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Gemeinsames Sorgerecht beantragen

Verheiratete Eltern müssen kein gemeinsames Sorgerecht beantragen. Sie üben als Ehepartner automatisch das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder aus. Das gilt aber nicht für unverheiratete Eltern, die das gemeinsame Sorgerecht beantragen müssen – wird dies nicht getan, hat automatisch die Mutter das Sorgerecht. Diese Regelung im BGB wurde im August 2010 von Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig bezeichnet. Die gesetzliche Neuregelung steht aber noch aus.
Wenn Vater und Mutter das Sorgerecht gemeinsam ausüben wollen, ohne verheiratet zu sein, müssen sie vor der Geburt im Jugendamt der Kommune eine öffentliche Erklärung abgeben. Nach der Geburt ist die Mutter zunächst alleine Sorgeberechtigt. Sie kann sich aber auch später noch dazu bereit erklären, das Sorgerecht mit dem Vater zu teilen. Die meisten Kommunen haben entsprechende Vordrucke, die nur noch unterzeichnet werden müssen. Wichtig: Personalausweis nicht vergessen!

Es geht aber auch formlos: Die Mutter muss ihren Willen erklären, das Sorgerecht zu teilen und der Vater muss erklären, dass er Vater des Kindes ist und das Sorgerecht annehmen will. Beide Erklärungen dann persönlich beim zuständigen Jugendamt abgegeben werden.


Wofür ist das Sorgerecht wichtig?

Im Alltag gibt es viele Entscheidungen, die für das Kind getroffen werden müssen. Haben beide Eltern das Sorgerecht, können diese nur gemeinsam getroffen werden. Ein Beispiel ist die Eröffnung eines Sparkontos auf den Namen des minderjährigen Kindes. Auch die Anmeldung zum Kindergarten oder Schule setzt das Sorgerecht voraus. Vielleicht am Wichtigsten ist das Sorgerecht bei medizinischen Entscheidungen, etwa nach einem Unfall. Hat der Vater kein Sorgerecht, darf er u.U. sogar von Ärzten nicht zum Zustand des Kindes informiert werden.

Problematisch wird die gemeinsame Ausübung des Sorgerechts bei getrennt lebenden Paaren. Denn auch, wenn das Kind überwiegend bei der Mutter oder dem Vater lebt, müssen beide Eltern entscheiden.

Karsten Knigge, August 2010

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Kommentare von Lesern:

 
kleene, hannover:
02.02.2012 12:17
also ich bin damals beim vater groß geworden wie meine geschwister, und es super,..!deshalb will ich auch das mein freund das sorgerecht hat, er hat genau die gleichen pflichten und rechte wie ich auch,..klar in falle einer trennung gibts ärger,..aber soweit sollte man nie denken!und ich bin scheidungskind! männer haben auch rechte auf ihr kind,..viele mütter sind scheiße und lassen ihre kinder zurück,..nicht nur die väter
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Hamburg:
23.01.2012 20:45
Es ist eine Möglichkeit das gemeinsame Sorgerecht vor der Geburt eines Kindes beim Jugendamt zu beantragen. Problematisch ist aber, dass sich die werdenden Väter vor der Geburt des Kindes unglaublich lieb geben. Aber sobald das Kind da ist, geht der Ärger los. Bei einer Trennung ist dann das Chaos perfekt. Da muss man dann wegen jeder Kleinigkeit mit dem Ex sprechen. Also spontan mit dem Kind ein Wochenende nach Dänemark oder so ist dann nicht drin.
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Deshalb kann ich nur jeder Frau davon abraten einen solchen Schritt vor der Geburt eines gemeinsamen Kindes zu wagen.
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Gemeinsames Sorgerecht kann man auch später noch einrichten, wenn sich der Vater auch als solcher erwiesen hat.
m,f, hamburg:
19.01.2012 10:40
Hallo ich bin vater einer 3 jahre jungen tochter
habe elternzeit gemacht wo die mama meiner tochter nur auf arbeit war jetzt hat sie sich getrent da ich mall auf den tich gehauen habe und gesagt habe sie kann nicht morgens um 5 uhr auf arbeit gehen und nachs um 10 wider kommen altenpflege hin oder her sie hat das sorgerecht aber alle enscheidungen sind an mir hängengebliben jetzt will sie das kind behalten ok aber nur wen ich auch sorgerecht bekomme warum immer die mama papa,s sind genau so gut wie mamas
melike , neuss:
10.12.2011 12:38
muss ich das sorgerecht mir mit meinem ex-freund teilen er ist drogensüchtig!
A.K. , Niedersachsen:
03.11.2011 16:48
Ich werde demnächst Vater. Ich freu mich schon sehr drauf. Zum Thema: ich bin mit der werdenden Mutter nicht verheiratet und somit ist ein gemeinsames Sorgerecht nicht so ohne Weiteres im Paket "Baby an Bord" enthalten. Wir leben und wohnen zusammen und führen eine glückleiche Beziehung. Wir hatten beide den Kinderwunsch und haben diesen auch umgesetzt. Nach mehreren Gesprächen mit meiner Lebensgefährtin ist nun klar, dass ich kein Sorgerecht bekommen werde, da sie es nicht möchte. Mir fällt es schwer damit umzugehen. Mein Vertrauen in die Bezeihung wurde durch diese Aussage sehr erschüttert. Die Vorfreude auf das "gemeinsame" Kind wird, ganz nebenbei gesagt, auch noch geschmälert. Um die Beziehung nicht noch mehr zu gefährden, muss ich als Mann diese bittere Pille schlucken. Daher fordere ich eine schnelle und gerechtere Lösung! Ich bin für die Gleichberechtigung von Männern und Frauen.
Maya, Bielefeld :
25.10.2011 17:53
So jetzt mal Klartext. Ein Kind gehört immer zur Mutter solange sie das Kind angemessen behandelt und verpflegt. Es ist doch nur gerecht das eine Mutter das alleinige Sorgerecht hat wenn das Kind bei Ihr lebt. Wegen jeder Kleinigkeit mit dem Kindsvater zu diskutieren ist doch schwachlos. Der Vater kann ja das Umgangsrecht haben, das doch das wichtigste wenn er sich um das Kind kümmern will. Vor allem ist das echt ärgerlich wenn dann noch einer von beiden in einer anderen Stadt wohnt oder umzieht, was weiß der denn dann auf welche z.B. Schuhleisten das Kind gehen soll??? Der kennt ja dann nicht mal die Schulen. Wenn es einem Kindsvater echt ernst ist sollte er das Umgangsrecht versuchen zu erhalten und die Zwit mit seinem Kind verbringen. Wenn jedoch nachweislich die Mutter das Kindeswohl gefährdet sollte meiner Meinung nach das alleinige Sorgerecht vom Kindsvater beantragt werden, aber dies auch nur mit fundierten beweisen und nicht laschen Äußerungen die aus der Luft gegriffen sind, nur damit man seinen Willen bekommt oder den "Krieg" gewinnt um den anderen seine Macht zu demonstrieren. Denn leider ist es das meistens einfach wer kann dem anderen eine auswischen....
mike solingen:
14.10.2011 15:15
mein problem ist es,ich werde im dezember papa und möchte unbedingt gemeinsames sorgerecht haben..da ich ja weiß das ich die mutter nicht mehr fragen muss danach weil das neue gesetz ja draussen ist wollte ich mal gerne wissen ob ich das jetzt schon beim familiengericht beantragen kann?? da die mutter sich quer stellt und nur auf die kohle heiss ist..kann mir da jemand weiterhelfen??
Biggi, Koblenz:
13.10.2011 05:57
was wenn sich unverheiratete trennen und der Vater das Kind mitnehmen möchte, da die Mutter sich lieber vor den rechner setzt als sich um das Wohl ihres Sohnes zu kümmern. Beide haben das Sorgerecht !
anonymos @Gerd, Geretsried: 09.06.2011 07:27:
19.09.2011 14:34
hi gerd,

ich glaube wir müssen uns mal zusammensetzen,habe auch so ein Problem mit dem Jugendamt Tölz.Melde dich mal .Es wird Zeit dagegen vorzugehen.
jens aus köln:
15.09.2011 11:07
bin seit februar alleinerziehender vater, ohne sorgerecht, zur gemeinsamen sorge stellt meine ex sich quer und gerichtlich kann ich nicht gegen sie vorgehen, weil ich auf die mithilfe ihrer eltern angewiesen bin, wegen job. unterhalt zahlt sie keinen, hat jemand eine idee was ich machen kann?
Peter, Witten:
28.08.2011 21:24
Ich bin eigentlich auch gerade dabei das gemeinsame
Sorgerecht zu beantragen! Aber es scheint
noch immer keinen Sinn zu machen, weil wir hier in Deutschland nach wie vor mit den Gesetzen aus den
50er Jahren leben müssen, obwohl der EU- Gerichtshof
anders entschieden hat!

WANN BEKOMMT UNSERE BESCHISSENE REGIERUNG
UND DER BUNDESRAT DIE GESETZESÄNDERUNG
FÜR DIE GEMEINSDAME SORGE ENDLICH AUF DIE REIHE?

SIND FAM.- UND JUSTIZMINISTERIEN IN DEN
TIEFSCHLAF GEFALLEN?

Weis einer von Euch, ob was juristisch eindeutiges ansteht?
Markus, Mönchengladbach 27.08.2011:
27.08.2011 17:28

Anfang des Jahres beantragte ich beim Amtsgericht das gemeinsamme Sorgerecht. Vor gut 2 Monaten kam es dann zur Verhandlung...
Das Jugendamt und sogar die Richterin waren der Meinung das mir die gemeinsamme Sorge für meinen Sohn (5 Jahre) zugesprochen werden soll.
Da meine Ex sich aber quer gestellt hat und bei entscheidungen über die Sorge den Konflickt mit mir streubt , war die Richterin nicht in der Lage mir das gemeinsamme Sorgerecht zu geben.
Einen kleinen Teilerfolg habe ich trotzdem erreichen können; wir haben uns auf einen Vergleich geeinigt:
Ich habe jetzt Vollmachten über schulische und medizinische Entscheidungen bekommen.
Es ist zwar nicht das von mir gewünschte Resultat, aber immer hin etwas.
Aber ich kann nicht verstehen das die Richterin meiner Ansicht ist und trotzdem kein Urteil zu meinen Gunsten fällen kann!?!
Claudia, Berlin:
24.08.2011 08:53
Mütter und Väter sollte mal ihre Beziehung beiseite lassen und einfach nur erkennen das sie Eltern sind und ihr ganzes leben lang bleiben werden. Dann klappt es auch mit dem geteilten Sorgerecht. Zugegeben es ist nicht immer einfach. Aber wenn die alltäglichen Entscheidungen um die Kleinigkeiten im Leben bei der Person bleiben, wo das Kind lebt, dann sollte das auch ganz gut klappen. Wenn Mutter oder Vater allerdings der Meinung sind, das der andere nicht in der Lage ist ein Kind zu erziehen, dann muss der jenige solange um das Kind kämpfen, bis er es auch bei sich aufnehmen kann. Und manchmal tut es auch einfach nur gut, wenn einem Elternteil vom Richter die Ohren lang gezogen werden und dieser dann mal wieder auf den Teppich der Realität zurück kommt.
Kuhröber Dissen:
16.08.2011 23:03
wenn Mütter ihre Kinder nicht haben wollen und dem Vater nicht abgeben sind die Väter immer die Duhnen wenn sie das geklärt haben wollen haben die Mütter immer noch mehr rechte wie der Vater der auch für sein Kind da sein weil und die Jungendämter haben leichtes Spiel mit solchen Mütter denn wenn der Vater nicht ein Getragen ist hat das Kind kein Vater auch wenn er es ihnen sagt das er mit der Mutter geschlafen hat in dieser Zeit.Aber da kann man ja den Stadt Lieder Zahlen lassen und für Pflegeltern und das Pariert bien Jungendamt Osnabrück ist das alles so recht was mit den Väter Pasirt
thorsten,wob:
21.07.2011 14:17
es ist wirklich so. es gibt solche und solche.
ich will mich um meinen sohn kümmern und auch das gemeinsame sorgerecht. doch sie sagt es wäre ihr einfach zu blöd und lästig mich jedesmal zu fragen wenn es um entscheidungen des kleinen geht. sieht so, ein "zum wohle des kindes" aus!? ich sehe wie sie mit ihrer älteren tochter umgeht (anderer vater) sie ist 7. aussagen wie du nervst, verpiß dich, laß mich in ruhe, such dir ne neue mama oder noch schlimmer : du gehörst zurückgef... und abget... sin schon der hammer. und nein ich bin kein fake... das entspricht der wahrheit. doch leider kann ich nichts machen.auch die beratungsstellen sagten mir so lange das kind ein dach über dem kopf hat und was zu essen, keine chance. nur das sie zu mir sagt sie habe kein geld mehr für essen und ich erfahre das sie hier mal auf konzert geht, da mal hin geht... klasse.
auch mit dem kleinen is sie schon sehr ruppig um gegangen (6wochen).
und jetzt soll mir einer sagen wo sind die rechte für die väter??????????????????
Manja, BRB:
19.07.2011 09:06
Tja mein EX-Mann hat das sorgerecht seit nunmehr 5 Jahre (solange sind wir geschieden) seit April 2007 hat er "unsere" tochter nicht mehr gesehen und erkennt seine große Tochter (20) nicht mal auf der Straße, obwohl sie neben Ihn steht. Jetzt habe ich die faxen dicke und beantrage hoffentlich mit erfolg das alleinige Sorgerecht. er hatte 5 jahre Zeit sich um die kleine (7) zu kümmern. nicht mal zum geburtstag kam was. es ist traurig. Väter die kämpfen, haben in diesem Rechtstaat keine chance. Ich kenn es auch anders rum. aber die Väter die sich einen scheiß um Ihre Kinder kümmern sollte das sorgerecht entzogen werden.
Moni,Oberhausen:
13.07.2011 14:55
ANK.E.NRW :Ein guter Freund ist seit 9 Jahren ein klasse Vater!Trotz Trennung von der Mutter vor vielen jahren betreuen er und seine Partnerin das kind 3 Tage die Woche nach der Schule und jedes 2te Wochenende.Dazu immer, wenn die Mutterer möchte.Er bezahlt den vollen Unterhalt.Dennoch verweigert die Mutter ihm das halbe Sorgerecht,droht mit Umzug.Das Kind ist agressiv und verhaltensgestört ,die Mutter unternimmt nichts,dem Vater sind die hände gebunden.Der Mann hat nur Pflichten und keine Rechte!!Wie kann das sein?
Das Jugendamt ist keine Hilfe,bleibt nur der fiese Rechtsweg.Und ich bin nicht parteiisch,denn mein Ex-Mann und Vater meiner Tochter(12) ist nach der Scheidung(Sorgerecht hat er einfach abgegeben), zum Arbeiten in die USA und seit dem kein Kontakt seinerseits,kein Interesse,ganz egal was wir versucht haben.Ich kenne auch die andere Seite:Ihr echtenVätersolltet euch zusammen tun
K.E NRW:
12.07.2011 19:13
Ich habe ein 5 jährige tochter ...Als Vater ist es meine pflicht und Aufgabe mich um meine tochter zu kümmern...Leider verbietet dir das Deutsche Gesetz Vater zu sein......Es ist eine Frechheit...Ich hoffe das der Deutsche Staat dieses endlich mal begreift.....denn die sind es die uns Väter verzweifeln lassen......Wir müssen mit diesem brisanten Thema an die Öffentlichkeit gehen...Und das werde ich tun.....Bei Gott ich schwöre es euch....wenn es sein muß LIVE bei stern TV ...GERNE MIT UNSERER BUNDESKANZLERIN....SONST KÖNNE WIR LANGE AUF EINE GESETZTESÄNDERUNG WARTEN.
Eddie Unterhausen:
10.07.2011 11:24
Ich möchte das Sorgerecht für meine Tochter beantragen, da ihre Mutter nicht in der Lage ist richtig für sie zu sorgen. Problem: Ihr ältester Sohn (14 ) tyranisiert seine Geschwister ( 10, 5, 2,5 ) Jahre und die Mutter. Ich hatte einen Termin beim Jugendamt wegen ihm und auch in der Schule hatte ich ein Gespräch gehabt. Nun sagt sie zu allen sie wird nichts mehr wegen ihrem Sohn machen und es ist ihr auch völlig egal was mit den anderen Kindern ist. Sie kocht und wäscht für sie mehr ist nicht mehr. Ich liebe meine Tochter und ich möchte nicht das sie in so einem Umfeld aufwächst wo sie nur noch angst haben muss das ihr was geschehen könnte. Sie ist 2,5 Jahre alt. Ihre Mutter und ich waren nie verheiratet und haben immer getrennt gelebt. Ich sehe meine Tochter jede Woche und habe sie jedes Wochenene bei mir. Aber ich kann einfach nicht zusehen wie sie in etwas reingezogen wird nur weil die Mutter nichts mehr unternimmt. Mir tun die Kinder leid.
bine Göppingen:
09.07.2011 18:16
Hallo, habe heute vom Anwalt ein Brief erhalten, das mein Ex-Freund das halbe Sorgerecht beantragen wird.. Ich habe den Kleinen Ihn so oft wie es geht Ihm gegeben, genau zusagen jede Woche 2 Tage, finde es wichtig für ein Kind, nun zieht er es sich zum Vorteil, dass er das geteilete Sorgerecht beantragen wird... Nun muss ich dazu sagen, ich zieh in den nächsten Wochen 500 km weit weg, wollte mit Ihm Regeln das er seinen Sohn alle 2 Wochen sahen kann. nun kommt sowas... Kann es nicht glauben! Kann mit Ihm auf keiner normalen Ebene reden, wird mir gegenüber ausfallend und am nächsten Tag kommt ne SMS mit Inhalt ich liebe und vermisse Dich, frage mich wirklich worum es bei manchen geht! Um die Nähe der Mutter? oder um den Wohles des Kindes? ich glaube nicht das es einem Kind zum Wohle ist, wenn die Mutter jede Woche beschimpft wird... Sorry, aber da finde ich sollte man genau prüfen, habe eine Einstweilige verfügung gegen Ihn und trotzdem versuchen es solche Menschen?
Isabel, Lübeck:
24.06.2011 07:42
@ Maja:
Liebe Maja, aus emotionaler Sicht gebe ich Ihnen völlig recht! Nur, worum geht es denn? Um das Wohl des Kindes! So schwer es auch ist- die eigenen Gefühle haben bei dieser Entscheidung nichts verloren. Ob intelligent oder nicht, sobald die von Ihnen ausgedrückten Emotionen im Spiel sind, wird es oft ungerecht. Und das kann nicht im Sinne eines Kindes, das für die Situation nichts kann, sein.
Maja, Gummersbach:
22.06.2011 20:41
Wenn die Eltern intelligent sind, werden sie auch ohne gem. Sorgerecht eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung finden. Es ist doch einfach gerecht: Ich als Mutter ohne Mann/Partner bin während der Schwangerschaft allein, also habe ich das alleinige Sorgerecht.

Übrigens, in der Schwangerschaft verlassene Frauen erleben eine Tragödie. Warum sollen Sie später mit dem Verbrecher ihre Rechte teilen oder sogar kommunizieren wollen?
Herner35, Herne:
18.06.2011 10:13
das neue Urteil zur gemeinsamen Ausübung der elterlichen SOrge, auch bei getrennt lebenden Eltern, ist der größte Witz überhaupt. Kaum ein Richter in Deutschland hat den Arsch in der Hose gegen den Willen der Mutter das halbe Sorgerecht auf den Vater zu übertragen. Man sagt die Grundlage müsste da sein, dass die Eltern sich verstehen wegen des Kindeswohls. Absolut lächerlich, da eine Mutter sich querstellen kann und es dabei bestimmt kein gutes Verhältnis ist. Wir Väter dürfen zahlen und müssen zahlen und auch den Weg zum Gericht bezahlen und die Richter scheissen sich in die Hose. Geändert hat sich gar nichts in meinen Augen und es wird sich auch nichts ändern. Rechte für Väter?Pustekuchen
andy:
17.06.2011 11:25
hallo gerd zu deinem beitrag vom 9.6.11
da würde ich sagen hat die mutter das münchhausensyndrom das passt genau auf die beschreibung melde es beim jugendamt
Gerd, Geretsried:
09.06.2011 07:27
Eine Mutter mit alleinigem Sorgerecht darf unsere gemeinsame Tochter Misshandeln und es passiert nichts! Wir hatten im März einen Gerichtstermin wegen Umgangsrecht, mir wird der Kontakt schon seit Dezember 2010 entzogen. Einen Tag vorher war die Kindsmutter beim Kinderarzt und wollte einen Brief, dass ich keinen Umgang mehr habe, hat sie nicht bekommen. Als dann der Termin bei der Caritas wegen Umgang war, steckte sie unsere Tochter ins Krankenhaus, mit allen möglichen erfundenen Krankheitsbildern. Die Tochter war 7 Tage im Krankenhaus, musste EEG, EKG und Ultraschalluntersuchungen über sich ergehen lassen, mehrere Blutentnahmen, alles umsonst, gefunden wurde nichts. Ich muss noch bemerken, dass Kind ist 20 Monate alt und kann sich in keiner Weise wehren. Wenn so Mutterliebe aussieht, ich weiß nicht! Ich habe das Jugendamt informiert, Reaktion gleich null.
Strate Mannheim:
27.05.2011 19:42
Von stiefssohn Mutter ist verstorben mein Mann hat sorgerecht kann ich das sorgerecht beanragen auch als stiefmutter?
Silke, Greifswald:
03.05.2011 18:46
Mein Sohn und seine verlobte bekommen im August ein baby , mein sohn ist breuflich oft im ausland unterwegs,darauf möchte sie das alleinige Sorgerecht ,weil sie dann nichts alleine entscheiden kann ,aber dann hat er doch garkeine rechte auf das kind und kann nie was alleine bestimmen ist das richtig und was ist dann am besten
nicole,bosau:
11.04.2011 13:19
Ich habe mal paar fragen,am 10.12.2010bei gericht das sorgerecht enzogen ,und wir sollen mit den jungendamt zurück arbeiten aber die lassen uns nicht.was können wir noch machen das wir schon schnell das sorgerecht wieder bekommen.ich habe eine anwalterin aber sie mach nicht.ich will wissen wie lange wir das machen mussen das wir die zwei kinder wieder bekommen.ich würde mich freu wenn helfen können.
kati,berlin:
07.04.2011 22:25
der vater meines 6 jahre alten sohnes hat eine kombinierte persönlichsstörung,schizoaffektive psychose,bipolare störung,betreibt alkohol+medikamentenmissbrauch,hat während einer bewährungsstrafe diebstahl+bedrohung begangen,seit 2jahren bin ich seinen anzeigen+anträgen bei polizei+fam.gericht ausgesetzt.seit sep.2008 habe ich alleiniges sorgerecht,welches mit seiner zustimmung erfolgte.jetzt will er es zurück.der richter lehnte seine pkh ab.heute kam er zum anhörungstermin dennoch mit einer anwältin,die eine freundin von ihm ist und vor vielen jahren ein verhältnis mit ihm hatte.jetzt bekommt sie erst mal akteneinsicht und eine entscheidung ergeht dann ohne eine erneuten termin beim gericht.umgang erhält er auch nur 4mal im jahr,natürlich nur mit begleitung.das war auch so ewiges hin+her,aber die gutachtrin hat eindeutig erklärt,das ein regelmäßiger betreuter umgang dem kind schaden würde.mir geht es so auf die nerven,ständig diesem kranken,unberechenbaren menschen ausgesetzt zu sein.achso,krankheitseinsichtig ist er natürlich nicht,erklärt mich als krank+alkoholikerin und schon mehrfach erklärt,das er nicht aufhören wird,bis er mich zerstört hat.ich frage mich,wie lange hab ich noch kraft?
mark, bremen:
27.03.2011 15:11
was ist aber, wenn der mutter das sorgerecht nach der geburt entzogen wurde und das jugendamt mir als vater nicht erteilen will, weil mein sohn seit dem in einer pflegefamilie ist? ich habe nur die vaterschaft anerkannt bekommen, das sorgerecht wollte die mutter mir auch nicht geben! nun kämpfe ich seit der geburt meines sohnes um das sorgerecht und mir werden nur steine in den weg gelegt! ich habe lediglich ein umgansrecht wonach ich ihn 1 mal die woche für 2 stunden sehen darf!!! kann mir irgend jemand weiter helfen?
jimmy:
17.03.2011 04:12
DANKE;-)
david pönitz:
21.02.2011 20:18
dem vater sollten mehr rechte gegeben werden den es ist nicht immer so das es dem kind bei der mutter besser geht!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Miriam :
14.02.2011 14:44
Oh mein Gott, was für Hexen sind diese Mütter?! Eigentlich gehören solche Art Frauen alle auf den Scheiterhaufen!!!! Denken die vielleicht auch nur einmal an ihr Kind?! Ist mir unbegreiflich sowas! Ich bin selbst ein Scheidungskind, in meinem Fall war es so, das mein Vater mich damals nicht mehr holte, er hatte auch das 14-tätige Besuchsrecht oder wie auch immer es hieß. Glaube die wissen gar nicht wie es sich anfühlt als Kind wenn man den anderen nicht mehr sehen kann. Jetzt bin ich selbst kurz davor Mutter zu werden und mir ist es super wichtig, dass mein Partner u ich das gemeinsame Sorgerecht haben. Wir sind auch nicht verheiratet. Drücke allen Vätern die Daumen und mögen sie niemals die Kraft verlieren um ihr Kind zu kämpfen!!!
Peter Melle:
06.02.2011 20:11
Doch eines noch,was mir wictig ist ! Als sie geboren wurde, war ich derjenige, der sie gewaschen hat, weil M noch benommen war. Das war und ist der schönste Tag in meinem Leben gewesen. Ich und lauter Mütter. Mein Baby !!!
Peter Melle:
06.02.2011 20:06
Meinte natürlich, was ihr nicht schadet. Sorry! Als meine Ex ihren Neuen kennengelernt hat wurde das Kind alleine gelassen. Dann rief es mich weinend an, daß ich vorbeikommen soll. Was hätte ich da wohl machen sollen?? Wissen Sie, wie ich nachts geschlafen habe? Wut, geweint. Total gerädert um 4 zur Arbeit. Den ganzen Tag die Kleine im Kopf. In meiner Wohnung hat sie ein superschönes Zimmer,mit allem,was dazugehört. Trotz Unterhalt. Für die Tage,wo sie bei mir ist zahle ich noch obendrauf. Den neuen Selbstbehalt von 50€ rückt sie auch nicht raus.Ich glaube ihr Haus ist zu teuer. Ist mir alles egal,weil wir sehr schöne Tage mit einander haben und viel lachen. Alle Leute im Dorf kennen uns. J, Frauen kennen wir auch. Aber da ist für uns nichts dabei. glaube, die finden uns nur lustig. Toller Papa,süße Tochter.Danke für´s Lesen. Mal sehen was der Tag morgen bringt.
Peter Melle:
06.02.2011 19:55
Morgen haben wir den Termin Beim Jugendamt. 2. Anlauf. Bin jetzt schon wieder total aufgeregt, weil ich nur das sagen kann, was der Kleinen schadet. Nachdem sie mich nachts von Ihrem Handy angerufenhat,nahm man es ihr weg. Jetzt haben wir es m Hasen versteckt. Die Kleine will dort überhaupt nicht bleiben. Wir wissen nicht,was wir tun sollen? Wenn ich der Mutter nur etwas von allem stecken würde,hätte die Kleine ein ernstes Problem. Habe unzählige SMSen abgespeichert, die alles belegen. Papa , ich habe Angst
Peter Melle:
06.02.2011 19:46
Alles gelesen und bin echt schockiert,was hier für ein Bild zusammengebastelt wird. Habe eine fast 10 jahre alte Tochter, die ich 2 Mal die Woche von der Schule abhole und jetzt nur noch alle14 Tage habe. Ich reiße mir jede Woche dermaßen den Arsch auf, um pünktlich vor der Schule zu stehen. Mir krampft sich der Magen zusammen, wenn ich daran denke, wie sie bei ihrer Mutter unter Druck gesetzt wird. Darum, weil ich das gemeinsame Sorgerecht beantrage
regina:
16.01.2011 12:56
bin nur die oma
mein sohn hat auch das geteite sorgerecht beantragt und kann nur warnen das gesetz ist noch nicht verankert und die gerichte entscheiden noch nach dem aten gesetz ich kann nur davon abraten es zu beantragen bis es wirkich fest steht wir haben jetzt die kosten von3000.-euro zu tragen und sind nicht vie weiter aber ärmer echt kasse
Claudia :
07.01.2011 20:11
Hallo, ich bin nur eine Oma die zusehen muß wie ihr Sohn langsam vor die Hunde geht,er hat eine fast zwei Jahre alte Tochter die er das letzte mal eine Woche vor Weihnachten gesehen hat, es gibt da zwar ein Urteil vom Familiengericht das er Sie alle zwei Wochen sehen darf aber sie hält sich nicht dadran,mein Sohn wird von seiner Ex deren Mutter und Freund per SMS Bedroht wollte dann eine Anzeige bei der Polizei machen die sagten sie sind nicht dafür zuständig genauso wie das Jugendamt die sagen er solle sich einen Anwalt nehmen sie können ihn nicht helfen,nachdem seine Ex gehört hat das er bei einen Anwalt war rief Sie sofort beim Jugendamt an und erzählte denen das seine Tochter wenn die bei meinen Sohn war nichts zu Essen bekommen hat und er sich nicht um sie kümmert,sie ging dann ebenfalls zu Ihren Anwalt und mein Sohn bekam ein schreiben in den Stand das er seine Tochter bis auf weiteres nicht mehr sehen darf dies wurde auch vom Jugendamt abgesegnet. Mein Sohn Liebt seine Tochter über alles genauso wie wir die nur Oma und Opa sind aber wir müssen zusehen wie mein Sohn langsam nicht mehr kann er hatte schon einen Nervenzusammenbruch weil er nicht mehr weiß wie er sich gegen die Lügen seiner EX wehren soll.Wann und was der Anwalt von meinen Sohn bis jetzt macht ist er soll aufschreiben welche Lügen sie erzählt und was für SMS sie schreibt.Heute wäre er wieder dran das Wochenende mit ihr zu verbringen was sich leider erledigt hat,die Weihnachtsgeschenke liegen noch eingepackt bei meinen Sohn,wie das Jugendamt und das Familiengericht sagt alles zum Wohle des Kindes auch das Sie schon seit fast zwei monaten ihre Ur-Oma nicht mehr gesehen hat weil fast immer wenn Besuchswochenende war ist die kleine Krank gewesen aber alles ohne Atteste nur das diese Keinen Interessiert ABER ALLES ZUM WOHLE DES KINDES.
Petring, Münster:
02.12.2010 13:39
Die Ausführungen zur Erlangung des gemeinsamen Sorgerechtes sind ungenau.
Es gibt keine Anträge. Anträge kann man ablehen.
Das gemeinsame Sorgerecht wird von beiden Elternteilen erklärt. Diese Erklärungen können nicht formlos abgegeben werden. Sie müssen von einem Notar oder einer Urkundsperson des Jugendamtes beurkundet werden.
In der Regel haben die Jugendämter keine Vordrucke, die man einfach nur unterschreiben muss.
Beide Eltern müssen persönlich beim Jugendamt vorsprechen und dann wird die Sorgeerklärung für das Kind aufgenommen und beurkundet. Vorher muss der Vater natürlich die Vaterschaft anerkennen.
Beide Eltern müssen ihre Personalausweise dem Urkundsbeamten oder Notar vorlegen.
Gynäkologin, Frankfurt:
03.10.2010 19:33
Ich kann nur jeder unverheirateten schwangeren raten sich gut zu überlegen-bei der neuen gesetzeslage- ob sie den vater angibt .
anonym:
07.09.2010 08:18
Eine Sorgerechtserklärung ohne Vaterschaftserklärung ist schwer möglich. Ist die Vaterschaft nicht geklärt, besteht keine Grundlage für das gemeinsame Sorgerecht.
Das geht nunmal nicht anders.
GEmeinsames Sorgerecht muss meiner Meinung nach auch gemeinsam ausgeübt werden. Das heißt für mich die Hälfte von allem.
Dies erfordert gesellschaftliche Umwählzungen. Teilzeitarbeitsmöglichkeiten für Väter, größere Wohnungen für Vater und Mutter, da das Kind ja bei beiden seinen Lebensraum haben muss, bis es dann eines Tages selbst eintscheiden kann, wo es lieber leben möchte oder ob es so bleiben soll.
Mir fehlt in der Debatte ganz grundsätzlich das Kind mit seinen Bedürfnissen und Wünschen. Bei kleinen Kindern sicherlich schwer heruaszufinden. Allerdings können ja nun bei allen Neugeborenen die Doppelresidenzmodelle in Angriff genommen werden.
Bei den sogenannten Altfällen ist es schon nicht mehr so leicht. Je älter die Kinder sind, umso mehr müssen sie gehört werden. Ein 14-jhriges Kind kann sehr wohl allein entscheiden, bei wem der Eltern es leben will, wie oft es den anderen sehen will usw. Aber auch schon jüngere Kinder haben da ihre Vorstellungen.
Ich würde dieses Urteil nicht als Sieg feiern. Solange nicht die Umsetzung in der Gesellschaft erfolgt. Der Mutter die ganze Arbeit aufbürden, dem Vater aber alle Einspruchsrechte geben ist genauso falsch, wie dem Vater keinerlei Mitsprache und Mitbetreuung zu ermöglichen.
Bisher sitzen doch Männer an den "Schalthebeln der Macht" in Betrieben z. B. Veränderungen im Denken und Handeln auf gesellschaftlicher Ebene sind gefragt. Kita Plätze für alle, rund um die Uhr, dann kann auch jede/r arbeiten und für seinen eigenen Unterhalt sorgen. Auch als Ärztin oder Krankenpfleger. Auch als Feuerwehrmann oder Altenpflegerin.
Darum sollten wir kämpfen, dann wird es auch Umsetzungsmöglichkeiten geben.
AMOUNI Bornheim:
17.08.2010 01:55
Danke gott
lieber anonym bei unserer gesetzeslage...:
12.08.2010 14:50
leider gibt es immer mehr frauen die keinen vater bzw. lebenspartner suchen sondern nur ein finanziell abgesichertes kind möchten und dies mit hilfe unseres sozialem systems und der gesetzeslage schamlos ausnutzen.ich wünsche jedem mann das er vor der vaterschaftsanerkennung über unsere über das ziel hinausgeschossene emanzipierte deutsche gesetzeslage aufgeklärt würde und zu aller erst das gemeinsame sorgerecht beantragt und dann erst die vaterschaft anerkennt zum wohle des kindes...nicht alle männer sind schlechte väter, jeder fall ist individuell. ein lediger vater dessen kind über 500km entfernt fast ohne papa aufwachsen muss.....weil die mama das so will.
"muss wohl zum wohle des kindes sein,ist ja gesetz".
bei diesem geschlechterkampf gibt es keine gewinner nur verlierer und leidtragende sind unsere kinder.... und noch etwas zum grübeln:männer werden von frauen geboren und zu min.50% erzogen....

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