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Mit Kindern auf zwei Rädern


Mit Kindern auf dem Fahrrad

Ab wann Kinder mit aufs Fahrrad dürfen, welche Voraussetzungen Sitze oder Anhänger erfüllen müssen und ob motorradbegeisterte Eltern den Sprössling auch auf das "Bike" setzen dürfen, fasst die D.A.S. Rechtsschutzversicherung zusammen.

Das erste Mal auf zwei Rädern


Kann der Nachwuchs endlich sitzen, steht einer Fahrradtour nichts mehr entgegen: "Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr dürfen in einem geeigneten Kindersitz mitfahren", erläutert Michaela Zientek, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzver-
sicherung, und verweist auf Paragraph 21 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Allerdings muss gewährleistet sein, dass die Kinder mit ihren Füßen nicht in das Rad geraten können: Entweder verfügt der Sitz über geeignete Fußstützen oder die Speichen des Rades sind durch eine Radverkleidung gesichert. Kinder sollten im Kindersitz unbedingt mit einem Gurt angeschnallt werden und einen Fahrradhelm tragen. Wichtig für den Kindersitz ist, dass dieser der Sicherheitsnorm DIN EN 14344 genügt.

Wo der Nachwuchs auf dem Fahrrad sitzt, entscheiden die Eltern: Der Kindersitz kann vor dem Lenker entgegen der Fahrtrichtung angebracht werden. Alternativ bietet sich ein Kindersitz zwischen Lenker und Fahrer oder hinter dem Sattel an, jeweils in Fahrtrichtung. Kindersitze vor dem Lenker sind nur für Kinder bis 15 Kilo zugelassen. Der große Bruder oder die große Schwester dürfen das Nesthäkchen nur dann auf dem Fahrrad mitnehmen, wenn sie selber bereits 16 Jahre alt sind! Ab dem 7. Geburtstag, ist das Mitfahren in einem Kindersitz nicht mehr erlaubt.

Kind im Anhänger


Platz für ein zweites Kind oder Gepäck sowie einen besseren Schutz gegen Wind und Wetter bieten Fahrradanhänger. Für sie gelten dieselben Vorschriften wie für Kindersitze: "Die kleinen Mitfahrer dürfen nicht älter als sieben Jahre sein und müssen in speziellen Sicherheitssitzen transportiert werden", sagt die Rechtsexpertin der D.A.S.

Auf geeignete Anschnallgurte ist zu achten. Für die Tour mit Baby sollte man darauf achten, ob der Fahrradanhänger einen Sitzverkleinerer hat oder die Möglichkeit, Babyschalen anzuschnallen. Der Anhänger muss mit eigenen Front- und Rückleuchten ausgestattet sein.

Sozius auf dem Motorrad


Sind die Eltern begeisterte Motorradfahrer, wird es nicht lange dauern, bis auch der Nachwuchs mitfahren will. "Ein gesetzliches Mindestalter für Kindern als Beifahrer auf Motorrädern gibt es nicht", erklärt die D.A.S. Juristin. "Damit eine zweite Person mitfahren darf, müssen Krafträder mit einem Beifahrersitz und sogenannten Soziusrasten, also Fußstützen für den Beifahrer, ausgestattet sein. Für Kinder unter sieben Jahren ist ein besonderer Sitz sowie ein Schutz der Füße vor den Speichen der Räder Vorschrift." Selbst, wenn der Nachwuchs schon älter als sieben Jahre alt ist: Sind die Beine noch zu kurz, um die Fußrasten für den Beifahrer zu erreichen, muss er zu Hause bleiben - denn für den Kindersitz ist er zu alt! "Selbstverständlich ist ein Schutzhelm Pflicht", ergänzt die Expertin der D.A.S.

Doch neben den Sicherheitsvorschriften sollten Kinder als Beifahrer auf einem Motorrad auch in einem Alter sein, in dem sie wissen, wie sie sich beispielsweise in der Kurve mit Schräglage verhalten sollten.

Übrigens: Auch für die Mitfahrt in einem Beiwagen gilt die Helmpflicht.

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