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Vaterschaftsanerkennung


Vaterschaftsanerkennung - Was braucht man?Bild: kolinko_tanya-fotolia.com

Ein wichtiger Gang zur Behörde: die Anerkennung der Vaterschaft. Wir zeigen, wie es geht und worauf ihr achten müsst.

Das Recht auf Kenntnis der Abstammung


Du wirst Vater, freust dich drauf und bist mit der Mutter des Kindes verheiratet. Kein Problem, jedes Amt glaubt dir, dass du der Vater bist. Aber immer weniger Männer und Frauen lassen sich trauen. Und für nicht verheiratete Väter gilt: sie müssen die Vaterschaft anerkennen.

Jedes Kind hat ein Recht, seinen Vater zu kennen. Das ist ein Menschenrecht. Denn für jeden Menschen ist es wichtig zu wissen, wo er herkommt. Außerdem ist es eine Verwandtschaftslinie, Großeltern, Tanten und Onkel gehören auch dazu. Dem Staat ist allerdings am Wichtigsten, die materielle Versorgung seiner neuen Bürger sichergestellt zu wissen. Der Vater ist seinen Kindern gegenüber zu Unterhalt verpflichtet. Und sie dürfen erben, wenn er gestorben ist.

Das ganze ist ein hoheitlicher Akt und hat deswegen auf einer Amtsstube zu erfolgen und beurkundet zu werden. Beim Jugendamt, Standesamt oder Amtsgericht ist die Vaterschaftsanerkennung oft kostenfrei, bei einem Notar in jedem Fall gebührenpflichtig. Doch auch manche Standesämter erheben Gebühren von bis zu 30 Euro, manche nur, wenn die Vaterschaft nach der Geburt anerkannt werden soll. Also solltet ihr euch am besten vorher bei der jeweiligen Kommune nach den Kosten erkundigen. Von der jeweils niedergelegten Urkunde erhalten Vater, Mutter und Kind je eine beglaubigte Abschrift. Manche Ämter verlangen auch dafür Gebühren.

Alle müssen wollen, dass der Vater der Vater ist


Die Anerkennung der Vaterschaft muss einvernehmlich erfolgen. Das heißt, die Mutter muss zustimmen. Dass sie dem zustimmt, muss ebenfalls amtlich beurkundet werden. Geht aber recht schnell und vor allem auch bei dem gleichen Amt.

Zur Anerkennung der Vaterschaft müssen beide Eltern die Amtsstube aufsuchen, das muss aber nicht gemeinsam geschehen. Es ist natürlich empfehlenswert, das ganze zeitnah über die Bühne zu bringen. Das ist vor allem dann wichtig, wenn das Kind Unterhalt von seinem Vater verlangt; z.B. wenn die Eltern getrennt leben. Denn das ist rechtlich nur zulässig, wenn alle notwendigen Zustimmungen vorliegen. Im Ausland kann das alles auch auf einem deutschen Konsulat erfolgen. Wenn die Frau der Vaterschaftsanerkennung ein Jahr nach der Beurkundung nicht zugestimmt hat, kann der Mann seine Anerkennung widerrufen.

Wenn das Gericht die Vaterschaft feststellen muss


Aber der mitunter nervige Gang zum Amt kann - und das ist gut - auch vor der Geburt des Kindes absolviert werden. Denn danach hat man ja nun wirklich Besseres zu tun!

Etwas schwieriger ist es, wenn die Mutter noch minderjährig ist. Dann muss rechtlich gesehen das Kind der Anerkennung der Vaterschaft ebenfalls zustimmen. Da es das ja selbst noch nicht kann - und ein "uuuäääh" ist ja kein eindeutiges "ja" oder "nein" - muss das der gesetzliche Vormund oder Pfleger des Kindes tun. Näheres regelt das Vormundschaftsrecht.

Wenn ein Mann die Vaterschaft nicht anerkennen will, so muss sie gerichtlich festgestellt werden. Den Antrag können die Mutter oder das Kind stellen. Über die Zulässigkeit entscheidet das Familiengericht. Hier empfiehlt es sich oft, für das Kind eine Beistandschaft des Jugendamtes zu beantragen. Denn dann vertritt das Jugendamt das Kind vor Gericht, und zwar kostenfrei. Ein solches Verfahren kann sich allerdings über längere Zeit hinziehen, da üblicherweise Sachverständigengutachten eingeholt werden.

Nun kommt es durchaus vor, dass eine Frau nicht weiß oder nicht angeben will, wer der Vater ihres Kindes ist. Allerdings bewerten die Gerichte üblicherweise das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung höher. Daher kann sie zur Mitwirkung bei der Feststellung der Vaterschaft gezwungen werden. Arbeitet sie nicht aktiv mit, indem sie z.B. Name und Adresse möglicher Väter nennt, kann es zur Folge haben, dass die Unterhaltsvorschusskasse ihr kein Geld auszahlt.

Potentielle Väter bekommen dann Post vom Jugendamt. Sie müssen einem Vaterschaftstest zustimmen. Den müssen sie auch selbst bezahlen, da können leicht mehrere hundert Euro zusammenkommen. Übrigens auch, wenn dabei herauskommt, dass sie nicht der Vater sind. Weigern sie sich, wird das Gericht die Feststellung der Vaterschaft verlangen. Dann wird es deutlich teurer, 2500 Euro und mehr sind durchaus im üblichen Bereich. Allerdings muss hier nur der tatsächlich festgestellte Vater zahlen.

Ralf Ruhl

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