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Wochenbettbetreuung und Nachsorge

Wochenbettbetreuung und Nachsorge
Bild: S.Kobold - Fotolia.com

Eine Geburt bedeutet Veränderung. Doch schnell bemerkt man: der einst so eingespielte Alltag muss völlig neu organisiert werden, anfangs vor allem im Wochenbett und bei der Nachsorge. Wir zeigen, welche Ansprüche Sie haben und wie das alles gut gelingen kann.

Betreuung zu Hause



Jetzt geht es um die Bedürfnisse aller Familienmitglieder. Um diese alle zu erfüllen, müssen teilweise anstrengende Phasen durchlaufen werden. Dennoch beginnt für die meisten Familien gerade jetzt nicht nur eine schöne, sondern auch noch eine echt aufregende Zeit. Damit sich die Mutter jetzt ganz um ihr Kind kümmern kann, ist in den ersten Wochen nach der Geburt des Babys die Hebamme Ansprechpartner und Begleitung zugleich. In der Regel kommt die Hebamme gerade in den ersten zehn Tagen täglich zu Besuch nach Hause. Ihre Aufgabe ist es, neben dem allgemeinen Zustand der Mutter auch den des Kindes zu kontrollieren. Sie prüft die Nabelheilung des Säuglings, sein Trinkverhalten sowie bei der Mutter die Wundheilung nach Dammriss bzw. Dammschnitt. Gleiches gilt bei erfolgtem Kaiserschnitt. Sie kontrolliert auch wie sich die Gebärmutter zurückbildet.

Dabei richtet sich die Anzahl der Besuche allein nach den Bedürfnissen von Mutter und Kind. Bis ein Kind die achte Woche vollendet hat, besteht für die Mutter die Möglichkeit, die Hebamme darüber hinaus noch 16 mal um Rat und Hilfe zu bitten. Sollten im Anschluss daran auch noch Stillprobleme auftreten, hat die Mutter das Recht, noch einmal 4 mal in Kontakt zu ihrer Hebamme zu treten. Ist die Mutter auf weitere Besuche angewiesen, können diese durch einen Arzt verordnet werden. Dasselbe gilt entsprechend für den Fall einer Frühgeburt oder bei größeren Problemen, hier genügt dann ein entsprechendes Rezept durch den Frauenarzt. Die Wochenbettbetreuungen sind völlig unabhängig von der Art der Entbindung und werden von den Krankenkassen in voller Höhe übernommen.

Anspruchsberechtigte



Eine Wochenbettbetreuung steht allen Frauen nach einer Geburt zu. Dies gilt auch bei einer Fehl- oder Totgeburt. In der typischerweise andauernden sechs- bis achtwöchigen Phase hat die Mutter so die Möglichkeit, sich von Schwangerschaft und Geburt zu erholen. Aber auch Adoptiveltern können einen entsprechenden Antrag bei ihrer oder der Krankenkasse ihres Kindes stellen. Die Unterstützung durch eine Hebamme soll dazu dienen, dass sich die Eltern schnell auf ihre neue Situation einstellen können. Dies gilt in besonderem Maße für Frauen, die ein Adoptivkind stillen wollen. Für sie ist die Unterstützung durch eine Hebamme unerlässlich.

Gerade für Adoptiveltern dient die Wochenbettzeit dazu, sich dem neuen Lebensrhythmus durch das Baby anzupassen. Die Unterstützung durch die Hebammenhilfe erfolgt auf Rechnung, die durch die Hebamme direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet wird. Ist die Mutter Privat versichert, erhält sie eine Rechnung für die Krankenkasse. Über diese Leistungen hinaus übernehmen die privaten Kassen weitere individuelle Leistungen. Welche das genau sind, sollten Sie bei Ihrer Kasse erfragen. Leistungen wie Säuglingspflege, Babymassage oder Schwimmkurse zählen nicht dazu und müssen privat übernommen werden.

Mütter im Frühwochenbett, also vom 1. bis 10. Tag nach der Geburt, benötigen Ruhe und entsprechende Pflege. Es sollte während dieser Zeit auch keinerlei körperliche Arbeit verrichtet werden. Vielmehr sollte sich die Mutter voll und ganz auf ihr Neugeborenes und sich selbst konzentrieren. Daher besteht in Deutschland im Rahmen des Mutterschutzgesetzes ein absolutes Beschäftigungsverbot in den ersten acht Wochen nach der Geburt. Innerhalb dieser Zeit wird der Verdienstausfall entweder von der Krankenkasse, vom Arbeitgeber oder aus einem Familienfonds ersetzt. Neben dieser Leistung hat die Mutter ein Recht auf medizinische Betreuung durch die Hebamme, die Mutter und Kind in dieser neuen Situation umfassend unterstützt.
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Weitere Informationen

Der Deutsche Hebammenverband informiert über Leistungen und Hebammenhilfe:

www.hebammenverband.de

Einen Hebammenfinder gibt es bei Kidsgo:
www.kidsgo.de

Landesstiftungen Familie in Not:

www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de/einrichtungen-der-bundeslaender.html

Bundesstiftung Mutter und Kind:
www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de

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