väterzeit.de - Vater sein, Mann bleiben

zur Druckansicht

Ist Elternzeit bezahlt?


Was ist der Unterschied zwischen Elternzeit und Elterngeld?


Was muss ich beachten, wenn ich während der Elternzeit Elterngeld beantragen will?

Kann ich während der Elternzeit Arbeitslosengeld beziehen?

Wie wirkt sich die Elternzeit auf meine Arbeitslosenversicherung aus?

Elternzeit: Finanzierung und Versicherung


Elternzeit: Finanzierung und VersicherungBild: time./photocase.de

Wie wirkt sich die Elternzeit auf meine Krankenversicherung aus?

Wie wirkt sich die Elternzeit auf meine Rentenversicherung aus?

Ist Elternzeit bezahlt?

Wenn das Arbeitsverhältnis in der Elternzeit ruht und du nicht in Teilzeit arbeitest, erhältst du auch keinen Lohn. Als Ersatzleistung kann für maximal 14 Monate das staatliche Elterngeld beantragt werden. Das Elterngeld beträgt in der Regel zwischen 65 und 67 Prozent des früheren Nettomonatsgehalts - mindestens aber 300 Euro und höchstens 1800 Euro monatlich pro Kind.

Zur Elterngeldberechnung siehe auch unsere Elterngeld-FAQs:

Elterngeld: Berechnung

Was ist der Unterschied zwischen Elternzeit und Elterngeld?

Elternzeit und Elterngeld sind zwei unterschiedliche staatliche Leistungen und werden auch unterschiedlich beantragt. Das Elterngeld soll fehlendes Einkommen in der Elternzeit zu einem Teil kompensieren und wird bei staatlichen Elterngeldstellen beantragt. Die Elternzeit ist eine berufliche Auszeit. Du meldest sie bei deinem Chef an und erhältst durch sie gleichzeitig das Recht, dein Arbeitsverhältnis nach dem Ende der Auszeit fortzusetzen.

Hier findest du weitere Infos zur Kombination von Elternzeit und Elterngeld:

Artikel: Elternzeit und Elterngeld

Was muss ich beachten, wenn ich während der Elternzeit Elterngeld beantragen will?

Zeiträume aufeinander abstimmen: Das Elterngeld wird nach Lebensmonaten des Kindes gezahlt, nicht nach Kalendermonaten! Daher kann es für dich finanziell von Vorteil sein, wenn du deine Elternzeit nicht mit einem Kalendermonat beginnen lässt, sondern mit einem Lebensmonat. Einkommen, das du während des Elterngeldbezugs erwirbst, mindert nämlich das Elterngeld.

Beispiel: Dein Kind wird am 25.03.2015 geboren. Wenn du zwei Monate Elternzeit nach Kalendermonaten nimmst, dauert deine Auszeit also vom 01.04.2015 bis 31.05.2015. In diesem Fall würde allerdings dein Einkommen aus der Zeit vom 25.03.2015-31.03.2015 mindernd auf das Elterngeld angerechnet. Und du verschenkst durch diese sechs Tage fast eine gesamte Monatszahlung Elterngeld. Besser ist es da schon, wenn du die zwei Monate Elternzeit nach Lebensmonaten, also direkt vom 25.03.2015 bis 24.05.2015 nimmst - auf diese Weise wird nämlich kein Erwerbseinkommen angerechnet.
Deine Elternzeit und die Monate, in denen du Elterngeld erhältst, sollten sich also möglichst taggenau decken!

Genaueres zur Berücksichtigung der Lebensmonate findest du hier:

Artikel: Stolperstein Lebensmonat

Partnermonate ausnutzen: Jeder Elternteil kann grundsätzlich 12 Monate Elterngeld beziehen. Sogar maximal 14 Monate sind möglich, wenn dein Partner/deine Partnerin auch mindestens zwei Monate Elternzeit nimmt - die sog. "Partnermonate". Da die beiden Monate häufig von den Vätern genommen werden und die Mütter meistens länger zuhause beim Kind bleiben, werden die Partnermonate oft "Vätermonate" genannt.

Teilzeitarbeit: Während du Elternzeit und Elterngeld beanspruchst, darfst du nur maximal 30 Wochenstunden arbeiten. Wenn du Elterngeld beantragen möchtest, kannst du dein Stundenpensum als Angestellte(r) durch einen entsprechenden Teilzeitvertrag nachweisen. Als Selbstständige(r) kannst du etwa durch eine reduzierte Auftragslage oder eine zusätzlich eingestellte Hilfskraft glaubhaft verdeutlichen, dass du dich an die 30-Stunden-Grenze hältst.
Das Zusatzeinkommen aus deiner Teilzeitarbeit wird auf das Elterngeld angerechnet und verringert entsprechend die monatlichen Bezüge.

Mehr Infos zur Teilzeitarbeit während des Elterngeldbezuges findest du hier:

Artikel: Teilzeitarbeit und Elternzeit

Kann ich während der Elternzeit Arbeitslosengeld beziehen?

Ja. Wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis zu Beginn deiner Elternzeit ausläuft, hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Der Anspruch kann auch entstehen, wenn du vorher einen Vollzeitjob hattest und dein Chef deinen Antrag auf Teilzeitarbeit in der Elternzeit ablehnt. Das bedeutet, du kannst während der Elternzeit Arbeitslosengeld beziehen, wenn du eine Teilzeitbeschäftigung von maximal 30 Wochenstunden suchst. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist, dass du dem Arbeitsamt für eine Vermittlung zur Verfügung stehst. Zusätzlich musst du als eine weitere Grundvoraussetzung mindestens zwölf zusammenhängende Monate lang Lohn bezogen haben.

Beachte: Wenn du während der Elternzeit Elterngeld erhältst, addieren sich Elterngeld und Arbeitslosengeld I nicht! Das ALG I wird auf das Elterngeld angerechnet (der Mindest-Elterngeldsatz von 300 Euro ist davon ausgenommen).

Weitere Infos zur Kombination von Elterngeld mit zusätzlichen Leistungen findest du in unseren Elterngeld-FAQs:

Elterngeld: Sozialleistungen, Lohnersatzleistungen und Versicherung

Wie wirkt sich die Elternzeit auf meine Arbeitslosenversicherung aus?

Die Arbeitslosenversicherung bleibt grundsätzlich bis zum dritten Geburtstag des Kindes erhalten. Eine beitragsfreie Weiterversicherung ist also für alle Eltern möglich, die zuvor sozialversicherungspflichtig erwerbstätig waren oder Arbeitslosengeld bezogen haben.

Beachte: Dieser Versicherungsschutz gilt nur für die Zeit vor dem dritten Geburtstag deines Kindes und nicht für übertragene Monate.

Wie wirkt sich die Elternzeit auf meine Krankenversicherung aus?

Gesetzlich pflicht- und familienversicherte Eltern bleiben für die Dauer der Elternzeit krankenversichert. Zudem ist die Versicherung beitragsfrei, solange die Eltern außer Elterngeld keine weiteren beitragspflichtigen Einkünfte (z. B. Verdienst aus Teilzeitarbeit) haben. Das Elterngeld selbst ist beitragsfrei.

Privatversicherte müssen ihre Beiträge dagegen komplett selbst zahlen, auch den Teil, den vor der Elternzeit der Arbeitgeber übernommen hat.

Wie wirkt sich die Elternzeit auf meine Rentenversicherung aus?

Sofern du während der Elternzeit nicht in Teilzeit arbeitest, musst du auch keine Rentenversicherungsbeiträge abführen. Die Beiträge werden nach der Geburt pauschal durch den Bund gezahlt. Es werden drei Erziehungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet - als "rentensteigernde Kindererziehungszeit". Wenn du während der Elternzeit in Teilzeit arbeitest, steigern sich deine Rentenansprüche zusätzlich.

Beachte: Die angerechneten Erziehungsjahre werden grundsätzlich dem Rentenkonto der Mutter zugeschrieben. Soll die Zeit dem Konto des Vaters zugeschrieben werden, muss dies gesondert beim zuständigen Rentenversicherungsträger angemeldet werden. Diese gemeinsame Erklärung kann immer nur mit Wirkung für die Zukunft und nur für maximal zwei Monate rückwirkend abgegeben werden.

Kommentar zu diesem Thema schreiben:

Name, Ort:
Mein Kommentar:
Bisher wurden noch keine Kommentare abgegeben.

zur Druckansicht