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Ehegatte und Kinder erben


Folge der Eheschließung ist, dass im Todesfall eines Ehepartners der andere Ehepartner und die gemeinsamen Kinder erben. Diese Teilung der Erbmasse ist aber nicht immer gewollt, etwa, wenn dadurch ein Unternehmen aufgeteilt wird. Haben die verheirateten Partner zudem jeweils Kinder aus früheren Ehen, führt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft im Erbfall häufig zu komplizierten Auseinandersetzungen.

Unterhalt nach der Geburt eines Kindes


Beim Ehegattenunterhalt musst du zwischen dem Unterhalt während der Trennung (Trennungsunterhalt) und dem Unterhalt nach der Scheidung (nachehelichen Unterhalt) unterscheiden. Während der Trennungsunterhalt bis zur rechtskräftigen Scheidung grundsätzlich ungeschmälert zu zahlen ist, besteht der nacheheliche Unterhaltsanspruch wegen Kindesbetreuung grundsätzlich nur drei Jahre nach der Geburt des Kindes, § 1570 BGB. Danach muss die Mutter, die ihre Kinder selbst betreut, regelmäßig zumindest teilweise arbeiten.

Auch dies ist nicht immer befriedigend. Hat sie etwa eine gut dotierte berufliche Tätigkeit wegen der Eheschließung und nachfolgenden Kindesbetreuung aufgegeben, wird sie nur schwer wieder eine neue ähnliche Tätigkeit finden.

Unterhalt nach der Geburt eines Kindes


Versorgungsausgleich


Der Versorgungsausgleich regelt die Rentenansprüche, die du und deine Partnerin in der Zeit von der Heirat bis zum Ende des Monats, vor dem der Scheidungsantrag bei Gericht eingegangen ist, erworben haben. Erfasst werden alle Anrechte auf eine Invaliditäts- oder Altersvorsorge einschließlich denjenigen aus einer betrieblichen Altersvorsorge und privaten Rentenversicherungsverträgen. Danach muss der Ehepartner, der höhere Versorgungsrechte als der andere Partner erworben hat, die Hälfte des Wertunterschieds ausgleichen. Vereinfacht gesagt, werden die während der Ehe erzielten Rentenansprüche beider Partner jeweils ausgerechnet, der niedrigere Betrag vom höheren Betrag abgezogen und der Überschuss zur Hälfte geteilt. Neu festgelegt wurde dies im seit dem 01.09.2009 geltenden Versorgungsausgleichgesetz (VersAusglG), wonach nun bei einer Ehe von unter drei Jahren die Durchführung des Versorgungsausgleichs bei Gericht beantragt werden muss.

Ungerecht kann die gesetzliche Regelung etwa sein, wenn ein selbstständiger Ehepartner trotz (hoher) Einkünfte aus seiner Selbstständigkeit alles ausgibt und seine Altersvorsorge auf Kosten seines in einem Angestelltenverhältnis tätigen Ehepartners betreiben will.

Ehevertrag


EhevertragBild: sofa83@photocase.com

Ihr wollt heiraten oder seid bereits verheiratet und denkt über mögliche Folgen einer Trennung oder eines plötzlichen Todesfalls nach? Dann solltet ihr einen Ehevertrag in Betracht ziehen. Wann er sinnvoll ist und welche Fallstricke man beachten sollte, liest du hier.

Die Ehe und ihre Folgen


Sicherlich willst du es vor deiner Hochzeit nicht hören: Aber in Deutschland wird fast jede zweite Ehe geschieden (Quelle: Statistisches Bundesamt). Speziell für Väter sind die finanziellen Folgen oft katastrophal und reichen bis zum wirtschaftlichen Ruin. Umgekehrt sind häufig auch die Mütter durch eine Scheidung monetär benachteiligt. Grund genug also, sich bis zum Kauf der Trauringe Gedanken über einen Ehevertrag zu machen. Aber auch wenn die Ehe vor dem Aus steht und eine Verständigung mit der Partnerin noch möglich ist, kannst du mit einem Ehevertrag einen hässlichen Rosenkrieg vermeiden.

Zugewinngemeinschaft: Manchmal sehr ungerecht


Ist durch einen Ehevertrag nichts anderes geregelt, tritt durch die Heirat der Güterstand der Zugewinngemeinschaft ein, § 1363 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Danach darf zwar jeder Ehepartner bei einer Scheidung sein sogenanntes Anfangsvermögen behalten, also alles
  • was ihm vor der Ehe gehörte, und
  • was ihm während der Ehe geschenkt sowie vererbt wurde.
Allerdings wird der während der Ehezeit entstandene Zugewinn (Vermögenszuwachs) bei der Scheidung geteilt. Der Zugewinn umfasst die Erträgnisse aus den Gegenständen, die den einzelnen Ehepartnern gehören, sowie dasjenige, was während der Ehe erwirtschaftet wurde.

Gefährlich ist diese Regelung vor allem für Unternehmer, Selbstständige und Vermögende. Hat etwa der Ehemann bei der Heirat ein kleines Unternehmen geführt und dieses im Laufe der Ehejahre ausgebaut, muss er die dadurch entstandene Wertsteigerung im Scheidungsfall zur Hälfte an seine Ehepartnerin auszahlen. Das kann dazu führen, dass der Unternehmer sein Geschäft schließen bzw. veräußern muss, weil er sonst den Zugewinn nicht ausgleichen kann. Ebenso birgt das während der Ehezeit geerbte elterliche Eigenheim Gefahren. Steigt der Wert der Immobilie, hat auch hier der andere Ehepartner Anspruch auf die Hälfte des Zugewinns.

Ein weiterer Fallstrick besteht darin, dass es beim Güterstand der Zugewinngemeinschaft kein negatives Anfangsvermögen gibt. Das hat erhebliche Auswirkungen, wenn ein Ehepartner bei der Heirat hoch verschuldet ist. Hilft ihm der andere Partner während der Ehe, diese Schulden zu begleichen, wird dies bei einer Scheidung im Rahmen der Zugewinngemeinschaft nicht berücksichtigt. Ebenso ungerecht kann der gesetzliche Regelfall bei großen Altersunterschieden zwischen den Ehepartnern oder aber bei einer Heirat mit einer ausländischen Partnerin sein, wo bei einer Scheidung das Recht des betreffenden Auslandstaats möglicherweise Anwendung findet.

Grenzen des Ehevertrags


Im Ehevertrag kannst du zwar vieles, aber nicht alles regeln. Ausgeschlossen sind
  • Vereinbarungen, die sittenwidrig sind, etwa weil ein Ehepartner auf alle ihm zustehenden Rechte verzichtet und dies unbillig ist,
  • Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich, die den Versicherungsträger (etwa deutsche Rentenversicherung Bund) benachteiligen oder innerhalb eines Jahres vor der Scheidung geschlossen werden,
  • Unterhaltsvereinbarungen, bei denen eine Bedürftigkeit des Ehepartners vorhersehbar ist oder die zu Lasten des Staates (Bezug von Arbeitslosengeld II) gehen.
Wichtig ist auch, dass du den Ehevertrag in regelmäßigen Abständen (etwa alle zehn Jahre) auf Aktualität und Gültigkeit überprüfst. Willst du noch mal checken, ob gemeinsame Kinder wirklich von dir sind, bringt das nachträgliche Errechnen des Zeugungstermins oft schon die gewünschte Klarheit.

Beratung, Abschluss und Kosten


Überlege dir, ob ein Ehevertrag sinnvoll ist oder du gemeinsam mit deiner (künftigen) Ehepartnerin einen Ehevertrag schließen möchtest. Durch einen Rechtsanwalt oder einen Notar kannst du dich beraten lassen. Die Kosten einer Erstberatung betragen ca. 200 bis 250 €. Da ein Ehevertrag jedoch der notariellen Beurkundung bedarf, solltest du direkt zum Notar gehen. Denn schließt du einen Ehevertrag, werden die Kosten der Erstberatung auf den Vertrag angerechnet. Die Kosten für den Ehevertrag selbst richten sich nach der Gebührenordnung der Notare. So fallen bei einem Geschäftswert von 100.000 € etwa 530 € und bei einem Geschäftswert von rund 200.000 € rund 1.000 € an Gebühren für den Notar an.

Helmut Walter

Versorgungsausgleich, Unterhalt und Erbe


Der Versorgungsausgleich und/oder Unterhaltansprüche des anderen Partners können durch einen Ehevertrag ausgeschlossen oder modifiziert werden, etwa durch völligen Verzicht oder Zahlung einer Abfindung anstelle des Erwerbs von Rentenanwartschaften bzw. nachehelicher Unterhaltsansprüche.

Unberührt von einem Ehevertrag bleiben jedoch die gesetzlichen Unterhaltsansprüche der Kinder. Diese können weder durch einen Ehevertrag noch auf sonstige Weise ausgeschlossen oder geschmälert werden.

In der Praxis werden im Ehevertrag häufig zugleich auch die gesetzlichen Erb- und Pflichtteilsansprüche modifiziert und der Erbfall geregelt, etwa durch das sogenannte Berliner Testament, in dem die Ehepartner sich gegenseitig zum Alleinerben einsetzen und bestimmen, dass mit dem Tod des zuletzt Verstorbenen das Erbe an die Kinder fallen soll.

Nicht in einen Ehevertrag gehören Vereinbarungen, die Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungs- oder Umgangsrechte für die gemeinsamen Kinder beinhalten. Kommst du mit deiner Ehepartnerin hier im Trennungsfall zu keiner Einigung, solltet ihr euch an das Jugendamt oder das Familiengericht wenden.

Was du im Ehevertrag regeln kannst


Gütertrennung oder modifizierter Zugewinn


Um die Ungerechtigkeiten des gesetzlichen Güterstands der Zugewinngemeinschaft auszuschalten, kannst du im Ehevertrag eine Gütertrennung vereinbaren. Damit fällt der Zugewinnausgleich über die Wertsteigerungen des Anfangsvermögens weg. Gemeinsam während der Ehe angeschaffte Gegenstände werden aufgeteilt bzw. deren hälftiger Wert erstattet. Ebenso kann auch der gesetzliche Zugewinnausgleich im Ehevertrag modifiziert werden, etwa durch Vereinbarungen, wonach Unternehmen oder geerbte Immobilien vom Zugewinnausgleich nicht erfasst werden. Ist die in der Praxis seltene Gütergemeinschaft vereinbart, richtet sich diese nach den Bestimmungen des Ehevertrags.

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