Checkliste: Formalitäten zur Geburt |
 |
 Bild: © Peter Atkins - Fotolia.com
Vor und nach einer Geburt gibt es Einiges zu erledigen. Auch einige mehr oder weniger lästige Formalitäten bei Behörden und Versicherungen gehören dazu. Die folgende Checkliste Formalitäten zur Geburt sagt Ihnen, was wann zu tun ist. Das Gute daran: Manches kann man bereits im Vorfeld der Entbindung regeln. |
 |
|
|
 |
Mutterschaftsgeld
Werdende Mütter haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn sie unbefristet beschäftigt und gesetzlich krankenversichert sind – auch, wenn sie Arbeitslosengeld beziehen. In anderen Fällen kann Mutterschaftsgeld mit Einschränkungen gezahlt werden. Es ist eine Lohnersatzleistung und wird auf das Elterngeld angerechnet. Bezugsdauer: Sechs Wochen vor bis acht Wochen nach dem errechneten bzw. tatsaechlichen Geburtstermin. Ihre Krankenkasse hilft Ihnen hier weiter.
Weitere Informationen: Elterngeld - Antrag stellen
Elternzeit/Elterngeld
Beide Elternteile sollten gemeinsam und fruehzeitig überlegen, ob und wann sie Elterngeld beantragen. Da der Antrag Ländersache ist, gibt es je nach Wohnort unterschiedliche Anlaufstellen (zuständige Stellen: Zuständige Elterngeldstellen)
Der Antrag kann ab dem Tag der Geburt gestellt werden. Das Elterngeld wird maximal drei Monate rückwirkend gezahlt, vom Monat der Antragstellung an gerechnet. Erforderliche Unterlagen: Geburtsurkunde, Einkommensnachweise, ggf. Arbeitszeitbestaetigung, Bescheinigungen über Mutterschaftsgeld und über etwaige Geschwister. Auch Alleinerziehende müssen entsprechende Nachweise erbringen.
Den Arbeitgeber muss man spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn informieren. Nimmt die Frau Elternzeit, ist mit diesem Termin das Ende der Mutterschutzfrist gemeint. Wichtig: Man muss im Voraus verbindlich festlegen, wann und wie lange man in Elternzeit gehen will.
Weitere Informationen: Wieviel Elterngeld bekomme ich?
Sorgerecht
Verheiratete Eltern erhalten automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Ledige Paare beantragen es am besten vor der Geburt beim örtlichen Jugendamt. Dazu genügt der Personalausweis. Auch später noch kann die Mutter einem gemeinsamen Sorgerecht zustimmen. Einen Rechtsanspruch auf ein gemeinsames Sorgerecht hat der Vater nicht.
Weitere Informationen: Sorgerecht beantragen
Meldung beim Standesamt
Gleich nach der Geburt müssen Sie Ihr Kind beim Standesamt anmelden. Dafür benötigen Sie die Geburts- oder Abstammungsurkunde beider Elternteile im Original, ebenso eine Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmung der Mutter.
Wird Ihr Kind im Krankenhaus geboren, dann wird dort die Geburt beurkundet. Daher ist es von Vorteil, wenn Sie die nötigen Papiere mit zur Entbindung nehmen.
Weitere Informationen: Geburtsurkunde, Vaterschaft und Sorgerecht |
 |
|
|
 |
 |
 |
|
TEIL 1
|
Bisher wurden noch keine Kommentare abgegeben.
|
 |
|