Vaterschaftstest |
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 Bild: atmoserv@photocase.de
Seit 1.2.2010 drohen bei heimlichen Vaterschaftstests empfindliche Geldbußen. Denn das neue Gen-Diagnostik-Gesetz ist in Kraft. |
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Bußgeld und Beratungspflicht
Nach dem neuen Gen-Diagnostik-Gesetz stellen heimliche Vaterschaftstests eine Ordnungswidrigkeit dar. Wer einen solchen Test in Auftrag gibt, muss mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro rechnen. „Unbeteiligte Dritte“, wie z.B. Großeltern oder die ausführenden Labore, müssen sogar mit deutlich höheren Bußen rechnen. Künftig ist es nötig, dass alle Beteiligten, bzw. die Sorgeberechtigten, schriftlich ihre Zustimmung erklären.
Außerdem sieht das neue Gesetz eine Beratungspflicht vor. Das heißt, die Sachverständigen sind verpflichtet, Kunden zu beraten und aufzuklären, was ein Abstammungsgutachten ist, wie es erstellt wird und wie das Ergebnis zu deuten ist. Labore, die Vaterschaftstests durchführen, müssen akkreditiert sein. Das soll eine hohe Qualität der Angebote der Labore und der Sachverständigen sichern.
Ralf Ruhl
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Baldur NRW:
18.08.2010 14:34
Mit welcher Begründung.
Hat nicht jeder Mann das recht darauf zu erfahren ob er für sein Kind und nicht das eines anderen aufkommt.
Mögliche Begründung des Urteils:
Sollte nachgewiesen werden dass das Kind ein Kuckukskind ist könnte der Vater erstreiten keinen Unterhalt mehr zahlen zu müssen.
Wenn nun der leibliche Vater unbekannt ist müsste der Staat einspringen. Lest euch mal Statistiken von Kuckukskindern durch dann könnt ihr euch vorstellen in welcher Höhe der Staat einspringen müsste.
Oder kann mir jemand ne logische Begründung für ein solches GEsetz geben.
Frauen die treu waren brauchen doch keine Angst zu haben oder??
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