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Was ist Elternzeit?


Welche Voraussetzungen müssen für den Anspruch auf Elternzeit erfüllt sein?


Wer darf Elternzeit nehmen?

Wer hat keinen Anspruch auf Elternzeit?

Können auch Väter Elternzeit nehmen?

Elternzeit: Voraussetzungen für den Anspruch


Elternzeit: Voraussetzungen für den AnspruchBild: time./photocase.de

Gilt Elternzeit auch für nicht leibliche Kinder?

Welche Besonderheiten gelten bei nicht leiblichen Kindern?

Können Adoptiv- und Pflegeeltern Elternzeit nehmen?

Können Großeltern Elternzeit nehmen?

Können Alleinerziehende Elternzeit nehmen?

Können Auszubildende, Praktikanten und Volontäre Elternzeit nehmen?

Können Studenten Elternzeit nehmen?

Können Bürger ohne deutschen Pass Elternzeit nehmen?

Können gleichgeschlechtliche Eltern Elternzeit nehmen?

Können Grenzgänger Elternzeit nehmen?

Können Beamte und Soldaten Elternzeit nehmen?

Können Arbeitslose Elternzeit nehmen?

Können Selbstständige Elternzeit nehmen?

Haben Geringverdiener und Beschäftigte, die in Teilzeit, Heimarbeit oder befristet arbeiten, Anspruch auf Elternzeit?

Was ist Elternzeit?

Die Elternzeit ist eine berufliche Auszeit für Eltern - Mütter und Väter. Sie dauert bis zu drei Jahre und wird beim Arbeitgeber beantragt. Sinn und Zweck der Elternzeit ist es, sich nach der Geburt des Kindes mehr Zeit für die Familie nehmen zu können - darauf haben alle Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch. Während der Elternzeit besteht das Arbeitsverhältnis weiter. Die Arbeitszeit ruht entweder ganz oder wird auf maximal 30 Wochenstunden verkürzt.

Hier findest du weitere Infos zur Elternzeit:

Artikel: Antrag auf Elternzeit

Artikel: Teilzeitarbeit und Elternzeit

Welche Voraussetzungen müssen für den Anspruch auf Elternzeit erfüllt sein?

Gleicher Haushalt: Du musst mit deinem Kind im selben Haushalt leben.

Selbst betreuen: Du musst das Kind in deinem Haushalt (überwiegend) selbst betreuen und erziehen.

Reduzierung der Arbeitszeit: Du darfst während deiner Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten.

Weitere Infos zu den Regelungen über Teilzeitarbeit in der Elternzeit findest du hier:

Artikel: Teilzeitarbeit und Elternzeit

Wer darf Elternzeit nehmen?

Grundsätzlich alle Mütter und Väter, die angestellt oder verbeamtet sind. Dazu zählen auch Teilzeitarbeiter, Heimarbeiter, Geringverdiener und befristet Beschäftigte, ebenso Auszubildende. Auch ausländische Staatsbürger dürfen Elternzeit beanspruchen, wenn sie mit einem Arbeitsvertrag nach deutschem Arbeitsrecht ausgestattet sind - es gibt keine Unterschiede bei den Nationalitäten.

Nicht nur die leiblichen Eltern können Elternzeit nehmen, sondern auch Pflegeeltern, Adoptiveltern und Großeltern. In Härtefällen, wie z.B. bei schwerer Krankheit, Behinderung oder Tod der Eltern, können auch weitere nahe Verwandte (Geschwister, Tanten und Onkel) Elternzeit beantragen. In Patchwork-Familien kann für das Kind des Partners aus einer früheren Beziehung Elternzeit beansprucht werden - sofern der Partner als Sorgeberechtigter zustimmt. Für gleichgeschlechtliche Paare greift der Anspruch ebenfalls, sofern sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

Wer hat keinen Anspruch auf Elternzeit?

Personen, die in keinem Arbeitsverhältnis stehen, haben auch keinen Anspruch auf Elternzeit. Elternzeit ist daher für Selbstständige, Hausfrauen und -männer, erwerbslose Studenten, Schüler, Arbeitslose, Ehrenamtliche und Absolventen eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres (FSJ, FÖJ) ausgeschlossen.

Wer keinen Anspruch auf Elternzeit hat, kann aber dennoch Anspruch auf Elterngeld haben!

Nähere Informationen zum Anspruch auf Elterngeld findest du in unseren Elterngeld-FAQs:

Elterngeld: Anspruchsvoraussetzungen

Können auch Väter Elternzeit nehmen?

Na klar, auch Väter dürfen ab dem Tag der Geburt des Kindes Elternzeit nehmen.

Gilt Elternzeit auch für nicht leibliche Kinder?

Ja, Elternzeit kann auch für nicht leibliche Kinder beantragt werden: Dazu zählen Adoptivkinder, Kinder des Partners aus einer früheren Beziehung, Pflegekinder, in Härtefällen, wie z.B. bei schwerer Krankheit, Behinderung oder Tod der Eltern, auch Kinder von nahen Verwandten (Enkelkinder, Geschwisterkinder, Nichten und Neffen).

Welche Besonderheiten gelten bei nicht leiblichen Kindern?

Adoptivkinder: Sobald das Adoptivkind mit dir in einem Haushalt lebt, hast du Anspruch auf Elternzeit. Die maximal drei Jahre Elternzeit kannst du für Adoptivkinder sogar bis zum vollendeten achten Lebensjahr beantragen. Auch in gleichgeschlechtlichen Beziehungen können die Lebenspartner für das adoptierte Kind Elternzeit nehmen - dazu muss die Lebenspartnerschaft allerdings offiziell eingetragen sein und somit "eheähnlichen" Status besitzen.

Pflegekinder: Auch bei Vollzeit-Pflegekindern kannst du Elternzeit beanspruchen, sobald du das Kind in deinen Haushalt aufgenommen hast. Bis zu seinem achten Geburtstag darfst du Elternzeit beantragen. Allerdings musst du dir vorher die Zustimmung der sorgeberechtigten Eltern einholen.

Kinder des Partners aus früherer Beziehung: Wenn du und dein Partner verheiratet seid oder in einer "eingetragenen Partnerschaft" (bei gleichgeschlechtlichen Paaren) lebt, kannst du für das Partnerkind Elternzeit beantragen. Zusätzlich brauchst du die Zustimmung deines sorgeberechtigten Partners.

Kinder naher Verwandter:
Nichten, Neffen, Geschwisterkinder: Für Kinder der nächsten Verwandtschaft hast du in Härtefällen ein Anrecht auf Elternzeit, nämlich wenn die leiblichen Eltern schwer erkrankt, behindert oder verstorben sind.
Enkelkinder: Auch Großeltern können bei schwerer Erkrankung, Behinderung oder Tod der Eltern die Elternzeit für ihre Enkel nehmen. Weiterhin auch dann, wenn die leiblichen Eltern noch minderjährig oder in der Ausbildung sind (in diesem Fall müssen die leiblichen Eltern auf ihre Elternzeit verzichten).

Können Adoptiv- und Pflegeeltern Elternzeit nehmen?

Ja, auch Adoptiv- und Pflegeeltern können Elternzeit nehmen. Sobald das Kind bei dir zuhause lebt, gilt dein Anspruch auf Elternzeit - dazu muss das Adoptionsverfahren nicht offiziell abgeschlossen sein. Bis zum vollendeten achten Lebensjahr deines Schützlings darfst du die Elternzeit von maximal drei Jahren beantragen.

Können Großeltern Elternzeit nehmen?

Ja, auch Großeltern können bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen - eine sogenannte "Großelternzeit". Voraussetzung ist, dass die Eltern des Kindes minderjährig sind oder während der Schulzeit bzw. der Ausbildung ihr Kind bekommen haben und es nicht selbst betreuen können. Auch bei Härtefällen - wenn z.B. die Eltern schwer krank, behindert oder verstorben sind - haben die Großeltern ein Recht auf Elternzeit.

Können Alleinerziehende Elternzeit nehmen?

Ja, auch Alleinerziehende können maximal drei Jahre Elternzeit beanspruchen, sofern sie vor der Geburt des Kindes berufstätig waren.

Können Auszubildende, Praktikanten und Volontäre Elternzeit nehmen?

Ja, Auszubildende, Praktikanten und Volontäre sind Arbeitnehmern gleichgestellt. Somit haben auch sie Anspruch auf Elternzeit. Wenn du dich in einer Ausbildung befindest, studierst oder eine Weiterbildung machst, wird die Zeit deiner Elternzeitpause einfach hinten angehängt. Auch wenn der Ausbildungsvertrag auf einen bestimmten Zeitpunkt befristet war, endet er erst, wenn du deine jeweilige Ausbildung beendet hast.

Können Studenten Elternzeit nehmen?

Solange du als Student in keinem Arbeitsverhältnis stehst, hast du auch keinen Anspruch auf Elternzeit. Wenn du dein Studium durch eigene Erwerbstätigkeit finanzierst, hast du - adäquat zu Arbeitnehmern - Anrecht auf Elternzeit. Erwerbstätige Studierende müssen während der Elternzeit - wie auch andere Arbeitnehmer - ihre Arbeitszeit auf 30 Wochenstunden begrenzen. Studierende in Elternzeit können bis zu sechs Urlaubssemester beantragen.

Können Bürger ohne deutschen Pass Elternzeit nehmen?

Ja, auch Bürger ohne deutschen Pass können die Elternzeit für sich nutzen, wenn sie eine Arbeitserlaubnis haben und mit einem deutschen Arbeitsvertrag ausgestattet sind. Es gibt keine Unterschiede zwischen EU- und Nicht-EU-Staatsbürgern.

Einen Mustervertrag nach deutschem Arbeitsrecht findest du hier:

Arbeitsvertrag nach deutschem Arbeitsrecht (Muster)

Können gleichgeschlechtliche Eltern Elternzeit nehmen?

Ja, sobald gleichgeschlechtliche Paare ihre Lebenspartnerschaft offiziell eintragen lassen, kann jeder Partner/jede Partnerin Elternzeit für ihr leibliches oder adoptiertes Kind beanspruchen. Frühester Beginn der Elternzeit ist der Tag, an dem das Kind in deinen Haushalt aufgenommen wird.

Können Grenzgänger Elternzeit nehmen?

Ja, solange dein Arbeitsvertrag nach deutschem Arbeitsrecht gilt, kannst du - unabhängig vom Wohn- und Arbeitsort - Elternzeit beanspruchen.

Können Beamte und Soldaten Elternzeit nehmen?

Ja, Beamte haben nach den jeweiligen Verordnungen des Bundes und der Länder Anspruch auf Elternzeit. Auch Berufs- und Zeitsoldaten können nach den jeweiligen Vorschriften Elternzeit beanspruchen.

Können Arbeitslose Elternzeit nehmen?

Du kannst nicht von einer Arbeit befreit werden, die du nicht hast. Erwerbslose sind daher von der gesetzlichen Elternzeit ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Elterngeld und Arbeitslosengeld II besteht allerdings dennoch.

Weitere Infos zum Anspruch auf Elterngeld und zu weiteren Leistungen gibt’s hier:

Elterngeld: Anspruchsvoraussetzungen

Elterngeld: Sozialleistungen, Lohnersatzleistungen, Versicherung

Können Selbstständige Elternzeit nehmen?

Da Selbstständige ihre Zeit ohnehin frei einteilen können, sind sie von der gesetzlichen Elternzeit ausgeschlossen.

Ein Anspruch auf das staatliche Elterngeld besteht aber dennoch.

Genaue Informationen zum Anspruch auf Elterngeld für Selbstständige findest du in unseren Elterngeld-FAQs:

Elterngeld: Anspruchsvoraussetzungen

Haben Geringverdiener und Beschäftigte, die in Teilzeit, Heimarbeit oder befristet arbeiten, Anspruch auf Elternzeit?

Ja, die Elternzeit kann in jedem Arbeitnehmerverhältnis genutzt werden. Auch Geringverdiener, Teilzeitarbeitskräfte, Heimarbeiter und befristet Beschäftigte haben also Anspruch auf Elternzeit. Befristete Arbeitsverträge verlängern sich durch die Elternzeit allerdings nicht.

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