Kinder sind teuer: 130.000 Euro bis zum 18. Lebensjahr
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Wer Kinder hat, der weiß: Das wird teuer. Ein Kind kostet bis zum 18. Lebensjahr im Durchschnitt 130.000 Euro. Dabei geht es so günstig los. Die ersten Kuscheltiere, der Strampelanzug oder Schnuller und Co. gibt’s meist von der Verwandtschaft oder von Freunden. Aber schon bei der weiteren Ausstattung, wie Kinderwagen, Wickelkommode oder Babybett werden frisch gebackene Eltern zum ersten Mal zur Kasse gebeten.
Sie sind eine unglaubliche Bereicherung für’s Leben: Kinder sind etwas Wunderbares. Nie wieder ist man sich seiner Verantwortung derart bewusst, wie in der Zeit mit den eigenen Kindern. Sie sorgen für Trubel, sie bescheren Eltern ein Gefühl, das Nicht-Eltern nicht kennen. Und letztendlich sorgen sie für mehr Lebensqualität. Aber Kinder kosten auch Geld. Allein bis zum sechsten Lebensmonat kommen da locker 516 Euro monatlich im Durchschnitt zusammen. Das hat das Statistische Bundesamt errechnet. Diese Summe wird hauptsächlich für Nahrung, Möbel und Kleidung verwendet.
Die höhere finanzielle Belastung, die ein Kind mit sich bringt, ist durch Elterngeld und Kindergeld meist nur teilweise auffangbar. Wer in Elternzeit geht, erhält für 12 Monate gerade einmal 67 Prozent seines Gehalts. Hinzu kommt, dass es für das Elterngeld eine Höchstgrenze von maximal 1.800 Euro gibt. Das Kindergeld ist meist auch nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
Gerade für die Erstausstattung muss anfangs viel hingeblättert werden. Selbst wenn man sich auf die wichtigsten Dinge wie Kinderbett, Kinderwagen, Kleidung und Wickelutensilien beschränkt, kommen da schnell mehrere tausend Euro zusammen. Und damit ist wirklich nur das Wichtigste abgedeckt. Etwas günstiger kommt man davon, wenn man vieles auf Flohmärkten besorgt. Wenn es doch teurer wird, kann ein spezieller Kredit für Eltern aushelfen.
Kindergeld und Elterngeld decken den Bedarf kaum ab
Die höhere finanzielle Belastung, die ein Kind mit sich bringt, ist durch Elterngeld und Kindergeld meist nur teilweise auffangbar. Wer in Elternzeit geht, erhält für 12 Monate gerade einmal 67 Prozent seines Gehalts. Hinzu kommt, dass es für das Elterngeld eine Höchstgrenze von maximal 1.800 Euro gibt. Das Kindergeld ist meist auch nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
Gerade für die Erstausstattung muss anfangs viel hingeblättert werden. Selbst wenn man sich auf die wichtigsten Dinge wie Kinderbett, Kinderwagen, Kleidung und Wickelutensilien beschränkt, kommen da schnell mehrere tausend Euro zusammen. Und damit ist wirklich nur das Wichtigste abgedeckt. Etwas günstiger kommt man davon, wenn man vieles auf Flohmärkten besorgt. Wenn es doch teurer wird, kann ein spezieller Kredit für Eltern aushelfen.
Kinder werden immer teurer
Erst im Laufe der Zeit realisieren Eltern, dass es nicht billiger, sondern immer teurer wird. 6.000 Euro im Jahr kosten Kinder, bis sie 6 Jahre alt sind. So hat es das Statistische Bundesamt ausgerechnet. Zwischen 6 und 12 Jahren sind es dann schon 7.000 Euro im Jahr, und zwischen 12 und 18 Jahren 8.500 Euro.
Zusammengerechnet also die oben erwähnten 130.000 Euro. Aber: Da ist das Studium und die eigene Wohnung noch nicht dabei. Die Verbraucherzentrale Bayern hat errechnet, dass es bis dahin sogar satte 230.000 Euro sind, die Eltern bis zum Abschluss des Studiums aus der eigenen Tasche zahlen.
Verdienstausfall mit Kindern
Wer Kinder erzieht, kann nicht oder sehr viel weniger arbeiten gehen. Die Folge ist ein Verdienstausfall. Auch diesen haben Experten ausgerechnet:
- 130.000 Euro bei einem Kind
- 175.000 Euro bei zwei Kindern
- 230.000 Euro bei drei Kindern
Kinder haben einen Unterhaltsanspruch
Dass Kinder Geld kosten, ist bekannt. Wenn sich Eltern jedoch der Kosten entziehen wollen, kommen sie damit nicht durch. Denn ein Kind hat einen ganz klaren Unterhaltsanspruch. Dieser ist sogar gesetzlich geregelt. So gelten im Falle einer Trennung der Eltern für den Unterhaltspflichtigen (der, bei dem das Kind nicht seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat) die Regeln der Düsseldorfer Tabelle. Diese wird in der Regel jährlich neu angepasst. Stand 2017 zahlt ein unterhaltspflichtiger Elternteil für das erste Kind bis 5 Jahre mindestens 246 Euro im Monat. Verdient dieser Elternteil besser, zahlt er entsprechend mehr. Überschreitet das Kind das sechste, zwölfte und achtzehnte Lebensjahr, wird es ebenfalls jedes Mal teurer.
Auch haben Kinder Anspruch auf Taschengeld. Dieses muss „angemessen“ sein. Heißt: Leben im prallen Luxus muss nicht sein, jedoch sollten die Empfehlungen der Jugendämter als Orientierung gelten. Diese geben die Taschengeldtabellen heraus.
Taschengeldtabelle
So viel Taschengeld sollte es sein. Die Taschengeldtabelle gibt eine Orientierung.
Der Taschengeldparagraph
§ 110 des Bürgerlichen Gesetzbuches (der so genannte „Taschengeldparagraph“) regelt, dass ein Minderjähriger, der das siebte Lebensjahr vollendet hat, auch ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters einen Vertrag abschließen darf, wenn er „die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind“. Ausnahme: Verbieten Eltern den Einkauf bestimmter Waren ausdrücklich, dürfen Minderjährige sie nicht erwerben. Auch nicht dann, wenn sie dafür ihr eigenes Geld verwenden. Unter 7 Jahren ist jeder Vertrag des Kindes ungültig.
Große Kinder, hohe Kosten
Sind die Kinder einmal so groß, dass sie studieren, wird es richtig teuer. Durchschnittlich wird von einem monatlichen Betrag von 670 Euro ausgegangen, wenn die Kinder nicht mehr zuhause wohnen. Das bringt manche Eltern auf die Idee, zu verlangen, dass die Kinder während des Studiums zuhause wohnen bleiben. Das funktioniert aber nur in Ausnahmefällen. Denn das Kind hat das Recht selbst zu bestimmen, wo es studiert. Allerdings hat es zu prüfen, ob Anspruch auf Bafög besteht. Die Hälfte der Summe muss das Kind aber später zurückzahlen. Zudem kann man von Studenten erwarten, dass sie eigenes Geld dazuverdienen. Hierbei ist aber zu beachten, dass der Studienerfolg immer Vorrang hat.
Alter des Kindes | Taschengeld | |||
Weniger als 6 Jahre | 1 Euro wöchentlich | |||
6 bis 7 Jahre | 2 Euro wöchentlich | |||
8 bis 9 Jahre | 3 Euro wöchentlich | |||
10 Jahre | 14 Euro monatlich | |||
11 Jahre | 16 Euro monatlich | |||
12 Jahre | 20 Euro monatlich | |||
13 Jahre | 22 Euro monatlich | |||
14 Jahre | 25 Euro monatlich | |||
15 Jahre | 30 Euro monatlich | |||
16 Jahre | 35 Euro monatlich | |||
17 Jahre | 45 Euro monatlich | |||
18 Jahre | 70 Euro monatlich |
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