Elternzeit beantragen – der Antrag beim Arbeitgeber |
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 Bild: fotolia - Stuart Monk
Wer sein Kind selbst betreut hat Anspruch auf längstens drei Jahre Elternzeit. Die muss allerdings nicht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes beantragt werden. Stimmt der Arbeitgeber zu, können bis zu 12 Monate auch zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes genommen werden. |
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Laut Gesetz muss man beim Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn beantragen, dass man in Elternzeit gehen möchte. Nimmt die Frau Elternzeit, ist mit diesem Termin das Ende der Mutterschutzfrist gemeint. Man muss sich verbindlich festlegen, für welche Zeiträume man innerhalb von zwei Jahren die Elternzeit in Anspruch nimmt. Wer nur für das erste Lebensjahr des Kindes einen Antrag stellt, verzichtet auf das zweite Jahr. Eine Verlängerung ist dann nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Hat man die Sieben-Wochen-Frist versäumt, verschiebt sich der Beginn der Elternzeit entsprechend. Der Arbeitgeber muss dem Antrag in der Regel stattgeben.
Auch für die Partnermonate, gemeinhin als „Vätermonate“ bezeichnet, gilt die Antragsfrist von sieben Wochen.
Eltern können frei entscheiden, wer von ihnen in Elternzeit geht. Sie können sie auch gleichzeitig in Anspruch nehmen. Gerade die Partnermonate nehmen Väter gern direkt in Anschluss an die Geburt.
Teilzeitarbeit ist möglich
In Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten hat man Anspruch auf Teilzeitarbeit bis zu 30 Stunden pro Woche während der Elternzeit. Auch hier gilt die Sieben-Wochen-Frist. Schriftlich, natürlich. Außerdem muss man mindestens seit sechs Monaten im Unternehmen tätig sein, die Reduzierung soll für mindestens zwei Monate gelten und man muss mindestens 15 Stunden arbeiten. Und: Es dürfen keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen. Die sind im Fall des Falles allerdings darzulegen.
Nach Ende der Elternzeit gilt wieder die frühere Arbeitszeitregelung. Außerdem hat man Anspruch, auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz zurückzukehren.
Arbeitet man in einem Betrieb mit weniger als 15 Beschäftigten gilt: Aushandeln. Das Gesetz greift hier nicht, man ist vom guten Willen des Arbeitgebers abhängig.
Beim Beantragen auf Fristen achten!
Viele Väter meinen, sie haben freundliche Arbeitgeber, sind sogar mit den Vorgesetzten per „Du“. Außerdem wollen sie zeigen, dass sie sich um betriebliche Belange kümmern und gern und engagiert arbeiten. Also sagen sie schon mal vier Monate vor dem geplanten Beginn der Elternzeit Bescheid. Und haben ganz schnell eine Kündigung auf dem Tisch. Denn gekündigt werden darf nicht während der Elternzeit und auch nicht wegen der Elternzeit. Aber rechtzeitig vorher aus anderen Gründen schon. Und da ist der so emsige Mitarbeiter auf einmal nicht mehr der richtige für die anstehenden Aufgaben.
Väter haben nur wenig Zeit, wenn sie den Antrag fristgerecht und ohne Angst vor einer Kündigung einreichen wollen: exakt eine Woche! Denn der Sonderkündigungsschutz beginnt acht Wochen vor dem Start der Elternzeit. Und sieben Wochen vor Beginn muss der Arbeitgeber Bescheid wissen. Also am besten diese Woche rot im Terminkalender anstreichen, damit man sie auf keinen Fall versäumt!
Väter aufs Abstellgleis?
Andere Väter klagen, dass sie einen Tag nach ihrer Rückkehr die Kündigung auf dem Tisch hatten. Auch das ist rechtens. Leider. Hier könnte der Gesetzgeber durchaus nachbessern mit Mindestfristen.
Eine weitere typische Klage von Vätern: Sie wurden aufs Abstellgleis geschoben. Übel, aber leider zulässig. Denn ein Anspruch auf den gleichen Arbeitsplatz besteht nicht. Nur auf einen gleichwertigen. Und das heißt vor allem, man darf nicht weniger verdienen als vorher. Auch Leitungsfunktionen können entzogen werden, meint das Landesarbeitsgericht Köln, wenn „Führungsverantwortung nicht zu den Tätigkeitsmerkmalen der Vergütungsgruppe gehört.“
Praktisch heißt das: Hat der Arbeitgeber Vorbehalte gegen Väter am Wickeltisch, unterstellt insgeheim, sie würden nicht mehr so engagiert ihren Dienst tun wie vorher, so trifft man sich häufig vor dem Arbeitgericht wieder und kann bestenfalls eine Abfindung aushandeln.
Ralf Ruhl |
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Ralf Ruhl, väterzeit-redaktion:
29.01.2012 11:28
In der Infospalte rechts steht unter "Antäge zum Download" "Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber". Einfach anklicken und ausdrucken!
lars grothe:
25.01.2012 19:33
hallo, muss der arbeitgeben in irgendeiner vorm für das elterngeld aufkommen?? sprich wenn der arbeitnehmer in vaterschaft geht muss dan der arbeitgeber oder der staat zahlen mfg lars
Jens Neustadt:
16.01.2012 20:34
Suche nen antrag zum ausdrucken für meine elternzeit
ich finde hier nix im netz oder bin zu blond
könnt ihr mit bitte helfen so langsam verzweifel ich
irgend ein link wo man es ausdrucken kann
lg Jens
Sascha;Werther:
12.01.2012 13:30
Kann mir jemand sagen ob ich als Vater auch in Elternzeit gehen kann wenn meine Frau nur auf 400 € Basis arbeiten geht?
Peggy:
09.01.2012 15:02
Hallo Steffi,
deine Frage hatte ich damals auch :)
Also, erstmal bezieht sich der Antrag auf Lebenesmonate, daher beantragst du nicht von einem bestimmten Tag an, sondern z.B. 1-12 Lebensmonat des Kindes. Den Antrag selber schickst du ja erst weg wenn das Kind geboren ist. Eher kannst du diesen eh nicht wegschicken, da du dafür auch die Geburtsurkunde brauchst.Falls du diesen aber online schon soweit fertig machen willst, nimm einfach das vorraus. Geburtsdatum. Und dem Arbeitgeber könnt ihr vorher schon mitteilen das dein Mann ab vorraus. Geburt 2 Monate Elternzeit nehmen möchte aber auch diesen würde ich gleich nach der Geburt des Kindes mit dem korrekten Datum nachreichen. Generell muss man in der ersten Woche nach der Geburt des Kindes sämtliche Anträge wegschicken. Ich habe diese alle soweit vorbereitet damit ich dann nur noch das genaue Geburtsdatum eintragen musste. LG Peggy
Peggy:
09.01.2012 14:50
Hallo Matthias,
da mein Mann und ich das selbe gemacht haben, antworte ich einfach mal auf deine Frage.
Die Aufteilung der beiden Monate ist ohne Probleme möglich. Mein Mann hatte den ersten Monat nach der Geburt genommen und dann noch den 12ten Monat. Ob du aber über den 12ten Lebensmonat hinaus einen Monat nehmen kanns, weiss ich nicht sicher. Meine aber das es bis zum 14ten LB-Monat geht. Ich hatte damals kurz bei der Beratungsstelle (wo du auch den Antrag hinschickst) angerufen und die haben mir das schnell erklärt. Z.B. auf Antrag eintragen: 1-2 Lebensmonat und 13-14 Lebensmonat.
LG
Matthias:
07.01.2012 17:57
Hallo, kann ich 2 Vätermonate aufteilen? 1 Monat nach der Geburt und den anderen Monat nach 13 Monaten?
Danke
N.W:
05.01.2012 19:26
Werde Mitte Mai Vater und möchte gleich die Vätermonate nehmen. Da ich nur einen befristeten Arbeitsvertrag habe, würde ich gerne wissen ob ich überhaupt in Elternzeit gehen kann?
Kann mir das jemand beantworten?
Vielen Dank
Steffi Gröbner, Aich:
14.12.2011 08:02
Hallo, mein Mann möchte zwei Monate Elternzeit nehmen, und zwar die ersten Beiden direkt nach der Geburt. Auf welches Datum stelle ich den Antrag bzw, was mache ich, wenn sich das Baby nicht an den errechneten Geburtstermin hält und früher oder später auf die Welt kommt? Ist er dann an den Termin aus dem Antrag gebunden? Oder trage ich besser gar kein exaktes Datum in den Antrag ein?
Vielen Dank! Mfg Gröbner
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12.12.2011 19:19
für Halimi in Darmstadt: Das Elterngeld muss bei der Elterngeldstelle beantragt werden. Die Adressen finden Sie im Internet. Das ist ja meistens bei der Familienkasse oder in der Stadtverwaltung.
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12.12.2011 19:17
für Pelz aus Hamburg: die 8 Wochen nach der Geburt ist die Mutterschaft für die Mutter. Danach Elternzeit. Der Vater kann die Elternzeit sofort ab dem ersten Tag beantragen.
Pelz, Hamburg:
11.12.2011 11:03
Hallo, ab wann beginnt die Elternzeit? 8 Wochen nach der Geburt?
Halimi,Darmstadt:
14.11.2011 09:13
Hallo,
ich möchte wissen wer bezaht die Elternzeit wen man nimt.
Malte, hamburg:
03.11.2011 14:35
@ Susanne:
Es geht doch auch bei diesem Artikel ums gesellschaftliche Umdenken!!! Wollen wir die Frau mit Kinder an der Brust vor dem Herd??? Auf der anderenseite diskutiert die politik über frauenquoten in Führungsposition. Das passt alles nicht zusammen. Die Arbeitgeber sollten das Thema Familie bzw work life balance nutzen und nicht verteufel ... gerade im Bezug auf den Mangel an qualifizierten Arbeitnehmern.
Meiner Generation (1985) ist nicht nur das wichtig was auf dem Kontoauszug steht. Wir müssen im hier und jetzt leben, denn Rente gibts wohl nicht (lieber Herr Blühm), wenn wir mal in den Genuss kommen sollten!
Die Elternzeit für Mütter beginnt immer am ersten tag nach Ende des Mutterschutzes und geht bei drei Jahre bis einen tag vor dem Geburtstag in drei jahren.
Elterngeld kann man erst beantragen, wenn das Kind geboren wurde. Für den Antrag benötigt man eine Bescheinigung vom Einwohnermeldeamt, die man zusammen mit der Geburtsurkunde kostenlos erhält.
Elternzeit kann man als man auch im 14. und 15 Monat nehmen, aber Elterngeld wird nur in den ersten 12 bzw. 14 Monaten bezahlt.
susanne aus nürnberg:
25.10.2011 15:20
was soll ein Arbeitgeber machen, wenn er einen Auftrag auszuführen hat und der Mitarbeiter sich für Elternzeit frei nimmt? Alles klar: weiterhin wie immer für alles haften und gerade stehen und sehen wie er mit der Sache selber klar kommt, aber vor allem den Arbeitsplatz frei halten!!! denn so ein Mitarbeiter ist ja unersetzllich! Wirklich übel, die Arbeitgeber. Die Parasiten unserer Gesellschaft. Daran krankt Deutschland, gell!?
hallo nentershausen:
23.10.2011 22:40
kann mein freund eine woche vor geburtstermin urlaub nehemnßßß
da ich selber keinen führerschein besitze bin ich auf ihn angwiesen
antwort bitte an janin.arnold@web.de
hallo duisburg:
11.10.2011 10:36
hallo kann mir jemnad helfen hab eine frage bin in 5monat schwanger ab wann kann ich elterngeld beantragen kriege zurzeit alg2 schreiben sie mir auf meine email jungermann_23@hotmail.de
alica 89075ulm:
08.10.2011 12:21
Hallo ist Elternzeit ab geburt(28.09.2008)oder schriftlich Beantragt (14.11.2008)?? wann müsste ich wieder anfangen bei 3 Jahre Erziehungsurlaub??
Artur , Nürnberg:
18.09.2011 18:56
Hallo , bis wann kann ich elternzeit beantragen (bis was für ein alter vom kind ) das ich noch geld in der elternzeit bekomme?
MfG
Marc,Gründau:
24.05.2011 13:57
Hallo,wir sind am 17.08.2010 Eltern geworden.Meine Frau
hat hat zwei Jahre Elternzeit genommen.Ich möchte Ende diesen Jahres zwei Monate Elternzeit nehmen.
Ist dies auch möglich im 14. und 15. Monatohne Probleme möglich?
MfG
Karakaya Osman / 91301 Forchheim:
11.05.2011 13:11
Ich bin von den drei kinder Vater.In 10 tagen kommt ein Baby.Ich arbeite jetz und studiere ich dabei(Fernstudium).Im juni habe ich Pürüfungen.Meine Ehefrau arbeitet nicht aber hat sie kein Deutsch sprache.Meineanderen kinder auch sind noch kleinen.Was kan ich machen?Ich habe noch 3 wochen Urlaub.
Kafa83,Büchel:
06.03.2011 11:31
hallo,mein Sohn ist am 11.02.11 geboren und ich würde gerne von 11.06 bis 11.08 Elternzeit beantragen.Ich fange jedoch am 1.10 eine neue Stelle als Beamtenanwärter in einer JVA an,das weiß mein Arbeitgeber jedoch noch nicht da ich noch bis 1.04 Probezeit habe.Kann ich die Elternzeit ganz normal beantragen und ganz wichtig kann ich nach der Elternzeit also ab 11.08 selber Kündigen?Ich habe eine Kündigungsfrist von 4 Wochen.Mfg
Jasmin Offenbach:
07.02.2011 17:26
Hallo,
Habe zunächst nur ein Jahr elternzeit genommen doch jetzt merke ich es reicht mir nicht.
Was mache ich jetzt bekomme ich noch geld wenn ich auf 2 jahre verängere.
Falko, Wolfsburg:
25.01.2011 11:45
Hallo,
wenn ich mir mit meinem Arbeitgeber schon einig bin, kann ich die Elternzeit (zwei Monate) auch in weniger als 7 Wochen beantragen?
Alice, Bernau:
04.10.2010 06:59
Hilfe,
ein Freund lebt von der Mutter seines Sohnes seit kurz nach der Geburt getrennt.
Der Kleine ist jetzt 4 1/2 und lebte bislang bei der Mutter.
Nun hat er das volle Sorgerecht bekommen und den Kleinen zu sich geholt. Kann er jetzt noch Elternzeit nehmen um erstmal für den Spatz da zu sein?
Wenn nein gibt es noch andere Möglichkeiten?
Klaus, Dresden:
27.09.2010 14:37
Hallo,
darf der Varter 12 Monate Elternzeit nehmen, wenn die Mutter Hausfrau ist?
Darf der Arbeitsgeber überhaupt den Antrag auf Elternzeit für Vater (12 Monate) ablehnen?
Vielen Dank für die Antworten!
AE, Breisac:
23.09.2010 15:31
man sollte sich auch mal in den Arbeitgeber versetzen! Wenn ein Vater ein ganzes Jahr aus einem Kleinbetrieb in Elternzeit geht, muss er sich nicht wundern, wenn nach dem Jahr die Kündigung auf dem Tisch liegt! und der Arbeitgeber hat völlig recht wenn er den Elternzeiter nicht mehr nimmt. Man denke an den "Ersatz" der her musste, soll er diesen wieder rausschmeisen? EZ für Väter ist Mist
Daniel, Frankfurt:
22.07.2010 09:57
Hallo,
Ich habe eine etwas verrückt wirkende Frage. Im Spätherbst werde ich zum zweiten Mal Vater und möchte für ein Jahr Elternzeit beantragen. Um den Spagat zwischen "Nicht-zu-früh" und "Fairerweise-so-früh-wie-möglich" zu schaffen, möchte ich meinen Arbeitgeber nicht zu lange in Unkenntnis lassen.
Da ich aber berechtigte Befürchtungen habe, dass man mir dann schnell kündigen wird, hat ein Bekannter einen besonderen Vorschlag gemacht. Ich sollte doch mit dem Gespräch beim Arbeitgeber gleich den Antrag auf die zwei Vätermonate meiner ersten Tochter (25 Monate alt) einreichen. Dann müsste ich ja sofort acht Wochen Sonderkündigungsschutz geniessen, anschliessend zwei Monate wegen Vätermonaten. Und daran anschliessend sofort wieder wegen der fristgerechten Beantragung der Elternzeit für die zweite Tochter. Geht das wirklich? Kann ich aus der Elternzeit der ersten Tochter heraus wegen Geburt der zweiten Elternzeit beantragen?
Vielen Dank für die Antworten!
Sonja, St. Georgen:
12.07.2010 15:21
Hallo Theo,
mein Mann hat auch 2 nicht zusammenhängende Monate bei seinem AG beantragt. Da man sich sofort auf die ersten beiden Lebensjahre des Kindes festlegen muss, müsste nach meinem Verständnis ein Kündigungsschutz zwischen 1. und 2. Vatermonat bestehen, außer natürlich bei Fällen von Insolvenz o.ä. Die große Gefahr für Väter besteht also nur wenn die Elternzeit zu früh beantragt wird. Da muss der Gesetzgeber unbedingt noch nachbessern. Ich denke nicht, dass Ihr Männer ein gutes Gefühl dabei habt wenn ihr Euren AG erst relativ kurzfristig über Eure Absichten informieren könnt. Die momentane Lage bedeuted ja eigentlich Klappe halten und 8 Wochen vor Elternzeitbeginn gleich schriftlich beantragen ohne vorher eine Ankündigung gemacht zu haben.
theo, koblenz:
28.06.2010 19:14
Hallo,
wie sieht es denn aus, wenn ein Antrag auf 2* 1 Monat z. B. September und dann nochmal im Dezember für jeweils einen Monat gestellt wird, wie sieht es denn dann mit Kündigungsschutz in der zu arbeitenden Zwischenzeit (Okt-November) aus? Ist dies Zeit dann irgendwie geschützt oder kann im Oktober fröhlich gekündigt werden und ist somit der Dezember dann hinfällig?
Danke für Antworten, Theo
Dirk, Nerlin:
17.06.2010 14:19
Mein Sohn ist bereits 1 Jahr alt, kann ich dennoch die zwei monatige Väterzeit bei meinem Arbeitgeber beantragen oder hätte ich das bereits bei der Geburt tun müssen?
Theo, berlin:
14.04.2010 15:24
Ist es möglich in meiner Elternzeit meinen Arbeitgeber zu kündigen ?
Michel, Berlin:
09.03.2010 14:05
Hallo, Der geplante Termin für die entbindung ist 09.Juni 2010.
Muss das Kind schon geboren werden, damit ich Elternzeit beantragen kann ? Oder darf ich mit acht Wochen vor der geplante Termin rechnen ? Ich würde gern ab 09 Juni im Elternzeit sein für ein Monat.
Danke.
Sascha,Berlin:
04.03.2010 12:54
ich war im Ausland und habe einen neuen job und 6 monate probezeit. Nun möchte ich im Juni meine Elternzeit nehmen. Der erste Tag der Elternzeit ist 2 Tage vor Ablauf der Probezeit. Wann soll ich meinen Arbeitgeber am besten informieren ohne das ich die Kündigung kassiere?
Viele Grüsse an alle Papas aus Berlin
Oliver, Heinsberg:
14.02.2010 20:18
Habe gerade gelesen das der Partner min. zwei Monate Elternzeit beantragen muss. Gilt dieses nur wenn man die max 14 Monate erhalten möchte.
Wie verhält es sich denn wenn die Frau 12 Monate und der Mann nur einen Monat bzw. zwei mal 14 Tage beantragen möchte.
Ralf Ruhl, Väterzeit-Redaktion:
06.01.2010 21:07
Man kann insgesamt bis zu drei Jahren Elternzeit nehmen, Geld gibts aber nur für 12 Monate, 14, wenn die Partnerin mindestens zwei Monate nimmt.
Falk Simons, Dortmund:
06.01.2010 08:38
Hallo,
kann ich, als Vater, auch nur 2 Monate Elternzeit nehmen, owohl meine Frau keine nimmt?
Torsten, Chemnitz:
19.11.2009 16:01
Guter Artikel, leider zu spaet...
Ich hatte ein gutes, vertrauensvolles Verhaeltnis zu meinen Vorgesetzten und hatte ihn 5 Monate vor Geburt ueber meine Absicht informiert - und 8 Wochen vor Geburtstermin die Kuendigung auf dem Tisch, ohne Angaben von Gruenden.
Nun ist der errechnete Termin etwa wahrscheinlich eine Woche frueher, dies wurde im Mutterpass vermerkt und das hatte ich dem AG auch so mitgeteilt (schriftlich) - doch Kuendigungsschutz da zwischen Kuendigung und Elternzeit nur noch 7 Wochen sind?
Ulf, Berlin:
30.10.2009 23:46
Hallo, ich möchte zwei Monate Elternzeit nehmen, und zwar die ersten Beiden direkt nach der Geburt. Auf welches Datum stelle ich den Antrag bzw, was mache ich, wenn sich das Baby nicht an den errechneten Geburtstermin hält und früher oder später auf die Welt kommt? Bin ich dann an den Termin aus dem Antrag gebunden? Oder trage ich besser gar kein exaktes Datum in den Antrag ein?
Grüße
Ulf
Ulf, Berlin:
30.10.2009 23:45
Hallo, ich möchte zwei Monate Elternzeit nehmen, und zwar die ersten Beiden direkt nach der Geburt. Auf welches Datum stelle ich den Antrag bzw, was mache ich, wenn sich das Baby nicht an den errechneten Geburtstermin hält und früher oder später auf die Welt kommt? Bin ich dann an den Termin aus dem Antrag gebunden? Oder trage ich besser gar kein exaktes Datum in den Antrag ein?
Grüße
Ulf
frei,bremen:
09.10.2009 19:03
kann ich auch in elternzeit gehen, wenn meine frau gar nicht in einem arbeitsverhältnis steht?
Karsten Knigge, väterzeit-Redaktion:
10.08.2009 15:03
Liebe Frau Meier,
eigentlich beantworten unsere Artikel fast alle Ihrer Fragen. Bitte wenden Sie sich an eine lokale Beratungsstelle, wenn Sie noch unsicher sind. Das kann Ihnen viel zusätzliches Geld bringen!
Viele Grüße!
Karsten Knigge
Meier, Tübingen:
10.08.2009 08:38
Mein Mann möchte gerne 2x 1 Monat Vaterzeit nehmen. Ist das generell möglich? Bei uns wird es voraussichtlich Mitte Oktober (14.10.) soweit sein. Ich möchte direkt in die Elternzeit gehen - wann muss ich den Antrag auf Elternzeit bei meinem Arbeitgeber einreichen? Mein Mann würde gerne Juni 2010 und September 2010 die Vaterzeit nehmen, geht das oder müssen die 2 Monate am Stück genommen werden? Wie ist das mit dem Elterngeld? soweit ich bisher verstanden habe, werden mir 2 Monate Mutterschutz (Mutterschaftsgeld) auf meine 12 Monate Anspruch angerechnet, d.h. ich würde theoretisch nur bis zum 14. August 2010 Elterngeld bekommen, oder? Mein Mann würde aber für den Monat Juni 2010 und für den Monat September 2010 ebenfalls Elterngeld bekommen, oder? Werden Einkünfte aus Vermietung auf das Elterngeld angerechnet?
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