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Versicherungscheck: Welche Versicherungen für Kinder wirklich sinnvoll sind


Versicherungen für KinderBild: fotolia - Friday

Es kann ganz schnell gehen: Papas großer Junge bricht sich beim Fußballspielen ein Bein. Oder die kleine Tochter wird beim Spielen im Gras von einer Zecke gebissen und zieht sich eine lebensbedrohliche Hirnhautentzündung zu. Schnelle und kompetente Hilfe ist angesagt. Aber die kann ganz schön teuer werden - insbesondere wenn sich eine lange Genesungszeit anschließt. Zum Glück gibt es spezielle Kinderversicherungen. Doch nicht alles, was angeboten wird, ist auch wirklich sinnvoll.

Die Versicherungsindustrie hat eine Vorliebe für Paketangebote. Auch für Kinder. Solche Pakete nützen leider nur dem Versicherungsvertreter. Die einzelnen Versicherungssummen sind oft viel zu niedrig. Viele der Paketbestandteile braucht kein Kind. Und schließlich verstoßen Versicherungspakete gegen einen wichtigen Grundsatz: Risikoschutz und finanzielle Vorsorge sollten klar getrennt werden. Versicherungen erzielen meist eine viel geringere Rendite als alternative Anlageformen. Abschlusskosten sowie Provisionen zehren am Zinsertrag.

Bei den Eltern anfangen: Haftpflicht, Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung

Väter sind immer noch meist die Haupternährer in der Familie. Deshalb fängt der beste Versicherungsschutz für die Kids mit der Absicherung der Eltern an. Sollte Papa etwas zustoßen, hilft die Risikolebensversicherung der Familie zunächst über die Runden. Die Versicherungssumme sollte mindestens 100.000 Euro betragen. Wichtig: Alle anderen Versicherungen wollen auch nach dem Tod des Elternteils bedient werden - daher bildet die Lebensversicherung die Grundlage für das finanzielle Überleben der Familie.

Ebenfalls wichtig, aber recht teuer: eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV), die eine dauerhafte Erkrankung des Ernährers abdeckt. Wichtig dabei: Prüfe, in welchen Fällen du Leistungen bekommst! Eine BUV ersetzt aber keine Risikolebensversicherung. Absolut notwendig ist eine private Haftpflichtversicherung. Kinder sind meist bis zum Ende ihrer Ausbildung kostenlos bei den Eltern mitversichert.

Private Unfallversicherung: Wichtiger Schutz bei Unfällen

Wenn Kinder toben, dann tun sie das nicht nur auf dem Schulhof oder auf dem Weg zum Kindergarten. Dort sind sie durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Finger werden aber gerne auch in der Freizeit gequetscht und auch Beinbrüche sind im eigenen Garten gar nicht so selten. In diesen Fällen tritt die private Unfallversicherung ein. Tipp: Manche Versicherer integrieren die Kinder kostengünstig in den Vertrag der Eltern.

Invaliditätsversicherung: Krankheitsfolgen absichern

Mindestens genauso wichtig ist eine Invaliditätsversicherung für Kinder. Denn die Folgen einer schweren Krankheit, von Infektionen oder Vergiftungen werden durch eine Unfallversicherung nicht gedeckt, können aber zu bleibenden Behinderungen führen. Die Versicherungssumme sollte ausreichend hoch sein: 500 Euro plus eine Einmalzahlung, etwa für notwendige Umbauten am Haus oder Auto, sind eine gute Grundlage. Mehr ist natürlich besser, allerdings steigen damit auch die ohnehin schon recht hohen Kosten.

Krankenzusatzversicherungen: Purer Luxus

Teuer sind sie nicht, aber sie gehören auch eher zu den Luxusversicherungen. Wer für seine Kinder eine Chefarztbehandlung und den Kostenersatz für Brillen, kieferorthopädische Behandlungen und Zahnersatz versichern will, findet etliche Anbieter auf dem Markt. Unbedingt Leistungen genau vergleichen!

Ausbildungs- und Rentenversicherungen: Braucht kein Kind

Ausbildungsversicherungen für Kinder sind meist nichts anderes als verkappte Kapitallebensversicherungen. Und weil die als Renditekiller bekannt sind, werden ihnen immer wieder neue Kleider angezogen. Faustregel: Geld für die Ausbildung sollte man lieber als Festgeld oder in Investmentfonds anlegen.

Rentenversicherungen für Säuglinge sind ebenfalls ein teures Pokerspiel mit der Zukunft: Ein Vertrag mit einer Laufzeit von 60 oder mehr Jahren ist einfach zu riskant, weil sich Lebensplanung der Kinder und Steuergesetzgebung bis zum Laufzeitende garantiert ändern werden. Der Vertrag bleibt hingegen starr. Zu unflexibel und daher sinnlos.

Christian Mascheck / Aktualisierung: Sven Stemmer

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