In diesem Artikel:
Auf den genauen Geburtstag kommt es an
Und schon kann es Probleme geben. Denn der Auszahlungsmodus des Elterngeldes bemisst sich nach den Lebensmonaten des Kindes. In den meisten Fällen stimmen diese nicht mit Kalendermonaten überein. Wurde es z.B. am 17. 2. geboren, so beginnt der Auszahlungsmonat immer am 17. des jeweiligen, gewünschten Auszahlungsmonats und endet am 16. des Folgemonats.
Viele Arbeitgeber versuchen Väter davon zu überzeugen, ihre Elternzeit für ganze Kalendermonate zu nehmen. Das ist abrechnungstechnisch meist einfacher für die Buchhaltung und oft sind auch Arbeitsabläufe so leichter zu planen. Wenn ein Vater nun aber ganze Kalendermonate in Elternzeit geht, dann sind Lebens- und Kalendermonate nicht immer identisch, wie z.B. im obigen Beispiel! Und das führt sehr oft dazu, dass das Elterngeld gekürzt gezahlt wird, denn nach der Logik der Elterngeldvorschriften erzielt ein Elternteil ja noch Erwerbseinkommen für einen Teil des Lebensmonat. Beispiel: Das Kind ist am 17.2. geboren, Der Vater nimmt für den Kalendermonat März Elternzeit und möchte für diesen Monat Elterngeld erhalten. Er würde in diesem Fall nur reduziertes Elterngeld erhalten, da er keinen ganzen Lebensmonat (17.2.-16.03.) zuhause geblieben ist sondern noch vom 17.2.-28.02. gearbeitet und damit Erwerbseinkommen erzielt hat.
Viele Arbeitgeber versuchen Väter davon zu überzeugen, ihre Elternzeit für ganze Kalendermonate zu nehmen. Das ist abrechnungstechnisch meist einfacher für die Buchhaltung und oft sind auch Arbeitsabläufe so leichter zu planen. Wenn ein Vater nun aber ganze Kalendermonate in Elternzeit geht, dann sind Lebens- und Kalendermonate nicht immer identisch, wie z.B. im obigen Beispiel! Und das führt sehr oft dazu, dass das Elterngeld gekürzt gezahlt wird, denn nach der Logik der Elterngeldvorschriften erzielt ein Elternteil ja noch Erwerbseinkommen für einen Teil des Lebensmonat. Beispiel: Das Kind ist am 17.2. geboren, Der Vater nimmt für den Kalendermonat März Elternzeit und möchte für diesen Monat Elterngeld erhalten. Er würde in diesem Fall nur reduziertes Elterngeld erhalten, da er keinen ganzen Lebensmonat (17.2.-16.03.) zuhause geblieben ist sondern noch vom 17.2.-28.02. gearbeitet und damit Erwerbseinkommen erzielt hat.
Daher unser Tipp: Elternzeit unbedingt nach den Lebensmonaten des Kindes anmelden, wenn du in dieser Zeit Elterngeld beziehen möchtest! Du verschenkst sonst Geld. Und verbringst viel Zeit damit, mit Behörden zu korrespondieren. Aber die sollte doch deinem Kind gehören!
Autor: rocktpapa
letzte Aktualisierung: Februar 2022
Autor: rocktpapa
letzte Aktualisierung: Februar 2022
Elterngeld: Stolperstein Lebensmonat
Bild: Macavity@photocas.de
Elternzeit für Väter - eine schöne Sache. Insbesondere, wenn sie bezahlt wird. Aber wenn der Geburtstag des Kindes nicht auf den Ersten des Kalendermonats fällt, muss man aufpassen, sonst können empfindliche Einbußen beim Elterngeld die Folge sein.
Elterngeld ist Lohnersatzleistung
Die Elternzeit und das damit verbundene Elterngeld wurden 2007 eingerichtet. Die Koppelung ans Netto-Einkommen soll auch Vätern mehr Möglichkeiten geben, in den frühen Lebensmonaten an der Betreuung und Erziehung eines Kindes teilzunehmen. Theoretisch können Väter bis zu drei Jahre lang eine Auszeit vom Job nehmen, für bis zu zwölf Monate davon können sie das sogenannte Basiselterngeld beziehen oder in Form von ElterngeldPlus in einer verlängerten Auszahlungsvariante. Darüber hinaus können sie noch vier weitere Monate lang den sogenannten ElterngeldPlus Partnerschaftsbonus unter bestimmten Voraussetzungen erhalten.
Die Elternzeit muss beim Arbeitgeber angemeldet werden, und zwar schriftlich spätestens sieben Wochen vor Beginn (bzw. 13 Wochen vor Beginn, wenn das Kind bereits drei Jahre oder älter ist). Der Arbeitgeber kann den Antrag nicht ablehnen und muss die gewährte Elternzeit bescheinigen.
Die Elternzeit muss beim Arbeitgeber angemeldet werden, und zwar schriftlich spätestens sieben Wochen vor Beginn (bzw. 13 Wochen vor Beginn, wenn das Kind bereits drei Jahre oder älter ist). Der Arbeitgeber kann den Antrag nicht ablehnen und muss die gewährte Elternzeit bescheinigen.
Kommentare von Lesern:
Jim, Oldenburg:
01.03.2024 12:33
Hallo,
ich habe einen vll etwas ähnlichen Fall wie Gorden:
Normales Elterngeld, kein Elterngeld Plus:
Kind ist am 31.5.2023 geboren ich habe direkt dann den ersten Monat Eltern-/Vaterzeit gehabt. Die zweite und letzte Elternzeit soll nun vom 31.5.2024 starten. Da aber der Juni nur 30 Tage hat, wäre ich einen ganzen Monat aus der Firma -> Ergo: Urlaubsabzug etc.
Ich würde vom Gehalt her den Höchstsatz Elterngeld bekommen und möchte nun ermitteln welche finanziellen Verluste ich habe wenn ich an dem 2.6.2024 (Sonntag) erst starte mit der Elternzeit.
Kann man an einem Sonntag starten?
2 Tage wäre ich dann noch im Juni beschäftigt. Wie würde sich das also auswirken. Muss ich nun (1800 ¤ (Höchstsatz) / 30) * 2 = 120 ¤ rechnen um zu wissen was bei mir abgezogen wird, oder wie wäre die richtige Rechnung?
LG
Euer Jim
ich habe einen vll etwas ähnlichen Fall wie Gorden:
Normales Elterngeld, kein Elterngeld Plus:
Kind ist am 31.5.2023 geboren ich habe direkt dann den ersten Monat Eltern-/Vaterzeit gehabt. Die zweite und letzte Elternzeit soll nun vom 31.5.2024 starten. Da aber der Juni nur 30 Tage hat, wäre ich einen ganzen Monat aus der Firma -> Ergo: Urlaubsabzug etc.
Ich würde vom Gehalt her den Höchstsatz Elterngeld bekommen und möchte nun ermitteln welche finanziellen Verluste ich habe wenn ich an dem 2.6.2024 (Sonntag) erst starte mit der Elternzeit.
Kann man an einem Sonntag starten?
2 Tage wäre ich dann noch im Juni beschäftigt. Wie würde sich das also auswirken. Muss ich nun (1800 ¤ (Höchstsatz) / 30) * 2 = 120 ¤ rechnen um zu wissen was bei mir abgezogen wird, oder wie wäre die richtige Rechnung?
LG
Euer Jim
Joschi, Wanne-Eickel:
20.11.2021 21:58
Hallo,
unser kleiner Sohnemann ist am 27.09.2021 geboren worden.
Ich wollte nächstes Jahr Elternzeit nehmen.
Der eigentliche Plan ist es, diese (wenn das überhaupt möglich ist) wie folgt aufzuteilen:
27.02.2022 bis 26.03.2022
27.06.2022 bis 11.07.2022 (0,5 Monate)
27.09.2022 bis 11.10.2022 (0,5 Monate)
Ist das so überhaupt möglich?
Vor allem, was den Elterngeldbezug angeht.
Zur Info: meine Frau ist Rentnerin (100%EM).
Danke schon einmal für Euren Input hierzu.
LG aus dem Herzen des Ruhrgebiets
joschi
unser kleiner Sohnemann ist am 27.09.2021 geboren worden.
Ich wollte nächstes Jahr Elternzeit nehmen.
Der eigentliche Plan ist es, diese (wenn das überhaupt möglich ist) wie folgt aufzuteilen:
27.02.2022 bis 26.03.2022
27.06.2022 bis 11.07.2022 (0,5 Monate)
27.09.2022 bis 11.10.2022 (0,5 Monate)
Ist das so überhaupt möglich?
Vor allem, was den Elterngeldbezug angeht.
Zur Info: meine Frau ist Rentnerin (100%EM).
Danke schon einmal für Euren Input hierzu.
LG aus dem Herzen des Ruhrgebiets
joschi
Patty, Hannover :
22.10.2021 03:36
Ist zu spät wenn ich im vier Lebensmonate des Kindes die Elterngeld beantragen?
Hechler Dillenburg:
31.07.2021 12:39
Mein Sohn ist zwei Jahre alt. Habe ich als alleinerziehender Vater das Recht auf Elterngeld
Steffi, Neustrelitz :
20.01.2021 10:55
Hallo, unser Kind soll am 10.4 zur Welt kommen. Mein Mann möchte ab den Tag der Geburt mit in die elternzeit. Kann mir jemand sagen, ob wir auf seinen Lohnzettel für April warten müssen zwecks Elterngeld beantragen? Oder ist es besser, wenn er ab Mai in Elternzeit geht?
Liebe Grüße
Liebe Grüße
Luis aus Hamburg:
09.01.2021 15:46
Hallo,
wenn alles normal läuft, kommt unsere kleine am 05.03.2021 zur Welt.
Möchte dann den Juli und August zu Hause bleiben.
Gehe ich Recht in der Annahme das ich dann meine Elternzeit vom 05.07. bis 04.09.2021 beantrage?
Das wäre ja dann der 5. und 6 Lebensmonat korrekt?
Danke für die Antwort.
Macht weiter so.
wenn alles normal läuft, kommt unsere kleine am 05.03.2021 zur Welt.
Möchte dann den Juli und August zu Hause bleiben.
Gehe ich Recht in der Annahme das ich dann meine Elternzeit vom 05.07. bis 04.09.2021 beantrage?
Das wäre ja dann der 5. und 6 Lebensmonat korrekt?
Danke für die Antwort.
Macht weiter so.
Robert, Nürnberg:
07.01.2021 10:14
Hallo zusammen, ich bräuchte mal bitte euren Rat.
Und zwar ist meine Tochter am 19.08. geboren ich nehmen nun den kompletten Januar Elternzeit.
Normalerweise bekomme ich den Höchstsatz an Elterngeld aber jetzt habe ich erst erfahren dass dir Behörden ab der Geburt die Monate rechnen und keine Kalendermonate. Jetzt habe ich denke ich ziemlich Einbußen am Elterngeld. Kann ich das nur irgendwie reparieren vielleicht mit Urlaub nehmen und die Elternzeit erst am 19.01. beginnen lassen?
Bitte um einen Rat. Besten Dank
Und zwar ist meine Tochter am 19.08. geboren ich nehmen nun den kompletten Januar Elternzeit.
Normalerweise bekomme ich den Höchstsatz an Elterngeld aber jetzt habe ich erst erfahren dass dir Behörden ab der Geburt die Monate rechnen und keine Kalendermonate. Jetzt habe ich denke ich ziemlich Einbußen am Elterngeld. Kann ich das nur irgendwie reparieren vielleicht mit Urlaub nehmen und die Elternzeit erst am 19.01. beginnen lassen?
Bitte um einen Rat. Besten Dank
sabine glazmann murten :
30.08.2020 18:56
ich möchte gerne lesen beim euch ich habe kinder heisst sophie wenn kann ich meine kinder tagesschule gehen solte
Andreas Aichach :
29.06.2020 13:16
Hallo.
Mein Kind ist am 4.5.20 geboren.
Ich nehmen Elterngeldbasis.
Den erste Elternzeit Monat habe ich gleich
an der Geburt genommen.
Bis spätestens wann darf ich den zweiten
Elternzeit Monat nehmen.
14 Lebensmonat
oder 12 Lebensmonat.
Gruß
Mein Kind ist am 4.5.20 geboren.
Ich nehmen Elterngeldbasis.
Den erste Elternzeit Monat habe ich gleich
an der Geburt genommen.
Bis spätestens wann darf ich den zweiten
Elternzeit Monat nehmen.
14 Lebensmonat
oder 12 Lebensmonat.
Gruß
:
01.05.2020 23:32
Hallo an alle,
mein Kind wurde letztes Jahr am 17. Dezember geboren und ich (der Vater) würde gerne jetzt 2 Monate Elternzeit nehmen. Wenn man die 7 Wochen Frist berücksichtigt, dann könnte ich ab dem 22. Juni in Elternzeit gehen.
Da das Eltergeld ab dem Lebensmonat des Kindes berechnet wird, würde mir Elterngeld ab dem 17 Juni berechnet werden, Damit hätte ich 3 Tage überlappung, da ich vom 17. Juni bis 19 Juni arbeiten würde, was dazu fürht das eine kleine Anrechung hinnehmen muss.
Ist das korrekt? Wäre super wenn ihr mir schnell sagen könnt, ob das so stimmt.
Vielen Dank fur eure Unterstützung!
mein Kind wurde letztes Jahr am 17. Dezember geboren und ich (der Vater) würde gerne jetzt 2 Monate Elternzeit nehmen. Wenn man die 7 Wochen Frist berücksichtigt, dann könnte ich ab dem 22. Juni in Elternzeit gehen.
Da das Eltergeld ab dem Lebensmonat des Kindes berechnet wird, würde mir Elterngeld ab dem 17 Juni berechnet werden, Damit hätte ich 3 Tage überlappung, da ich vom 17. Juni bis 19 Juni arbeiten würde, was dazu fürht das eine kleine Anrechung hinnehmen muss.
Ist das korrekt? Wäre super wenn ihr mir schnell sagen könnt, ob das so stimmt.
Vielen Dank fur eure Unterstützung!
Michael Wiesbaden:
12.02.2020 12:02
Hallo,
mein KMind wurde am 31.08.2019 geboren und ich will ELternzeit machen vom:
30.04.2020 - 31.05.2020
und vom
31.07.2020 - 31.08.2020 (hier aber evtl. in Teilzeit arbeiten (10-15 Std).
Zu 30.04-31.05 -> Mein AG will dass ich vom 01.05.-31.05.2020 mache, ist das denn korrekt? Würde Ihm hier einen Tag schenken, oder?
Beim zweiten Teil 31.07-31.082020 -> Lohnt sich den das Arbeiten? Bekomme ich das nicht vom Elterngeld abgezogen oder ist das ein zusätzlicher Verdienst!?
Danke für eine Beantwortung meiner Fragen! ;)
mein KMind wurde am 31.08.2019 geboren und ich will ELternzeit machen vom:
30.04.2020 - 31.05.2020
und vom
31.07.2020 - 31.08.2020 (hier aber evtl. in Teilzeit arbeiten (10-15 Std).
Zu 30.04-31.05 -> Mein AG will dass ich vom 01.05.-31.05.2020 mache, ist das denn korrekt? Würde Ihm hier einen Tag schenken, oder?
Beim zweiten Teil 31.07-31.082020 -> Lohnt sich den das Arbeiten? Bekomme ich das nicht vom Elterngeld abgezogen oder ist das ein zusätzlicher Verdienst!?
Danke für eine Beantwortung meiner Fragen! ;)
Gordon:
11.01.2020 17:23
Hallo,
ich bin glaube ich gerade dabei, Geld zu verschenken.
Kind wurde am 08.12.2019 geboren und ich habe vom Arbeitgeber Elternzeit vom 09.12.19 bis 08.01.20 (08.12. war ein Sonntag) bestätigt bekommen
Des Weiteren habe ich Elternzeit vom 20.07.20 bis 14.08.20 beantragt und auch so bestätigt bekommen. Den Zeitraum habe ich so gewählt, dass er sich mit den Schließzeiten des Kindergartens deckt.
Meine Frau hat so Elterngeld beantragt, dass ich für 2 Monate Elterngeld beziehen kann.
Gegenüber der Elterngeldstelle habe ich den 1. und den 8. Lebensmonat angegeben (08.12.-07.01. und 08.07.-07.08.).
Laut diesem Artikel verschenke ich damit Geld. Leider habe ich noch nicht herausgefunden, wie ich berechnen kann, wie viel ich verschenke.
Kann mir da irgendjemand helfen?! Evtl. kann ich mit meinem Arbeitgeber noch was ändern.
Vielen Dank im Voraus!
LG
Gordon
ich bin glaube ich gerade dabei, Geld zu verschenken.
Kind wurde am 08.12.2019 geboren und ich habe vom Arbeitgeber Elternzeit vom 09.12.19 bis 08.01.20 (08.12. war ein Sonntag) bestätigt bekommen
Des Weiteren habe ich Elternzeit vom 20.07.20 bis 14.08.20 beantragt und auch so bestätigt bekommen. Den Zeitraum habe ich so gewählt, dass er sich mit den Schließzeiten des Kindergartens deckt.
Meine Frau hat so Elterngeld beantragt, dass ich für 2 Monate Elterngeld beziehen kann.
Gegenüber der Elterngeldstelle habe ich den 1. und den 8. Lebensmonat angegeben (08.12.-07.01. und 08.07.-07.08.).
Laut diesem Artikel verschenke ich damit Geld. Leider habe ich noch nicht herausgefunden, wie ich berechnen kann, wie viel ich verschenke.
Kann mir da irgendjemand helfen?! Evtl. kann ich mit meinem Arbeitgeber noch was ändern.
Vielen Dank im Voraus!
LG
Gordon
Flo, Fürth:
02.05.2019 12:27
@ Robert :
Das ist eine rein subjektive Abwägung:
Je nachdem, auf welche Monate und Wochentage die Elternzeit dann fällt, hast du dann vielleicht ein paar Tage mehr (oder weniger) frei, bekommst aber auch ggf. mehr oder weniger Gehalt.
Was dir die "freien" Tage mit der Familie und dem neuen Kind wert sind, musst du selber wissen.
Wenn du mehr als den Mindestbetrag an Elterngeld bekommst, dann hast du erstmal Recht, denn da wird ja (wie beim Gehalt auch) ein Tag anteilig abgezogen, aber eben nicht vom vollen Gehalt, sondern vom Elterngeld, das ja immer geringer ausfällt (außer eben du hast kein Gehalt).
Allerdings müsstest du auch die Länge der betreffenden Monate mit einkalkulieren. Fällt dir vom Gehalt ein Tag im Februar weg, ist das mehr als im Januar (da anteilig).
Vom Elterngeld bekommst du einen Tag Gehalt des ersten Monats (anteilig) abgezogen.
Vom Gehalt kannst du, je nach Geburtstag und Länge der betroffenen Monate, maximal knapp 10 Prozent mehr (bei Elternzeit ab 29. Fabruar -> 1.-28. März, somit im Februar volles Gehalt und im März noch anteilig für 3 Tage) oder weniger (bei Elternzeit ab 29. Januar -> Abzüge für 3 Tage im Januar und den kompletten Februar, wenn kein Schaltjahr) bekommen.
Da nur du dein Gehalt und den errechneten Geburtstag kennst (der sich aber ja auch noch ändern kann), müsstest du das finanzielle selbst ausrechnen - dürfte aber nur um wenige Euro mehr oder weniger gehen, wenn du nicht gerade Millionen kassierst. ;)
Aufpassen solltest du meiner Meinung nach nur, daß die Elternzeit nicht an einem Monatsersten beginnt, denn für ganze Kalendermonate, die du in der Arbeit fehlst, werden dir anteilig deine Ansprüche auf Urlaub, Jahressonderzahlung, (Betriebs-)Rente/Pension und Firmenzügehörigkeit (und damit evtl. Wartezeit für Gehaltsstufen-Aufstieg) abgezogen!
Dann würde ICH die lieber um einen Tag verschieben (oder zwei, wenn das dann günstigere Wochentage trifft, und dir der Abzug beim Elterngeld egal ist).
Das ist eine rein subjektive Abwägung:
Je nachdem, auf welche Monate und Wochentage die Elternzeit dann fällt, hast du dann vielleicht ein paar Tage mehr (oder weniger) frei, bekommst aber auch ggf. mehr oder weniger Gehalt.
Was dir die "freien" Tage mit der Familie und dem neuen Kind wert sind, musst du selber wissen.
Wenn du mehr als den Mindestbetrag an Elterngeld bekommst, dann hast du erstmal Recht, denn da wird ja (wie beim Gehalt auch) ein Tag anteilig abgezogen, aber eben nicht vom vollen Gehalt, sondern vom Elterngeld, das ja immer geringer ausfällt (außer eben du hast kein Gehalt).
Allerdings müsstest du auch die Länge der betreffenden Monate mit einkalkulieren. Fällt dir vom Gehalt ein Tag im Februar weg, ist das mehr als im Januar (da anteilig).
Vom Elterngeld bekommst du einen Tag Gehalt des ersten Monats (anteilig) abgezogen.
Vom Gehalt kannst du, je nach Geburtstag und Länge der betroffenen Monate, maximal knapp 10 Prozent mehr (bei Elternzeit ab 29. Fabruar -> 1.-28. März, somit im Februar volles Gehalt und im März noch anteilig für 3 Tage) oder weniger (bei Elternzeit ab 29. Januar -> Abzüge für 3 Tage im Januar und den kompletten Februar, wenn kein Schaltjahr) bekommen.
Da nur du dein Gehalt und den errechneten Geburtstag kennst (der sich aber ja auch noch ändern kann), müsstest du das finanzielle selbst ausrechnen - dürfte aber nur um wenige Euro mehr oder weniger gehen, wenn du nicht gerade Millionen kassierst. ;)
Aufpassen solltest du meiner Meinung nach nur, daß die Elternzeit nicht an einem Monatsersten beginnt, denn für ganze Kalendermonate, die du in der Arbeit fehlst, werden dir anteilig deine Ansprüche auf Urlaub, Jahressonderzahlung, (Betriebs-)Rente/Pension und Firmenzügehörigkeit (und damit evtl. Wartezeit für Gehaltsstufen-Aufstieg) abgezogen!
Dann würde ICH die lieber um einen Tag verschieben (oder zwei, wenn das dann günstigere Wochentage trifft, und dir der Abzug beim Elterngeld egal ist).
Robert, Frankfurt:
23.04.2019 11:50
Hallo,
vielen Dank für den Artikel. Eine Frage hierzu: Ergibt es Sinn die Elternzeit einen Tag nach dem eigentlichen Geburtstag im Lebensmonat zu nehmen? Ich würde die Elternzeit an einem Sonntag beginnen. Die anteiligen Abzüge der Elterngeldstelle für den einen Tag sind doch geringer als der Gehaltsanteil den ich für diesen Tag von meinem Arbeitgeber erhalte (für den Sonntag)?! Oder hat es noch andere Auswirkungen?
Vielen Dank für die Hilfe!
vielen Dank für den Artikel. Eine Frage hierzu: Ergibt es Sinn die Elternzeit einen Tag nach dem eigentlichen Geburtstag im Lebensmonat zu nehmen? Ich würde die Elternzeit an einem Sonntag beginnen. Die anteiligen Abzüge der Elterngeldstelle für den einen Tag sind doch geringer als der Gehaltsanteil den ich für diesen Tag von meinem Arbeitgeber erhalte (für den Sonntag)?! Oder hat es noch andere Auswirkungen?
Vielen Dank für die Hilfe!
Thomas, Kaufbeuren:
15.04.2019 13:55
@ Adrian: Du liegst fast richtig. Am 11.11 musst du auch Urlaub nehmen, Da du am Tag der Geburt mit Elternzeit anfängst hast du am Ende immer den ersten Arbeitstag am Geburtsdatum
Adrian, Nürnberg :
28.03.2019 19:34
Hallo, jetzt bin ich leicht verunsichert! Mein Sohn kam am 11. März! Ich beantrage am 11.sep elterngeld für 2 Monate! Daher endet elterngeld somit am 11.nov!! Vom 1. Bis 10.sep und 12. Bis 30. Nov nehme ich mir Urlaub! Somit habe ich dann glatte 3 Monate am Stück frei! Ist das so richtig?
Martin,:
04.02.2019 12:31
Hallo,
mein Sohn ist am 08.01.2019 geboren.
Ich als Vater möchte vom 17.06.2019 bis 12.07.2019
und von 09.09.2019 - 04.10.2019 Elternzeit nehemn.
Was soll ich da angeben?
Meine Frau hat 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der geburt Mutterschutzgeld bekommen was muss bei hr dann angegeben werden wenn Sie das Geld auf 2 Jahre aufgeteilt habben möchte?
mein Sohn ist am 08.01.2019 geboren.
Ich als Vater möchte vom 17.06.2019 bis 12.07.2019
und von 09.09.2019 - 04.10.2019 Elternzeit nehemn.
Was soll ich da angeben?
Meine Frau hat 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der geburt Mutterschutzgeld bekommen was muss bei hr dann angegeben werden wenn Sie das Geld auf 2 Jahre aufgeteilt habben möchte?
Marcel:
11.01.2019 16:02
Hallo Mane, da meine Tochter um 23:46 Uhr auf die Welt gekommen ist, kann ich dir das genau beantworten. :-)
Der Elterngeldstelle ist herzlich egal, ob du an diesem Tag gearbeitet hast oder nicht. Der erste Lebensmonat und ggf. auch deine Elternzeit beginnt am Geburtstag des Kindes.
Gehalt, das du für diesen Tag bekommst, wird ggf. vom Eltengeld abgezogen. Wir haben das dann intern mit einem zusätzlichen freien Tag verrechnet.
Um nicht in die im Artikel beschriebene Falle zu tappen, musst du unbedingt immer den Geburtstag als Stichtag für Elternzeit-Monate beachten.
Der Elterngeldstelle ist herzlich egal, ob du an diesem Tag gearbeitet hast oder nicht. Der erste Lebensmonat und ggf. auch deine Elternzeit beginnt am Geburtstag des Kindes.
Gehalt, das du für diesen Tag bekommst, wird ggf. vom Eltengeld abgezogen. Wir haben das dann intern mit einem zusätzlichen freien Tag verrechnet.
Um nicht in die im Artikel beschriebene Falle zu tappen, musst du unbedingt immer den Geburtstag als Stichtag für Elternzeit-Monate beachten.
Mane:
25.10.2018 08:21
Ich hätte zu der Sache als werdender Vater eine Frage: Wenn das Kind abends auf die Welt kommt, dann hat man ja ganzen Tag gearbeitet und der Tag wird ja gleichzeitig als Elternzeittag gerechnet. Was passiert mit den gearbeiteten Stunden? Kann mir jemand einen Tipp geben wie man es regeln soltle. Ausser dass man das Kind anfeuert vor Arbeitsbeginn auf die Welt zu kommen? :)
Michael Karlsruhe :
22.10.2018 18:55
Mein bzw unser Kind war am 4 Oktober 14 Monate alt , kann ich als Vater noch in Elternzeit gehen ?
Karsten, Redaktion Väterzeit.de:
22.10.2018 15:46
Liebe Leserinnen und Leser, an dieser Stelle noch einmal der Hinweis, dass wir individuelle Anfragen leider nicht beantworten können! Bitte wenden Sie sich an Beratungseinrichtungen vor Ort, wie z.B. AWO oder Caritas.
Robert, Dorsten:
20.10.2018 19:24
Hallo,
mein Kind wird voraussichtlich am 01.01.19 kommen. Ich möchte ab dem Tag der Geburt 1 Monat Elternzeit beantragen und einen zweiten Monat im Juni oder Juli 2019. Muss ich dann so beantragen?
01.01.2019 - 31.01.2019 und
01.06.2019 - 30.06.2019 oder
01.07.2019 - 31.07.2019
Und laut Personalverwaltung fängt die Elternzeit ab dem Tag der Geburt an, was ist wenn die Geburt sich nach vorn oder hinten verschiebt?
Danke im Voraus für eine Antwort.
mein Kind wird voraussichtlich am 01.01.19 kommen. Ich möchte ab dem Tag der Geburt 1 Monat Elternzeit beantragen und einen zweiten Monat im Juni oder Juli 2019. Muss ich dann so beantragen?
01.01.2019 - 31.01.2019 und
01.06.2019 - 30.06.2019 oder
01.07.2019 - 31.07.2019
Und laut Personalverwaltung fängt die Elternzeit ab dem Tag der Geburt an, was ist wenn die Geburt sich nach vorn oder hinten verschiebt?
Danke im Voraus für eine Antwort.
Ilker, Hamburg:
08.10.2018 13:58
Alex,
31.10.2018 - 30.11.2018
31.07.2019 - 30.08.2019
So wäre es korrekt.
31.10.2018 - 30.11.2018
31.07.2019 - 30.08.2019
So wäre es korrekt.
Ilker, Hamburg:
08.10.2018 13:54
Absolut korrekte Information. Bitte nachgehen, habe das so gemacht wie hier beschrieben, hat reibungslos funktioniert.
Großes Dankeschön an Vaeter-zeit.de
Großes Dankeschön an Vaeter-zeit.de
Alex, Nürnberg:
25.07.2018 08:34
Hallo,
imein Kind wird voraussichtlich am 31.10.18 kommen. Ich möchte ab Geburt 1 Monat Elternzeit beantragen und einen zweiten Monat im August 2019. Muss ich dann so beantragen?
31.10.2018 - 30.11.2018 und
01.08.2019 - 31.08.2019
Und hier hat schon mal jemand gefragt, was ist wenn der Geburtstermin von der beantragten EZ abweicht? Was dann?
Danke im Voraus für eine Antwort.
imein Kind wird voraussichtlich am 31.10.18 kommen. Ich möchte ab Geburt 1 Monat Elternzeit beantragen und einen zweiten Monat im August 2019. Muss ich dann so beantragen?
31.10.2018 - 30.11.2018 und
01.08.2019 - 31.08.2019
Und hier hat schon mal jemand gefragt, was ist wenn der Geburtstermin von der beantragten EZ abweicht? Was dann?
Danke im Voraus für eine Antwort.
:
29.06.2018 16:59
Hallo Jens,
5.08.18 bis 4.10.18 müsste es sein. Wie ich es verstanden habe. Beginnt am 5.10. bereits wieder der nächste Lebensmonat.
5.08.18 bis 4.10.18 müsste es sein. Wie ich es verstanden habe. Beginnt am 5.10. bereits wieder der nächste Lebensmonat.
Jens, Siegen:
04.06.2018 09:37
Hallo,
mein Kleiner ist am 05.02.18 geboren worden. Nun will ich 2 Monate in Elternzeit gehen. Ist es richtig, dass ich Elternzeit für folgenden Zeitraum beantrage:
05.08.18 - 05.10.18 ??
Will nur sichergehen. Danke im Voraus.
mein Kleiner ist am 05.02.18 geboren worden. Nun will ich 2 Monate in Elternzeit gehen. Ist es richtig, dass ich Elternzeit für folgenden Zeitraum beantrage:
05.08.18 - 05.10.18 ??
Will nur sichergehen. Danke im Voraus.
Hase:
11.04.2018 11:02
Hallo, mein Mann hat Elterngeld beantragt und leider nicht gewusst, dass es nach Lebensmonaten kakuliert wird. Erst als der vorläufige Bescheid kam, wurde es uns bewusst. Leider hat uns die Dame von der Elterngeldstelle auch nicht darauf hingewiesen. Können wir den Zeitraum für die Elternzeit noch nachträglich ändern? Wir hatten für März (was ja nun schon vorbei ist) und für Mai Elternzeit beantragt. Vielen Dank vorab für die Rückmeldung. FG
Flo, Bonn:
13.03.2018 17:27
Hallo.
Meine Kleine wird um den 01.05. kommen.
Meine Frau ist selbstständig und wird 1-2 Wochen (wenn alles weiterhin gut geht) vor der Geburt aufhören zu arbeiten und danach sind ca. 6-8 Wochen Wochenbett einkalkuliert.
Ich möchte nun zum 01.06. volle 12 Monate Elternzeit beantragen - evtl. auch auf 14 Monate mit Elterngeld Plus ausweiten, ist noch nicht ganz klar.
Kann ich denn nun einfach zum 01.06. die EZ anmelden oder hat das auch wieder was mit dem genauen Geburtstag des Kindes zu tun.
Danke
Meine Kleine wird um den 01.05. kommen.
Meine Frau ist selbstständig und wird 1-2 Wochen (wenn alles weiterhin gut geht) vor der Geburt aufhören zu arbeiten und danach sind ca. 6-8 Wochen Wochenbett einkalkuliert.
Ich möchte nun zum 01.06. volle 12 Monate Elternzeit beantragen - evtl. auch auf 14 Monate mit Elterngeld Plus ausweiten, ist noch nicht ganz klar.
Kann ich denn nun einfach zum 01.06. die EZ anmelden oder hat das auch wieder was mit dem genauen Geburtstag des Kindes zu tun.
Danke
Tanja, Berlin:
05.03.2018 10:29
@Andreas, Kaiserslautern:
Verstehe ich das richtig, du bist 12 Tage innerhalb der Elternzeit arbeiten gegangen, um eine Kollegin anzulernen, und findest es ungerecht, dass dir diese Arbeitszeit als Arbeitszeit angerechnet wird??? Verstehe ich nicht. Ich denke, da musst du dich eher mit deinem Arbeitgeber auseinandersetzen für den fehlenden Lohn und nicht mit der Elterngeldstelle. Du bist schließlich arbeiten gegangen.
Gruß
Verstehe ich das richtig, du bist 12 Tage innerhalb der Elternzeit arbeiten gegangen, um eine Kollegin anzulernen, und findest es ungerecht, dass dir diese Arbeitszeit als Arbeitszeit angerechnet wird??? Verstehe ich nicht. Ich denke, da musst du dich eher mit deinem Arbeitgeber auseinandersetzen für den fehlenden Lohn und nicht mit der Elterngeldstelle. Du bist schließlich arbeiten gegangen.
Gruß
Chris:
18.02.2018 00:27
Der Wahnsinn wie viele Jammerlappen und Vollidioten hier rumquängeln.
Leute, lernt lesen. Wenn ihr das nicht könnt oder die Infos im Web zu kompliziert für euch sind, lasst euch professionell im echten Leben beraten.
Aber wie gesagt, man findet alles im Netz auf den offiziellen Seiten.
Leute, lernt lesen. Wenn ihr das nicht könnt oder die Infos im Web zu kompliziert für euch sind, lasst euch professionell im echten Leben beraten.
Aber wie gesagt, man findet alles im Netz auf den offiziellen Seiten.
Harsum:
10.02.2018 20:59
Wie sieht es denn nun aus, wenn das Kind zu früh kommt? Ich habe ab Geburt den ersten Lebensmonat und den 13. fristgerecht beantragt. Termin ist am 08.03. Aber ich kann nirgendwo ne Aussage finden was zu beachten ist wenn das Kind abweichend kommt. Über jede Hilfe wäre ich dankbar!
Mario, Barßel:
07.02.2018 10:57
@Chris aus Siegen:
Hallo, du solltest deine Monate dann wie folgt aufteilen:
25.03.-24.04.2018 und
25.08.-24.09.2018.
Dies sind die Lebensmonate deines Kindes und danach bemißt die Elterngeldstelle.
Hallo, du solltest deine Monate dann wie folgt aufteilen:
25.03.-24.04.2018 und
25.08.-24.09.2018.
Dies sind die Lebensmonate deines Kindes und danach bemißt die Elterngeldstelle.
Berlin:
05.02.2018 12:30
Mein Kind ist am 30.01. geboren. Wie sieht es dann mit Februar aus, wenn ich die Elternzeit im Februar beginnen möchte? Dann am 27.02.?
Vielen Dank für die Hilfe.
Vielen Dank für die Hilfe.
Chris, Siegen:
29.01.2018 14:55
Frage?
Ich werde bald zum ersten mal Vater: errechneter Geburtstermin ist der 25. März 2018. Ich hatt geplant im April und im September je einen Monat Elternzeit zu nehmen.
Wie beantrage ich also am besten meine Elternzeit/geld?
Ich werde bald zum ersten mal Vater: errechneter Geburtstermin ist der 25. März 2018. Ich hatt geplant im April und im September je einen Monat Elternzeit zu nehmen.
Wie beantrage ich also am besten meine Elternzeit/geld?
Leipzig:
14.12.2017 22:32
Das Elterngeld ist der reinste Hohn. Wir haben die Partnerschaftsbonusmonate beantragt und seitdem bin ich nur noch am nachrechnen, wobei mir die genaue Berechnung bislang unklar bleibt. Geht die Berechnung jetzt nach Gehalt oder nach Arbeitszeitstunden? Laut Elterngeldstelle wird beides eingerechnet, was für mich einen Widerspruch darstellt. Nun ist es so, dass mein Mann in einer Zeitarbeitsfirma arbeitet. Er bekommt also einen bestimmten Tarif im Monat ausgezahlt, der nicht unbedingt mit der tatsächlichen Arbeitszeit übereinstimmt. Wie werden Überstunden eines Kalendermonats auf den Lebensmonat des Kindes verrechnet?? Fragen über Fragen und von der Elterngeldstelle nur Auskünfte der Form: "wir schauen mal". Ich rechne schon jetzt damit, dass mein Mann seine Arbeitszeit reduziert hat und damit einen Verdienstausfall hat, der dann noch schlimmer ausfällt, wenn wir vermutlich das Elterngeld zurückzahlen müssen, weil vermutlich in irgendeinem Monat eine Stunde zu viel oder zu wenig gearbeitet oder bezahlt wurde..... Es ist ein reinstes Labyrinth und es gibt kein Nachschlagewerk, wo detailliert drinsteht, wie man vorgehen muss, um es behalten zu dürfen. Hinzukommt er kann entweder 3 oder 4 Tage acht Stunden die Woche arbeiten (Tarifvertrag), bei 4 Tagen wäre er über den 30 Wochenstunden und bei 3 Tagen ist er unter den 25 Stunden. Mit Gelegenheitsjobs versuchen wir es auszugleichen. Es ist ein bürokratischer Horror mit großen zeitlichen und sehr wahrscheinlich auch großen finanziellen Einbußen. Ich bereue schon fast, dass ich es beantragt habe. Ich bin selbst berufstätig und kümmere mich um unsere Tochter. Ich komme kaum noch dazu zu schlafen oder eine ruhige Minute haben zu können. Vielen Dank liebe Elterngeldstelle für die tolle familiäre Unterstützung, ganz zu Schweigen von dem netten Arbeitgeber, der Formular mehrmals falsch ausfüllt und mündlich anfangs gleich meinte, das ginge überhaupt nicht! Wäre schön, wenn andere von ihren Erfahrungen berichten könnten.
David:
14.11.2017 13:40
Angenommen das Kind kommt an einem Feiertag zur Welt. Das ist ein freier Tag an dem man normalerweise volles Gehalt bekommt (also mehr als Elterngeld für diesen Tag). Würde es Sinn machen die Elternzeit einen Tag nach Geburt zu beginnen? Oder wie rechnet die Elterngeldstelle?
David:
14.11.2017 13:37
@Diana Frankfurt: Was du als "normal" bezeichnest, wird hier durch ein Gesetz vorgegeben. Eltern wird die Freiheit genommen die genaue Elternzeit selbst zu bestimmen. Das ist unnötige Bürokratie und in der Tat für viele (unwissende) eine Falle, die den Behörden zugunsten kommt. Welchen wichtigen Grund sieht du, dass man sich nach Lebensmonaten richten soll? Dass man keine Elternzeit vor Geburt nimmt ist doch selbstverständlich. Aber warum muss es für den Zeitraum danach Einschränkungen geben?
Diana Frankfurt:
23.07.2017 06:33
Das ist weder eine Falle noch rechtswidrig. Ist doch normal dass der Lebensmonat bezahlt wird. Es geht schließlich und Kind und nicht um den Arbeitgeber.
Warum sollte ich denn auch zwei Wochen bevor das Kind da ist Elternzeit nehmen, nur weil da der Kalendermonat anfängt????
Käse!!! Elternzeit beginnt mit dem Tag der Geburt und das ist auch richtig so, da könnt ihr klagen wir ihr wollt!
Warum sollte ich denn auch zwei Wochen bevor das Kind da ist Elternzeit nehmen, nur weil da der Kalendermonat anfängt????
Käse!!! Elternzeit beginnt mit dem Tag der Geburt und das ist auch richtig so, da könnt ihr klagen wir ihr wollt!
Benjamin Dresden:
31.05.2017 11:20
Genau in diese Falle bin ich beim ersten Kind getappt. Kind kam Mitte Januar zur Welt, ich habe ab 01. Februar bis 30 April beantragt und die letzten Tage im Januar Urlaub genommen. zählte allerdings als Arbeitszeit für die Elterngeldstelle und es wurde gekürzt, auch der dritte Monat wurde gestrichen, da ich über die maximal erlaubte Arbeitszeit kam, wäre laut Buchhaltung bei uns auch nicht anders gegangen. War ein kräftiger finanzieller Schlag in die Magengrube. Riesen Sauerei, Argumentation kann man sich sparen.
Jenny Düren :
28.05.2017 16:33
Unser Sohn wurde am 27.12.16 geboren mein Elterngeld läuft bereits nun hier die Frage wir wollen für meinen Mann nun auch beantragen aber wie ist das mit dem kreischen bei den Lebensmonaten am 27.8.17 wird der kleine 8 Monate dann ... ist bezugsmonat dann 8&9 oder bei deren Rechnung 9&10 🙈😫
Vorschlag:
26.04.2017 15:22
Elternzeit 14 Monate beantragen, auf den Tag korrekt wie es sich die Elterngeldstelle wünscht. Sobald Antrag bei Elternstelle genehmigt, beim Arbeitgeber wie vom Vater gewünscht ändern und Elterngeldstelle nicht infrormieren.
Das Gesetz ist leider total unlogisch und mit Fehlern versehen.
Vielen Dank für den netten und aufklärenden Artikel
Das Gesetz ist leider total unlogisch und mit Fehlern versehen.
Vielen Dank für den netten und aufklärenden Artikel
Ivan:
13.03.2017 20:34
Hallo..
besteht die Möglichkeit den Letzten Partnermonat zu kürzen ? 1 Partnermonat haben wir im 5 Lebensmonat in Anspruch genommen. Jetzt bin ich seit Februar bei einem neuen Arbeitgeber und möchte gerne arbeiten und keine Elternzeit/bzw. Elterngeld in Anspruch nehmen. Bitte um Hilfe :(
besteht die Möglichkeit den Letzten Partnermonat zu kürzen ? 1 Partnermonat haben wir im 5 Lebensmonat in Anspruch genommen. Jetzt bin ich seit Februar bei einem neuen Arbeitgeber und möchte gerne arbeiten und keine Elternzeit/bzw. Elterngeld in Anspruch nehmen. Bitte um Hilfe :(
Markus:
15.02.2017 14:09
Ahhhhhhh mich kotzt das Thema und die Kompliziertheit langsam dermaßen an!
Wie beantrage ich die Elternzeit als Vater richtig beim Arbeitgeber? Konkretes Datum z.B. 11.3-11.4 oder wie es hier heist Lebensmonat des Kindes? Wie soll ich das Formulieren? Ich möchte vom 2. bis 3. Lebensmonat und vom 10-11Elterntzeit beantragen????
Wie viel darf ich in der Elternzeit arbeiten? Ich wollte eigentlich 1 Tag in der Woche im 1 Elternzeitmonat in die Arbeit, bem 2. Monat evtl. gar nicht. jetzt lese ich man muß min. an 2 Monaten und min. 15 bis max.30 Stunden in der Woche. Muß ich wirklich min. 15Stunden wöchentlich Arbeiten? Dann brauch ich doch keine Elternzeit beantragen wenn ich mehr arbeite als das ich zuhause bin.
Wie beantrage ich die Elternzeit als Vater richtig beim Arbeitgeber? Konkretes Datum z.B. 11.3-11.4 oder wie es hier heist Lebensmonat des Kindes? Wie soll ich das Formulieren? Ich möchte vom 2. bis 3. Lebensmonat und vom 10-11Elterntzeit beantragen????
Wie viel darf ich in der Elternzeit arbeiten? Ich wollte eigentlich 1 Tag in der Woche im 1 Elternzeitmonat in die Arbeit, bem 2. Monat evtl. gar nicht. jetzt lese ich man muß min. an 2 Monaten und min. 15 bis max.30 Stunden in der Woche. Muß ich wirklich min. 15Stunden wöchentlich Arbeiten? Dann brauch ich doch keine Elternzeit beantragen wenn ich mehr arbeite als das ich zuhause bin.
Stefan, Kempten :
20.01.2017 14:56
Kind wurde am 01.01. Geboren, darf mein Arbeitgeber mir 5 Tage Urlaub abziehen? (Begründung : kein urlaubsanspruch, da im ganzen Monat nicht gearbeitet wird)
KatI, Aschaffenburg :
31.12.2016 15:18
Auch wir sind vor sechs Jahren in diese Falle getappt. Ein riesiger Beschiss! Mein Mann hat zwei Monate EZ aufgeteilt genommen. Leider auch immer vom 1. bis letzten des Monats, obwohl das Kind am 11. zur Welt kam. Wir hatten damit Einbußen von weit mehr als 1.000¤.
Und ich habe sogar noch einen Monat verschenkt.
Das passiert uns beim zweiten nicht! Jetzt werden wir die 14 Monate bis auf den letzten Tag ausnutzen!
Und ich habe sogar noch einen Monat verschenkt.
Das passiert uns beim zweiten nicht! Jetzt werden wir die 14 Monate bis auf den letzten Tag ausnutzen!
Andreas, kaisetslautern:
16.11.2016 00:57
Hallo zusammen.
Ich bin exakt in diese Falle getappt. Kind kam am 14.9. Zur Welt, da ich noch eine Kollegin anlernen musste blieb ich bis zum 25.9. Auf der Arbeit. Die Folge war, dass mir im ersten Monat 12 Arbeitstage angerechnet und abgezogen wurden. Der zweite Monat war normal bezahlt (65%) und der dritte Monat null. In Summe hab ich statt 2x 65% , einmal 30% und einmal 65% bekommen was in Mittel nur etwa 50% des mir eigentlich zustehenden Elterngeldes ausmacht (600¤ unterschied). Dies ist eine bewusste Falle unserer abgefuckten Gesetzgeber, die wie immer darauf aus sind den nicht jurastudierten Bürger abzuzocken. Kein Wunder will keiner in diesem Land Kinder bekommen (mit Ausnahme derer, denen das eh egal ist / Hartz4
Ich bin exakt in diese Falle getappt. Kind kam am 14.9. Zur Welt, da ich noch eine Kollegin anlernen musste blieb ich bis zum 25.9. Auf der Arbeit. Die Folge war, dass mir im ersten Monat 12 Arbeitstage angerechnet und abgezogen wurden. Der zweite Monat war normal bezahlt (65%) und der dritte Monat null. In Summe hab ich statt 2x 65% , einmal 30% und einmal 65% bekommen was in Mittel nur etwa 50% des mir eigentlich zustehenden Elterngeldes ausmacht (600¤ unterschied). Dies ist eine bewusste Falle unserer abgefuckten Gesetzgeber, die wie immer darauf aus sind den nicht jurastudierten Bürger abzuzocken. Kein Wunder will keiner in diesem Land Kinder bekommen (mit Ausnahme derer, denen das eh egal ist / Hartz4
Stefan , Reutlingen :
31.08.2016 15:17
Hallo zusammen ich wollte wissen ob ich auch meine Elternteile Monats übergreifend nehmen kann also z.B vom 15.06.2017 bis 15.07.2017 oder ob ich nur ganze Monate nehmen kann .
Danke im Voraus
Danke im Voraus
Magdalena, Landshut:
15.07.2016 08:38
Hallo zusammen,
kann mir bitte jemand beantworten, ob die Elterzeit für Väter immer dem Monatstag des Kindesgeburt entsprechen muss? D. h. das Kind ist am 19.04 geboren, so darf der Vater immer die Elterzeit ab dem 19. jeweiliges Monat beantragt werden?
Ich bitte herzlich um Hilfe.
kann mir bitte jemand beantworten, ob die Elterzeit für Väter immer dem Monatstag des Kindesgeburt entsprechen muss? D. h. das Kind ist am 19.04 geboren, so darf der Vater immer die Elterzeit ab dem 19. jeweiliges Monat beantragt werden?
Ich bitte herzlich um Hilfe.
Rabe, Fischbach:
29.04.2016 19:44
Mein Sohn ist am 24.09.13 geboren. Meine Frau hat die ersten 24 Monate EZ gehabt. Nun wird er bald 3 J. und ich möchte nun doch noch EZ nehmen. Meiner Chefin habe ich Bescheid gegeben. Ich habe die 7Wochenfrist befolgt und danach wie folgt beantragt: 13.06.-12.08. Nun hat meine Chefin die EZ auf den 05.08. korrigiert, ist das richtig?
Gast:
21.03.2016 14:17
Hallo zusammen,
so jetzt habe ich genau diesen oben genannten Fall, aber keine Lösung, da meinen Arbeitgeber nur die Teilzeit nur ab den 01. des Monat genehmigt.
Was nun?
so jetzt habe ich genau diesen oben genannten Fall, aber keine Lösung, da meinen Arbeitgeber nur die Teilzeit nur ab den 01. des Monat genehmigt.
Was nun?
Pierre, Frankfurt:
09.10.2015 18:09
Ich habe verstanden, dass man das Elterngeld immer am tatsächlichen Geburtstermin ausrichten soll, um zu vermeiden, dass durch Abweichungen der Zeiträume, Geld verloren geht. Das ist aber in sofern problematisch, wenn ich etwa einen Monat nach dem Geburtstermin Elternzeit nehmen möchte:
Unser errechneter Termin ist der 20.11. Ich würde dann also ab dem 20.12. Elternzeit nehmen/-Geld beantragen. Wenn nun das Kind früher oder später kommt – passt sich der Start der Elternzeit kurzfristig an? Ich kann ja nicht bis zur Geburt warten mit der Beantragung, da es die 7-Wochen-Frist gibt.
Unser errechneter Termin ist der 20.11. Ich würde dann also ab dem 20.12. Elternzeit nehmen/-Geld beantragen. Wenn nun das Kind früher oder später kommt – passt sich der Start der Elternzeit kurzfristig an? Ich kann ja nicht bis zur Geburt warten mit der Beantragung, da es die 7-Wochen-Frist gibt.
Alex, Berlin:
30.08.2015 11:45
Nicht komisch daß in Deutschland p Capita am WENIGsten Kinder WELTweit geboren werden, platz 2 Hongkong und Platz 3 Japan. Ich schäme mich so für diese STASI Behörden.
André Voß Magdeburg:
14.04.2015 17:03
Hallo zusammen,
unser Sohn wurde am 18.6.13 geboren - Elternzeit nahm ich vom 1.5.-30.6.14 - antragswidrig wurden mir Elterngeld vom 18.4.-17.6. bewilligt - ich bin z. Zt. im Klageverfahren i d 1. Instanz, da ich die Regelung der Lebensmonate für verfassungswidrig halte, denn nur Eltern, die es sich finanziell leisten können, können das Recht auf freie Elternzeit (und gesetzlich mögliche) wahrnehmen - sonst muss man nach Lebensmonaten nehmen. Daher werde ich so lange es geht durch die Instanzen gehen.
unser Sohn wurde am 18.6.13 geboren - Elternzeit nahm ich vom 1.5.-30.6.14 - antragswidrig wurden mir Elterngeld vom 18.4.-17.6. bewilligt - ich bin z. Zt. im Klageverfahren i d 1. Instanz, da ich die Regelung der Lebensmonate für verfassungswidrig halte, denn nur Eltern, die es sich finanziell leisten können, können das Recht auf freie Elternzeit (und gesetzlich mögliche) wahrnehmen - sonst muss man nach Lebensmonaten nehmen. Daher werde ich so lange es geht durch die Instanzen gehen.
Daniel. Bocholt :
20.03.2015 20:47
Hallo zusammen....
Ich habe meine Elternzeit auf 2 Monate gesplittet.
Der erste Monat hat mit der Geburt unseres Sohnes am 01.03. begonnen.
Nun meine Frage?
Endet der erste Monat am 28.03. (also nach vier Wochen )
oder am 31.03. ( nach einem Monat )
Ich habe meine Elternzeit auf 2 Monate gesplittet.
Der erste Monat hat mit der Geburt unseres Sohnes am 01.03. begonnen.
Nun meine Frage?
Endet der erste Monat am 28.03. (also nach vier Wochen )
oder am 31.03. ( nach einem Monat )
:
24.02.2015 20:48
Hallo zusammen...
Ich bin auch immer noch total verwirrt...
Gehen wir mal davon aus das mein Kind am 15.04.15 geboren wird...
Ich nehme 12 Monate ( vom 15.04.2015 bis 14.04.2016)
Und mein Partner würde gern im September nehmen (den ganzen) das jedoch geht ja nicht er muss dann im Antrag von Elterngeld den 5 lm nehmen (15.08-14.09) und dies so auch den Arbeitgeber mitteilen...
Und er würde den 13 lm nehmen (15.04-14.05) nehmen...
Aber man bekommt doch nur in diesem Zeitabschnitt das Elterngeld... was ist den mit den anderen Tagen... Bekommt man da von dem Arbeitgeber ein Teilgehalt ??
Zum Beispiel er geht ja noch vom 1.08 bis zum 14.08 Arbeiten...
Oder kann man das anders regeln???
Ich bin auch immer noch total verwirrt...
Gehen wir mal davon aus das mein Kind am 15.04.15 geboren wird...
Ich nehme 12 Monate ( vom 15.04.2015 bis 14.04.2016)
Und mein Partner würde gern im September nehmen (den ganzen) das jedoch geht ja nicht er muss dann im Antrag von Elterngeld den 5 lm nehmen (15.08-14.09) und dies so auch den Arbeitgeber mitteilen...
Und er würde den 13 lm nehmen (15.04-14.05) nehmen...
Aber man bekommt doch nur in diesem Zeitabschnitt das Elterngeld... was ist den mit den anderen Tagen... Bekommt man da von dem Arbeitgeber ein Teilgehalt ??
Zum Beispiel er geht ja noch vom 1.08 bis zum 14.08 Arbeiten...
Oder kann man das anders regeln???
Marc, Heilbronn:
05.01.2015 19:47
Ich bin über die Lebensmonatsregelung gestolpert und habe das teuer bezahlt. Aus Unwissenheit habe ich meine zweimonatige Väterzeit vom 1.Tag des Monats an genommen. Also vom 1. September bis 31. Oktober 2014.
Mein Arbeitgeber hatte mir dies so bewilligt.
Mein Sohn wurde aber am 23.August geboren.
Die Frechheit ist folgende:
Die Summe, die mir wegen der 9 Tage im August vom Elterngeld abgezogen wurde, (da ich im August noch verdiente) war höher, als der eigentliche Elterngeldanspruch für den August und wurde mir von der Gesamtsumme abgezogen. Ebenso wurde der Oktober gekürzt.
Im Klartext heißt das: Obwohl ich im August faktisch nicht in Erziehungszeit gewesen, habe ich dafür in etwa 900 Euro vom Gesamtelterngeld (Brutto) abgezogen bekommen und im Oktober nochmal ca. 300 Euro (brutto) verschenkt.
Kann man denn dagegen nichts machen ? Z. B. wenigstens auf eine Anrechnung des Augusts verzichten ?
Das ist ENORM und tut uns auch ganz schön weh.
Mein Arbeitgeber hatte mir dies so bewilligt.
Mein Sohn wurde aber am 23.August geboren.
Die Frechheit ist folgende:
Die Summe, die mir wegen der 9 Tage im August vom Elterngeld abgezogen wurde, (da ich im August noch verdiente) war höher, als der eigentliche Elterngeldanspruch für den August und wurde mir von der Gesamtsumme abgezogen. Ebenso wurde der Oktober gekürzt.
Im Klartext heißt das: Obwohl ich im August faktisch nicht in Erziehungszeit gewesen, habe ich dafür in etwa 900 Euro vom Gesamtelterngeld (Brutto) abgezogen bekommen und im Oktober nochmal ca. 300 Euro (brutto) verschenkt.
Kann man denn dagegen nichts machen ? Z. B. wenigstens auf eine Anrechnung des Augusts verzichten ?
Das ist ENORM und tut uns auch ganz schön weh.
Peter, Hamburg:
11.12.2014 08:15
Einige scheinen den Artikel nicht ganz verstanden zu haben.
Wenn man nach den Lebensmonaten beantragt, ist alles in Ordnung.
Beispiel 1: Kind wird am 15.2. geboren. Vater nimmt bis zum 15.4. Elternzeit. Das ergibt 2 Monate Elternzeit.
Beispiel 2: Kind wird am 15.2. geboren. Vater nimmt vom 1.3.-30.4. Elternzeit. Formal auch zwei Monate, aber aufgrund der Berechnung der Lebensmonate sind es drei. Der 1. Monat geht vom 15.2. bis zum 15.3., wovon in den ersten zwei Monaten noch gearbeitet wird. Vom 15.3. ist der zweite Monat, und danach fängt der dritte Monat an, in dem man ab 30.4. wieder voll arbeitet.
Wenn man nach den Lebensmonaten beantragt, ist alles in Ordnung.
Beispiel 1: Kind wird am 15.2. geboren. Vater nimmt bis zum 15.4. Elternzeit. Das ergibt 2 Monate Elternzeit.
Beispiel 2: Kind wird am 15.2. geboren. Vater nimmt vom 1.3.-30.4. Elternzeit. Formal auch zwei Monate, aber aufgrund der Berechnung der Lebensmonate sind es drei. Der 1. Monat geht vom 15.2. bis zum 15.3., wovon in den ersten zwei Monaten noch gearbeitet wird. Vom 15.3. ist der zweite Monat, und danach fängt der dritte Monat an, in dem man ab 30.4. wieder voll arbeitet.
Bob, Dortmund:
22.10.2014 17:16
Wie bitte schön soll die Behörde erfahren, dass mein Arbeitgeber nach dem Kalendermonat abgerechnet hat?
Rémi, Stuttgart:
18.08.2014 12:14
Kann ich nur einen Monat Elternzeit beantragen (z.B. 14. Monat) ?
Patrick, Frankfurt:
02.07.2014 10:04
Man(n) kann ja den Antrag erst abgeben, wenn das Kind tatsächlich geboren ist. Mein Sohn wurde am 02.10. geboren und ich habe 12 Monate gewählt. Was mich nur stutzig macht, ist das jeweilige Auszahlungsdatum. Im September bekomme ich z.B. neun Geld erst am 07.09. überwiesen....keine Ahnung wie der Staat sich das Mut laufenden Kosten wie Miete etc. vorstellt?!
Klaus, Osnabrück:
07.03.2014 11:28
Die bezahlte Elternzeit (Elterngeld) ist doch 14 Monate. 12 maximal pro Elternteil, aber z.Bsp: 7 Monate für jeden oder 12 für einen und 2 für den anderen, auch als Partnermonate zusammen.
Tom, München:
03.03.2014 09:13
Die Erklärung ist verständlich und das würde man den Behörden auch zutrauen. ABER: Ich habe unwissend den 1. und 14. Lebensmonat beantragt und das Elterngeld hat sich NICHT halbiert. Also stimmt dieser Artikel nicht oder es ist nur die halbe Wahrheit. Lasst euch hier nicht verunsichern!
Thomas, Stuttgart:
26.08.2013 15:10
und wie geht das, wenn man nicht weiß wann das Kind wirklich kommt?