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Organultraschall

Organultraschall
Bild: RB-Pictures - Fotolia.com

Bei manchen Schwangerschaften wird ein Organultraschall empfohlen. Welchen Sinn hat diese Untersuchung? Wir erläutern die Methode und ihre Grenzen.

Was ist Organultraschall?



Der Organultraschall wird auch Feinultraschall genannt. Dabei wird der kindliche Körper genauer untersucht, als es beim herkömmlichen Ultraschall üblich ist. Diese Untersuchung dient dazu, bei Auffälligkeiten während der Vorsorge eine genaue Diagnose stellen zu können. Außerdem werden Risikoschwangerschaften damit begleitet. Der Arzt überprüft die Entwicklung des Gehirns und der Wirbelsäule, des Gesichtes, des Herzens und der anderen inneren Organe sowie der Gliedmaßen. Durch die Untersuchung kann er beurteilen, ob das Wachstum des Kindes altersgerecht ist und das Aussehen und die Funktion aller sichtbaren Organe in Ordnung sind. Auch eine Kiefern-Gaumen-Spalte kann der Arzt entdecken oder ob das Kind unter dem Down-Syndrom leidet. Zusätzlich werden die Fruchtwassermenge und die Plazenta, der Blutfluss in der Nabelschnur und die Durchblutung der Gebärmutter untersucht. Damit überprüft der Arzt die Versorgung des Fötus. An der Länge des Gebärmutterhalses kann er außerdem die Gefahr einer Frühgeburt abschätzen.

Wann wird Organultraschall eingesetzt?



Der Organultraschall gehört nicht zu den Standarduntersuchungen nach den Mutterschaftsrichtlinien. Er wird deshalb nur in Sonderfällen angewandt. Der liegt vor, wenn bei der üblichen Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung Auffälligkeiten festgestellt wurden. Aber auch eine familiäre Belastung kann ein Grund sein. Wenn also in Ihrer Familie oder der Familie der Mutter Erbkrankheiten bekannt sind, kann ein Organultraschall sinnvoll sein. Das gilt vor allem, wenn Sie schon ein Kind mit einer angeborenen Krankheit haben. Auch wenn Sie befürchten, dass der Fötus durch äußere Einflüsse geschädigt sein könnte, kann Ihnen diese Untersuchung Aufschluss geben. Solche Einflüsse sind z.B. Medikamenteneinnahmen in der Frühphase der Schwangerschaft, Umweltgifte oder ähnliches. Eine weitere Indikation ist das Alter der Mutter. Ist sie älter als fünfunddreißig Jahre, liegt nach den Richtlinien eine Risikoschwangerschaft vor. Ebenso wenn die Mutter an Diabetes leidet.

Wenn Sie zu einer dieser Risikogruppen gehören, können Sie zwischen der 19. und 22. Schwangerschaftswoche einen Organultraschall durchführen lassen, den dann in der Regel die Krankenkasse bezahlt.

Welche Probleme und Einschränkungen gibt es?



Diese Methode setzt eine hohe Qualifikation und Erfahrung des untersuchenden Arztes voraus. Zusätzlich ist er darauf angewiesen, dass die Umstände für die Untersuchung geeignet sind. Eine ungünstige Lage des Kindes oder eine starke Bauchdecke der Mutter können die Qualität des Befundes erheblich beeinflussen. Um die Häufigkeit der Fehldiagnosen bei Ultraschall selbst einschätzen zu können, erkundigen Sie sich am besten im Freundes- und Bekanntenkreis (oder in Internetforen), wie oft das Geschlecht des Kindes falsch bestimmt wurde. Das dürfte Ihnen einen guten Eindruck verschaffen. Selbst wenn die Untersuchung optimal verläuft, kann der Ultraschall bei weitem nicht alle körperlichen Fehler oder Krankheiten aufzeigen.

Sollten aber durch die Untersuchung Auffälligkeiten oder Normabweichungen diagnostiziert werden, kann das eine erhebliche psychische Belastung bedeuten – für Sie und Ihre Partnerin. Verbunden mit einer möglichen Fehldiagnose wird das Organultraschall zu einer Methode, die mit Vorsicht zu genießen ist. Also im Zweifelsfall noch eine weitere Fachmeinung zu Rate ziehen!

Wer sollte diese Untersuchung nutzen?



Auch wenn Ihre Familie zu einer Risikogruppe gehört, sollten Sie genau abwägen, ob Sie ein Organultraschall machen möchten. Stellen Sie sich die Frage, wozu diese Untersuchung dienen soll. Sie belasten möglicherweise die weitere Schwangerschaft ganz erheblich, ohne dass Sie irgendeinen Nutzen davon haben. Besonders wenn Sie die Möglichkeit einer Fehldiagnose bedenken.

Völlig anders liegt die Sache, wenn Sie wissen müssen, ob das Kind noch im Mutterleib oder direkt nach der Geburt eine Behandlung braucht. Es gibt z.B. Herzfehler, die sehr gut behandelt werden können, wenn der Arzt sie frühzeitig erkennt. Werden sie nicht entdeckt, können sie lebensbedrohlich werden.

Grundsätzlich gilt: Alles was für die Sicherheit und die Gesundheit des Kindes sinnvoll ist, sollte getan werden. Alles was Ihnen dabei nicht hilft, können Sie vergessen.

Sven Stemmer

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Einige Beispiele frühzeitig behandelbarer Komplikationen

Amnionband-Syndrom



Beschreibung: Von der Fruchthülle ausgehende Stränge schnüren Gliedmaßen des Babys ab. Lebensbedrohlich.

Behandlung: Das Problem kann durch einen minimalinvasiven, operativen Eingriff behoben werden.

Herzfehler



Beschreibung: Es gibt verschiedene Formen von Herzfehlern. Ein großer Prozentanteil sind Probleme beim Wachstum der Herzkammern oder Klappen.

Behandlung: Solcher Fehler können oft ohne operativen Eingriff schon im Mutterleib mit Medikamenten behoben werden.

Spina bifida



Beschreibung: Sogenannter offener Rücken, starke Beeinträchtigung, u.a. beim Laufen.

Behandlung: Kann in der 19. bis 25. SWS im Mutterleib behandelt werden. Die Methode befindet sich aber noch im Pilotstadium mit entsprechenden Schwierigkeiten.

Fehler beim Lungenwachstum



Beschreibung: Bei einem vorzeitigen Blasensprung oder bei einem sog. Hydrothorax wird das Lungewachstum beeinträchtigt. Das gefährdet die Atmungsfähigkeit.

Behandlung: Durch minimalinvasive Eingriffe kann das Lungenwachstum im Mutterleib angeregt werden.

Sollten Sie nach dem Organultraschall Grund zur Sorge haben, setzen Sie sich umgehend mit einer für ihren Befund spezialisierten Klinik in Verbindung. Lassen Sie sich dort zum weiteren Vorgehen beraten.

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