väterzeit.de - Vater sein, Mann bleiben

zur Druckansicht

Düsseldorfer Tabelle 2011


Düsseldorfer Tabelle 2011Bild: Marigold- Fotolia.com

Mehr Geld für unterhaltspflichtige Väter: In der neuen Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2011 wird der Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern um 50 Euro auf 950 Euro erhöht.

Mehr Geld für Väter


Vorteile von der neuen Regelung haben vor allem Väter, die wenig verdienen. Denn der Selbstbehalt - das ist die Summe, die der Unterhaltspflichtige für sich behalten darf - wird behandelt wie das Existenzminimum. Darin enthalten sind eine angenommene Warmmiete von 360 Euro und das Arbeitslosengeld II (ALG II, im Volksmund Hartz IV) in Höhe von 365 Euro. 950 Euro darf behalten, wer bis zu 1500 Euro netto verdient, bei einem Monatseinkommen von 2500 Euro sind es 1250 Euro. Für Arbeitslose hat sich allerdings nichts geändert, für sie gilt nur ein Selbstbehalt von 770 Euro.
Auch auf die Mangelfälle - wenn das Einkommen nicht zur Deckung der Unterhaltspflichten und des Existenzminimums ausreicht, sind von der Neuberechnung berührt. Ein Beispiel zur Berechnung finden Sie über den in der Service-Spalte angegebenen Link.

Gesichertes Existenzminimum


Zur Anhebung des Selbstbehaltes führten die geplante Erhöhung des ALG II und die Steigerung der Freibeträge für Erwerbstätige. Durch die Erhöhung werden viele Kinder, die Unterhalt bekommen, weniger in der Tasche haben. Den Differenzbetrag von 50 Euro müssen sie als Sozialleistung beantragen. Denn niemand darf über das Existenzminimum hinaus belastet werden. Die aus der neuen Regelung resultierenden Ausfälle muss demnach der Staat übernehmen.

Die Bedarfssätze der Kinder wurden nicht angehoben. Allerdings zählen die Studierenden zu den Gewinnern: Wegen der Bafög-Erhöhung steigt ihr Unterhaltsanspruch um 30 Euro - von 640 auf 670 Euro.

Kommentar zu diesem Thema schreiben:

Name, Ort:
Mein Kommentar:
Bisher wurden noch keine Kommentare abgegeben.

zur Druckansicht