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Kinderkrankengeld

Welcher Anspruch besteht auf Kinderkrankengeld?
Bild: Joanna Zielinska@fotolia.de

Berufstätige Eltern können Kinderkrankengeld erhalten, wenn sie ihr krankes Kind zu Hause versorgen und deshalb keinen Lohn oder Gehalt bekommen.
Bei Krankheit des Kindes ist der Arbeitgeber in der Regel verpflichtet, Vater oder Mutter für bis zu zehn Tagen pro Kind und Jahr von der Arbeit freizustellen und Lohn bzw. Gehalt weiterzuzahlen. Bei Alleinerziehenden sind es 20 Tage pro Kind und Jahr, maximal 50 Tage. Haben Sie mehr als zwei Kinder, werden maximal 25 Tage bezahlt.

Zahlt ein Arbeitgeber in dieser Zeit kein Gehalt – manche Tarifverträge sehen das so vor - springt die Krankenkasse mit dem Kinderkrankengeld ein. Auch Selbstständige können das Kinderkrankengeld erhalten.
Voraussetzungen
  • Kinderkrankengeld kann beantragen, wer berufstätig ist und während der Pflege des Kindes keinen Lohn oder Gehalt bekommt.
  • Das Kind muss gesetzlich versichert sein.
  • Keine andere Person im Haushalt kann die Pflege übernehmen.
  • Sie haben Anspruch auf Krankengeld.
  • Die Notwendigkeit der Betreuung wird vom Arzt bescheinigt.
  • Das Kind ist noch nicht zwölf Jahre alt.

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