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Tageseltern

Tageseltern - Rechtsanspruch Kinderbetreuung
Bild: mickey120 - photocase.com

Ab 2013 haben Eltern einen Rechtsanspruch auf Betreuung ihrer Kinder. Ein Drittel des Bedarfs soll von Tagesvätern und –müttern abgedeckt werden. Aber die Eltern sind skeptisch.
Seit 2006 brauchen Männer und Frauen, die in Deutschland fremde Kinder in der eigenen Wohnung länger als drei Monate über mehr als 15 Stunden pro Woche betreuen wollen, eine Erlaubnis. Bis zu fünf Kinder dürfen es sein, der Befähigungsnachweis ist alle fünf Jahre zu erneuern. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes haben diese Erlaubnis inzwischen 52.000 Tageseltern, das sind ca. sieben Prozent mehr als im Vorjahr, über dreimal so viel wie noch vor fünf Jahren. Allerdings üben die Erlaubnis nur etwa 80% der Tageseltern aus.

Das klingt, als sei hier eine Betreuungsform im Werden, die wirklich viele Eltern in Anspruch nehmen wollen. Aber weit gefehlt. Nach einer Online-Befragung von Panelbiz mit über 400 Eltern nehmen nur 7,6% Betreuung bei Tageseltern in Anspruch. Würden keine Mehrkosten entstehen und sei die Betreuung so gut wie im Kindergarten – auch dann würden nur 18% Tagesmüttern oder –vätern ihr Kind überlassen. Nach Angaben des Deutschen Vereins, der Interessensvertretung der Tageseltern, wurden 2010 nur 3,5% der Kinder von Tageseltern betreut.

Offenbar geht hier die staatliche Bedarfsplanung an den Wünschen und der Realität vieler Eltern vorbei. Wie der Rechtsanspruch auf Betreuung ab 2013 praktisch umgesetzt werden soll, bleibt daher fraglich.

Ralf Ruhl

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Rechtliche Basis:


Laut Sozialgesetzbuch (SGB) VIII § 43 ist für die Kindertagespflege eine Erlaubnis nötig. Die Kriterien für die Eignungsfeststellung sind in den § 23.3 und 43.2 geregelt.
Die Umsetzung ist in Ländern und Kommunen durchaus unterschiedlich. Seit 2009 ist die Tätigkeit als Tagesmutter oder –vater einkommensteuerpflichtig.

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