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Elterngeld - erforderliche Unterlagen


Elterngeld Antrag stellenBild: fotolia - Steffen Zimmermann
Die folgenden Unterlagen braucht ihr für den Antrag auf Elterngeld. Beginnt frühzeitig mit dem Zusammenstellen, denn im Einzelfall kann es manchmal länger dauern, die notwendigen Nachweise zu erhalten. Außerdem habt ihr, wenn das Baby einmal da ist, besseres zu tun als zu Ämtern zu laufen.

Geburtsbescheinigung


Die habt ihr euch ja schon im Krankenhaus abgeholt oder von der Hebamme bekommen. Dann bist du damit zum Rathaus geflitzt und hastgemeldet, dass ein neuer Bürger in der Stadt lebt.

Arbeitszeitbestätigung


Wenn Du während der Elternzeit in Teilzeit weiterarbeiten möchtest, musst Du dir das von deinem Arbeitgeber bestätigen lassen. Wichtig: die genaue Angabe über die vereinbarte Arbeitszeit!

Einkommensnachweise


Für die Ermittlung des Elterngeldes sind die zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes maßgeblich. Hier muss man sich also ggfs. Bescheinigungen vom Arbeitgeber besorgen, wenn sie nicht sowieso monatlich zugesandt werden. Darauf besteht ein Rechtsanspruch!

Für Selbständige ist das etwas schwieriger. Hier gilt grundsätzlich der letzte Steuerbescheid, denn es wird der durchschnittliche monatliche Gewinn errechnet. Wer Sozialleistungen und Lohnersatzleistungen erhält, muss diese ebenfalls nachweisen. Merkwürdig: Das gilt auch für die Leistungen, die nicht auf das Elterngeld angerechnet werden.

Geschwisterbonus


Wird der Geschwisterbonus beantragt, muss man natürlich nachweisen, dass es Geschwister gibt und wie alt sie sind. Am einfachsten über die Geburtsurkunde bzw. das Familien-Stammbuch.

Mutterschaftsgeld


Ihr braucht die Bestätigung der Krankenkasse über die Zahlung des Mutterschaftsgeldes. Ebenso eine Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld. Weil bis acht Wochen nach der Geburt wird ja Mutterschaftsgeld gezahlt, erst danach Elterngeld.

Alleinstehende Eltern


Wer als alleinstehender Elternteil die 12 Monate Elterngeld (14 Monate abzüglich zwei Monate Mutterschaftsgeld!) in Anspruch nehmen will, muss nachweisen, dass er/sie nicht mit dem Partner/in in einer Wohnung lebt. Und ggfs. sich das alleinige Sorgerecht durch die Gemeinde bestätigen lassen.

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