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Die wichtigsten Fragen vor der Elternzeit


Elternzeit: Beruf und Ausbildung


Elternzeit: Beruf und AusbildungBild: time./photocase.de

Welche Auswirkungen hat die Elternzeit auf Ausbildung oder Studium?

Wann sollte ich meinen Chef über meine Elternzeitpläne informieren?

Was sollte ich beachten, wenn ich mit meinem Chef über meine Elternzeitpläne spreche?

Kann bei einem Arbeitgeberwechsel mein Antrag noch nachträglich abgelehnt werden?

Die wichtigsten Fragen während der Elternzeit


Kann ich während der Elternzeit studieren?

Wann muss ich meinen Chef darüber informieren, wie ich mit dem dritten Elternzeitjahr verfahren will?

Kann ich meine Elternzeit kurzfristig verlängern oder verkürzen?

Darf mein Arbeitgeber eine kurzfristige Verlängerung oder Verkürzung der Elternzeit ablehnen?

Wie wirkt sich die Elternzeit auf meinen Jahresurlaub aus?

Kann der Resturlaub übertragen werden?

Muss mein Chef der Übertragung der Elternzeit zustimmen?

Darf ich während meiner Elternzeit (in Teilzeit) arbeiten?

Wie viele Stunden darf ich nebenbei arbeiten?

Darf mein Chef meinen Antrag auf Teilzeitarbeit in der Elternzeit ablehnen?

Darf ich während der Elternzeit weiter in Teilzeit arbeiten, wenn ich bereits vorher in Teilzeit gearbeitet habe?

Wie wirkt sich Teilzeitarbeit in der Elternzeit auf Elterngeldzahlungen aus?

Darf ich in der Elternzeit woanders arbeiten oder mich selbstständig machen?

Habe ich Anspruch auf berufliche Sonderzahlungen?

Kann mir während der Elternzeit gekündigt werden?

Wann endet der Kündigungsschutz?

Wie wirkt sich eine Insolvenz des Arbeitgebers in der Elternzeit aus?

Habe ich zum Ende der Elternzeit ein Sonderkündigungsrecht?

Die wichtigsten Fragen nach der Elternzeit


Verlängert sich durch Elternzeit ein befristetes Arbeitsverhältnis?

Wann sollte der Wiedereinstieg in den Beruf besprochen werden?

Habe ich Anspruch auf meinen alten Arbeitsplatz?

Habe ich auch nach Ende der Elternzeit Anspruch auf einen Teilzeitjob?

Kann ich mit meinem Chef Absprachen treffen, die von den gesetzlichen Vorgaben abweichen?

Was ist zu beachten, wenn ich nach der Elternzeit arbeitslos bin?

Welche Auswirkungen hat die Elternzeit auf Ausbildung oder Studium?

Elternzeit wird nicht auf Ausbildungszeiten angerechnet. Ausbildungszeiten verlängern sich dementsprechend. Das bedeutet: Wenn du dich in einer Ausbildung befindest, studierst oder eine Weiterbildung machst, wird die Zeit deiner Elternzeitpause einfach hinten angehängt. Auch wenn der Ausbildungsvertrag auf einen bestimmten Zeitpunkt befristet war, endet er erst, wenn du deine jeweilige Ausbildung beendet hast.

Wann sollte ich meinen Chef über meine Elternzeitpläne informieren?

Generell so früh wie möglich. Wenn du allerdings den Kündigungsschutz der Elternzeit ausnutzen willst, beachte, dass dieser erst acht Wochen vor Beginn der Elternzeit in Kraft tritt. Wenn du davon die Elternzeit-Anmeldefrist von sieben Wochen abziehst, bleibt dir also nur eine Woche, in der du rechtlich abgesichert bist.

Was sollte ich beachten, wenn ich mit meinem Chef über meine Elternzeitpläne spreche?

Bereite dich gut auf das Gespräch vor, sodass du deinem Chef alle wesentlichen Details präsentieren kannst. Sprich im Vorfeld mit deiner Partnerin/deinem Partner darüber, wer von euch wann Elternzeit nehmen will und mit welchem Anteil ihr danach wieder arbeiten gehen wollt. Hol dir auch Erfahrungsberichte von Kollegen ein. Durch eine gute Vorbereitung zeigst du deinem Chef, dass du dir Gedanken darüber gemacht hast, wie es in der Zwischenzeit im Betrieb ohne dich weitergehen soll.

Weitere Vorbereitungs-Tipps für das Gespräch mit dem Chef findest du hier:

Artikel: Wie sage ich es meinem Chef

Kann bei einem Arbeitgeberwechsel mein Antrag noch nachträglich abgelehnt werden?

Auch gegenüber einem neuen Arbeitgeber hast du Anspruch auf Elternzeit. Bei übertragenen Elternzeit-Monaten, die du bis zum achten Geburtstag deines Kindes nehmen kannst, ist dein neuer Arbeitgeber allerdings nicht an die Zustimmung deines alten Chefs zum Übertrag gebunden.

Kann ich während der Elternzeit studieren?

Ja, du darfst während der Elternzeit studieren. Wenn du nebenbei allerdings arbeiten willst, ist eine maximale Wochenstundenzahl von 30 Stunden festgelegt. Grundsätzlich stehen Studierenden in Elternzeit bis zu sechs Urlaubssemester zu.

Wann muss ich meinen Chef darüber informieren, wie ich mit dem dritten Elternzeitjahr verfahren will?

Sieben Wochen vor dem geplanten Beginn deines dritten Jahres Elternzeit - also sieben Wochen vor dem zweiten Geburtstag des Kindes. Wie schon bei der ersten Anmeldung deiner Elternzeit gilt auch für die letzten 12 Monate die Sieben-Wochen-Frist.

Beachte: Für Kinder, die ab dem 01.07.2015 geboren werden, verlängert sich diese Frist mit Inkrafttreten der "Elterngeld Plus"-Reform von sieben auf 13 Wochen.

Kann ich meine Elternzeit kurzfristig verlängern oder verkürzen?

Du benötigst die Zustimmung deines Chefs, wenn du deine eingereichte Elternzeit nachträglich verlängern oder verkürzen willst.

In Sonderfällen kannst du zunächst ohne Einverständnis deines Chefs die Elternzeit verkürzen oder verlängern (etwa bei der Geburt eines weiteren Kindes, schwerer Krankheit, schwerer Behinderung oder Tod eines Elternteils oder eines Kindes, gefährdeter wirtschaftlicher Existenz der Eltern, etc.). Innerhalb von vier Wochen kann dein Chef allerdings eine Verlängerung oder vorzeitige Beendigung deiner Elternzeit aus "dringenden betrieblichen Gründen" ablehnen.

Darf mein Arbeitgeber eine kurzfristige Verlängerung oder Verkürzung der Elternzeit ablehnen?

Ja, dein Chef kann eine Verlängerung oder Verkürzung deiner Elternzeit innerhalb von vier Wochen aus "dringenden betrieblichen Gründen" schriftlich ablehnen. Was sich dahinter verbirgt, ist rechtlich nicht genau festgelegt. Generell handelt es sich dabei um Gründe, die Arbeitsabläufe oder die Sicherheit im Betrieb durch deine kurzfristige An- oder Abwesenheit gefährden oder durch die unverhältnismäßig hohe Kosten entstünden.

Wie wirkt sich die Elternzeit auf meinen Jahresurlaub aus?

Für jeden vollen Kalendermonat, den du Elternzeit nimmst, kann dein Chef deinen Urlaubsanspruch um ein Zwölftel kürzen! Nimmst du also das ganze Jahr Elternzeit, ist für dieses Jahr dein kompletter Urlaubsanspruch aufgebraucht. Wenn du in der Elternzeit in Teilzeit arbeitest, verkürzt sich dein Jahresurlaub entsprechend nur um die Monate, in denen du nicht gearbeitet hast.

Kann der Resturlaub übertragen werden?

Ja. Urlaubstage, die du vor deiner Elternzeit nicht genommen hast, können auf das Urlaubsjahr nach der Elternzeit übertragen werden. Wenn der Urlaub nach der ersten Elternzeit nicht genommen werden kann, weil ein weiteres Kind geboren wurde, verlängert sich der Übertragungszeitraum. Solltest du dein Arbeitsverhältnis nach der Elternzeit nicht fortsetzen, ist dein Chef dazu verpflichtet, dir die fehlenden Urlaubstage auszahlen.

Muss mein Chef der Übertragung der Elternzeit zustimmen?

Ja. Wenn du planst maximal 12 Monate zu übertragen, sie also bis zum achten Geburtstag deines Kindes zu nutzen, muss dein Chef dieser Übertragung zustimmen.

Antrag auf Übertragung von Elternzeit? – Lies hier, ob und wann er nötig ist

Beachte: Für Kinder, die ab dem 01.07.2015 geboren werden, ist mit Inkrafttreten der "Elterngeld Plus"-Reform die Zustimmung deines Chefs nicht mehr nötig.

Darf ich während meiner Elternzeit (in Teilzeit) arbeiten?

Ja, in größeren Betrieben (über 15 Mitarbeiter) darfst du maximal 30 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten. Dazu musst du mindestens sechs Monate im Unternehmen beschäftigt sein, für mindestens zwei Monate Teilzeit beanspruchen und den Antrag sieben Wochen vor dem geplanten Arbeitsbeginn deinem Chef vorlegen.

Wenn "dringende betriebliche Gründe" dagegen sprechen, darf dieser deinen Antrag innerhalb von vier Wochen ablehnen. Auch in kleineren Betrieben (unter 15 Mitarbeiter) ist Teilzeitarbeit möglich, wenn der Arbeitgeber zustimmt.

Einen Musterantrag zur Teilzeitarbeit in der Elternzeit findest du hier:

Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit (Muster)

Weitere Infos zur Teilzeitarbeit in der Elternzeit gibt’s hier:

Artikel: Teilzeitarbeit und Elternzeit

Wie viele Stunden darf ich nebenbei arbeiten?

Du darfst zwischen 15 und 30 Stunden die Woche in Teilzeit arbeiten, wenn das Unternehmen, in dem du arbeitest, mehr als 15 Beschäftigte hat. Auch wenn beide Eltern gleichzeitig in Elternzeit sind, können beide bis zu 30 Wochenstunden arbeiten. Wenn du weniger als 15 Stunden arbeiten willst, musst du das gesondert mit deinem Chef vereinbaren.

Darf mein Chef meinen Antrag auf Teilzeitarbeit in der Elternzeit ablehnen?

Ja, grundsätzlich hat dein Chef vier Wochen Zeit, um auf deinen Antrag auf Teilzeitarbeit zu reagieren. Wenn er "dringende betriebliche Gründe" anführt, darf er deinen Antrag auch ablehnen. Was sich dahinter verbirgt, ist rechtlich nicht genau festgelegt. Generell handelt es sich dabei um Gründe, die Arbeitsabläufe oder die Sicherheit im Betrieb durch deine Teilzeit gefährden oder durch die unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen.

Darf ich während der Elternzeit weiter in Teilzeit arbeiten, wenn ich bereits vorher in Teilzeit gearbeitet habe?

Ja, deine bisherige Teilzeitbeschäftigung kannst du auch während der Elternzeit ohne Zustimmung deines Chefs fortsetzen - solange deine Arbeitszeit nicht 30 Wochenstunden übersteigt. Bei der Anmeldung deiner Elternzeit bei deinem Chef solltest du entsprechend vermerken, dass du deine Teilzeitarbeit fortführen willst.

Wie wirkt sich Teilzeitarbeit in der Elternzeit auf Elterngeldzahlungen aus?

Das zusätzliche Einkommen, das du während der Elternzeit durch Teilzeitarbeit verdienst, wird mit dem Elterngeld verrechnet. In der Regel beträgt das Elterngeld zwischen 65 und 67 Prozent deines früheren monatlichen Nettoeinkommens. Alles, was du dazuverdienst, wird von diesem früheren Nettoeinkommen abgezogen. Die neu berechneten 65 bis 67 Prozent fallen dementsprechend geringer aus als vorher.

Weitere Infos zur Elterngeldberechnung bei Teilzeitarbeit findest du in unseren Elterngeld-FAQs:

Elterngeld: Berechnung

Darf ich in der Elternzeit woanders arbeiten oder mich selbstständig machen?

Ja. Wenn dein Chef einverstanden ist, kannst du auch bei einem anderen Arbeitgeber oder als Selbstständige(r) bis zu 30 Wochenstunden arbeiten.

Habe ich Anspruch auf berufliche Sonderzahlungen?

Auf alle Sonderzahlungen, die mit einer Leistung verknüpft sind (z. B. das 13. Gehalt), hast du in der Elternzeit keinen Anspruch. Dein Chef darf diese Zahlungen daher während der Elternzeit kürzen oder ganz streichen. Anders sieht es bei Zahlungen wie dem Urlaubs- oder Weihnachtsgeld aus, solange diese nicht die Arbeitsleistung, sondern die Betriebstreue belohnen: Grundsätzlich hast du auf solche Gratifikationen auch in der Elternzeit Anspruch.

Kann mir während der Elternzeit gekündigt werden?

Ab dem Zeitpunkt, an dem du die Elternzeit bei deinem Chef angekündigt hast - frühestens aber ab acht Wochen vor Beginn der Elternzeit - herrscht grundsätzlich absolutes Kündigungsverbot. Nur in Ausnahmefällen kann dir gekündigt werden: etwa bei einer Insolvenz des Betriebs oder Verletzungen des Arbeitsvertrages (z.B. Rufschädigung des Arbeitgebers). Der Kündigungsschutz gilt auch, wenn du in Teilzeit arbeitest oder du gemeinsam mit deinem Partner/deiner Partnerin in Elternzeit gehst.

Weitere Infos zum Kündigungsschutz in der Elternzeit findest du hier:

Artikel: Antrag auf Elternzeit

Wann endet der Kündigungsschutz?

Der Kündigungsschutz endet mit Ablauf deiner Elternzeit. Eine Kündigung nach der Elternzeit ist daher rechtmäßig, sofern dein Chef die gesetzlichen Vorgaben und Fristen des Kündigungsschutzgesetzes einhält.

Wie wirkt sich eine Insolvenz des Arbeitgebers in der Elternzeit aus?

Eine Insolvenz des Arbeitgebers kann ein Grund dafür sein, dass der Kündigungsschutz während der Elternzeit ins Leere läuft. Mit der Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde kann dir in diesem Fall gekündigt werden.

Habe ich zum Ende der Elternzeit ein Sonderkündigungsrecht?

Falls du zum Ende deiner Elternzeit in deinem Betrieb kündigen willst (etwa weil keine Teilzeitarbeit möglich ist), steht dir ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten vor Ablauf der Elternzeit zu. Das bedeutet, dass du dein Arbeitsverhältnis genau mit dem letzten Tag deiner Elternzeit beenden kannst und nicht etwaige längere Kündigungsfristen einhalten brauchst.

Verlängert sich durch Elternzeit ein befristetes Arbeitsverhältnis?

Nein, ein befristeter Arbeitsvertrag verlängert sich durch die Elternzeit grundsätzlich nicht. Er endet zum festgelegten Termin. Ausnahmen gelten für wissenschaftliche Mitarbeiter an Hochschulen und Ärzte in Weiterbildung.

Wann sollte der Wiedereinstieg in den Beruf besprochen werden?

Spätestens drei Monate vor Ende deiner Elternzeit solltest du mit deinem Chef deine Rückkehr in den Job besprechen. Je früher du deinen Wiedereinstieg mit dem Unternehmen abklärst, desto leichter kann er von beiden Seiten geplant und durchgeführt werden.

Habe ich Anspruch auf meinen alten Arbeitsplatz?

Während der Elternzeit besitzt dein Arbeitsvertrag weiterhin unverändert Gültigkeit. Einen Anspruch auf den exakt gleichen Arbeitsplatz, an dem du vor der Elternzeit beschäftigt warst, hast du allerdings nicht. Anrecht hast du lediglich auf eine Beschäftigung bei gleicher Arbeitszeit und bei gleicher Entlohnung. Eine Schlechterstellung ist also nicht zulässig - dir steht mindestens ein gleichwertiger Arbeitsplatz zu.

Habe ich auch nach Ende der Elternzeit Anspruch auf einen Teilzeitjob?

Ja, auch nach der Elternzeit hast du Anrecht auf eine Teilzeitstelle. Die Bedingungen sind die gleichen wie innerhalb der Elternzeit. Allerdings musst du deinen Wunsch spätestens drei Monate vor Ende der Elternzeit schriftlich bei deinem Chef anmelden. In deinem Antrag gibst du die gewünschte Verteilung deiner Arbeitszeit an - grundsätzlich gilt: je früher du deine Pläne für einen beruflichen Wiedereinstieg mit deinem Chef besprichst, desto besser gelingt die Organisation für beide Seiten.

Weitere Tipps zur Teilzeitarbeit nach der Elternzeit findest du hier:

Artikel: Teilzeit nach Elternzeit

Kann ich mit meinem Chef Absprachen treffen, die von den gesetzlichen Vorgaben abweichen?

Ja, grundsätzlich ist es möglich, dass du mit deinem Chef individuelle Regelungen triffst. Ein Rechtsanspruch besteht auf diese Regelungen dann allerdings nicht mehr.

Was ist zu beachten, wenn ich nach der Elternzeit arbeitslos bin?

Nach Ablauf der Elternzeit ist der Kündigungsschutz nicht mehr gültig. Sollte dein Chef dir kurz nach der Elternzeit kündigen, hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dazu musst du arbeitslos gemeldet sein und einer Vermittlung durch die Arbeitsagentur zur Verfügung stehen.

Berechnung: Das Arbeitslosengeld für Eltern beträgt 67 Prozent des letzten Nettogehalts. Bei einer Elternzeit von einem Jahr erfolgt die Berechnung auf der Grundlage deiner Einkünfte vor der Elternzeit. Bei längerer Elternzeit ohne Teilzeiteinkünfte wird das Arbeitslosengeld anhand einer Pauschale - dem "fiktiven Arbeitsentgelt" - berechnet. Je nach Berufsausbildung wirst du dann in eine von vier Qualifikationsklassen eingeteilt, für die ein Tagessatz zwischen 46,- und 110,- Euro gilt. Hiervon werden dann 67 Prozent berechnet - das bedeutet, du erhältst nach der Elternzeit erheblich weniger Arbeitslosengeld.

Weitere Infos zum Arbeitslosengeld nach der Elternzeit findest du hier:

Artikel: Arbeitslosengeld nach Elternzeit

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