vater streiten. DIe um Unterhalt kämpfen mussten und darum, dass der Vater sich überhaupt kümmert. Der Vater, der volles Umgangsrecht hat, überall einbezogen wird und trotzdem nur Schwierigkeiten macht, wo man überhaupt nicht weiß warum. Dem es nicht um das Kindeswohl geht, sondern nur um seine Machtposition und um der Mutter zu schaden. Und das ist keine einseitige Meinung einer Mutter. Das sind Fakten und so geht es sicher vielen. Eine grundsätzliche Entscheidung bringt für den einen Glück und für viele andere aber viel Kummer und Schmerz und am meisten in dem Fall den Kindern.
Anja, Karlsruhe:
16.08.2010 08:26
Die Kinder leiden nicht darunter, dass sie ihren Vaten nur alle 2 Wochen sehen, sondern sie leiden nur dann, wenn Vater und Mutter nicht miteinander reden können. Sicher gibt es schwarze Schafe sowohl bei Müttern wie Väter. Den meisten Vätern geht es hier nur um ihr Ego. Wenn sich ein Vater ordentlich kümmert, spielt es keine Rolle ob er hier etwas schriftliches hat. Die Mutter braucht dann nur für jedes alltägliche Papier seine Unterschrift, was alles sehr erschwert. Dieses Gesetzt schadet den meisten Kindern, weil sie immer zwischen den Fronten stehen werden. Man hätte dies genauer mit dem Umgangsrecht festlegen müssen. Und bei extremen Fällen, wo z.B. die Mutter nicht kooperiert, hier im Einzelfall entscheiden. EIne generelle Entscheidung ist die Hölle für die meisten Alleinerziehenden, wenn der Ex ein Psycho ist und einen nur schikaniert. So einem Ex geht es nämlich nicht um die Kinder.
Marko , Berlin:
13.08.2010 10:29
Hallo ihr lieben ,

seit jahren kämpfe ich darum mehr rechte für mein kinder zu haben . die mutter jedoch verweigert sehr viel , ich sollte bei einschulungen nicht dabei sein , darf nicht ans krankenbett meiner kinder u.s.w.
dies alles musste ich über mich ergehen lassen , da die "rechtssprechung" auf seiten der mutter ist .
seit nun mehr als über 7 jahren ist es so .
nun scheint sich das blatt zu wenden , ich wünsche allen vätern die um ihre kinder kämpfen viel kraft und mut weiter zu machen .

L.G.Marko
Claudia, Köln:
12.08.2010 18:45
ich habe zwar alleiniges Sorgerecht, aber das Kind ist trotzdem die halbe Zeit beim Vater. Es gestaltet sich leider oft als sehr schwierig, weil der Vater die Kommunikation mit mir verweigert. Für unser Kind ist gut, dass es immer Klarheit hat und es weiß, dass ich ihm den Papa nie entziehen werde. Das neue Gesetz wird nur zu zusätzlichen Machtkämpfen führen.

AvKa 83:
11.08.2010 13:29
Darf ich als Vater meine Kinder lieben?
Nein wenn es nach der Mutter geht!
Als Vater darfst du nur Zahlen und die Schnautze halten.
Vorbei, ich werde um meine Kinder kämpfen, weil ich sie liebe und sie mich.
Sie wird dagegen kämpfen, aber Sie wird auch endlich Aktzeptieren müssen das es unsere Kinder sind und nicht ihre.
Ich möchte keiner Mutter der Welt was schlechtes gönnen, Sie solen endlich nur verstehen das unsere Kinder das Recht auf beide Elternteile haben und wenn Sie uns unsere Kinder wegnehmen, dann schaden sie damit dem Kind und dem Vater.
Ich werde für euch immer da sein meine Kinder.
Euer Papa.
Frank:
11.08.2010 12:56
Mal schaun was wirklich rauskommt;
Ich lebte mit der Kindsmutter schon vor der geburt unseres Kindes zusammen. Bisher unverheiratet.Wir kommen zu gleichen Teilen für unser Leben auf (bzw. müssen nicht auf den Pfennig schauen). Bei jeder Gelegenheit werden meine Entscheidungen unser Kind betreffend mit dem Kommentar "Du hast kein Sorgerecht' verworfen. Es gipfelt in Aussagen: 'Ich habe dafür gesorgt, dass Du das Kind nicht bekommst falls mir etwas passiert". Hierbei handelt es sich um reine Machtposen , die z.Zt. von jedem Gericht gedeckt werden. Wegen des "Kindswohl' halte ich still. Die jetzt aufschreienden Mütter sollten zur Kenntnis nehmen, dass es wie unter Vätern auch unter Müttern schwarze Schafe gibt.
Thomas:
09.08.2010 22:02
Find ich Klasse... gibt auch Fälle wie meiner, in dem die Mutter dem Vater es einfach nur grundlos versucht es schwer zu machen einen Bezug zu seinem Kind zu pflegen bzw aufzubauen. Nur weil wir uns nicht verstehen, muss dann meine Tochter darunter leiden??? Ich will aber darf nicht, bzw soll dann 1000e Euros dran hängen, weil die Mutter ein kostenloses Nein sagen kann? Gerecht? Kostet so schon viel, wo man genau weiss das es nicht nur in sein Kind fliesst! Hoffe man kann dann auch ohne zusätzliche Anwaltskosten über Jugendamt solchen willkürlichen und sinnlosen Entscheidungen einen Riegel vorschieben und bekommt sein Kind wie es ihm auch zusteht. Desweiteren hat das Kind dann wenigstens eins das geregelt ist, sein Vater, wenn es schon von der Mutter alle 14 Tage einen anderen Mann vor die Nase gesetzt bekommt.
Maria:
09.08.2010 20:32
Also kann demnächst der kindsvater bestimmen wo Mutter und kinder zu leben haben-ist ja wie in alten zeiten.
Brigitte:
09.08.2010 20:30
Ich werde mich nicht auf eine gemeinsame sorge mit einem mir unfast unbekannten mann einlassen-schwangerschaft aus einer Affäre-und deshalb die schwangerschaft unterbrechen.Ich bin sicher ich bin nicht die einzige.
Daniel, Dresden:
07.08.2010 11:59
So viele Väter kennen dieses Problem seit schon so langer Zeit! Jetzt haben die Verfassungsrichter es endlich durchgesetzt! Viele Kinder leiden unter dieser damaligen Regelung! Endlich ist der Weg für viele Väter frei, sich gleichberechtigt um ihre Kinder kümmern zu dürfen und Entscheidungen treffen zu können!
Wie ist das, wenn eine Mutter, die vom Kindsvater getrennt lebt,für das Kind entscheidet, dass es aus dem Kindergarten rausgenommen wird, und sie nach Schweden auswandern will, ohne dem Vater etwas davon zu sagen? Man bekommt so etwas von der Kindsoma gesagt. Die Kindsmutter war mit 26 Jahren noch nicht einmal in einem Arbeitsverhältniss und darf entscheidungen über die Zukunft meiner Tochter!
Ändert sich dass jetzt? Darf der Vater sowas jetzt unterbinden?
Danke, das ich das mal loswerden durfte!
Sammy:
06.08.2010 23:26
Ich freue mich für den neuen Gesetz weil den Alten hat mich richtig zerstört. Gott sei dank. GLEICHBERECHTIGUNG
Andreas, Erfurt:
06.08.2010 08:03
So jetzt steht es fest. 1 BvR 420/09 Es ist Menschenrechtsverletzend und Verfassungswidrig den Vater eines Kindes von der Sorge auszuschließen. Die Übergangsregelung bis zum Gesetzesentwurf ist auch gleich mit beschlossen. Alle bisher nicht sorgeberechtigten, nichtverheirateten Väter können nun bei den Familiengerichten Anträge auf gemeinsames Sorgerecht stellen. Das Verfassungsgericht hat ebenfalls noch eine Entscheidungsvorgabe mitgegeben. Es ist das Sorgerecht auch gegen den Willen der Mutter zu erteilen, wenn es dem Wohl des Kindes entspricht. Außer Frage, ein Kind braucht beide Eltern und dies entspricht in 99% aller Fälle dem Wohl des Kindes. Dort wo vergewaltigt worden ist, Väter Alkoholiker oder Drogenabhängig sind, gilt dies natürlich nicht.

Also wir 99% aller Männer die bisher diskriminiert wurden gehen jetzt zu den Amtsgerichten und kümmern uns jetzt um unsere Kinder wie es sich gehört. Oder wer will jetzt noch warten bis der Gesetzentwurf im Herbst und der Beschluss Frühjahr 2011 kommt? Am Ende einigen die sich nur auf die Antragslösung und nicht wie vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gefordert auf die automatische Lösung, was so sicher wie das Amen in der Kirche wieder wegen Diskriminierung vom EGH verurteilt werden wird. Dann müssten wir Diskriminierten erstmal sowieso zum Amtsgericht.
Wer dann allerdings erst kommt stellt sich in der Schlange hinten dran, denn alle Papis die jetzt beantragen stehen auf der Liste ganz oben. Wer zu erst kommt malt zuerst.

ERSTER !!!!
Kinder wir kommen !!!
Martina, Bonn:
05.08.2010 11:28
Das Absurdeste und Infantilste, was die deutsche Rechtssprechung jemals hervor gebracht hat. Danke an die intelligente Justizministerin.
Michael, Oberhausen:
04.08.2010 21:06
Ich lebe in Scheidung und die Kinder leben bei und mit mir. trotzdem muss ich mir das alleinige Sorgerecht erst erstreiten. Obwohl die Mutter sich gar nicht um die Kinder kümmert...das ist absurd...
Mütter haben nicht mehr Rechte, weil sie als Frauen geboren sind...manchmal sind Männer die besseren Mütter.
Georg München:
04.08.2010 18:51
Väter:
Gemeinsames Sorgerecht wollen - Unterhalt nicht zahlen - Krokodilstränen über ledige Mütter in Armut!
anja, leipzig:
04.08.2010 17:39
hallo....
was heißt das???? keine entscheidung mehr ohne zustimmung vom vater???? nee oder?????
mutti hat mehr rechte......
Ramona , Blaubeuren:
04.08.2010 17:02
hallo, ich bin selbst alleinerziehend und haba uch das alleinige sorgerecht , nachdem ihr vater aber schon öfters mal gefragt hat wie das mit teilen ist, denke ich das er das jetzta uch anfechten wird, ich fidne aber die väter sollten es nur bekommen wenn sie sich regelmäßig sprich alle 2 wocheenden um das kind kümemrn und ihren urlaub auch so legen wenn der kidnergarten geschlossen ist das zb der vater im herbst ferien hat und das kind nehmen die mutetr im frühjahr ich weiß das es total schwer ist das zu regeln da man nie soviele urlaubstage hat wie man benötigt und daher fidne ich das das eine regelung sein solte die beachtet wird den momentan sehe ich es nicht ein das er das sorgerecht bekommt da er sich sehr selten meldet es kommt manchmal sorgar vor das er sich monatelang nicht blicken lässt und wenn er sein kind hat dann nur für max 1 tag (sprich morgens bzw vormittags abgeholt und abends gebracht)


ich fidnde das geht nicht wenn man das sorgerecht teilt oder liege ich da etwa falsch!!!!!!!!!
Gregor, Essen:
04.08.2010 15:16
Was bedeutet denn bloß Kindeswohl??? Bisher haben die Gerichte da auch eher zuungunsten der Väter entschieden. Ich sehe keine Verbesserung zu früher!
Pierre,Bad Langensalza:
04.08.2010 13:10
Ich begrüße das, weil ich selber 2 Kinder habe, die ich alle viertel Jahre mal für 6 Stunden zu Besuch bekomme. Obwohl beide Kinder mal über das Wochende bei mir schlafen möchen, aber die Mutter lehnt es ab sowie der neue Lebensgefährte zu den sie Papa sagen solln. Traurig aber wahr. P.S. Ich zahle jeden Monat pünktlich Unterhalt für meine Kinder ,auch weil ich sie liebe und bekommen extra was, für besondere Anlässe obwohl ich nicht der Großverdiener bin,das ist es mir aber wert
Monika:
04.08.2010 09:11
Hallo,

innerhalb weniger Monate zwei Urteile in die richtige Richtung. Das Tempo wird sich erhöhen, die nächste große Sache kommt schneller als gedacht. Die Stimmen der Menschen, die "alte" Argumente transportieren werden leiser, unglaubwürdiger. Die öffentliche Meinung wendet sich den Vätern und damit den Männern zu. (das sehe ich in meiner Glaskugel auf dem Wohnzimmertisch ;)

"Mann - du bist gut!" heißt es jetzt und "Frau - teile!"

LG Monika
ein betroffener Opa (61) aus V-08491:
03.08.2010 20:26
Ich verstehe zwar oftmals den heutigen zwischenmenschlichen Umgang mit all seinen legalisierten Neuerungen nicht mehr so recht - kann aber dem jetzt vorliegenden Sorgerechts-Urteil nur meine volle Zustimmung geben.
Endlich müssen sich Gerichte auch Zukunftsfragen ("Kinder sind Zukunft"!!!) stellen - und nicht nur zu Gegenwart und Vergangenheit entscheiden.
Hoffentlich folgt dem weisen Karlsruher Richterspruch ein ebebso weises Gesetz aus Berlin !!!

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Die Übergangsregelung

Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung gilt ab sofort:
  • Sorgerecht bleibt bei der Mutter
Haben ledige Eltern keine Sorgerechtsvereinbarung getroffen, hat die Mutter das alleinige Sorgerecht.
  • Vater kann klagen
Anders als bisher kann der Vater aber beim Familiengericht Klage gegen das alleinige Sorgerecht der Mutter einreichen. Das Familiengericht kann dann die Teilung des Sorgerechts oder sogar das alleinige Sorgerecht des Vaters beschließen.
  • Kindeswohl entscheidend
Das gemeinsame Sorgerecht soll Vorrang vor dem alleinigen Sorgerecht haben. Entscheidend für das Urteil des Familiengerichts ist das Kindeswohl. Ein Veto der Mutter ist nicht mehr möglich.

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