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Auf den genauen Geburtstag kommt es an


Und schon kann es Probleme geben. Denn der Auszahlungsmodus des Elterngeldes bemisst sich nach den Lebensmonaten des Kindes. In den meisten Fällen stimmen diese nicht mit Kalendermonaten überein. Wurde es z.B. am 17. 2. geboren, so beginnt der Auszahlungsmonat immer am 17. des jeweiligen, gewünschten Auszahlungsmonats und endet am 16. des Folgemonats.

Viele Arbeitgeber versuchen Väter davon zu überzeugen, ihre Elternzeit für ganze Kalendermonate zu nehmen. Das ist abrechnungstechnisch meist einfacher für die Buchhaltung und oft sind auch Arbeitsabläufe so leichter zu planen. Wenn ein Vater nun aber ganze Kalendermonate in Elternzeit geht, dann sind Lebens- und Kalendermonate nicht immer identisch, wie z.B. im obigen Beispiel! Und das führt sehr oft dazu, dass das Elterngeld gekürzt gezahlt wird, denn nach der Logik der Elterngeldvorschriften erzielt ein Elternteil ja noch Erwerbseinkommen für einen Teil des Lebensmonat. Beispiel: Das Kind ist am 17.2. geboren, Der Vater nimmt für den Kalendermonat März Elternzeit und möchte für diesen Monat Elterngeld erhalten. Er würde in diesem Fall nur reduziertes Elterngeld erhalten, da er keinen ganzen Lebensmonat (17.2.-16.03.) zuhause geblieben ist sondern noch vom 17.2.-28.02. gearbeitet und damit Erwerbseinkommen erzielt hat.

Daher unser Tipp: Elternzeit unbedingt nach den Lebensmonaten des Kindes anmelden, wenn du in dieser Zeit Elterngeld beziehen möchtest! Du verschenkst sonst Geld. Und verbringst viel Zeit damit, mit Behörden zu korrespondieren. Aber die sollte doch deinem Kind gehören!


Autor: rocktpapa
letzte Aktualisierung: Februar 2022

Elterngeld: Stolperstein Lebensmonat


Elterngeld: Stolperstein LebensmonatBild: Macavity@photocas.de

Elternzeit für Väter - eine schöne Sache. Insbesondere, wenn sie bezahlt wird. Aber wenn der Geburtstag des Kindes nicht auf den Ersten des Kalendermonats fällt, muss man aufpassen, sonst können empfindliche Einbußen beim Elterngeld die Folge sein.

Elterngeld ist Lohnersatzleistung


Die Elternzeit und das damit verbundene Elterngeld wurden 2007 eingerichtet. Die Koppelung ans Netto-Einkommen soll auch Vätern mehr Möglichkeiten geben, in den frühen Lebensmonaten an der Betreuung und Erziehung eines Kindes teilzunehmen. Theoretisch können Väter bis zu drei Jahre lang eine Auszeit vom Job nehmen, für bis zu zwölf Monate davon können sie das sogenannte Basiselterngeld beziehen oder in Form von ElterngeldPlus in einer verlängerten Auszahlungsvariante. Darüber hinaus können sie noch vier weitere Monate lang den sogenannten ElterngeldPlus Partnerschaftsbonus unter bestimmten Voraussetzungen erhalten.

Die Elternzeit muss beim Arbeitgeber angemeldet werden, und zwar schriftlich spätestens sieben Wochen vor Beginn (bzw. 13 Wochen vor Beginn, wenn das Kind bereits drei Jahre oder älter ist). Der Arbeitgeber kann den Antrag nicht ablehnen und muss die gewährte Elternzeit bescheinigen.

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