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Familien: Das ist neu 2014


Familien: Das ist neu 2014Bild: © apops - Fotolia.com

Nur wenig Neues und kaum Besseres haben Familien 2014 zu erwarten. Der steuerliche Grundfreibetrag wird leicht angehoben, vielleicht steigt dann auch das Kindergeld. Sicher ist: Ab August gibt es etwas mehr Betreuungsgeld.

Grundfreibetrag:

Der steuerliche Grundfreibetrag steigt für Unverheiratete 2014 von 8130 Euro auf 8354 Euro. Gemeinsam Veranlagte können 16708 Euro geltend machen. Auch der Kinderfreibetrag müsste eigentlich erhöht werden, laut dem Bericht zum Existenzminimum müsste er 2014 von 4368 Euro auf 4440 Euro pro Jahr steigen. Üblicherweise wird dementsprechend auch das Kindergeld erhöht, eine gesetzliche Regelung steht aber noch aus.

Beitragsbemessungsgrenzen:

Die Bemessungsgrenzen für die Beiträge zur Sozialversicherung werden 2014 angehoben. In Westdeutschland steigt die Beitragsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung auf 5950 Euro brutto im Monat. In den 1990 angeschlossenen Bundesländern gibt es eine Erhöhung auf 5000 Euro. Der Renten-Beitragssatz beträgt bundesweit 18,9 Prozent, der zur Arbeitslosenversicherung drei Prozent vom Bruttoverdienst.

In der Kranken- und Pflegeversicherung wird die Beitragsbemessungsgrenze auf 4050 Euro vom Monatsbrutto angehoben. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung liegt bei 15,5 Prozent, wovon die Arbeitnehmer 8,2 Prozentpunkte zu zahlen haben und die Arbeitgeber 7,3 Punkte. Eine höhere Belastung entsteht demnach für Arbeitnehmer mit einem Bruttoverdienst von mehr als 3937,50 Euro. (Zum Vergleich: Der Durchschnittsverdienst für eine Vollzeitstelle lag 2012 bei 3400 Euro.)

Betreuungsgeld:

Das 2013 eingeführte Betreuungsgeld steigt zum 1.8.2014. Wer sein Kind zuhause betreut, also weder Kita noch Tagesmutter in Anspruch nimmt, kann vom 15ten bis zum 36sten Lebensmonat des Kindes diese Leistung beziehen. Bis zum 31.7.2014 sind es 100 Euro pro Monat, ab dem ersten August 150 Euro.

Ralf Ruhl

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