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Aufteilung der Elternzeit


Die Elternzeit kann auf bis zu drei Abschnitte verteilt werden. Prinzipiell kann ein Teil der Elternzeit bis zum vollendeten achten Lebensjahr des Kindes genommen werden. Beginn und Ende der Elternzeit bis zum zweiten Geburtstag des Kindes muss im Antrag verbindlich festgelegt werden.

Aber aufgepasst: Habt ihr euren Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber abgegeben, ist er für euch bindend. Könnt ihr (z.B. aus finanziellen Gründen) Elternzeit nur nehmen, wenn ihr in dieser Zeit Teilzeit arbeiten dürft, müsst ihr das in eurem Elternzeit-Antrag vermerken! Es könnte sonst passieren, dass ihr Elternzeit nehmen müsst, der Arbeitgeber aber aus betrieblichen Gründen den Antrag auf Teilzeitarbeit ablehnt. Unser Muster für den Elternzeit-Antrag zur Vorlage beim Arbeitgeber bietet hierfür einen Formulierungsvorschlag an.

Checkliste: Elternzeit-Antrag


  • Antragsfrist vor Elternzeitbeginn: sieben Wochen;
  • Antrag muss schriftlich erfolgen, formloses Schreiben an deinen Chef genügt;
  • Genaue Daten angeben (wie Geburtsdatum oder den geplanten Zeitraum bis zum zweiten Geburtstag deines Kindes);
  • Evtl. Wunsch auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit bereits andeuten.


Musterantrag Elternzeit zur Vorlage beim Arbeitgeber


Hier gibt es einen Musterantrag Elternzeit zur Vorlage beim Arbeitgeber. Denn den Antrag auf Elternzeit müsst ihr schriftlich beim Arbeitgeber stellen.

Allgemeine Informationen und Tipps zum Thema Elternzeit findet ihr hier.

Rechtsanspruch auf Elternzeit


Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen, haben bis zum dritten Geburtstag des Kindes einen Rechtsanspruch auf Elternzeit. Der Antrag auf Elternzeit muss schriftlich gestellt werden, eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht erforderlich. Allerdings ist eine Frist einzuhalten: Spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn muss der Antrag gestellt werden. Während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz. Dieser beginnt frühestens acht Wochen vor Beginn der Elternzeit.

Empfehlung: Antrag für die ersten beiden Jahre stellen!


Niemand kann vorhersagen, wie euer weiterer beruflicher und privater Werdegang verlaufen wird. Ebensowenig, wie sich euer Kind entwickeln wird. Daher empfehlen wir, zunächst den Antrag auf Elternzeit nur für die ersten beiden Lebensjahre des Kindes zu stellen, für die Zeit danach später einen zweiten.

Bis zu zwölf Monate der Elternzeit können auch zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes genommen werden, wenn sie zwischen Geburt und drittem Lebensjahr nicht genommen wurden. Das nennt sich dann "Übertragung der Elternzeit" - auch dafür gibt es bei uns einen Muster-Elternzeit-Antrag zur Vorlage beim Arbeitgeber.

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