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02. April 2023 |
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Die neuen Ombudsstellen kommen |
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Väter sind verunsichert: wer in der Presse vom "KJSG", dem seit 2017 zur Diskussion stehenden Änderungsgesetz zum SGB VIII gelesen hatte, wusste bzw. hoffte, dass nun bald sogenannte Ombudsstellen gemäß § 9a flächendeckend in Deutschland tätig sind. |
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Das sind Anlauf und Beratungsstellen für Menschen aller Altersgruppen, die sich über die Jugendhilfe-Verwaltung beschweren wollen. Meist geht es um Antrags-Ablehnungen. Erfahren Anspruchsberechtigte (Sorgeberechtigte oder junge Volljährige, oder wie im § 35a die Kinder selbst z.B. über ihre TherapeutInnen), dass das örtliche Jugendamt nicht (länger) leisten will – dann kann natürlich Widerspruch erfolgen! Nun sind spezielle Kinder- und Jugendhilfe-Ombudsstellen vorgesehen, die sich der Sache annehmen und der Behörde dann noch mal kompetent vorhalten, dass sie wohl in diesem "Fall" fehlerhaft beschieden hat. Dabei geht es fast immer um Ermessensfehler. Die Behörde (Veraltung des Jugendamts) muss aber unbedingt ermessensfehlerfrei bescheiden; Anspruchsberechtigte können sich jederzeit auch direkt an Verwaltungsgerichte wenden (wo sie auch in der Regel "gewinnen"), aber ab sofort werden nun unabhängige Ombudsstellen zwischengeschaltet. Betroffene können dort sogenannte Paten/Patinnen bekommen.
Im Land Berlin arbeitete als Modellversuch bereits seit fast 7 Jahren eine solche "BBO"-Stelle im "Berliner Rechtshilfefond Jugendhilfe".
In Baden-Württemberg, vorbildlich wohl weil „reich“ wurden 3 auf die großen Regionen des Landes verteilte Dienste unmittelbar nach Gültigwerden des Gesetzes im Juni 2021 eröffnet.
Denn das KJSG erlebte im März überraschend die 2./3. Lesung, es folgte im Mai schnell und unbürokratisch, kaum zu glauben, auch der Bundesrat, die Verabschiedung fand noch in der Giffey-Zeit statt, vor ihrem Rücktritt der wg. Plagiat-Dr. im Juli und so gewonnener Zeit für den Wahlkampf im Land Berlin.
Alle Adressen erfahren Sie entweder über die Landesjugendämter oder über das Bundesnetzwerk Ombudschaft; ich gehe davon aus, dass noch in diesem Jahr in allen Bundesländern kostenfreie, niedrigschwellige Anlauf- und Beratungsstellen eingerichtet werden. Dort sitzen SozialpädagogInnen, die konsiliarisch von JuristInnen Hilfe im Rechtsstreit erhalten.
Literatur: Manfred Günther: "Kinder- und Jugendhilferecht" Ein Überblick für Pädagogen, Psychologen, Kinderärzte und Politiker; 2. Auflage Wiesbaden, Springer 2021, als E-book 5.- |
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Manfred Günther |
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Zur Person
Manfred Günther |
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Alter: 72
Wohnort: Berlin
eigene Kinder: 1
Mehr über mich: m.g: Autor, Coach; früher Schulpsychologe, Jugendberater u. Gewalt-an Schulen-Experte; seit 30 Jahren Texter der "Taschengeldliste für Schüler*innen.
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