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Rechtsanspruch auf Betreuungsplätze-Plätze nicht haltbar

Rechtsanspruch auf Betreuungsplätze
Bild: Pavel Losevsky-fotolia.com

Nach dem Kinderförderungsgesetz besteht bundesweit ab dem 1. Juli 2013 ein Rechtsanspruch für alle unter Dreijährigen auf einen Krippen- oder Tagespflegeplatz. Das hat das Familienministerium unter Ursula von der Leyen 2008 beschlossen.
Ein lobenswertes Vorhaben. Doch nun meldet sich der Deutsche Städte- und Gemeindebund zu Wort: „Das ist nicht zu schaffen“, erklärt der Geschäftsführer des Verbandes Gerd Landsberg. Vorgesehen war, einem Drittel aller Kinder in diesem Alter einen Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen, das wären 750.000 Plätze, die sich auf privatgewerbliche Angebote und Krippen verteilen. Bedarfsanalysen haben jedoch ergeben, dass die Nachfrage nach Plätzen doppelt so hoch ist. Statt angenommener 33 Prozent der in Frage kommenden Kinder wollen 65 Prozent der Eltern ihre Kleinen in eine Betreuung geben. „Bundesweit wären über eine Million Krippenplätze und private Betreuungsplätze nötig, vorhanden sind zur Zeit knapp 420.000“, erklärt Landsberg. Die Einrichtung der Betreuungsplätze ist für die monetär stark gebeutelten Städte und Gemeinden nicht zu schaffen.

Landsberg befürchtet, dass es 2013 eine Flut von Klagen geben könnte, wenn die Regierung nicht von ihrer Zusage eines Rechtsanspruchs abrückt. Das Bundesfamilienministerium jedoch sieht keinen Grund von den Zusagen Abstand zu nehmen.

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