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Checkliste: Formalitäten zur Geburt


Checkliste: Formalitäten zur GeburtBild: © Peter Atkins - Fotolia.com

Vor und nach einer Geburt gibt es Einiges zu erledigen. Auch einige mehr oder weniger lästige Formalitäten bei Behörden und Versicherungen gehören dazu. Die folgende Checkliste Formalitäten zur Geburt sagt Ihnen, was wann zu tun ist. Das Gute daran: Manches kann man bereits im Vorfeld der Entbindung regeln.

Mutterschaftsgeld


Werdende Mütter haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn sie unbefristet beschäftigt und gesetzlich krankenversichert sind - auch, wenn sie Arbeitslosengeld beziehen. In anderen Fällen kann Mutterschaftsgeld mit Einschränkungen gezahlt werden. Es ist eine Lohnersatzleistung und wird auf das Elterngeld angerechnet. Bezugsdauer: Sechs Wochen vor bis acht Wochen nach dem errechneten bzw. tatsaechlichen Geburtstermin. Eure Krankenkasse hilft hier weiter.

Weitere Informationen:
Elterngeld - Antrag stellen


Elternzeit/Elterngeld


Beide Elternteile sollten gemeinsam und frühzeitig überlegen, ob und wann sie Elterngeld beantragen. Da der Antrag Ländersache ist, gibt es je nach Wohnort unterschiedliche Anlaufstellen (zuständige Stellen: Zuständige Elterngeldstellen)

Der Antrag kann ab dem Tag der Geburt gestellt werden. Das Elterngeld wird maximal drei Monate rückwirkend gezahlt, vom Monat der Antragstellung an gerechnet. Erforderliche Unterlagen: Geburtsurkunde, Einkommensnachweise, ggf. Arbeitszeitbestaetigung, Bescheinigungen über Mutterschaftsgeld und über etwaige Geschwister. Auch Alleinerziehende müssen entsprechende Nachweise erbringen.

Den Arbeitgeber muss man spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn informieren. Nimmt die Frau Elternzeit, ist mit diesem Termin das Ende der Mutterschutzfrist gemeint. Wichtig: Man muss im Voraus verbindlich festlegen, wann und wie lange man in Elternzeit gehen will.

Weitere Informationen:
Wieviel Elterngeld bekomme ich?


Sorgerecht


Verheiratete Eltern erhalten automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Ledige Paare beantragen es am besten vor der Geburt beim örtlichen Jugendamt. Dazu genügt der Personalausweis. Auch später noch kann die Mutter einem gemeinsamen Sorgerecht zustimmen. Einen Rechtsanspruch auf ein gemeinsames Sorgerecht hat der Vater nicht.

Weitere Informationen:
Sorgerecht beantragen

Meldung beim Standesamt


Gleich nach der Geburt müsst ihr euer Kind beim Standesamt anmelden. Dafür benötigt ihr die Geburts- oder Abstammungsurkunde beider Elternteile im Original, ebenso eine Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmung der Mutter.

Wird euer Kind im Krankenhaus geboren, dann wird dort die Geburt beurkundet. Daher ist es von Vorteil, wenn ihr die nötigen Papiere mit zur Entbindung nehmt.

Weitere Informationen:
Geburtsurkunde, Vaterschaft und Sorgerecht

Vaterschaftsanerekennung


Sind die Eltern miteinander verheiratet, erhält der Mann automatisch die Vaterschaft. Bei unverheirateten Partnern sollte der leibliche Vater seine Vaterschaft anerkennen lassen. Erforderlich ist die Zustimmung der Mutter. Die Beurkundung kann man auch bereits vor der Geburt erledigen, beim Standesamt, Jugendamt, Amtsgericht oder Notar (hier kostenpflichtig). Mit der Anerkennung der Vaterschaft ist der Vater verpflichtet, dem Kind Unterhalt zu gewähren, auch ist es erbberechtigt.

Weitere Informationen:
Geburtsurkunde, Vaterschaft und Sorgerecht

Kurzinfos von Krankenkasse bis Kindergeld


Dein Kind bei der Krankenkasse anmelden
Bist du in einer gesetzlichen Krankenkasse, kann dein Kind in der Regel beitragsfrei mitversichert werden. Weitere Informationen erhältst du bei deiner Krankenkasse.
Weitere Informationen:
Finanzielle Unterstützung vom Staat für Familien


Lohnsteuerkarte ändern
Wenn du ein Kind hast, ändert sich die Besteuerung. Deshalb müssen beide Elternteile ihre Lohnsteuerkarte ändern lassen, durch Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes. Bei Fragen: das örtliche Finanzamt weiß Bescheid.
Weitere Informationen:
Lohnsteuerkarte ändern lassen


Kindergeld
Das Kindergeld beantragst du bei der Agentur für Arbeit bzw. ARGE (Familienkasse). Beizufügen ist die Geburtsurkunde bzw. -bescheinigung im Original.
Weitere Informationen:
Finanzielle Unterstützung vom Staat für Familien


Unterhaltsvorschuss
Wenn du alleinerziehend bist und der familienferne Elternteil noch nicht seiner Unterhaltspflicht nachgekommen ist, kannst Du Unterhaltsvorschuss für das Kind beantragen.
Weitere Informationen:
Unterhaltsvorschuss beantragen


Kinderausweis
Nur für Auslandsreisen benötigt dein Kind einen Kinderausweis (als Passersatz), er kann im Rathaus (Einwohnermeldeamt) beantragt werden.

Kinderbetreuung organisieren
Wenn du nach der Geburt schnell wieder ins Berufsleben einsteigen willst, empfiehlt es sich, frühzeitig einen Platz bei Kindergärten, Kindertagesstätten oder die Einstellung einer Tagespflege zu organisieren. Über die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung informieren die Jugendämter.
Informationen zur Tagespflege:
Tagesbetreuung für Kinder


Versicherung für's Baby
Es werden von verschiedenen Anbietern unterschiedliche Versicherungen für alle momentanen und zukünftig möglichen Lebenslagen des neuen Erdenbürgers angeboten. Auf Kosten der Eltern, selbstverständlich. Aber längst nicht alles ist sinnvoll.
Weitere Informationen:
Versicherungen für dein Kind


Matthias Helmer

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