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Ist das Elterngeld steuerpflichtig?


Wie wirkt sich ein Wechsel der Lohnsteuerklasse auf das Elterngeld aus?


Muss das Elterngeld in der Steuererklärung angegeben werden?

Wie gebe ich das Elterngeld in der Steuererklärung an?

Ist das Elterngeld sozialversicherungspflichtig?

Elterngeld: Steuern und Sozialabgaben


Elterngeld: Steuern und SozialabgabenBild: time./photocase.de

Kann das Elterngeld gepfändet werden?

Wie erfährt das Finanzamt den Betrag des Elterngeldes?

Ist das Elterngeld steuerpflichtig?

Das Elterngeld selbst ist steuerfrei; es wird lediglich dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet (es unterliegt also der sog. "Progression"). Dadurch ergibt sich ein höherer Steuersatz, der aber nur auf das sonstige Einkommen angerechnet wird. Je höher Einkommen und Elterngeld des Paares sind, desto stärker steigt auch der Steuersatz zusätzlich an.

Beispiel: Du und dein Partner/deine Partnerin habt ein zu versteuerndes Einkommen von 30.000 Euro, und ihr erhaltet Elterngeld in Höhe von insgesamt 10.000 Euro. Ausgangsbetrag für die Berechnung des Steuersatzes sind also 40.000 Euro. Daraus ergibt sich nach der Splittingtabelle ein Steuersatz von 14 Prozent (statt der nur zehn Prozent, die für 30.000 Euro Einkommen gelten würden). Diese 14 Prozent Steuern müssen von den 30.000 Euro Einkommen entrichtet werden.

Weitere Infos zur Progression beim Elterngeld findest du hier:

Artikel: Wissenswertes zum Elterngeld

Artikel: Elterngeld - Neuerungen ab 2013

Wie wirkt sich ein Wechsel der Lohnsteuerklasse auf das Elterngeld aus?

Für Ehepaare lohnt es sich unter Umständen, die Steuerklasse zu wechseln. Beide Partner können entweder mit Steuerklasse IV oder einer Kombination aus Steuerklasse III und V eingestuft werden. In der Steuerklasse III wird weniger Lohnsteuer abgezogen; dementsprechend fallen Nettolohn und damit das Elterngeld höher aus.
Ab 2013 zählt jedoch für die Berechnung des Elterngeldes nur noch die Steuerklasse, die überwiegend 12 Monate vor der Geburt gewählt war. Steuerklasse 3 bringt also nur noch dann mehr Elterngeld, wenn sie mindestens sieben Monate lang auf der Lohnsteuerkarte eingetragen war. Beantragt man den Wechsel der Steuerklasse zu spät, kann die werdende Mutter beantragen, den Mutterschutzmonat bei der Berechnung mit einzuschließen. In der Regel wird dieser aus der Berechnung ausgeschlossen, da in dieser Zeit kein volles Gehalt gezahlt wird. Das Familienministerium bestätigte, dass dieses Vorgehen gegen keinerlei Gesetze verstößt.

Weitere Infos zu einem Wechsel der Lohnsteuerklasse findest du hier:

Artikel: Elterngeld - Neuerungen ab 2013

Muss das Elterngeld in der Steuererklärung angegeben werden?

Ja. Das Elterngeld wird zwar nicht versteuert, muss aber dennoch in der Steuererklärung angegeben werden. Es wird bei der Berechnung des persönlichen Steuersatzes berücksichtigt. Das heißt, dass das Elterngeld zu deinem Einkommen hinzugerechnet wird, wenn das Finanzamt deinen persönlichen Steuersatz ermittelt. Dieser errechnete Steuersatz wird anschließend für die restlichen Einkommensarten verwendet.

Wie gebe ich das Elterngeld in der Steuererklärung an?

Es gibt zwei Möglichkeiten, um Elterngeld in der Steuererklärung anzugeben:

Anlage N: Wenn du Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit beziehst, musst du das Elterngeld in der "Anlage N" eintragen. Dazu steht dir eine eigene Unterrubrik - "Andere Lohn-/Entgeltersatzleistungen" - zur Verfügung.

Mantelbogen: Falls du selbstständig bist oder keine weiteren Einkünfte hast, brauchst du keine "Anlage N" angeben. In diesem Fall musst du das Elterngeld im Mantelbogen eintragen. Die entsprechende Unterrubrik nennt sich "Einkommensersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen".

Beachte: Die entsprechende Bescheinigung von der Elterngeldstelle muss der Steuererklärung beiliegen.

Ist das Elterngeld sozialversicherungspflichtig?

Das Elterngeld selbst ist in der gesetzlichen Sozialversicherung beitragsfrei.

Bei der Elterngeld-Berechnung wird allerdings zur Ermittlung deines Nettoeinkommens eine Pauschale von 21 Prozent deines Bruttolohns für Sozialabgaben veranschlagt.

Kann das Elterngeld gepfändet werden?

Bis zur Höhe des Mindestbetrags von 300 Euro kann Elterngeld nicht gepfändet werden. Über dieser Schwelle ist die Elterngeldsumme bei einer Kontopfändung nicht geschützt.

Wie erfährt das Finanzamt den Betrag des Elterngeldes?

Die Daten über das in einem Kalenderjahr gezahlte Elterngeld werden direkt von der Elterngeldstelle an das Finanzamt übermittelt. Als Elterngeldempfänger erhältst du darüber keinen Bescheid.

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