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Adoption: Kosten, Adoptionsverfahren & mehr


Adoptiveltern mit Kind nach erfolgreicher AdoptionBild: © Pexels_pixabay.com

Wenn Paare keine eigenen Kinder bekommen können, der Kinderwunsch aber dennoch groß ist, bietet die Adoption eine sinnvolle Möglichkeit, den Familientraum zu verwirklichen. Ein Kind adoptieren bedeutet oft einen langwierigen Prozess, bei dem sich die möglichen Adoptiveltern einem Eignungsverfahren unterziehen. Welche Voraussetzungen auf dem (behördlichen) Weg zum Familienglück erfüllt sein müssen, klären wir hier.

Adoption in Deutschland: Das Adoptionsverfahren


Am Anfang können die behördlichen Schritte überfordernd auf künftige Adoptiveltern wirken – lass dich von den entsprechenden Auflagen nicht verunsichern. Sie variieren ohnehin je nach Vermittlungsstelle und persönlicher Situation. Adoptionsvermittlungen erfolgen über das Jugendamt oder freie Träger, wie den Caritasverband.

Generell gilt: Im Vordergrund einer Adoption steht immer das Kindeswohl – das Kind, dessen leibliche Eltern und die Adoptionsbewerber müssen letztlich mit der Adoption einverstanden sein. Außerdem ist es den Trägern wichtig, dass sich die Adoptiveltern in spe mit der Situation auseinandergesetzt haben, keine eigenen Kinder bekommen zu können.

Wie läuft das Adoptionsverfahren ab?

  • 1. Bei der entsprechenden Vermittlungsstelle erhaltet ihr im ersten Schritt einen Antrag, den ihr mit allen erforderlichen Dokumenten einreichen müsst.
  • 2. Anschließend beginnt die Eignungsprüfung (das Verfahren variiert je nach Träger). Einzelgespräche und Gruppensitzungen, Vorbereitungsseminare und Hausbesuche dienen dazu, euch als Adoptionsbewerber zu prüfen.
  • 3. Fällt der Eignungstest positiv aus, wird ein Sozialbericht erstellt, der euch die Eignung als Adoptiveltern für die Dauer von zwei Jahren bestätigt.
  • 4. Im nächsten Schritt werdet ihr auf eine Warteliste gesetzt.
  • 5. Sobald ein Kind vermittelt wird, zieht es bei euch ein; mit dem Tag der Aufnahme in euren Haushalt beginnt die sogenannte „Adoptionspflegezeit“. Üblicherweise dauert sie ein Jahr
  • 6. Regelmäßig wird durch den Träger geprüft, wie sich das Kind im neuen Familienumfeld entwickelt und wie ihr als neue Familie zusammenwachst.
  • 7. Die Adoptionspflegezeit – quasi die „Probezeit“ – endet, wenn per richterlichem Beschluss die Adoption endgültig wird.
väterzeit Tipp: Wird dir ein positiver Sozialbericht ausgestellt, kannst du dich auch bei mehreren Trägern um ein Kind bewerben, um deine Chancen auf eine Vermittlung zu erhöhen.

Nach der Adoption: Fachberatung weiter sinnvoll


Auch nach der Adoption kann es durchaus sein, dass Adoptiveltern weiterhin Fachberatung und Unterstützung brauchen, um Belastungen besser aufzufangen. Diese Adoptionsbegleitung erfolgt in der Regel durch den Träger, der das Kind vermittelt hat.

Denn jedes Adoptivkind hat seine eigene Vorgeschichte. Zentrale Lebensfragen zur Identität und Herkunft sind: „Wo komme ich her?“; „Was ereignete sich?“; „Warum wurde ich abgegeben?“ Sich gemeinsam mit dem Kind mit dieser Vorgeschichte auseinanderzusetzen ist entscheidend, um die Adoption in die Lebensgeschichte und Persönlichkeit des Kindes zu integrieren. Eine Fachberatung leistet in diesem Zusammenhang wertvolle Unterstützung bei der Aufarbeitung und Klärung der biografischen Herkunft.

Eltern sollten das Kind besonders in der Eingewöhnungsphase nicht überfordern und verständnisvoll sein.

Adoption für Ehepaare, Singles, Homosexuelle


Bei vielen Trägern in Deutschland ist die Ehe Voraussetzung dafür, ein Kind adoptieren zu können. Ehepaare müssen sich gemeinsam für eine Adoption entscheiden.

Auch Alleinstehenden steht die Adoption frei. Bei Singles bietet sich die Adoption vor allem bei Kindern von Verwandten an oder wenn bereits eine lang andauernde Beziehung zum Kind besteht, die einem Eltern-Kind-Verhältnis gleicht.

Homosexuellen Paaren ist es ebenfalls erlaubt, ein Kind zu adoptieren, sofern sie verheiratet sind. Seit Oktober 2017 ist die „Ehe für alle“ in Deutschland möglich.

Das Alter der Bewerber spielt eine Rolle


Laut Bürgerlichem Gesetzbuch muss ein Elternteil mindestens 25 und der jüngere mindestens 21 Jahre alt sein. Alleinstehende müssen mindestens 25 Jahre alt sein. Wer das Kind seines Ehepartners adoptieren möchte, muss das 21. Lebensjahr vollendet haben.

Eine Höchstalter für Adoptionsbewerber ist nicht festgelegt. Zwischen dem Kind und den Adoptiveltern sollten allerdings höchstens 40 Jahre Altersunterschied liegen – nicht gesetzlich vorgeschrieben, in der Regel achtet aber der Vermittlungsträger auf einen „natürlichen“ Altersabstand. Sind Bewerber 45 Jahre oder älter, werden Kinder ab fünf Jahren vermittelt.

Das eigene polizeiliche Führungszeugnis sollte ebenfalls frei von Einträgen sein.

Ein Kind aus dem Ausland adoptieren


Für die Adoption aus dem Ausland müsst ihr zunächst – wie bei einer Adoption innerhalb Deutschlands – eure allgemeine Eignung als Adoptiveltern unter Beweis stellen: Dazu gehören die Motivation zur Adoption, die Toleranz und Offenheit gegenüber der Abstammung des Kindes, partnerschaftliche Stabilität, psychische und physische Gesundheit, durchdachte Erziehungsvorstellungen, stabile und genügende Wohnverhältnisse sowie eine ebenso stabile wirtschaftliche Privatsituation.

Im nächsten Schritt überprüft die Vermittlungsstelle im Speziellen eure Eignung für eine Auslandsadoption. Zu den Beratungselementen gehören dabei vor allem:
  • die Vorbereitung auf das Leben als multikulturelle Familie;
  • euer Wissen und eure Bereitschaft, sich mit der soziokulturellen Situation des Kindes im Herkunftsland zu befassen;
  • eure Einstellung zu Diskriminierung und Rassismus;
  • die Aufklärung über Stolpersteine, die wegen mangelnder Informationen über die Biografie des Kindes in Erscheinung treten können.
Nach der Abgabe aller Unterlagen und Abschluss des Eignungsverfahrens trifft der Vermittlungsvorschlag ungefähr im Laufe der nächsten zwei Jahre ein. Beide Partner müssen dann zum gerichtlichen Adoptionsbeschluss im Herkunftsland des Kindes erscheinen. Für diese Zeit habt ihr das Recht, einen Antrag auf unbezahlten Urlaub zu stellen. Je nach Land belaufen sich die Kosten für Dokumente, Aufwand für die Vermittlungsstelle und die Reise auf 8.000 bis 15.000 Euro. Durch die Auslandsadoption erhält das Adoptivkind die deutsche Staatsbürgerschaft, kann aber auch seine ursprüngliche beibehalten.

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